Reglement Promotion CH

Ähnliche Dokumente
Reglement Promotion Jungpferdeprüfungen

Qualifikationsmodus für die Teilnahme an der Schweizermeisterschaft der CH-Sportpferde 2014

Qualifikationsmodus für die Teilnahme an der Schweizermeisterschaft der CH-Sportpferde 2016

Fédération Fribourgeoise des Sports Equestres. Freiburgischer Verband für Pferdesport

Reglement Schweizermeisterschaft Springen Pony

Reglement Schweizermeisterschaft Springen Children

Reglement Schweizermeisterschaft Springen Junge Reiter und Junioren

Reglement Schweizermeisterschaft Springen Junge Reiter und Junioren

Fédération Fribourgeoise des Sports Equestres. F.V.P.S Freiburgischer Verband für Pferdesport

REGLEMENT für den OKV-VEREINSCUP

Allgemeine Bestimmungen über den Erwerb einer Lizenz des Schweizerischen Verbands für Pferdesport (SVPS)

REGLEMENT für OKV-GYMKHANA

SVV Weisungen Kader und Tafö Voltige Ausgabe: 2014

Reglement Tag der Jugend

Weisungen Auslandresultate

Weisungen Auslandresultate

BADENER 1000M-CUP / Mille Gruyère

OKV Nachwuchsförderung NEWCOMERS 2016

Interessengemeinschaft Edelbluthaflinger e.v.

Schweizerische Meisterschaften Wasserspringen (SM-DI)

Reglement GYMKHANA Gültig ab INHALTSVERZEICHNIS

Weisungen Auslandresultate

Swiss Rules gültig ab

Gymkhana Reglement (FM/HF)

Weisung für das Brevet Dressur / Kombiniert des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS)

Schweizerische Meisterschaften Wasserspringen

Teilnahmebedingungen 2018

Concours Complet Reglement (CCR)


NWF-Konzept. Disziplin Dressur

Das Ausbildungsangebot des SVPS Heute und in der Zukunft. SVPS Forum «Ausbildung»

RC-MOTOR-KUNSTFLUGMODELLE

Ausbildungskonzept Vereinstrainer- und J+S-Ausbildung

Modalitäten zur Durchführung der Landesmeisterschaften und Landesbestenermittlungen 2017

REGLEMENT DES HERDEBUCHES FÜR BERBERPFERDE IN DER SCHWEIZ

Allgemeines. Český svaz chovatelů haflingů, z. s. U Hřebčince 479, Písek

Bereich Sport. Bekanntmachung/Kalenderveröffentlichung. B u n d e s c h a m p i o n a t

Edelbluthaflinger- und Haflinger-Cup

Klassierungs- und Rankingreglement. Update: September 2018

SPRINGEN EINZELWERTUNG

Ausschreibung zur Vereinsmeisterschaft des Reiterverein Oststeinbek-Havighorst e.v.

Bereich Sport. Bekanntmachung/Kalenderveröffentlichung. B u n d e s c h a m p i o n a t

Weisungen Auslandresultate

WESTERNREITEN - TEIL D T E I L D M E I S T E R S C H AF T E N I M W E S T E R N R E I T E N

schweizer-seifenkisten.ch

Leistungsprüfungen von Pferden

1. Fachverantwortung Beurteilung der Sichtungsprüfung Ziel Selektion Trainingsplanung Trainer...

Kreispferdesportverband Düren e.v.

Reglement. TDS-Cup 2018

Swiss Champion Trophy. Reglement

Ausschreibung WBO Veranstaltung. Breitensportveranstaltung nach WBO am April 2019

Reglement für die Schweizermeisterschaft in Agility, Obedience und der Kombination Sport und Schönheit

Österreichische Bundesmeisterschaften der ländlichen Reiter im Springreiten

Lernen, lehren, leiten. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Jugendliche und Erwachsene im OKV

Weisung für das Brevet Gangpferde des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS)

Haflinger Europachampionat 2009 Allgemeines

Österreichische Bundesmeisterschaften der ländlichen Reiter im Springreiten

Teilnahmebestimmungen

Auslassen eines Hindernisses 3. Refus am gleichen Hindernis Ausschluss

Mannschafts - Jugend Cup

WEISUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNGS- ENTSCHÄDIGUNGEN (HERREN)

RC-MOTOR-KUNSTFLUGMODELLE

RC-MOTOR-KUNSTFLUGMODELLE

Concours Complet Reglement (CCR)

Meisterschaftsbestimmungen Haflinger 2017

Schweizer Schüler. Meisterschaft. Reglement Vereinigung Schweizer Radsportschulen Reglement S- 1

Fussballverband Bern/Jura

Bekanntmachung/Kalenderveröffentlichung. B u n d e s c h a m p i o n a t

Soest-Ostönnen Freilandturnier mit Finale zum Veltins-Oldie-Cup 2017 und Finale zum LVM-Dressur-Cup WBO Veranstalter: Senioren-Reit-

Transkript:

Zuchtverband CH-Sportpferde - ZVCH Fédération d élevage du cheval de sport CH - FECH Federazione d allevamento del cavallo da sport CH - FACH Schweizerischer Verband für Pferdesport - SVPS Fédération Suisse des Sports Equestres - FSSE Federazione Svizzera Sport Equestri - FSSE Swiss Equestrian Federation FN Suisse 1

Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 3 II. Promotion CH Springen 5 III. Promotion CH Dressur 7 IV. Promotion CH Concours Complet 8 V. Promotion CH Kombiniert (Dressur/Springen) 8 VI. Promotion CH Fahren 9 VII. Superpromotion CH 9 VIII. Inkrafttreten 9 2

I. ALLGEMEINES Die Prüfungen Promotion CH sind Zuchtprüfungen und werden im Prinzip gemäss dem General- (GR), Dressur- (DR), Spring- (SR) und Concours Complet- (CCR) bzw. dem Veterinärreglement (VetR) des SVPS ausgetragen, mit folgenden Ausnahmen und Präzisierungen: 1. Startberechtigt an den Qualifikationsprüfungen Promotion CH sind Pferde - mit einem Identifikationspapier des ZVCH (Abstammungsschein, Identitätsausweis, Kreuzungsausweis), des SFZV, des SHV, des ZAM oder des PZVS oder - für den ZVCH gekörte Hengste mit einem ausländischen Identifikationspapier oder - nicht gekörte 4- und 5-jährige Hengste mit einem ausländischen Identifikationspapier eines Mitgliedsverbandes des WBFSH gegen Vorauszahlung von 50% der im Tarif festgelegten Gebühr für die Teilnahme an der Körung. Nimmt der Hengst später an der CH-Körung nicht teil, verfällt die erwähnte Gebühr zugunsten des ZVCH. Startberechtigt an der Schweizermeisterschaft der CH-Sportpferde (Final Promotion CH) sind alle gemäss Qualifikationsmodus qualifizierten Pferde - mit einem Identifikationspapier des ZVCH (Abstammungsschein, Identitätsausweis) oder - für den ZVCH gekörte Hengste (Klassierung möglich, aber keine Ehrung als Schweizer Meister). Abbildung Startberechtigung Pferde mit Qualifikation Promotion CH SM CH-Pferde (Final Promotion CH) Ehrung als Schweizer Meister Abstammungsschein ZVCH x x x Identitätsausweis ZVCH x x x Kreuzungsausweis ZVCH x für den ZVCH gekörte Hengste mit ausländischem Papier x x nicht gekörte 4- und 5-jährige Hengste mit einem ausländischen Identifikationspapier eines WBFSH- Mitgliedsverbandes gegen Kaution von 50% der Gebühr für die Körung ZVCH mit einem Identifikationspapier SFZV, SHV, ZAM, PZVS Die Prüfungen Promotion CH bezwecken die Ermittlung von zuchttechnischen Daten für die Eigenleistungs- und Nachzuchtprüfung sowie die Förderung des Schweizer Pferdes im Sport. x x 2. Alle startenden Pferde müssen im Register des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) gemäss 6.2ff GR eingetragen sein. 3. Startberechtigt sind Reiter mit einer gültigen Lizenz (R oder N) des SVPS. 4. Die Anzahl Starts pro Reiter und Prüfung ist unbeschränkt. Der Konkurrent ist verantwortlich, dass der zeitliche Ablauf der Prüfung nicht behindert wird. 3

5. Der Veranstalter ist verpflichtet, im Programm nebst den üblichen Signalementsangaben wie Alter, Geschlecht, Farbe und Rasse zusätzlich den Vater und Muttervater des Pferdes anzugeben. Ein Veranstaltungsprogramm sowie die Resultate aller gestarteten Pferde sind sofort nach der Veranstaltung der Geschäftsstelle des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) zur Kontrolle zu übermitteln. Ohne diese Angaben werden die allenfalls vorgesehenen Beiträge des ZVCH nicht ausbezahlt. 6. Zu Beginn eines jeden Kalenderjahrs werden anhand der eingegangenen Bewerbungen, für jede Disziplin die Plätze bezeichnet, auf welchen sich die Pferde für die Teilnahme an der Schweizermeisterschaft der CH-Pferde (Final Promotion CH) qualifizieren können. Der Qualifikationsmodus wird jährlich festgesetzt und publiziert. 7. Es ist verboten, Pferde durch unerlaubte Medikamente (Doping) oder den Einsatz von Hilfsmitteln aller Art in ihrem natürlichen Bewegungsablauf bzw. in ihrer Springmanier zu beeinflussen. 4

II. PROMOTION CH SPRINGEN 1. Startberechtigt sind Pferde gemäss Artikel I Allgemeines Absatz 1. Die offizielle Gewinnsumme ist nicht beschränkt. Das Alter ist für die Zugehörigkeit zu einer Kategorie massgebend. 2. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl Starts pro Reiter und Prüfung. 3. Qualifikationsprüfungen bis 10 Hindernisse, progressiver Parcoursbau (innerhalb des Parcours und der Saison). Den Parcoursbauern wird empfohlen: bis 110 cm hoch für 4-jährige, max. 1 Doppelkombination, Wertung A ohne Zeitmessung bis 120 cm hoch für 5-jährige, max. 1 Doppelkombination, 350 m/min. bis 125 cm hoch für 6-jährige, 1 Kombination, 350 m/min. bis 130 cm hoch für 7-jährige, 2 Doppelkombinationen oder einem Doppel- und einem Dreifachsprung und einem überbauten Wassergraben, 350 m/min, mindestens 10 Hindernisse (= 12 13 Sprünge). Hindernishöhe: 50 % des Parcours auf 125 cm, die andern 50 % des Parcours auf 130 cm. Die Parcours sollen einfache Linien und einladende Hindernisse enthalten. Wenn möglich sollen die Parcours für jede Alterskategorie geändert und nicht nur die Hindernisse erhöht werden. Die Prüfungen für 7jährige Pferde können direkt im Anschluss an eine Prüfung Promotion CH für 6jährige Pferde durchgeführt werden. Die 7jährigen Pferde absolvieren den gleichen Parcours wie die 6jährigen Pferde, allerdings wird dieser erhöht und um eine Kombination erweitert. 4. Nenngeld, Preise und Klassierung 1 Das Nenngeld wird vom ZVCH festgelegt. 2 Preise: gemäss den Weisungen des ZVCH. 3 Separate Klassierung nach Alter. 5-, 6- und 7jährige haben die Möglichkeit, hors-concours in der nächst unteren Kategorie zu starten. 5. Ausstattung des Pferdes Gamaschen In Prüfungen Promotion CH Springen 4- und 5jährig sind an den Hinterbeinen sind nur noch Ballenschützer/Gamaschen mit Velcroverschluss (Klettverschluss) zulässig. Diese müssen folgende Kriterien erfüllen: Abmessungen: maximale innere Länge 15 cm und minimale äussere Länge 5 cm Die Innenseite der Gamasche muss glatt sein. Die Befestigung muss ein Velcroverschluss (Klettverschluss) sein. Hacken und Riemen sind nicht gestattet. Der runde, starre Teil der Gamasche muss um das Fesselgelenk platziert sein. Es dürfen keine zusätzlichen Elemente in Verbindung mit der Gamasche verwendet werden. 5

Bewilligte Gamaschen hinten Für CH-Promotionsprüfungen Springen sind hinten nur noch Ballenschütze mit Velcroverschluss zulässig. Diese Anordnung muss von den Jurymitgliedern kontrolliert werden. Verbotene Gamaschen hinten DOPPELHÜLLEN ZU HOCH ZU HOCH DOPPELHÜLLEN STRAPS MIT BALLENSCHUTZ 6

III. PROMOTION CH DRESSUR 1. Startberechtigt sind Pferde gemäss Artikel I Allgemeines Absatz 1. Das Alter ist für die Zugehörigkeit zu einer Kategorie massgebend. 2. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl Starts pro Reiter und Prüfung. Reiter mit einer Lizenz Springen (R oder N) sind in Material- bzw. Dressurprüfungen für 4-jährige Pferde startberechtigt. 3. Dressurprogramme 1 4-jährige: Programme Promotion CH Material. 5-jährige: Programme Promotion CH JP03 bis JP06 2 Die Jury besteht aus 3 (evtl. 2) offiziellen Dressurrichtern. 4. Sattlung und Zäumung 1 Zäumung gemäss DR, Stufe GA. 2 Die Verwendung einer Reitgerte (Peitsche) ist erlaubt. 3 In den Materialprüfungen für 4-jährige Pferde ist der Reithelm obligatorisch. 4 In den Materialprüfungen für 4-jährige Pferde ist die Kennzeichnung der Pferde mit Kopfnummern obligatorisch. 5. Nenngeld, Preise und Klassierung 1 Das Nenngeld wird vom ZVCH festgelegt. 2 Preise: gemäss den Weisungen des ZVCH. 3 Die Klassierung erfolgt separat nach Alter. Klassiert werden 50% der Gestarteten. 4 Die Klassierungen in Prüfungen Promotion CH Dressur haben keinen Einfluss auf die Startberechtigung gemäss DR des SVPS. 7

IV. PROMOTION CH CONCOURS COMPLET 1. Die Prüfungen Promotion CH Concours Complet sind in die offiziellen Prüfungen Concours Complet gemäss CC-Reglement des SVPS integriert. 2. Startberechtigt in der Wertung Promotion CH sind Pferde gemäss Artikel I Allgemeines Absatz 1. 3. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl Starts pro Reiter und Prüfung. 4. Austragungsmodus 1 5-jährige: Wertung nach Rankingpunkten des SVPS gemäss CC Reglement 2 6-jährige: Wertung nach Rankingpunkten des SVPS gemäss CC Reglement 3 7-jährige und ältere: Wertung nach Rankingpunkten des SVPS gemäss CC Reglement Der Wertungsmodus für die Ermittlung des Schweizer Meisters wird jährlich durch den ZVCH festgelegt. 5. Nenngeld, Preise und Klassierung Nenngeld und Preise gemäss CC-Reglement. Klassierung gemäss CC-Reglement. V. PROMOTION CH KOMBINIERT (DRESSUR/SPRINGEN) 1. Startberechtigt sind Pferde gemäss Artikel I Allgemeines Absatz 1. Die Gewinnsumme ist nicht beschränkt. 2. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl Starts pro Reiter und Prüfung. 3. Austragungsmodus 1 4-jährige Pferde: Dressur: Programme CC B1 A/B 2009 od. ähnliche Programme Springen: gem. CC-Reglement Kat. B1 (max. 90 cm). Klassierung: gem. CC-Reglement durch Addition der Rangpunkte. Bei Punktegleichheit entscheidet das bessere Dressurresultat. 2 5- und 6-jährige Pferde: Prüfungen Promotion CH Kombiniert für 5- und 6-jährige Pferde werden nicht mehr durchgeführt. Anlässlich der Schweizermeisterschaft der CH-Pferde (Final Promotion CH) kann eine Kombinierte Wertung ausgeschrieben werden, für 5- und 6-jährige Pferde, die in beiden Disziplinen (Springen und Dressur) starten. 4. Nenngeld, Preise und Klassierung 1 Nenngeld gemäss CC-Reglement 2 Preise gemäss CC-Reglement 3 Klassierung: gem. CC-Reglement Die CH-Pferde werden nicht separat klassiert. 8

VI. PROMOTION CH FAHREN Die Prüfungen Promotion CH Fahren werden gemäss dem Reglement Promotion CH Fahren des Schweizerischen Freibergerzuchtverbandes SFZV durchgeführt. VII. SUPERPROMOTION CH 1. In jeder Disziplin können auf höherem Niveau Prüfungen «Superpromotion CH» ausgetragen werden. 2. Startberechtigt sind Pferde gemäss Artikel I Allgemeines Absatz 1. Alle Pferde, die älter sind als die in den Prüfungen Promotion CH genannten Alterskategorien, sind startberechtigt. 3. Die Prüfungen werden entsprechend den für die einzelnen Disziplinen gültigen Reglementen des SVPS ausgetragen. 4. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl Starts pro Reiter/Fahrer und Prüfung. 5. Die Anforderungen für eine Teilnahme an der Schweizermeisterschaft der CH-Sportpferde werden jährlich festgesetzt und publiziert. VIII. INKRAFTTRETEN 1. Das vorliegende Reglement ersetzt alle früheren Versionen und tritt am 01.01.2010 in Kraft. 2. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem deutschen und dem französischen Text ist der deutsche Text verbindlich. Zuchtverband CH-Sportpferde ZVCH Der Vorstand 9