11 Inkrafttreten Diese Satzung in geänderter Fassung tritt mit dem 1. September 2015 in Kraft.



Ähnliche Dokumente
nachweisen müssen. Teil II Lehrveranstaltungen (2) Gegenstand und Art der Lehrveranstaltungen sowie deren Anteil am zeitlichen Gesamtumfang

Satzung des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik der Fachhochschule Lübeck zur Änderung der Prüfungsordnung und der Studienordnung für

Zuletzt geändert durch Satzung vom 6. August 2015

5 Prüfungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungsleistungen,

4 Studienvolumen Das Studienvolumen beträgt 161 Semesterwochenstunden. (LP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS).

Teil II Lehrveranstaltungen

(2) Das Studium umfasst die Module, in denen die Studierenden in den in der Anlage 1 aufgeführten einzelnen Fächern für den erfolgreichen

4 Studienvolumen. Das Studienvolumen beträgt 157 Semesterwochenstunden. 5 Prüfungsvoraussetzungen

3 Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit beträgt 8 Studiensemester. 4 Studienvolumen

4 Studienvolumen. (1) Das Studienvolumen beträgt mindestens Semesterwochenstunden, entsprechend 240 Leistungspunkten nach dem European

Artikel 2 Änderung der Studienordnung. Die Satzung des Fachbereichs Elektrotechnik der Fachhochschule Lübeck über das Studium

Teil B: Besondere Regelungen

Artikel 2 Änderung der Studienordnung

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

3 Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit beträgt 7 Studiensemester. Im Internationalen Studium ISW beträgt die Regelstudienzeit.

Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement

33 Diplom-Studiengang Allgemeine Informatik

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 347. Sitzung des Senats am 17. Juni 2015 verabschiedet.

Bestimmungen. für den. Studiengang International Management. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

Bestimmungen. für den. Studiengang Informatik. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Vom Version 4

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

geändert durch Satzung vom 14. Oktober Studienvolumen Das Studienvolumen beträgt an der ECUST und an der FHL zusammen 182 Semesterwochenstunden

Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 6/2011, S. 107,

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

(2) Das Studium umfasst die Module, in denen die Studierenden in den in der Anlage 1 aufgeführten einzelnen Fächern für den erfolgreichen

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 330. Sitzung des Senats am 11. Dezember 2013 verabschiedet.

Studien- und Prüfungsordnung

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

FAQs zum Bachelorstudiengang Informatik PO-Version Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Informatik

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges

Nr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Teilzeit - Schellingstrasse 24 D Stuttgart

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Vollzeit - Schellingstrasse 24 D Stuttgart

Minuten [1, 4 ] Mathematische

Bestimmungen. für den. Masterstudiengang Baumanagement. Abschluss: Master of Business Administration (MBA) Version 3. B.

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

32 Bachelorstudiengang Allgemeine Informatik

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/ Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

FAQs zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften PO- Version Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften

Besondere Bestimmungen. für den. Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts. vom Version 4

FAQs zum Bachelorstudiengang Software Engineering PO-Version Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Software Engineering

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Bestimmungen. für den. Masterstudiengang Baumanagement. Abschluss: Master of Engineering (M.Eng.) Version 4. B. Besonderer Teil

Die Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät 6 der Universität des Saarlandes Fachrichtung Informatik

Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität Leipzig

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

32 Bachelorstudiengang Allgemeine Informatik

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften

Amtliche Mitteilungen

vom Präambel

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Bestimmungen. für den. Studiengang Technische Redaktion. Abschluss: Master of Science

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

45 Bachelorstudiengang Product Engineering

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Bestimmungen. für den. Studiengang Kommunikation und Medienmanagement. Abschluss: Master of Science vom

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 23. Jahrgang, Nr. 39, 17. September 2002

FAQs zum Bachelorstudiengang Chemie PO-Version Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Chemie

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Die bisherigen Paragraphen 9 bis 14 werden zu den neuen Paragraphen 10 bis 15.

Einführung für Studierende im. Bachelorstudiengang Mathematik und Anwendungsgebiete. 20. Oktober 2015 Prof. Dr. Stefan Schröer

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 31) vom 29. Juni 2012

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Bestimmungen. für den. Masterstudiengang Elektrotechnik (Electrical Engineering) Abschluss: Master of Engineering vom

2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 22. Januar 2004 Nr. 9

65 Bachelorstudiengang IT-Produktmanagement

Bestimmungen. für den. Studiengang Informatik. Abschluss: Bachelor of Science vom

Angewandte Informationstechnik. Vom 1. Oktober 2008

Erfolgreich studieren.

(Prüfungsordnung. Elektrotechnik - Energiesysteme und Automation. Vom 13. Juni zuletzt geändert durch Satzung vom 8.

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.:

Bachelorarbeit im Sommersemester 2015

1. In 8 Abs. 1 wird die bisherige Modulbezeichnung Geobezugssysteme durch die Modulbezeichnung Parameterschätzung und Geobezugssysteme ersetzt.

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010

Amtliche Bekanntmachungen

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Universität Passau

Erfolgreich studieren.

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 30) vom 15. Juli 2013

Bestimmungen für den Studiengang Informatik Abschluss: Master of Science

52 Bachelorstudiengang Software Produktmanagement

Ausgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:

4 Module und Prüfungen (1) Die Tabelle in der Anlage 1 zeigt den Modul und Prüfungsplan des Bachelor Studiums Wirtschaftsinformatik

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

47 Bachelorstudiengang WirtschaftsNetze (ebusiness)

Transkript:

Satzung des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik der Fachhochschule Lübeck über die Prüfungen im Bachelor-Studiengang Informatik/Softwaretechnik (INF) (Prüfungsordnung Informatik/Softwaretechnik (INF)) Vom 13. Juni 2013 Zuletzt geändert durch Satzung vom 6. August 2015 1 Aufbau und Inhalt des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in sechs Studiensemester. Es wird durch eine Bachelorarbeit im sechsten Semester abgeschlossen. (2) Das Studium umfasst die Module, in denen die Studierenden in den in der Anlage 1 aufgeführten einzelnen Fächern für den erfolgreichen Abschluss des Studiums Prüfungsleistungen nachweisen können, sowie zusätzlich einige weitere Fächer im Wahlpflichtbereich. 2 Hochschulprüfung Das Hochschulstudium im Studiengang Informatik/Softwaretechnik (INF) wird durch eine Hochschulprüfung abgeschlossen, auf Grund derer der akademische Grad Bachelor of Science als berufsqualifizierender Abschluss verliehen wird. 3 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt 6 Studiensemester. 4 Studienvolumen Das Studienvolumen beträgt 120 Semesterwochenstunden entsprechend 180 Leistungspunkten (LP) nach dem European Credit Transfer System (). 5 Prüfungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis aller nach dem Regelstudienplan der Studienordnung bis zum Ende des fünften Semesters zu erbringenden Leistungen, wobei zwei Leistungen im Wiederholungsfall nacherbracht werden können. (2) Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen studienabschließenden Prüfung (Kolloquium) sind der Nachweis aller nach dem Regelstudienplan der Studienordnung zu erbringenden Leistungen und die bestandene Bachelorarbeit. 6 Prüfungsanforderungen (1) Aus der Anlage 1 ergibt sich, welche Fächer durch Prüfungsleistungen abgeschlossen werden, welche Prüfungsvorleistungen zu erbringen sind, welche Prüfungsleistungen nach Art und Dauer zu erbringen sind, in welcher Sprache die Prüfung abgehalten wird. (2) Die Dauer der mündlichen Prüfungen muss mindestens 30 und darf höchstens 60 Minuten betragen. Bei Gruppenprüfungen vervielfacht sich die Dauer entsprechend der Zahl der Teilnehmenden. (3) Das Kolloquium hat eine Dauer von 60 min. (4) Im Rahmen von 30 können Fächer des Regelstudienplanes und die zugehörigen Prüfungen durch Lehrveranstaltungen und die zugehörigen Prüfungen an internationalen Hochschulen ausgetauscht werden. Das Verfahren ist in einer gesonderten vom Fachbereichskonvent zu erlassenden Richtlinie Auslandsstudium geregelt. Diese Regelung gilt für Fächer ab dem 4. Semester dieses Studiengangs. 7 Prüfungsverfahren (1) Das Prüfungsverfahren richtet sich nach der Prüfungsverfahrensordnung in der jeweils geltenden Fassung. (2) Eine Fachprüfung, die aus mehreren Teilprüfungen besteht, gilt nur dann als bestanden, wenn alle Teilprüfungen mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet wurden. In der Anlage 1 ist festgelegt, welche Teilprüfungsleistungen für die einzelnen Fächer zu erbringen sind und wie diese bei der Bildung der Fachnote gewichtet werden.

8 Nachricht über die Bewertung Über die Bewertung der Prüfungsleistungen gibt das Dekanat der für die Erfassung und datenmäßige Verarbeitung der Bewertungen zuständigen Stelle der Hochschule innerhalb einer Frist von vier Wochen Nachricht. 9 Abschlussarbeit (1) Die Abschlussarbeit ist eine Bachelorarbeit. (2) Die Regelbearbeitungszeit für die Anfertigung der Abschlussarbeit beträgt drei Monate. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids über die Zulassung zur Abschlussarbeit. Die Abschlussarbeit ist in zweifacher Ausfertigung, soweit dies die Art der Arbeit zulässt, abzugeben oder - mit dem Poststempel spätestens des letzten Tages der Frist versehen - zu übersenden. Im Einzelfall kann auf einen vor Ablauf der Frist gestellten schriftlichen Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Bearbeitungszeit um höchstens drei Monate verlängern, wenn der Abgabetermin aus Gründen, die die Kandidatin oder der Kandidat nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann. (3) Die Abschlussarbeit ist innerhalb der Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss abzugeben; bei der Abgabe der Abschlussarbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat; der Abgabezeitpunkt ist in der Prüfungsakte zu vermerken. Das Thema der Abschlussarbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss zurückgegeben werden; der Rückgabezeitpunkt ist in der Prüfungsakte zu vermerken. Für die Wiederaufnahme ist ein neuer Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit zu stellen. 11 Inkrafttreten Diese Satzung in geänderter Fassung tritt mit dem 1. September 2015 in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Lübeck, 6. August 2015 Fachhochschule Lübeck Fachbereich Elektrotechnik und Informatik Dekanat Prof. Dr. M. Ryschka Dekan 10 Bildung der Gesamtnote (1) Die für die Abschlussprüfung zu bildende Gesamtnote errechnet sich zu 80 vom Hundert aus den Noten der Fachprüfungen und zu 20 vom Hundert aus der Einheitsnote der Abschlussarbeit. (2) In der Anlage 1 ist festgelegt, wie die einzelnen Fachnoten bei der Bildung der Gesamtnote gewichtet werden.

Anlage 1 zu 1, 6, 7 und 10: Anlage 1 zur Prüfungsordnung Informatik/Softwaretechnik (INF) Art der Prüfungsleistung : Kl: Klausur/Dauer Vo: Prüfungsvortrag MP: Mündliche Prüfung PA: Projektarbeit SA: Studienarbeit PF: Portfolio-Prüfung Bei Modulprüfungen, die sich aus mehreren Teilprüfungen laut Prüfungsverfahrensordnung 6, Absatz 3 zusammensetzen, sind die relativen Gewichtungen, mit denen die Noten der Teilprüfungen in die Modulnote eingehen, in Klammern angegeben. Legende: Gew: Gewichtungsfaktor dieser Prüfungsleistung zur Berechnung der Gesamtnote LP: Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System Die Prüfungssprache ist Deutsch. 1 Pflichtmodule Modul Prüfungsleistungen Programmieren I Kl 90 7 7 Programmieren II PA (1/2), Kl 120 (1/2) 6 6 Informatik I Kl 120 7 7 Informatik II PA 7 7 Mathematik I Kl 120 9 9 Mathematik II Kl 120 10 10 Datenbanken PA (1/3), Kl 90 (2/3) 7 7 Rechnerstrukturen PA (1/4), Kl 90 (3/4) 8 8 Softwaretechnik I PA (1/3), Kl 90 (2/3) 8 8 Softwaretechnik II PA 8 8 Rechnernetze PA (1/3), Kl 90 (2/3) 5 5 Betriebssysteme PA (1/3), Kl 90 (2/3) 7 7 Verteilte Systeme PA 5 5 Datenmanagement PA (1/3), Kl 90 (2/3) 8 8 Webtechnologie-Projekt PA 5 5 Formale Sprachen und Übersetzertechniken PA (1/3), Kl 90 (2/3) 7 7 Intelligente Systeme PA (1/2), Kl 60 (1/2) 8 8 Betriebswirtschaftslehre Kl/120 5 5 Technische Wahlpflichtmodule im Umfang von 15 LP aus dem jeweiligen Angebot siehe 2 15 15

Modul Nichttechnische Wahlpflichtmodule im Umfang von 10 LP aus dem jeweiligen Angebot Prüfungsleistungen siehe 3 10 10 Softwaretechnik-Projekt PA 10 10 Bachelorarbeit Seminar PF 3 3 Bachelorarbeit und Kolloquium PA (3/4), MP (1/4) 41 12 + 3 Summe 180 2 Technische Wahlpflichtmodule Die technischen Wahlpflichtmodule können aus der nachfolgenden Liste selektiert werden: Modul Prüfungsleistungen Spezielle Themen der Informatik I PF 5 5 Spezielle Themen der Informatik II PF 5 5 Seminar Spezielle Themen der Informatik III PA 5 5 Seminar Spezielle Themen der Informatik IV PA 5 5 Autonome Systeme PA (1/3), MP (2/3) 5 5 Basiswissen Softwaretest Kl 90 5 5 Betriebssysteme Vertiefung PA (1/3), MP (2/3) 5 5 Drahtlose Sensorsysteme KL/90 5 5 Embedded Software Development PA (1/2), MP (1/2) 5 5 Fachprojekt SA 5 5 IT-Management und Enterprise Architectures PA 5 5 Kooperationssysteme und Social Media PA 5 5 Kryptologie PA (1/3), Kl 90 (2/3) 5 5 Leistungsbewertung MP 5 5 Usability/User Experience Design PA 5 5 Modellierung Eingebetteter Systeme PA (1/2), Kl 90 (1/2) 5 5 Netzwerkmanagement PA (1/3), Kl 60 (2/3) 5 5 Nicht-relationale Datenbanken PA (1/2), Kl 60 (1/2) 5 5 Numerik und Computer-Algebra PA (1/2), Kl 90 (1/2) 5 5 Rechnernetze Vertiefung PA (1/3), Kl 60 (2/3) 5 5 Sicherheit MP 5 5 Softwareverifikation PF 5 5 Sprachverarbeitende Systeme PA (1/3), Kl 60 (2/3) 5 5

Modul Prüfungsleistungen Theoretische Informatik MP 5 5 Verteilte Systeme Vertiefung PA 5 5 Technisches Wahlpflichtmodul aus einem anderen Studienangebot siehe dort 5 5 3 Nichttechnische Wahlpflichtmodule Folgende nichttechnische Wahlpflichtmodule können gewählt werden: Modul Fremdsprachen aus dem Angebot des Studienzentrums Kommunikation, Führung und Selbstmanagement Prüfungsleistung siehe dort 5 5 Kl 120 5 5 Qualitätsmanagement I PF 5 5 Qualitätsmanagement II PF 5 5 Nichttechnisches Wahlpflichtmodul aus einem anderen Studienangebot siehe dort 5 5

Anlage 1 a zur Prüfungsordnung Informatik/Softwaretechnik (INF): Englische Übersetzungen von Studiengangs- und Modulbezeichnungen Studiengang Deutsche Bezeichnung Informatik/Softwaretechnik Englische Bezeichnung Computer Science/Software Engineering Pflichtmodule Deutsche Bezeichnung Bachelorarbeit und Kolloquium Bachelorarbeit Seminar Betriebssysteme Betriebswirtschaftslehre Datenbanken Datenmanagement Formale Sprachen und Übersetzertechniken Informatik I Informatik II Intelligente Systeme Mathematik I Mathematik II Programmieren I Programmieren II Rechnernetze Rechnerstrukturen Softwaretechnik I Softwaretechnik II Softwaretechnik-Projekt Verteilte Systeme Webtechnologie-Projekt Englische Bezeichnung Bachelor Thesis and Oral Examination Bachelor Thesis Seminar Operating Systems Business Economics Database Systems Data Management Formal Languages and Compiler Construction Computer Science I Computer Science II Intelligent Systems Mathematics I Mathematics II Programming I Programming II Computer Networks Computer Architecture Software Engineering I Software Engineering II Project in Software Engineering Distributed Systems Project in Web Technology

Technische Wahlpflichtmodule Deutsche Bezeichnung Spezielle Themen der Informatik I Spezielle Themen der Informatik II Seminar Spezielle Themen der Informatik III Seminar Spezielle Themen der Informatik IV Autonome Systeme Basiswissen Softwaretest Betriebssysteme Vertiefung Drahtlose Sensorsysteme Embedded Software Development Fachprojekt IT-Management und Enterprise Architectures Kooperationssysteme und Social Media Kryptologie Leistungsbewertung Usability/User Experience Design Modellierung Eingebetteter Systeme Netzwerkmanagement Nicht-relationale Datenbanken Numerik und Computer-Algebra Rechnernetze Vertiefung Sicherheit Softwareverifikation Sprachverarbeitende Systeme Theoretische Informatik Verteilte Systeme Vertiefung Englische Bezeichnung Special Topics of Computer Science I Special Topics of Computer Science II Seminar Special Topics of Computer Science III Seminar Special Topics of Computer Science IV Autonomous Systems Principles of Software Testing Operating Systems Specialization Wireless Sensor Systems Embedded Software Development Project IT-Management and Enterprise Architectures Cooperative Systems und Social Media Cryptology Performance Measurement Usability/User Experience Design Modelling of Embedded Systems Network Management Non-Relational Database Systems Numerics and Computer Algebra Computer Networks Specialization Security Software Verification Speech Processing Theoretical Computer Science Distributed Systems Specialization

Nichttechnische Wahlpflichtmodule Deutsche Bezeichnung Kommunikation, Führung und Selbstmanagement Qualitätsmanagement I Qualitätsmanagement II Englische Bezeichnung Communication, Leadership, and Self- Management Quality Management I Quality Management II