HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR GESPLITTETEN ABWASSERGEBÜHR

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Transkript:

700.30 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR GESPLITTETEN ABWASSERGEBÜHR Inhaltsübersicht Seite 1. Allgemeine Infos auf einen Blick... 2 2. Fragen zur Gebührenermittlung... 2 3. Fragen zur Flächenermittlung... 5 4. Fragen zur Nutzung von Anlagen zum Speichern von Niederschlagswasser... 7 5. Allgemeine Fragen... 8

1. Allgemeine Infos auf einen Blick Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 07042/8242-24 und 07042/8242-20. Weiterhin können Sie Ihre Fragen auch per Email (abwasser@illingen-online.de) an uns richten. Rechnung Die Rechnung ist gleichzeitig Gebührenbescheid / Verwaltungsakt. Bei fehlerhafter Abrechnung oder Änderungen: An wen muss ich die Korrektur schicken? Gemeinde Illingen Kämmerei Ortszentrum 8 75428 Illingen 2. Fragen zur Gebührenermittlung Was ist die gesplittete Abwassergebühr und warum wird sie erhoben? Bisher wurde für die Einleitung von Abwasser und Oberflächenwasser in die Abwasseranlage (Kanalisation und Klärwerk) eine einheitliche Abwassergebühr erhoben, die ausschließlich nach der bezogenen Trinkwassermenge berechnet wurde. Diese Gebühr wird nun in einen Schmutzwasser- und einen Niederschlagswasseranteil aufgeteilt. Das Schmutzwasser wird weiterhin auf Basis des Frischwasserverbrauchs berechnet. Der Niederschlagswasseranteil erhält einen flächenbezogenen Gebührensatz. Dieser berechnet sich nach der Größe der versiegelten bzw. überbauten Flächen, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind. 2

Nach der aktuellen Rechtssprechung sind alle Gemeinden in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung verursachergerecht zu erheben. Was ist der Grundstücksabflussbeiwert? Der Grundstücksabflussbeiwert ergibt sich aus dem Verhältnis der bebauten Fläche und der Grundstücksgröße. Wird diese Gebühr zusätzlich erhoben? Nein. Die Gesamtkosten für die Abwasserableitung und -reinigung werden nur verursachergerecht aufgeteilt in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr. Was ist Grundlage und Maßstab für die Niederschlagswassergebühr? Die Quadratmeter abflussrelevanter Fläche. Grundlage sind die Quadratmeter an befestigter und bebauter bzw. überbauter Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagwasser leitungsgebunden oder auch nicht leitungsgebunden in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. Grundsätzlich sind alle Flächen, die an Teilen der öffentlichen Abwasseranlage (Regenwasser- oder Mischwasserkanalisation) angeschlossen sind, gebührenpflichtig. Dazu zählen alle bebauten, überbauten und befestigten Flächen, von denen direkt oder indirekt Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Unter direkt angeschlossenen Flächen versteht man alle Flächen mit einem eigenen Anschluss über Rohre und Leitung etc. Als indirekt angeschlossen gelten Flächen, von denen Niederschlagswasser offen, also ohne Leitung, Rohre etc. über andere Wege und/oder Flächen in einen z.b. Straßeneinlauf der Kanalisation gelangt. 3

Ich leite kein Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) ein. Muss ich trotzdem etwas bezahlen? Die Niederschlagswassergebühr entfällt in diesem Fall. Die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab muss entsprechend dem Wasserverbrauch gezahlt werden. Wie müssen die Niederschlagswassergebühren bei Mehrfamilienhäusern verteilt werden? Die Niederschlagswassergebühren werden üblicherweise nach einem für jedes Grundstück individuellen Flächenmaßstab von Grundstücksbesitzern, der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung verteilt. In der Regel wird die Verteilung der Niederschlagswassergebühren dann innerhalb der Nebenkostenabrechnung vorgenommen. Muss ich für ein Grundstück, auf dem kein Wasserzähler installiert ist, weil es z.b. unbewohnt ist oder es sich um eine Garage handelt, Niederschlagswassergebühren bezahlen? Ja, sofern auf dem Grundstück befestigte oder bebaute Flächen vorhanden sind, die in den öffentlichen Kanal entwässern, muss die Niederschlagswassergebühr entrichtet werden. Muss die Gemeinde auch für ihre Straßenflächen bezahlen, weil von dort auch Regenwasser eingeleitet wird? Ja. Die Gemeinde wird entsprechend der Größe der Straßenflächen an den Kosten der Oberflächenwasserentsorgung beteiligt. 4

3. Fragen zur Flächenermittlung Was bedeutet abflussrelevante Fläche? Als abflussrelevante Fläche gelten alle befestigten, bzw. versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser über Rohre, durch Leitungen, offene Gräben u.ä. in die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Illingen abgeleitet wird. Als abflussrelevant gelten auch Dachflächen, von denen Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Flächen, von denen Niederschlagswasser nicht in die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet wird bzw. Flächen, auf denen das Niederschlagwasser vollständig versickert wie z.b. häufig bei Terrassen, Gartenwegen, Dächern von Gartenhütten etc. sind keine abflussrelevanten Flächen. Diese bleiben bei der Ermittlung der Regenwassergebühr daher auch unberücksichtigt. Was sind versiegelte Flächen? Als versiegelt gelten alle Flächen auf einem Grundstück, auf denen Niederschlagsoder sonstiges Wasser nicht versickern kann und egal ob direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation gelangt. Als Beispiele seien hier Dachflächen, Garagenflächen und -zufahrten, Zuwege, Terrassen und Hofflächen genannt. Als teilversiegelt gelten Flächen, die eine überwiegende Wasserdurchlässigkeit vorweisen oder eine nicht unerhebliche Rückhaltung von Niederschlagswasser in der Weise gewährleisten, dass das Niederschlagswasser nicht überwiegend in das öffentliche Kanalnetz einleitet, sondern überwiegend im Boden versickert. Diese Teilflächen werden bei der Ermittlung der gesamten abflussrelevanten Fläche mit einem Abschlag bewertet. Hierzu gehören zum Beispiel Rasengittersteine, Ökopflaster, Schotter- und Kiesflächen und begrünte Dachflächen. 5

Was ist mit Flächen, von denen das Regenwasser in den Garten oder öffentliche Gewässer versickert/abläuft? Da kein Anschluss an die Kanalisation besteht, bleibt die betroffene Fläche unberücksichtigt (gebührenfrei). Bei öffentlichen Gewässern ist allerdings zu prüfen, ob diese nicht in das öffentliche Kanalsystem münden. Woher weiß ich, wohin die Flächen auf dem Grundstück entwässern? Es muss geprüft werden, ob Rinnen oder Einlaufschächte vorhanden sind, über die das Regenwasser zur öffentlichen Kanalisation fließt oder ob das Regenwasser von befestigten Flächen auf Ihrem Grundstück fließt. Dies können Sie am besten bei Regen beobachten. Macht es einen Unterschied, ob mein Grundstück an einen Mischwasserkanal oder ein Trennsystem angeschlossen ist? Nein, die Art der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung spielt keine Rolle lediglich das Maß der Inanspruchnahme ist entscheidend (abflussrelevante Fläche). Werden spätere Änderungen der erfassten Flächen berücksichtigt? Ja, spätere Änderungen, Entsiegelungsmaßnahmen oder Versiegelungen sind der Kommune zu melden. Die Gebühr richtet sich dann nach der neuen Bemessungsgrundlage. Können falsche Angaben festgestellt werden? Es erfolgen generell stichprobenartige Überprüfungen oder Besichtigungen vor Ort. Dies ist auch der Fall bei unschlüssigen Angaben oder großen Abweichungen. 6

4. Fragen zur Nutzung von Anlagen zum Speichern von Niederschlagswasser Warum wird meine Regentonne nicht berücksichtigt? Regentonnen sind örtlich veränderbare Behälter, die zudem nicht dauerhaft bzw. ganzjährig genutzt werden. Sie werden aufgrund ihres oft nur geringen Fassungsvermögens und ihres auch oftmals vorhandenen Überlaufs in den öffentlichen Kanal grundsätzlich bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühren nicht berücksichtigt. Wie wird meine Zisterne berücksichtigt? Flächen, die an eine Zisterne ohne Überlauf in die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt (gebührenfrei). Wenn die Zisterne allerdings einen Überlauf in die öffentliche Kanalisation besitzt, fließen die betroffenen Flächen in die Berechnungsgrundlage ein. Weitere Informationen über das Mindestvolumen und die Nutzungsart zu Zisternen finden Sie auf unserem Merkblatt zu Zisternen. Ich nutze größere Mengen meines Frischwassers zur Gartenbewässerung. Muss ich hierfür trotzdem Abwassergebühren zahlen? Die Abwassergebühr richtet sich generell nach der Menge des verbrauchten Frischwassers. Um in diesem Fall Abwassergebühren einzusparen ist die Installation eines separaten Wasserzählers erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt Antrag auf Einbau einer Gartenwasseruhr. 7

5. Allgemeine Fragen Was kann der Bürger tun, um Geld zu sparen? Die Niederschlagswassergebühr ist für alle Flächen zu entrichten, die in eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) einleiten. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Grundstück auf eine Straße entwässert und das Niederschlagswasser erst dann in die öffentliche Kanalisation gelangt. Sind entsprechende Untergrundverhältnisse vorhanden und wird die Möglichkeit der Versickerung auf dem Grundstück genutzt oder wird das Niederschlagswasser in ein Gewässer in unmittelbarer Nähe eingeleitet, wird für diese Flächen keine Niederschlagswassergebühr berechnet. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Flächen dauerhaft vom Kanal abgekoppelt sind. Teildurchlässige Beläge werden ermäßigt berücksichtigt. Sind auf dem Grundstück Zisternen über 2 m ³ ohne Anschluss an die öffentliche Kanalisation vorhanden, sind für die daran angeschlossenen Flächen ebenfalls keine Gebühren zu zahlen. Bei Zisternen mit Überlauf erfolgt eine Flächenreduzierung. 8