Gemeinde Meisterschwanden. Infoblatt. Entsorgung Grüngut

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Transkript:

Gemeinde Meisterschwanden Infoblatt Entsorgung Grüngut Stand 14.09.2012

2 Einleitung Aufgrund diverser Anfragen zur Grüngutabfuhr hat der Gemeinderat Meisterschwanden beschlossen, das Infoblatt der Grüngutabfuhr für die Gemeinde Meisterschwanden entsprechend zu überarbeiten. Die Überarbeitung erfolgte in Rücksprache mit der IG Kompost in Fahrwangen. Preise Jahresvignette (ca. 22 Leerungen) 140 Liter (Jahresvignette) CHF 97.00 240 Liter (Jahresvignette) CHF 132.00 360 Liter (Jahresvignette) Neu ab 2013 CHF 190.00 800 Liter (Jahresvignette) CHF 393.00 Bezugsstellen Vignette: Volg Meisterschwanden und Kiosk Meisterschwanden Gültigkeit der Vignette / Vergünstigungen Die Vignettenpflicht beginnt mit der ersten Leerung im neuen Jahr. Der aktuelle Entsorgungsplan wird jährlich in alle Haushaltungen zugestellt. Weiter ist dieser auch auf der Homepage der Gemeinde abrufbar. Ab dem 1. Juli können die Jahres Vignetten des laufenden Jahres zum halben Preis bezogen werden. Bündel / Einzelstücke Für Bündel / Einzelstücke können Marken zu CHF 6.00 bezogen werden. Diese Marken sind nur im Zusammenhang mit einer aktuellen Jahresvignette gültig. Definition Bündelgrösse: 0.40m 0.40m 1.50m Abmessungen Max: 0.40m / 0.40m / 1.50m Volumen Max: 240 Liter Gewicht Max.: 25Kg Im Ausnahmefall sind zugelassene Behälter für Einzelstücke bis Max. 240 Liter zu Max. 25kg (exkl. Container) möglich, falls der bereitgestellte Container mit der aktuellen Jahresmarke nicht ausreicht (z.b. bei Rasenschnittgut oder Laub). Zugelassen Plastik, Papier und Düngersäcke werden nicht geleert

3 Beschädigungen an Behältern / Containern Haftung Die Haftung für Beschädigungen an Behältern wird ausgeschlossen. Bezüglich einer Haftung für die Beschädigung an Containern wird darauf hingewiesen, dass eine Haftungsübernahme nur im Falle einer nachgewiesenen schuldhaften Verursachung durch die Belader der Grünabfuhr in Frage kommt. Die Haftung für altersbedingte Schäden wird abgelehnt. Definition Grüngut Was gehört in die Grünabfuhr Was gehört "NICHT" in die Grünabfuhr Küche Rüstabfälle von Gemüse und Obst Kaffeesatz und Teekraut inkl. Filterpapier Eierschalen Tiermist von Pflanzenfressern Schnittblumen und Topfpflanzen (ohne Steckmoss und Dekomaterial) pflanzliche Speiseresten Garten Rasen- und Wiesenschitt Laub Stroh Strauch- und Baumschnitt Blumen- und Gemüsestauden Jät-/Wildkräuter Fallobst und verdorbenes Obst Sägemehl, -spähne von unbehandeltem Holz Federn, Haare Tierische Speiseresten Fleisch und Fisch Knochen Hunde- und Katzenkot Kunststoff nicht verrottbare Schnüre Steine Glas / Keramik Papier Metall Textilien behandeltes Holz Asche Mineralöl Staubsaugersäcke Strassenwischgut Fragen zum zulässigen Grüngut Weiter Informationen finden Sie auf der Webseite http://www.ig kompost.ch.bei Fragen oder Unklarheiten erhalten Sie Auskunft über Tel. 056 667 22 53. Abfuhrdaten Der neue Entsorgungsplan wird jährlich in alle Haushaltungen zugestellt. Den Entsorgungsplan und weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Webseite der Gemeinde Meisterschwanden (Leben / Entsorgung): www.meisterschwanden.ch

4 Selber entsorgen Es besteht die Möglichkeit, das Grüngut selber zu entsorgen Aufbereitungsplatz Wangenhölzli, Fahrwangen am Ebnetweg (Anlieferung für Private) jeweils alle zwei Wochen am Samstag von 16:00 17:00h (gemäss Entsorgungsplan). Anbringen Vignetten an Container Das Anbringen der Vignette hat auf der Rückseite (Radseite) zu erfolgen. Alte Vignetten sind zu entfernen. Bereitstellen von Containern Das Bereitstellen der Container hat an den üblichen Plätzen zu erfolgen so, dass sie sichtbar stehen. Es ist darauf zu achten, dass der Container mit den Handgriffen (Rückseite) zur Strasse steht. Im Grundsatz darf der Container nicht über den Deckel gefüllt werden (geschlossener Deckel).

5 Falls Ihr Gebinde nicht geleert wurde, finden Sie folgenden Kleber vor: (Marke für Kehricht und Grüngut ) Ihr Abfall wurde nicht entsorgt weil: Gebührenmarke fehlt mit zu wenig Gebühren versehen Gebinde ist überfüllt nicht zugelassenes Gebinde Gebührenmarke andere Gemeinde enthält nicht erlaubte Fremdstoffe.. Für Ihr Verständnis danken wir bestens. Gemeinde Meisterschwanden

6 Erhältliche Marken Containermarken Container Grüngutvignette 2013 Gültig nur für die offizielle Grüngutabfuhr Bündelmarken Grüngut 1 Bündel (Nur gültig mit einer Jahresvignette) Maximal zulässig: Volumen Bündel: 0.40m x 0.40m x 1.50m Gewicht Einheit: Max.: 25Kg (exkl. Container) Volumen Behälter: Max 240 Liter Regionale Bauverwaltung Meisterschwanden-Fahrwangen Telefon: 056 676 66 67 urs.weiss@meisterschwanden.ch