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Transkript:

Zentrale Verwaltung Mitteilungsblatt Studienjahr 2001/2002 Ausgegeben am 6. März 2002 10. Stück 131. Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt 132. ARGE Bildungsmanagement Wien, Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters, Aussendung zur Begutachtung 133. Donau-Universität Krems, Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad Master of Advanced Studies (New Media Management), Aussendung zur Begutachtung 134. Begutachtungsverfahren gem. 14 UniStG 134.1 Studienplan der Studienrichtung Geographie an der Universität Wien 134.2 Studienpläne Musikerziehung, Instrumentalmusikerziehung, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, sowie Textiles Gestalten und Werken für das Diplomstudium Lehramtsstudium an der Universität Mozarteum Salzburg 134.3 Studienplan Sportwissenschaften an der Universität Innsbruck 135. Wahlergebnis Nachwahl der Vertreter/innen der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz des Instituts für Informatiksysteme 136. Einladung zum öffentlichen Habilitationskolloquium von Herrn Dr. Roland Kaschek 137. Ausschreibung von Postgraduierstipendien der Rektorenkonferenz der ARGE ALPEN-ADRIA 138. Ausschreibung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises des Landes Steiermark 2002 139. Ausschreibung des Novartis-Preises 2002 für Biologie, Chemie und Medizin 140. Ausschreibung einer Professorenstelle (C4) an der Universität Passau Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Mittwoch, 20. März 2002 Redaktionsschluss ist Freitag, 15. März 2002 Druck und Verlag: Zentrale Verwaltung der Universität Klagenfurt Universitätsstraße 65-67 A-9020 Klagenfurt T: 0463/2700-9161, -9163 (Sekr.) F: 0463/2700-9193 http://www.uni-klu.ac.at/mitteilungsblatt

131. VERÖFFENTLICHUNGEN IM BUNDESGESETZBLATT Teil II 84/2002: Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademischer Systems-Engineer", Lehrgang "Systems-Engineer", Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich 85/2002: Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademischer Database-Engineer", Lehrgang "Database-Engineer", Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich 92/2002: Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Business Administration (10. MBA-Verordnung)", Lehrgang "Executive Sales Management MBA Program", Management-Seminar Sales Manager Akademie Betriebs GmbH 93/2002: Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Art and Economy)", Universitätslehrgang "Art and Economy" der Universität für angewandte Kunst Wien 94/2002: Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Sozialmanagement)", Universitätslehrgang "Aufbaustudium Sozialmanagement", Universität Linz, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 95/2002: Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters und über die Schaffung der Bezeichnung Akademische Motopädagogin und Akademischer Motopädagoge, Lehrgang Motopädagogik, Niederösterreichische Landesakademie 96/2002: Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (Motopädagogik)", Lehrgang "Motopädagogik (MAS)", Niederösterreichische Landesakademie 132. ARGE BILDUNGSMANAGEMENT WIEN, ENTWURF EINER VERORDNUNG ÜBER DIE BERECHTIGUNG ZUR FÜHRUNG DER BEZEICHNUNG LEHRGANG UNIVERSITÄREN CHARAKTERS, AUSSENDUNG ZUR BEGUTACHTUNG Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit Erlass vom 13. Februar 2002, GZ 52.305/16-VII/D/2/2002, den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters für den von der ARGE Bildungsmanagement Wien, Friedstraße 23, 1210 Wien, durchzuführenden Lehrgang Unternehmerisches und Soziales Management. Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens 31. März 2002 zu übermitteln. Der Verordnungsentwurf liegt in der Rechts- und Organisationsabteilung zur Einsichtnahme auf. 133. DONAU-UNIVERSITÄT KREMS, ENTWURF EINER VERORDNUNG ÜBER DEN AKADE- MISCHEN GRAD MASTER OF ADVANCED STUDIES (NEW MEDIA MANAGEMENT), AUSSENDUNG ZUR BEGUTACHTUNG Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit Erlass vom 8. Februar 2002, GZ 52.305/36-VII/D/2/2002, den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad Master of Advanced Studiens (New Media Management) abgekürzt MAS. Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens 5. April 2002 zu übermitteln. Der Verordnungsentwurf liegt in der Rechts- und Organisationsabteilung zur Einsichtnahme auf. Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 6. März 2002 10. Stück Seite 2

134. BEGUTACHTUNGSVERFAHREN GEM. 14 UniStG 134.1 STUDIENPLAN DER STUDIENRICHTUNG GEOGRAPHIE AN DER UNIVERSITÄT WIEN Die Studienkommission der Studienrichtung Geographie an der Universität Wien hat den Entwurf für den neuen Studienplan für die Studienrichtung Geographie an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften beschlossen und unterzieht diesen nun einem öffentlichen Begutachtungsverfahren gem. 14 UniStG. Der Studienplan enthält die Qualifikationsprofile und die Stundentafeln für die Studienrichtung Geographie sowie ihrer drei Studienzweige Theoretische und Angewandte Geographie, Raumforschung und Raumordnung und Kartographie und Geoinformation und kann als pdf-datei unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://www.univie.ac.at/geographie/ifgr/neuestudienplaene.html Stellungnahmen sind bis spätestens 8. März 2002 z.hdn. Frau Dr. D. Mühlgassner, Universität Wien, Institut für Geographie und Regionalforschung, Kennwort: Studienplan Geographie, Universitätsstraße 7/5, 1010 Wien, geographie@univie.ac.at, oder per e-mail an ingrid.kretschmer@univie.ac.at, zu richten. Die Vorsitzende der Studienkommission ao.univ.-prof. Dr. Ingrid Kretschmer 134.2 STUDIENPLÄNE MUSIKERZIEHUNG, INSTRUMENTALMUSIKERZIEHUNG, BILDNERISCHE ERZIEHUNG, WERKERZIEHUNG SOWIE TEXTILES GESTALTEN UND WERKEN FÜR DAS DIPLOMSTUDIUM LEHRAMTSSTUDIUM AN DER UNIVERSITÄT MOZARTEUM SALZBURG Die Studienkommission der Lehramtsstudien Musikerziehung, Instrumentalmusikerziehung, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung sowie Textiles Gestalten und Werken für das Diplomstudium Lehramtsstudium unterzieht die beschlossenen Entwürfe gemäß 14 UniStG einem öffentlichen Begutachtungsverfahren. Die Studienplanentwürfe sind unter folgender Internetadresse abrufbar: http://www.moz.ac.at/german/studies/proof/plan.shtml Stellungnahmen sind bis 13. März 2002 an den Vorsitzenden der Studienkommissionen für das Lehramtsstudium, Herrn Univ.-Prof. Dr. Albert Hartinger, Universität Mozarteum Salzburg, Alpenstrasse 48, A- 5020 Salzburg, zu richten. Vorsitzender der Studienkommission Univ.-Prof. Dr. Albert Hartinger 134.3 STUDIENPLAN DER STUDIENRICHTUNG SPORTWISSENSCHAFTEN AN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK Die Studienkommission der Studienrichtung Sportwissenschaften an der Universität Innsbruck hat den Entwurf der Bakkalaureats- und Magisterstudien für Sportwissenschaften beschlossen und unterzieht diesen nun einem öffentlichen Begutachtungsverfahren gem. 14 UniStG. Der Studienplanentwurf kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://www.uibk.ac.at/c/c6/c621 Stellungnahmen sind bis spätestens 15.03.2002 an den Vorsitzenden der Studienkommission Sportwissenschaften, Herrn Univ.-Prof. Dr. Elmar Kornexl, Universität Innsbruck, Fürstenweg 185, A-6020 Innsbruck, E-mail: elmar.kornexl@uibk.ac.at, zu richten. Vorsitzender der Studienkommission Univ.-Prof. Dr. Elmar Kornexl 135. WAHLERGEBNIS NACHWAHL DER VERTRETER/INNEN DER PERSONENGRUPPE DER ALLGEMEINEN UNIVERSITÄTSBEDIENSTETEN IN DIE INSTITUTSKONFERENZ DES INSTITUTS FÜR INFORMATIKSYSTEME Bei der am 20.02.2002 stattgefundenen Nachwahl wurden gemäß 45 Abs. 3 i.v.m. 14 UOG 1993 sowie nach den Bestimmungen des 8 der Satzung (Satzungsteil: Wahlordnung) folgende Mitglieder und Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 6. März 2002 10. Stück Seite 3

Ersatzmitglieder in die Institutskonferenz des Instituts für Informatik-Systeme für die restliche Funktionsperiode (bis 30.09.2002) gewählt: Mitglied: VB Wöllik Ulrike Ersatzmitglied: VB Gesierich Birgit Die Vorsitzende der Wahlkommission VB Helene Kobald 136. EINLADUNG ZUM ÖFFENTLICHEN HABILITATIONSKOLLOQUIUM VON HERRN DR. ROLAND KASCHEK Das Habilitationskolloquium von Herrn Dr. Roland Kaschek (Nominalfach: Angewandte Informatik) findet am: Montag, dem 18. März 2002 um 13.00 s.t. im Hörsaal 3 statt. Gemäß 28 Abs. 6 UOG '93 ist das Kolloquium öffentlich. In der Diskussion mit dem Habilitationswerber können sich neben den Mitgliedern der Habilitationskommission, Universitätslehrer, Mitarbeiter im Lehrbetrieb, sonstige Mitarbeiter im wissenschaftlichen Betrieb sowie ordentliche Hörer der entsprechenden Fachrichtung beteiligen. Der Vorsitzende der Habilitationskommission O.Univ.-Prof. Dr. Roland Mittermeir 137. AUSSCHREIBUNG VON POSTGRADUIERSTIPENDIEN DER REKTORENKONFERENZ DER ARGE ALPEN-ADRIA Im Rahmen des Stipendienprogramms der Rektorenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft Alpen-Adria schreibt die Universität Augsburg zwei vom Freistaat Bayern finanzierte Postgraduiertenstipendien aus. Die Stipendien werden im Jahr 2002 für eine Laufzeit von je fünf Monaten vergeben mit einer Stipendienhöhe von 760 pro Monat. Kürzere Laufzeiten sind möglich. Die Stipendien sollen Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der ARGE Alpen-Adria (ausgenommen sind deutsche Staatsangehörige) mit abgeschlossenem Studium Gelegenheit geben, befristete Studien- oder Forschungsvorhaben an der Universität Augsburg zu Themen durchzuführen, die von besonderem Interesse für den Alpen-Adria-Raum sind. Es können allerdings nur Projekte gefördert werden, die in einem eingen Zusammenhang mit einer Fachrichtung stehen, die an der Universität Augsburg vertreten ist. Interessenten reichen ihr Bewerbungsschreiben mit folgenden Unterlagen: -Lebenslauf -Projektdarstellung -Kopie des Universitätsabschlusszeugnisses -evtl. Publikationsverzeichnis -Gutachten eines Professors einer Mitgliedsuniversität der ARGE über die Qualifikation des Bewerbers und das Forschungsvorhaben bis zum 15. März 2002 bei der Universität Augsburg, Stipendienreferat, 86135 Augsburg, ein. Weitere Auskünfte erteilt das Stipendienreferat der Universität Augsburg, Telefon +49-821-5985159, Fax:+49-821-5505, E-mail: Karin.Bintakies@Verwaltung.Uni-Augsburg.de. Der Rektor: Prof. Dr. W. Bottke Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 6. März 2002 10. Stück Seite 4

138. AUSSCHREIBUNG DES ERZHERZOG-JOHANN-FORSCHUNGSPREISES DES LANDES STEIERMARK 2002 Um hervorragenden Leistungen auf dem Gebiet der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und junge steirische Wissenschaftler im verstärkten Maß zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, wurde der "Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark" geschaffen. Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis wird einmal im Jahr verliehen. Durch den Erzherzog-Johann- Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Geistes- oder Naturwissenschaften, die zur besseren Kenntnis und Erforschung des Landes Steiermark beitragen, ausgezeichnet werden. Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis kann nicht geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises Abstand zu nehmen. Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis ist mit 10.900,-- dotiert. Bewerber um den Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Sie haben die folgenden Bewerbungsunterlagen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 6A - Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2, einzureichen: - auszuzeichnende Arbeit - veröffentlichungsfähige populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zeilen) sowie eine anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes - institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die Arbeit - Publikationsliste bzw. Werkliste - Lebenslauf - Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie) - Meldezettel (Kopie) Bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringenden wissenschaftlichen Gutachten der substantiell eigene Beitrag des Bewerbers sowie sein prägender Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen. Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 25. April 2002. Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden. Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch nicht bei einem anderen Bewerb eingereicht wurde. Die Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf Grund ihrer bisherigen Leistungen die Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten. Für ein abgeschlossenes Lebenswerk, eine Diplomarbeit oder eine Dissertation wird der Preis nicht vergeben. Die Wiedereinreichung einer für einen der steirischen Forschungspreise bereits zuvor eingereichten Arbeit ist zulässig. Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Statut sprachlich in männlicher Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form. (Auszug aus der Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1987, LGBl. Nr. 13, Stück 65.) Für die Steiermärkische Landesregierung: Der Landeshauptmannstellvertreter: Schöggl 139. AUSSCHREIBUNG DES NOVARTIS-PREISES 2002 FÜR BIOLOGIE, CHEMIE UND MEDI- ZIN Drei WissenschaftlerInnen werden je 10.000,-- für herausragende Leistungen auf dem Gebieten Chemie, Medizin oder Biologie erhalten. Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 6. März 2002 10. Stück Seite 5

Förderungswürdig sind Personen, die einen signifikanten Teil der eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten in Österreich durchgeführt und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Doktorat, Habilitation, a.o. Professur). Eine wiederholte Bewerbung ist zulässig, sofern dem Bewerber ein Novartis-Preis noch nicht zuerkannt worden ist. Die Zugehörigkeit zu einer Universität ist nicht Voraussetzung. Die PreisträgerInnen werden von einem unabhängigen Kuratorium ausgewählt. WissenschaftlerInnen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, ihre Bewerbung bis 30. April 2002 einzureichen. Beilagen zur Bewerbung: Lebenslauf (zweifach), Publikationsliste (zweifach), zusammenfassende Darstellung der Forschungsschwerpunkte (2-3 Seiten, zweifach), wesentliche Publikationen (einfach). Rückfragen/Einreichung: Novartis Forschungsinstitut GmbH zu Hd. Frau Gerhild Fürnsinn, Brunner Straße 59, A-1235 Wien, Tel.:+43 1 86 634 301, Fax: +43 1 86 634 354, e-mail: gerhild.fuernsinn@pharma.novartis.com, www.at.novartis.com. Univ.-Prof. Dr. Jan de Vries Univ.-Prof. Dr. Anton Stütz 140. AUSSCHREIBUNG EINER PROFESSORENSTELLE (C4) AN DER UNIVERSITÄT PASSAU In der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau ist zum Wintersemester 2002/2003 wiederzubesetzen. ein Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre (C 4) mit Schwerpunkt Wirtschaftstheorie (Nachfolge Prof. Dr. Wolfgang J. Mückl) Bewerberinnen und Bewerber sollten qualitativ hochwertige Leistungen in Forschung und Lehre vorweisen können. Vom Stelleninhaber wird die Vertretung des Fachgebietes Wirtschaftstheorie vor allem im Rahmen der volks- und betriebswirtschaftlichen Studiengänge erwartet. Im wirtschaftswissenschaftlichen Grundstudium ist das Teilgebiet Makroökonomie zu vertreten, eine makroökonomische Schwerpunktsetzung wird aber nicht vorausgesetzt. Ein Interesse an einer Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen (z.b. bei den kulturwissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Schwerpunktsetzungen in den volks- und betriebswirtschaftlichen Studiengängen) und an internationalen Austauschprogrammen in Forschung und Lehre sollte vorhanden sein. Einstellungsvoraussetzungen sind Hochschulstudium, pädagogische Eignung, Promotion und Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen. Zum Zeitpunkt der Ernennung darf die Bewerberin/der Bewerber das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Da die Universität Passau bestrebt ist, den Anteil an Wissenschaftlerinnen in Lehre und Forschung zu erhöhen, werden qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang, akademische Zeugnisse, Verzeichnis der Veröffentlichungen und der akademischen Lehrveranstaltungen) werden bis zum 10. April 2002 an den Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau, Innstraße 27, 94032 Passau erbeten. Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 6. März 2002 10. Stück Seite 6