Umzugsordnung für den Kelsterbacher Kerbeumzug

Ähnliche Dokumente
Richtlinien für die Teilnahme an Umzügen im Rahmen vom Brauchtumsveranstaltungen

Anmeldung für die Teilnahme am Jubiläumsumzug 2018

Richtlinien für die Durchführung des Festumzuges beim 60. Bezirksmusikfest des Musikvereins Ingenried e.v. am

Auflagen und Bedingungen

Richtlinien für die Durchführung des Festumzuges beim 47. Bezirksmusikfest des Musikvereins Schrattenbach e.v. am 14. Juli 2019

Richtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen

4.1 Auflagen bei Veranstaltungen nach Verkehrsrecht ( 29 StVO)

Richtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen

Richtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen

Karnevalsgesellschaft Schwerfe bliev Schwerfe e.v.

Umzugsordnung und Wagenbaurichtlinien:

Auflagen zur Teilnahme am Rosenmontagszug in Salmünster am

Zugordnung (Stand )

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und

Frage- und Anmeldebogen zum Fastnachtsonntagumzug Rücksendung bis spätestens

Stukenbrocker Karnevalsverein e.v Fienhofweg 32, Schloß Holte-Stukenbrock Kinderkarnevalsumzug 2018

Komitee Fastnachtszug Höhr-Grenzhausen e.v. Zugordnung. Aufstellung / Beginn

UMZUG 2017 ACHTUNG! NEUE STARTZEIT. 21:00 Uhr!!!

Karnevalsgesellschaft Schwerfe bliev Schwerfe 1947 e.v.

Anmeldung Obergünzburger Faschingsumzug 2018

Narrensicher Sicherheitshinweise für den Schmalzlocher Fasentumzug MERKBLATT Stand Februar 2019

Gestaltung von Umzugsfahrzeugen:

1. Großauheimer Karnevalgesellschaft 1905 e.v.

Faschingsumzug 2017

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Merkblatt für die Teilnahme am Karnevalsumzug des KV Brakel Radau - Motivwagen

M E R K B L A T T. für die Teilnehmer am Rosenmontagsumzug in Wenden-Schönau

Merkblatt für die Teilnahme am Karnevalsumzug des KV Brakel Radau - Motivwagen

Nach der Eröffnung der 5. Jahreszeit am geht es nun weiter mit der Vorbereitung der Sitzungen und der Karnevalsumzüge.

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Merkblatt für die Teilnahme am Rosenmontagszug der StKG - Motivwagen

Thema: Zugmaschine: Kennzeichen: Fahrer: Nachladen Adresse: Anzahl Ordner: Thema: Zugmaschine: Kennzeichen: Fahrer:

Inhalt. 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1 Betriebserlaubnis für Fahrzeuge ( 18 StVZO)

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

I. Voraussetzungen und Ausrüstung der einzusetzenden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen

- für alle Fahrzeuge, wenn sie auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden.

Wachtendonker Karnevalsumzug 2019

Gemeinsames Anmeldeformular der vereinigten Faschingszüge im Chiemgau und Rupertiwinkel

KG. Rot-Weiß Spay 1953 e.v. und KG. Spayer Boxelöfter 1933 e.v.

Noch einige Veranstaltungstermine für einen reibungslosen Veilchendienstagszug:

Helau liebe Närrinnen und Narren!

Narrensicher Sicherheitshinweise für den Schmalzlocher Fasentumzug MERKBLATT Stand: Oktober 2015

Liebe Faschingsfreunde,

Tönisvorster Karnevals Komitee e.v.

Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Rohr i. NB e.v. Informationsblatt zum Rohrer Faschingsumzug 2017

Gemeinsames Anmeldeformular der vereinigten Faschingszüge im Chiemgau und Rupertiwinkel

Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein. Informationsblatt zum Rohrer Faschingsumzug 2015

Wichtige Vorschriften, die bei Faschingszügen als Brauchtumsveranstaltungen eigenverantwortlich zu beachten sind

1. auf örtlichen Brauchtumsveranstaltunngen, 3. zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen,

Merkblatt der Gemeinde Alpen

Faschingszug in Ochsenfurt am 07.Februar 2016

Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, welche bei Brauchtumsveranstaltungen (insbesondere Faschingsumzüge) eingesetzt werden.

Merkblatt für die Teilnahme am Rosenmontagszug der StKG

für den Karnevalszug in Düren Die Zugordnung unterliegt den gesetzlichen Vorschriften in der jeweiligen gültigen Form.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur übermäßigen Straßenbenutzung

An alle Fußgruppen und Wägen des Faschingsumzugs Rennertshofen

KG Ennigerloher Drubbelnarren e.v.

Liebe Karnevalsfreunde,

I. Bedingungen und Auflagen:

für die Teilnehmer am Lampertheimer Fastnachtsumzug, Fastnachtsdienstag 1.Carneval-Club Rot-Weiß 1956 e.v. Lampertheim

Blatt: 1 von 2 Ihre Zeichen / Nachricht vom: Unsere Zeichen: Datum: 04. Januar 2015

Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen

Anmeldung für den Faasendumzug Obere Saar am Sonntag, dem 03. März 2019

Anhang zu den Allgemeinen Bestimmungen für die Teilnahme am Ratinger Rosenmontagszug: 8. Februar 2018

Merkblatt (Stand: 2019)

Richtlinien und Sicherheitsbestimmungen für Teilnehmer des Faschingsumzug am Unsinnigen Donnerstag in Vilsbiburg

Anmeldung Faschingsumzug 2016 Veranstalter: FG Hechtonia Berching e.v.

Zugordnung ECV. 1) Fahrzeuge (Festwagen und Zugmaschinen)

für den Karnevalszug in Düren Die Zugordnung unterliegt den gesetzlichen Vorschriften in der jeweiligen gültigen Form.

Fahrzeugführer: Name, Vorname. Geb.-Datum. Wohnanschrift

für die Teilnahme von Brauchtumsfahrzeugen an Umzügen

Die Hinweise richten sich an Veranstalter/Veranstalterinnen sowie Teilnehmer/Teilnehmerinnen und geben einen Überblick über

bei uns und sicher auch bei Euch laufen die Vorbereitungen für den Faschingsumzug 2018 auf Hochtouren.

M e r k b l a t t. für die Narrenzünfte, örtliche Vereine usw. zur sicheren Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen

Stand Dezember Ausgearbeitet in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Heilbronn durch Gunther Werner und Uwe Gönnenwein

Elferrat / Elferratswagen. Prinzenpaar Name: Zusätzlich Motivwagen Motto:

Wichtig für Gruppen mit Gruppen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

Voraussetzungen für (Faschings)Umzüge < handout >

Versicherung land- und forstwirtschaftlicher

Die Hinweise richten sich an Veranstalter/Veranstalterinnen sowie Teilnehmer/Teilnehmerinnen und geben einen Überblick über

Hinweise zum Faschingszug des TSV Moorenweis am

Karnevalsausschuss Impekoven 2009 e.v.

Merkblatt zur Teilnahme am Peißenberger Faschingszug 2017

Ratinger Rosenmontagszug am: 27. Februar 2017 unter dem Motto: DUME HUCH UN MAHKE

Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:

Anmeldung. Rosenmontagszug Wiedenhof 13 Rösrath 2019

Transkript:

Umzugsordnung für den Kelsterbacher Kerbeumzug

Teilnahme am Umzug Obwohl es sich beim Kerbeumzug um eine geschlossene Veranstaltung handelt, wird er im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt. Es handelt sich deshalb um eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Damit gelten grundsätzlich die Straßenverkehrszulassungsordnung, die Straßenverkehrsordnung, das Straßenverkehrsgesetz und die straf- und ordnungswidrichkeitsrechtlichen Vorschriften, soweit nicht im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen oder gesondert erteilt sind. Insbesondere gilt für die Fahrer von Kraftfahrzeugen, aber auch für Reiter und die Führer von Pferdegespannen das allgemeine Alkoholverbot im Straßenverkehr. Dabei wird auf folgendes hingewiesen: Der Grenzwert von 0,5 Promille markiert nur den Eintritt der relativen Fahruntüchtigkeit, bei der eine Ahndung auch dann erfolgt, wenn vom alkoholisierten Verkehrsteilnehmer keine konkrete Gefährdung ausgeht. Ereignet sich aber z. B. ein Unfall, kann die relative Fahruntüchtigkeit bereits bei einem Wert unter 0,5 Promille, was gleichermaßen zu einer Bestrafung des Verkehrsteilnehmers führt, wenn das Gericht zum Ergebnis kommt, der Unfall wäre für einen völlig nüchternen Verkehrsteilnehmer vermeidbar gewesen.

Gestaltung der Fahrzeuge und Festwagen a) Kraftfahrzeuge Alle motorgetriebenen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6km/h und ihrer Anhänger müssen grundsätzlich eine Betriebserlaubnis und ein eigenes amtliches Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen haben. Land- oder forstwirtschaftliche Anhänger sind von der Zulassungspflicht ausgenommen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen mitgeführt werden. Beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h, so sind diese Anhänger nur dann zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mit einem entsprechenden Geschwindigkeitsschild am Heck des Anhängers gekennzeichnet worden sind. Für Anhänger, die ausschließlich als Festwagen bei Brauchtumsveranstaltungen betrieben werden, gelten besondere Vorschriften. Danach dürfen auf der An- und Abfahrt zu dem/vom Umzug keine Personen auf Anhängern befördert werden! Jeder Fahrzeughalter und Fahrer ist für die Einhaltung der vorstehenden, von der Straßenverkehrszulassungsordnung vorgegebenen Vorschriften selbst verantwortlich.

b) Festwagen Die Festwagen sollen die Regelmaße nach der StVZO nicht überschreiten: Breite:...2,50 Meter Höhe:...4,00 Meter Länge des gesamten Zuges (mit Anhänger)...18,00 Meter Einzelfahrzeuge:...12,00 Meter Die Aufbauten sind so fest und sicher zu gestalten, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Werden Personen befördert, so muss ein Geländer mit den Maßen 85 90 cm über der Standfläche vorhanden sein. Das Aufspringen auf die Festwagen durch unbefugte Personen ist durch bauliche Maßnahmen zu erschweren. Die Ladefläche der Motivwagen muss für die Personenbeförderung tritt- und rutschfest sein. Für jeden Sitz- und Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegenüber Verletzungen und Herunterfallen des Platzinhabers bestehen und die Aufbauten sicher gestaltet und am Anhänger fest angebracht sein. Züge mit mehr als einem Anhänger sollten nicht verwendet werden. Bei Verkleidungen von Kraftfahrzeugen muss für den Fahrzeugführer ein ausreichendes Sichtfenster gewährleistet sein.

Verhalten während des Umzugs An dem Umzug können nur solche Fahrzeuge teilnehmen, die der Zugleitung als Teilnehmer gemeldet sind. Für Pferdegespanne, Motivwagen und die von Zugmaschinen gezogenen Fahrzeuge wird jeweils rechts und links ein erwachsener Zugbegleiter/in (Ordner/in) gefordert. Während des Umzugs darf von Kraftfahrzeugen eine Geschwindigkeit von 6 km/h nicht überschritten werden. Die Fahrzeugführer, Reiter und Ordner haben alkoholfrei zu bleiben und ihre Fahrund Reitweise so einzurichten, dass Zuschauer oder andere Zugteilnehmer nicht gefährdet werden. Hupen, Sirenen, das Lauterstellen der Musik über das erlaubte Maß sowie laute (Sprech-) Gesänge von Personengruppen sind in der Unterführung untersagt, damit Zuschauer oder andere Zugteilnehmer, sowie mitgeführte Tiere nicht gefährdet werden. Das Auf- und Abspringen von Zugmaschinen und Festwagen ist auch für Umzugsteilnehmer nur gestattet, wenn das Fahrzeug zum vollständigen Stillstand gekommen ist. Die Ordner sind durch weiße Armbinden mit der Aufschrift Ordner kenntlich zu machen. Sie und die Fahrer sind eindringlich auf ihre Aufgaben hinzuweisen, wobei sie darauf achten sollen, dass Kinder und Erwachsene nicht so nahe an die Motivwagen herantreten bzw. aufspringen.

Es darf nur solches Wurfmaterial benutzt werden, mit dem keine Sachschädigungen oder Verletzungen angerichtet werden können (z. B. keine kleinen Schnaps- bzw. Likörfläschchen sog. Klopfer ) und beim Werfen ist darauf zu achten, dass keine Personen gezielt beworfen werden. Wurfmaterial darf nur nach rechts und links, nicht nach vorn oder hinten geworfen werden. Das Verspritzen jeglicher Flüssigkeiten ist verboten. Flaschen, Kartons und andere Verpackungsmaterialien, sowie Lebensmittel dürfen von den Wagenbesatzungen nicht auf die Straße, bzw. in die Zuschauer geworfen werden. Pferde dürfen nur von geübten Reitern geritten werden. Auf Zugmaschinen muss außer dem Fahrer eine weitere Begleitperson mitfahren, die ständigen Blickkontakt mit dem Anhänger hat und den Fahrer auf mögliche Gefahrenmomente sofort hinweisen kann. Die Benutzung von Knallkörpern ist verboten. Jeder Zugteilnehmer muss dem Veranstalter einen Ansprechpartner benennen. Bei der Auflösung des Umzugs bitten wir alle Zugteilnehmer die Mainstraße zügig zu räumen, damit sich keine unnötigen Rückstaus bilden.

Weisungsrecht der Zugleitung Den Weisungen der Polizei, Feuerwehr und der Zugleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Die Zugleitung ist berechtigt, Einzelpersonen, Fußgruppen oder Fahrzeuge, die nicht gemeldet sind, die Teilnahme am Umzug zu verwehren. Dasselbe gilt für Fahrzeuge, die erkennbar nicht den vorher genannten Anforderungen entsprechen, oder für Personen, die alkoholbedingt eine Gefährdung für sich und andere darstellen. Wird dies von der Zugleitung während des Umzugs festgestellt, können Fahrzeuge oder Personen von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Seitens des Veranstalters besteht eine Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die durch dessen Verschulden entstehen. Sach- bzw. Personenschäden, die von anderen Mitwirkenden aufkommen, sind damit nicht gedeckt. Der Verursacher steht hier mit einer Vereinshaftpflicht, privaten Haftpflicht oder persönlichen Vermögen in der Schuld.