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Transkript:

Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 21. Gebiet Nuklearmedizin Definition: Das Gebiet Nuklearmedizin umfasst die Anwendung radioaktiver Substanzen und kernphysikalischer Verfahren zur Funktions- und Lokalisationsdiagnostik von Organen, Geweben und Systemen sowie offener Radionuklide in der Behandlung. Facharzt / Fachärztin für Nuklearmedizin (Nuklearmediziner / Nuklearmedizinerin) Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung im Gebiet Nuklearmedizin ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte. Weiterbildungszeit: 60 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 6 Abs. 1 Satz 1, davon - 12 Monate in der stationären Patientenversorgung, davon können - 6 Monate in einem anderen Gebiet angerechnet werden - können bis zu 12 Monate in Radiologie angerechnet werden Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen in - den Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik in der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen - den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes - der Messtechnik einschließlich Datenverarbeitung - der Indikationsstellung, Untersuchung und Behandlung mit Radiodiagnostika und -therpeutika - der nuklearmedizinischen in-vivo- und in-vitro-diagnostik unter Verwendung von organ-/ zielgerichteten Radiodiagnostika und -therapeutika einschließlich Befundanalyse, Schweregrad-, Prognose- und Therapieeffizienz-Bestimmungen - der molekularen Bildgebung, insbesondere mit Radiopharmazeutika - der nuklearmedizinischen Therapie einschließlich der damit verbundenen Nachsorge - der Therapieplanung unter Berücksichtigung der Dosisberechnung - der Radiochemie und der gebietsbezogenen Immunologie und Radiopharmakologie - der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie - der interdisziplinären Zusammenarbeit zwecks Kombination mit anderen Behandlungsverfahren Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Ultraschalluntersuchungen von Abdomen, Retroperitoneum und Urogenitalorganen, Schilddrüse, Gesichtsweichteilen und Weichteilen des Halses - nuklearmedizinische Untersuchungen einschließlich tomographischer Verfahren mittels SPECT- Technik und PET-Technik - am Zentralnervensystem - am Skelett- und Gelenksystem - am kardiovaskulären System - am Respirationssystem - am Gastrointestinaltrakt - am Urogenitalsystem - an endokrinen Organen - am hämatopoetischen und lymphatischen System - nuklearmedizinische Behandlungsverfahren bei - benignen und malignen Schilddrüsenerkrankungen - anderen soliden oder systemischen malignen Tumoren und/oder benignen Erkrankungen

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 1/4 Weiterbildungsinhalte in den Inhalten der Weiterbildung gemäß 5 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung den Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik in der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen Datum / Unterschrift des den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes der Meßtechnik einschließlich Datenverarbeitung der Indikationsstellung, Untersuchung und Behandlung mit Radiodiagnostika und -therapeutika der nuklearmedizinischen in-vivo- und in-vitro-diagnostik unter Verwendung von organ-/ zielgerichteten Radiodiagnostika und -therapeutika einschließlich Befundanalyse, Schweregrad-, Prognoseund Therapieeffizienz-Bestimmungen der molekularen Bildgebung, insbesondere mit Radiopharmazeutika der nuklearmedizinischen Therapie einschließlich der damit verbundenen Nachsorge

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 2/4 Weiterbildungsinhalte in Datum / Unterschrift des der Therapieplanung unter Berücksichtigung der Dosisberechnung der Radiochemie und der gebietsbezogenen Immunologie und Radiopharmakologie der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie der interdisziplinären Zusammenarbeit zwecks Kombination mit anderen Behandlungsverfahren

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 3/4 Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Ultraschalluntersuchungen von Abdomen, Retroperitoneum und Urogenitalorganen, Schilddrüse, Gesichtsweichteilen und Weichteilen des Halses nuklearmedizinische Untersuchungen einschließlich tomographischer Verfahren mittels SPECT-Technik und PET- Technik, davon Richtzahl 700 Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des - am Zentralnervensystem 150 - am Skelett- und Gelenksystem 800 - am kardiovaskulären System 500 - am Respirationssystem 200 - am Gastrointestinaltrakt 50 - am Urogenitalsystem 250

Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 4/4 Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Richtzahl Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des - an endokrinen Organen 800 - am hämatopoetischen und lymphatischen System 400 nuklearmedizinische Behandlungsverfahren bei - benignen Schilddrüsenerkrankungen 200 - malignen Schilddrüsenerkrankungen 50 - anderen soliden oder systemischen malignen Tumoren und/oder benignen Erkrankungen 25

Name, Vorname: Geburtsdatum: Dokumentation des jährlichen Gespräches in (der Bezeichnung): 8 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 01.05.2005 "Das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied führt mit dem weiterzubildenden Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen." Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift/Stempel des/der Ermächtigten Unterschrift des/der Assistenz-Arztes/Ärztin