Da müssen wir rein. Was Unternehmen in sozialen Netzwerken beachten müssen

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Wir erheben keine weiteren personenbezogenen Daten von Ihnen, wenn Sie uns diese nicht mit Ihrer Zustimmung zur Verfügung stellen.

Transkript:

Da müssen wir rein Was Unternehmen in sozialen Netzwerken beachten müssen Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Die 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung inkl. DATEN- SCHUTZ- AKADEMIE IT-Labor Modellprojekte Gütesiegel Audit Primäre Adressaten: Verwaltung Wirtschaft Bürger Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung Titel über "Ansicht", "Kopf- und Fußzeile" anpassen... 2

Können über 1.000.000.000 Menschen irren? Facebook: Über 1 Milliarde aktive Nutzer weltweit Ca. 25 Millionen Nutzer in Deutschland Ca. 48% Männer / 52% Frauen StudiVZ: Ca. 15,5 Millionen Nutzer 6 Millionen StudiVZ, 5,5 Millionen SchülerVZ, 4 Millionen MeinVZ) Google+ Ca. 90 Millionen weltweit?!

Soziale Netzwerke und die Datenschutzprobleme

Sieben Goldene Regeln des Datenschutzes Rechtmäßigkeit Gesetz, Einwilligung, Vertrag, Dienst- oder Betriebsvereinbarung Einwilligung Informiert und freiwillig Zweckbindung Verwendung nur für Erhebungszweck Erforderlichkeit und Datensparsamkeit Verarbeitung nur soweit für Erhebungszweck erforderlich Transparenz und Betroffenenrechte Unterrichtung über Verwendung / Auskunftsrecht etc. Datensicherheit Organisatorische und technische Vorkehrungen Kontrolle Interner / externer Datenbeschutzbeauftragter. Audit

Problem: Rechtsgrundlage Einwilligung Ca. 1/3 der Datensätze öffentlich? Öffentliche Profile

Ist-Zustand Ist-Zustand

Empfohlener Datenschutz von Facebook

Soll-Zustand 13 Abs. 2 TMG: Die Einwilligung kann elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass 1. der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat, 2. die Einwilligung protokolliert wird, 3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und 4. der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. 4a BDSG: Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. (informierte Einwilligung) Kann-Zustand Ausreichende Information Lesbare Datenschutzerklärung Restriktive Voreinstellungen Nur Freigabe, wenn echte Einwilligung gegeben wurde (inkl. Aufklärung über die Folgen) Bei besonders sensiblen Einstellungen ggf. (regelmäßige) Nachfrage

Problem: Social Plugins Gefällt-Mir-Buttons etc. Ist-Zustand

Problem: Social Plugins Übermittlung von IP-Adresse und ggf. Cookie-ID an Facebook / Google Auch von nicht angemeldeten / registrierten Personen datr-cookie wird bei Besuch von facebook.com gesetzt Bleibt auch nach Logout Aussage Facebook: wird aus Sicherheitsgründen benötigt Soll-Zustand 15 Abs. 1 TMG: Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).

Zwei-Klick-Lösung? Problem: informierte Einwilligung Technische Lösung Für Nutzer: Nutzung Anonymisierungsdienst (AN.ON/Jondos/Tor etc.) Löst nur ggf. IP-Adressen-Problem des Nutzers, nicht jedoch Cookie-Problem Regelmäßige Löschung der Cookies Problem: Fanpages

Ist-Zustand Soll-Zustand Fanpagebetreiber sind ggf. Mediendiensteanbieter (vgl. auch LG Aschaffenburg 2011 - Az.: 2 HK O 54/11 - Impressumspflicht) Mediendiensteanbieter müssen sich an 15 Abs. 3 TMG halten Nutzungsprofile zulässig wenn: Unter Pseudonym Widerspruchsrecht Hinweis auf Widerspruchsrecht Keine Zusammenführung von Pseudonym und Echtdaten

Kann-Zustand Implementierung einer Funktion, die das Logging des Besuchs einer Fanpage auf Wunsch des Nutzers abschaltet Implementierung einer Funktion, die dem Fanpage- Betreiber ermöglicht, das Logging zu deaktivieren Echte informierte Einwilligung Problem: Verfügbarkeit

Schutz vor Überraschungen? Schutz vor Überraschungen? Facebook löschte Seite von München ohne Vorwarnung. Probleme beim Kontakt / Such nach Ansprechpersonen Keine Stadtnamen mehr als Facebook-Adressen?! München - > München.de Hamburg? SZ: Verwirrungen um Namen ließen sich nur mit Verzögerung auflösen Sueddeutsche.de vs. Süddeutsche Zeitung Reihenfolge der Nachrichten in der Timeline mit Zahlungen verbessern? Benachteiligung von Nutzern, die nicht zahlen

Problem: Auftreten unter Pseudonym Ist-Zustand Facebook-Nutzungsbedingungen Nr. 4: Facebook-Nutzer geben ihre tatsächlichen Namen und Daten an und damit das auch in Zukunft so bleibt, benötigen wir deine Hilfe. Im Folgenden werden einige Verpflichtungen aufgeführt, die du bezüglich der Registrierung und der Wahrung der Sicherheit deines Kontos uns gegenüber eingehst: Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen oder ohne Erlaubnis ein Profil für jemand anderes erstellen. Du wirst nur ein persönliches Profil erstellen. Deine Kontaktinformationen sind korrekt und du wirst sie auf dem neuesten Stand halten.

Soll-Zustand 13 Abs. 6 TMG: Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren. Zulassen von Pseudonymen Kann-Zustand Möglichkeit der Verwaltung mehrerer Profile (Identitätsmanagement)

Technische / organisatorische Lösungen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen Nutzung Anonymisierungsdienst Relevant jedoch eher die Cookies Regelmäßige Löschung der Cookies Weitere Problembereiche Zuständigkeit der Aufsicht Niederlassung von Facebook in Irland?! Niederlassung Google? Datenübermittlung in die USA

Alternativen? Vorgehen der Datenschutzbehörden Irischer Datenschutzbeauftragter: Facebook-Audit Gemeinsamer Beschluss der Aufsichtsbehörden (Düsseldorfer Kreis) Beauftragter Hamburg: Vorgehen gegen Gesichtserkennung gegen Facebook Inc. Abgeschlossen (Gesichtserkennung abgeschlossen) ULD: Beseitigungsverfügungen gegen ausgewählte private Stellen in SH (nach 38 Abs. 5 BDSG) Drei Klagen vor Verwaltungsgericht ULD: Beanstandungen gegen öffentliche Stellen ( 42 Abs. 2 LDSG-SH) ULD: Anordnung gegen Facebook bzgl. Klarnamenzwang VG Schleswig 14.02.2013: Entscheidung (einstweiliger Rechtsschutz) gegen ULD ULD: Legt Beschwerde ein

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Henry Krasemann Telefon: 0431 988 1200 LD71@datenschutzzentrum.de http:/// Titel über "Ansicht", "Kopf- und Fußzeile" anpassen... 39