Technische Universität Dresden. Zentrum für lnternationale Studien

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Technische Universität Dresden Zentrum für lnternationale Studien Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen im Bachelor-Studiengang,,nternationale BeziehungenJJ durch das'zentrum für lnternationale Studien (ZS) Vom 31.07. 2009 Auf Grund von 13 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG) vom 10.1 2.2008, 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz - SächsHZG) vom 07.06.1 993, zuletzt geändert am 06.1 0.2008, und 24 Sächsische Studienplatzvergabeordnung vom 13.06.2006, rechtsbereinigt mit Stand vom 15.01.ZOO9 erlässt die Technische Universität Dresden die folgende Ordnung als Auswahlsatzung. n dieser Ordnung verwendete maskuline Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. nhaltsübersicht 1. Abschnitt: Allgemeine Verfahrensbestimmungen 1 Auswahlverfahren des Zentrums für lnternationale Studien 2 Frist und Form der Anträge / Zulassungsantrag 3 Auswahlverfahren 5 4 Auswahlkriterien und Bewertungsmaßstab 5 Auswahlausschuss, Prüfungs- und Gesprächskommissionen 2. Abschnitt: Das Auswahlgespräch 5 6 Teilnahme am Auswahlgespräch 7 Ladung zum Auswahlgespräch 8 nhalt und Durchführung des Auswahlgespräches 9 Nichterscheinen, Abbruch des Auswahlgespräches 10 Mitteilung über Zulassung und Nichtzulassung 3. Abschnitt: Schlussbestimmungen 11 lnkrafttreten und Veröffentlichung

1. Abschnitt: Allgemeine Verfahrensbestimmungen i 1 Auswahlverfahren des Zentrums für bternationale Studien (1) Sofern gemäß SächsHZG eine Beschränkung der Studienplatzkapazität im Bachelor- Studiengang lnternationale Beziehungen festgelegt wurde,' vergibt die TU Dresden gemäß 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SächsHZG nach Abzug der Vorabquoten 80 Prozent der Studienplätze des ersten Fachsemesterc nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens gemäß dieser Ordnung. (2) Die Bewerber für Studienplätze, die innerhalb der Vorabquote gemäß 6 SächsHZG i.v.m, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsvertrages vergeben werden, werden durch ein Auswahlverfahren ermittelt. Auf das Auswahlverfahren innerhalb dieser Vorabquote finden die Bestimmungen dieser Ordnung Anwendung. (3) An diesem Auswahlverfahren nehmen nur Studienbewerber teil, die einen Antrag auf Zulassung im Bachelor-Studiengang nternationale Beziehungen vollständig sowie frist- und formgerecht gestellt haben. (4) Macht der Bewerber glaubhaft, wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung bzw. chronischer Krankheit nicht in der Lage zu sein, das Auswahlverfahren in der vorgesehenen Form ablegen zu können, so wird ihm durch den Auswahlausschuss eine alternative Form zur Feststellung der Eignung angeboten. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes und in Zweifelsfällen eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden. 2 Frist und Form der Anträge / Zulassungsantrag (1) Der Zulassungsantrag zum jeweiligen Wintersemester muss bei der TU Dresden bis zum 15. Juli des lmmatrikulationsjahres eingegangen sein (Ausschlussfrist). (2) Zusätzlich zum online beim lmmatrikulationsamt bzw. schriftlich beim Akademischen Auslandsamt gestellten Antrag sind bis zum Ablauf der Ausschlussfrist folgende Unterlagen einzureichen: a. Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) b. Tabellarischer Lebenslauf C. Motivationsschreiben d. Sonstige sachdienliche Nachweise ii-ber absolvierte Praktika, inner- und außerschulisches Engagement, Auslandsaufenthalte etc. Diese unterlagen gelten als Teil des Zulassungsantrags. (3) Der Antrag gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des laufenden Jahres.

3 Auswahlverfahren (1 ) Die Auswahl der Studienbewerber erfolgt auf Grund eines zweistufigen Auswahlverfahrens nach dem Grad der Eignung und der Motivation für den Bachelor-Studiengang nternationale Beziehungen. (2) n der ersten Stufe werden die eingereichten schriftlichen Unterlagen mit Punkten bewertet. n der zweiten Stufe werden die besten Bewerber nach dieser Bewertung zu einem Auswahlgespräch gemäß 6 eingeladen. Die Anzahl der am Auswahlgespräch teilnehmenden Bewerber ergibt sich aus 6. (31 Nach einer abschließenden Sitzung des Auswahlausschusses werden die Ergebnisse der Bewertung in einer Rangliste erfasst. (4) Die Rangliste wird dem lmmatrikulationsamt der TU Dresden übermittelt. 4 Auswahlkriterien und Bewertungsmaßstab (1) Der Auswahlausschuss legt seiner Entscheidung folgende Auswahlkriterien zugrunde: n der ersten Stufe (Vorauswahl aufgrund der schriftlich eingereichten Unterlagen): a. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung b. Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die über die Eignung für den Studiengang besonderen Aufschluss geben (Deutsch, Mathematik, Englisch, weitere moderne Fremdsprachen, Leistungskurs in einem sozialwissenschaftlichen Fach) C. Praktische Tätigkeiten, inner- und außerschulisches Engagement und weitere Qualifikationen, die über die Eignung für die Teilnahme am Studiengang lnternationale Beziehungen Aufschluss geben n der zweiten Stufe (Auswahlgespräch): d. Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen. Vorausgesetzt werden sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache und gute Kenntnisse in einer weiteren Sprache (Französisch oder Spanisch). Wird für das Studium als Zweitsprache Russisch gewählt, werden keine Vorkenntnisse erwartet. Studienbewerber, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist, müssen über sehr gute Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache verfügen e. Kommunikationsfähigkeit und sprachlicher Ausdruck f. Fähigkeiten zum analytischen Denken in Systemzusammenhängen und ausgeprägte Kenntnisse der aktuellen Entwicklungen in den internationalen - Beziehungen g. Motivation des Studienbewerbers für den Studiengang nternationale Beziehungen

(2) Das Motivationsschreiben dient der Gesprächskommission als Vorbereitung auf das Auswahlgespräch. (3) Der Durchschnittsnote kommt das relativ stärkste Gewicht gemäß 5 3 Abc. 1 Satz 3 und 4 SächsHZG zu. b 1 (4) Der Bewertungsmaßstab für die einzelnen Auswahlkriterien wird vom Auswahlausschuss festgelegt und in einer Anlage zu dieser Ordnung öffentlich mitgeteilt. 5 Auswahlausschuss, Prüfungs- und Gesprächskommissionen (1) Dem Auswahlausschuss gehören an: a. der Wissenschaftliche Direktor des ZS b. die übrigen nhaber der dem ZS zugeordneten Professuren C. der Geschäftsführer des ZS. (2) Den Vorsitz im Auswahlausschuss führt der Geschäftsführer des ZS. (3) Der Auswahlausschuss kann Leitlinien für die Bewertung der schriftlichen Unterlagen sowie die Führung und Bewertung der Auswahlgespräche aufstellen. Er überwacht die Tätigkeit seines Vorsitzenden und entscheidet auf dessen Vorlage über grundlegende Fragen sowie über Streitfragen. (4) Der Vorsitzende des Auswahlausschusses bestimmt die Prüfungskommission bzw. die Prüfungskommissionen zur Bewertung der schriftlichen Unterlagen (erste Auswahlstufe). (5) Der Vorsitzende des Auswahlausschusses bestimmt die Gesprächskommissionen zur Durchführung. der einzelnen Auswahlgespräche. Die Gesprächskommissionen be,stehen aus zwei Prüfern; ihnen gehören ein Professor-der TU Dresden und in der Regel der Geschäftsführer des ZS an. (6) Der Vorsitzende des Auswahlausschusses stellt auf der Grundlage der Bewertungen der Prüfungskommission bzw. der Prüfungskommissionen eine Rangliste der Studienbewerber fest. 2. Abschnitt: Das Auswahlgespräch 6 Teilnahme am Auswahlgespräch Zum Auswahlgespräch werden entsprechend der von der Prüfungskommission erstellten Rangliste mindestens 3mal so viele Bewerber eingeladen, wie Plätze innerhalb der Auswahlquote zur Verfügung stehen. Liegen weniger Bewerbungen vor, werden alle Bewerber zum Auswahlgespräch eingeladen.

7 Ladung zum Auswahlgespräch Das Zentrum für nternationale Studien der TU Dresden lädt die gemäß 6 zum Auswahlgespräch zugelassenen Studienbewerber unverzüglich nach Beendigung der Vorauswahl schriftlich unter Angabe von Ort, Zeit und Dauer des Auswahlgesprächs ein. Die Ladung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie mindestens eine Woche vor dem Auswahlgespräch versandt wurde. Studienbewerber, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb der EU haben, können, sofern sie keine ladungsfähige Anschrift innerhalb der EU angeben, per E-Mail geladen werden. 8 Durchführung des Auswahlgesprächs (1) Das Auswahlgespräch wird durch die Gesprächskommission/en mit den Studienbewerbern jeweils einzeln geführt und ist nicht öffentlich. Es soll in der Regel eine Dauer von 20 Minuten nicht unterschreiten und eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten. (2) Über den Verlauf des Auswahlgesprächs wird ein Protokoll gefertigt, welches stichpunktartig den nhalt, die Bewertung und die Gründe für die Beurteilung der Eignung des Studienbewerbers enthält. Des Weiteren sind Datum, Ort und die Namen der Anwesenden Bestandteil des Protokolls. (3) Die Bewertung des Auswahlgesprächserfolgt anhand der in 4 Abs.1 festgelegten Kriterien sowie des vom Auswahlausschuss festgelegten. Bewertungsmaßstabes (,4 Abs. 4). 9 Nichterscheinen, Abbruch des Auswahlgespräches (1) Erscheint ein Studienbewerber unentschuldigt nicht zum festgesetzten Auswahlgespräch oder kann ein Auswahlgespräch aus Gründen, die der Studienbewerber zu vertreten hat, nicht zu Ende geführt werden, so besteht kein Anspruch auf Einräumung eines anderen Termins. Das Auswahlgespräch wird in diesen Fällen mit 0 Punkten bewertet.. (2) Hat ein Studienbewerber sein Fernbleiben,:oder den Abbruch eines Auswahlgesprächs nicht zu verantworten, wird im festgesetzten Zeitrahmen der Auswahlgespräche ein neuer Termin anberaumt. Dieser Termin kann kurzfristig anberaumt werden; 5 7 Satz 2 findet hierauf keine Anwendung. 10 Mitteilung über Zulassung und Nichtzulassung (1) Alle am Auswahlverfahren beteiligten Studienbewerber erhalten nach Abschluss des Zulassungsverfahrens einen vom lmmatrikulationsamt bzw. Akademischen Auslandsamt der TU Dresden erstellten schriftlichen Bescheid über ihre Zulassung oder Ablehnung.

(2) Der Zulassungsbescheid beinhaltet eine Frist, innerhalb derer der zugelassene Studienbewerber schriftlich zu erklären hat, ob er den Studienplatz annimmt. Wird die Annahme nicht form- und fristgerecht. gegenüber dem mmatrikulationsamt/- Akademischen Auslandsamt der TU Dresden erklärt, gilt der Studienplatz als abgelehnt. Auf diese Rechtsfolge ist im Zulassungsbescheid hinzuweisen. 4 3. Abschnitt: Schlussbestimmungen 11 lnkrafttreten Diese Auswahlsatzung tritt nach Genehmigung durch das Rektorat der TU Dresden am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen ~ekanntmachungen der Technischen Universität Dresden in Kraft. Ausgefertigt auf Grund der Genehmigung des Rektoratskollegiums vom 07.07.2009. Dresden, den 31.07.2009 Der Rektor der Technischen Universität Dresden.'. 2~;2";,:,;i,,, 7 i,y f",j,$, j Prof. Herrnann ~ oken~e

Bewertungsmaßstab gemäß 5 4 der Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen im Bachelor-Studiengang,,nternationale Beziehungen " GESAMTPUNKTZAHL DES BEWERBUNGSVERFAHRENS - Auswahlgespräch

# Kriterien + 1. Vorleistungen (Schule/Studium) Note1 Schwerpunktfächer2 2. Zusätzliche Qualifikationen Tätigkeiten mit internationalem Bezug (Dauer, Ort, Praktika, Studiennachweise (Dauer, Art13 Sonstige (soziale Kompetenz, teamorientierte Aktivitäten,...) Gesamtpunktzahl schriftliche Bewerbung (Fußnoten siehe Anlage 2) max. Punktzahl 40 30 10 15 5 5 Erreichte Punktzahl

Kriterienraster für die Erste Auswahlrunde - Schriftliche Bewerbunqen 1. Für Note deutsches Abitur gelten folgende Umrechnungen: 1 Note 1,O 1,1 1,2 1,3 1,4 1.5 1,6 1,7 1,8 1,9 2,O 2.1 2.2 2,3 2,4 2,5 2,6 2.7 2,8 2,9 3,O 3,l 3,2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3,8 3,9 Punkte 30 29 28 27 26 25 24 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 2 Für folgende Fächer werden je zwei Punkt vergeben, wenn diese im letzten Zeugnis (Abitur- oder Zeugnis Jahrgangsstufe 11) mit mindestens 1 gut (<=2,0) benotet wurden: a) Deutsch, b) Englisch, C) Mathematik, d) eine weitere moderne Fremdsprache. Wenn mindestens eines der genannten Fächer oder ein sozialwissenschaftliches Fach (Geschichte, Gemeinschaftskunde,...) als Leistungskurs belegt wurden, werden zwei zusätzliche Punkte vergeben, so dass insgesamt maximal zehn Punkte erreicht werden können. 1 Die Bewertung in Punkten erfolgt hierbei nach folgenden Kategorien: 1 Kategorie Punkte hervorragend sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft 5 4 3 2 1 0