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Transkript:

DER Nr. 1217 Woche 15, 8. April 2015 Nr. 1207, Woche 5, 27. Jan. 2015 Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film Ärzte-Bewertungs-Portal: Wettbewerbszentrale setzt sich gegen Jameda durch KLAKA-Partner Dr. Stefan Eck klagt erfolgreich im Auftrag der Wettbewerbszentrale beim Landgericht München I. Foto: KLAKA Beim Landgericht München I hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. mit Sitz im benachbarten Bad Homburg Klage gegen das Ärzte- Bewertungs-Portal Jameda eingereicht, weil bei der Ärzte-Suche angezeigte Ergebnisse gekaufte Spitzen-Platzierungen nicht deutlich genug als Anzeige gekennzeichnet waren. Mit juristischer Unterstützung der KLAKA Rechtsanwälte, München, konnte die Wettbewerbszentrale die Münchner Richter überzeugen (Az.: 37 = 19570/14). Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Jameda kann dagegen vorgehen. Wenn sich ein Arzt in einem Internet-Bewertungs-Portal durch Zahlungen einen Vorteil bei der Platzierung verschafft, muss das für die Nutzer klar erkennbar sein, erklärt der Wettbewerbsrechtsexperte Dr. Stefan Eck, der das Urteil für die Wettbewerbszentrale Frankfurt am Main erstritten hat. Das Urteil ist von hoher Bedeutung auch für andere Bewertungs-Portale, soweit bei diesen zwischen finanziertem Ranking und unabhängiger Bewertung nicht klar unterschieden wird. Üblicherweise wird bei Jameda das Ärzte-Ranking auf der Basis von Patienten- Bewertungen erstellt. Parallel dazu können Mediziner auch Gold- bzw. Platin-Pakete kaufen und dabei zusätzlich auch noch gegen weitere Zahlung eine Top-Platzierung erwerben. Diese Top-Plätze wurden farblich hinterlegt und mit einem Sternchen an dem Platz versehen, der ihnen aufgrund der tatsächlichen Bewertung zukam. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale kann durch diese Form der Darstellung ein falsches Bild über den Arzt und seine Bewertung / Qualität entstehen. Jameda (gehört über die Internet- Company Tomorrow Focus AG zum Medien-Konzern Hubert Burda Media und wurde von Jörg Knupfer von der Münchner Kanzlei Prof. Schweizer juristisch vertreten) erläuterte, dass die Zusatz-Option Top-Platzierung keinerlei Einfluss auf die tatsächliche Reihenfolge beim Ranking habe und die farbliche Hinterlegung eine ausreichende werbliche Kennzeichnung sei. Das Landgericht München I folgte den Argumenten von Dr. Stefan Eck und sprach ein Verbot an Jameda aus, Ärzte oben auf die Bewertungs-Skala zu setzen, nur weil diese für den Platz im Ranking bezahlt haben. Gekaufte Top-Platzierungen müssen klar und deutlich als Anzeigen ausgewiesen werden. Die 1912 gegründete Wettbewerbszentrale ist Deutschlands größte und einflussreichste Selbstkontroll-Institution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb, Grundlage ihrer Tätigkeit ist die Befugnis zur Verbandsklage gemäß 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG sowie 33 Abs. 2 GWB. Sie versteht sich nicht Lobbyoder Interessen-Verband, sondern sieht sich der Aufgabe verpflichtet, den Wettbewerb im Sinne der Allgemeinheit zu schützen neutral und unabhängig. (ps) Inhalt Seite Ti t e l ü b e r s i c h t...2 Titelschutzanzeigen: 14 neue Titel geschützt...3-5 Im p r e s s u m...5 Über 61.000 archivierte Titel! Recherchieren Sie kostenlos unter www.titelschutzanzeiger.de www.titelschutzanzeiger.de Fon: +49 (40) 60 90 09-61 Fax: +49 (40) 60 90 09-66

Nr. 1217, Woche 15, 8. April 2015 Diese Woche: 14 Titel B Blutmond C Charité D Dein Wolfsburg DeinWolfsburg Design & Art Festival Leipzig Design Festival Leipzig Die Charité Die Tote aus der Schlucht F Für eine Nacht... und immer? G Gesund werden Gesund bleiben H HOTEL PREMIUM N Notfall kompakt - ein notfallmedizinischer Leitfaden W Wie geil ist das denn?! Die Verbraucher-Comedy Wie geleckt DLA Piper begleitet XING AG beim Erwerb von Jobbörse.com Bei der Übernahme der Plattform jobbörse.com von der Intelligence Competence Center AG, Aschaffenburg, engagierte die in Hamburg ansässige Burda-Tochter XING AG die Kanzlei DLA Piper als rechtliche Berater. Der Kaufpreis für alle Aktien lag bei 6,3 Millionen Euro. Torsten Heissler, der jobbörse.com 2005 gründete und Hauptaktionär war, kann bis Februar 2017 noch weitere 2,4 Millionen Euro bekommen, wenn bestimmte wirtschaftliche Ziele erreicht werden. Auch bei der Übernahme der Arbeitgeber- Plattform Kununu vor zwei Jahren holte sich XING-General Counsel Kai Hollensteiner die Kanzlei DLA Piper als juristische Berater ins Boot. Der gebürtige Lübecker und frühere Hockey-Nationalspieler Hollensteiner wechselte übrigens im Dezember 2012 vom Energie-Unternehmen Conergy zu XING. (ps) Die nächste Ausgabe erscheint am Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel Der Titelschutz Anzeiger 14.04.2015, Woche 16, Nr. 1218 21.04.2015, Woche 17, Nr. 1219 Anzeigenschluss: 10.04.2015, 10 Uhr Anzeigenschluss: 17.04.2015, 10 Uhr 2

Nr. 1217, Woche 15, 8. April 2015 Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch Blutmond Gesund werden Gesund bleiben Hermann Hampe, Jakobistraße 3, 30163 Hannover Europäischer Berufs- und Fachverband für Biosens e.v., Am Klösterchen 5, 51375 Leverkusen Dein Wolfsburg DeinWolfsburg Die Tote aus der Schlucht Für eine Nacht... und immer? Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH, Porschestraße 2, 38440 Wolfsburg Neue Bioskop Television GmbH, Theresienstraße 18, 80333 München Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch Notfall kompakt - ein notfallmedizinischer Leitfaden Wie geil ist das denn?! Die Verbraucher- Comedy in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Fernsehen. Dr. med. Wolfgang Hübner, Burscheider Straße 204, 51381 Leverkusen DORENZ STRÖLL RÖNNEPER & Partner Rechtsanwälte, Stammheimer Straße 10-12, 50735 Köln Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch Top News aus Werbung, Marketing und Medien www.new-business.de Wie geleckt in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Theater, öffentliche Vorführungen und Veranstaltungen, Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen und Telekommunikationsdienstleistungen, Merchandising, Werbung und Dienstleistungen aller Art. Steinkrüger Stingl & Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Hohenstaufenring 57, 50674 Köln 3

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