Sicherheitsdatenblatt 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Handelsname: Bagri Verwendung: Pflanzenschutzmittel Lieferant Burri Agricide Tel: 032/ 373 63 63 Wasserstrasse 5 Fax: 032/ 373 24 37 CH-2555 Brügg E-Mail: info@burri-agricide.ch Auskunftsgebender Bereich Burri Agricide (Montag Freitag von 08:00-12:00, 13:00-17:00) Notfallauskunft Toxikologisches Informationszentrum (übrige Zeit) 145 2. Mögliche Gefahren Gefahrenbezeichnung: C Ätzend Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verursacht schwere Verätzungen. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. 3. Zusammensetzung / Angabe zu Bestandteilen Inhaltsstoffe CAS-Nr. EINECS-NR. ELINCS-NR. Bentazon 25057-89-0 246-585-8 Xn R22, R36, R43, R52/53 Symbol(e) R-Sätze Konzentration (w/w) 480 g/l NaOH (33%) 1310-73-2 011-002-00-6 C R35 10-30% Tensioactif- 1-5% Gemisch Xn R22, R36/38, R53 Seite 1 von 6
4. Erste-Hilfe-Massnahmen Augenkontakt: Auge sorgfältig mit viel Wasser ausspülen (Linsenträger wenn möglich Linse entfernen). Nicht in Richtung des anderen Auge ausspülen. Arzt aufsuchen. Hautkontakt: Mit dem Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Haut sofort mit Seife und viel Wasser waschen. Gegebenenfalls Arzt aufsuchen. Einatmen (Aerosol): Opfer an die frische Luft bringen und ausruhen lassen. Arzt konsultieren. Verschlucken: Mund ausspülen. Arzt konsultieren oder Opfer direkt ins Krankenhaus bringen. 5. Massnahmen zur Brandbekämpfung Entzündlichkeit: Nicht brennbar. Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung: Im Brandfall können (NOx, SO2) entstehen. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Persönliche Schutzkleidung verwenden. Im Brandfall umluftunablässiges Atemschutzgerät tragen. Geeignete Löschmittel: Trockenpulver, Schaum, Wasser, CAFS Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: - Weitere Angaben: Übliche Massnahmen bei Bränden mit Chemikalien. Behälter mit Wasser kühlen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. 6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen: Lüftung. Persönliche Schutzausrüstung verwenden (Schutzanzug, Handschuhe, Gesichtsfeldschutz). Hitze, Flammen, Funken und andere Zündquellen vermeiden. Umweltschutzmassnahmen: Eindringen in Böden und Gewässer vermeiden. Jeglichen Kontakt mit Vegetation vermeiden. Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung: Mit inertem, flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.b. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl). Mechanisch aufnehmen. Gebinde/Abfälle nach den lokalen Vorschriften entsorgen (zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeignete Behälter verwenden). Zusätzliche Hinweise: Verschüttetes Produkt nie in den Originalbehälter zwecks Wiederverwertung geben. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung Hinweise für sichere Handhabung: Hände nach Gebrauch, vor dem essen oder rauchen gründlich waschen Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Seite 2 von 6
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung verhindern. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Lagerung Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem geschlossenen und gut belüfteten Ort lagern. Vor Entzündungsquellen und oxydierenden Substanzen fernhalten. Vor unvereinbaren Substanzen fernhalten. Zusammenlagerungshinweise: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tiernahrung fernhalten. 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung Expositionsbegrenzung Bentazon: Kein Grenzwert bekannt. Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz: Lüftung, Atemfiltergerät oder umluftunabhängiges Atemschutzgerät. Handschutz: Handschuhe (Kautschuk) Augenschutz: Schutzbrille Haut- und Körperschutz: Schutzanzug Hygienemassnahmen: Kontaminierte Kleidung und Handschuhe vor Wiederbenutzung ausziehen und (ab)waschen, auch die Innenseite. Hände vor Pausen und sofort nach der Handhabung des Produktes waschen. Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzmassnahmen: Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Arbeitskleidung getrennt aufbewahren. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Erscheinungsbild Form: Farbe: Geruch: Klare Flüssigkeit Kastanienbraun Chemisch Weitere Angaben Siedepunkt/Siedebereich: 100 C Flammpunkt: > 80 C Relative Dichte (Wasser =1): 1.19 Wasserlöslichkeit: Mischbar. ph-wert: 8.13 ph-wert (1%): 6.79 Viskosität, dynamisch: 12.11-14.20 mpa.s Seite 3 von 6
10. Stabilität und Reaktivität Chemische Stabilität: Bei normalen Temperatur- und Druckbedingungen stabil. Thermische Zersetzung: Wenn ultravioletten Strahlen ausgesetzt, zersetzt sich Bentazon. Zu vermeidende Bedingungen: Von oxidierenden Substanzen, Hitze, Flammen, Funken und andere Entzündungsquellen fernhalten. Gefährliche Reaktionen: Im Brandfall können Stickstoffoxid, Schwefeldioxid und Karbonmonoxid entstehen. 11. Angaben zur Toxikologie Akute Toxizität Oral: LD50, > 2000 mg/kg (Ratte) Dermal: LD50, > 4000 mg/kg (Ratte) Primäre Reizwirkung Hautreizung: Schwache Reizung (Kaninchen) Augenreizung: Reizung (Kaninchen) Sensibilisierung: Sensibilisierung 12. Angaben zur Ökologie Wasserorganismen: Nützlinge Arthropode: Vogel-Toxizität: Wasserorganismentoxizität: Bienentoxizität: Wurmtoxizität: LC50/96 h, > 250 mg/l (Regenbogenforelle) CE50/48 h, >248 mg/l (Wasserfloh) CEb50, 109 mg/l (Alge) CEr50, 251 mg/l (Alge) CE50/21 d, >250 mg/l (Wasserfloh) (überlebt) CSEO/21 d, 250 mg/l (Wasserfloh) (überlebt) CE50/21 d, 236 mg/l (Wasserfloh) (Reproduktion) CSEO/21 d, 100 mg/l (Wasserfloh) (Reproduktion) LC50/14 d, 102 mg/l (Regenbogenforelle) (jugendl. Wachstum) LC50/28 d, 68 mg/l (Regenbogenforelle) (jugendl. Wachstum) Oral: LD50, ca. 1140 mg/kg (Virginiawachtel) LC50, > 5000 ppm (Virginiawachtel) LC50, > 5000 ppm (Stockente) LC50/96 h, > 100 mg/l (Regenbogenforelle) CE50/96 h, 64 mg/l (Wasserfloh) CE50/120 h, 10.1 mg/l (Braugrüne Alge) CE50/14 d, 5.4 mg/l (Buckelige Wasserlinse) Oral: > 200 μg SA/Biene Dermal: > 200 μg SA/Biene LC50, > 870 mg SA/kg Substrat (trockenes Gewicht) (Regenwurm) Seite 4 von 6
13. Hinweise zur Entsorgung Produkt: In Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Gebinde: Leere Gebinde gründlich gereinigt zur Kehrichtabfuhr. Mittelreste: Zur Entsorgung Mittelreste zur Gemeindesammelstelle, Sammelstelle für Sonderabfälle oder Verkaufsstelle. Gemäss Richtlinie 2000/532/EG in der gültigen Fassung: Abfallschlüssel Nr.: 02 01 08 (Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten) 14. Angaben zum Transport UN-Nr.: 3082 Offizielle Bezeichnung: Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (bentazon) Landtransport ADR/RID: Klasse: 9, 11 c) Etikette: 9 Seeschiffstransport IMDG: Klasse: 9 Verpackungsgruppe: III Marine pollutant: - 15. Vorschriften Symbol(e): C Ätzend R-Sätze: R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R35 Verursacht schwere Verätzungen. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. S-Sätze: S1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S23 Dampf/Aerosol nicht einatmen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Seite 5 von 6
S61 SP 1 Spe 2 Weitere Angaben: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S 2) ausbringen. Zur Vermeidung von Risiken für Menschen und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. 16. Sonstige Angaben Vollständiger Wortlaut der R-Phrasen, die in Kapitel 3 angeführt sind: R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R35 - Verursacht schwere Verätzungen. R36 - Reizt die Augen. R36/38 - Reizt die Augen und die Haut. R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. R53 - Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Amtl. Reg. Nr.: W 4936 Version 28.01.2010 Seite 6 von 6