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Transkript:

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Informationsbroschüre der Gemeinde Meckenbeuren

Allgemeines Die Gemeinde Meckenbeuren betreibt die Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung. Abwasserkosten entstehen unter anderem durch die Reinigung des in die Kanalisation entwässerten Schmutz- und Regenwassers, die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes sowie Regenwasserbehandlungs- und Entlastungsanlagen. Um diese Kosten für die Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung zu decken, wurde bisher eine Abwassergebühr erhoben, die sich nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Dabei ging man davon aus, dass bei allen Grundstücken die in die Kanalisation eingeleitete Abwassermenge ungefähr dem verbrauchten Frischwasser entspricht. Am 11. März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden (Aktenzeichen des Urteils: 2 S 2938/08), dass die Gebührenerhebung allein nach diesem Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig ist. Die Kommunen sind nun verpflichtet, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung verursachergerecht, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme, zu erheben. Ökologisch betrachtet entsteht hierdurch ein Anreiz für Entsiegelungsmaßnahmen, die einen natürlichen Wasserkreislauf auf dem Grundstück fördern und die Niederschlagswassergebühr senken. Grundstückseigentümer, die in der Vergangenheit schon in dieser Hinsicht investiert haben, werden zukünftig entlastet. Gesplittete Abwassergebühr Im Zuge der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr wird die bisherige Abwassergebühr zukünftig in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers. Sie berechnet sich wie bisher nach dem verbrauchten Frischwasser ( /m³). Die Niederschlagswassergebühr deckt die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung. Sie berechnet sich nach der Größe und Versiegelungsart der befestigten und überbauten (versiegelten) Flächen, von denen Regenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird ( /m²). Die Kosten der Abwasserbeseitigung und -reinigung werden neu aufgeteilt. Die Gemeinde erzielt dadurch keine Mehreinnahmen. Vorgehensweise Grundlage für die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr ist eine Ermittlung aller befestigten und überbauten (versiegelten) Grundstücksflächen, die Regenwasser über Kanäle, Leitungen, Rohre, offene Gräben o. ä. in die öffentlichen Abwasseranlagen einleiten. Hierzu zählen: Direkt einleitende Flächen, die einen eigenen Anschluss an die Kanalisation haben (z. B. durch eine Regenrinne). 2 Information zur gesplitteten Abwassergebühr

Indirekt einleitende Flächen, die keinen eigenen Kanalanschluss besitzen, von denen aber beispielsweise aufgrund des Geländegefälles Regenwasser in den Straßeneinlaufschacht gelangt. Für Flächen, von denen kein Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird, fällt keine Gebühr an. Was müssen Sie tun? Bei der Flächenermittlung brauchen wir Ihre Unterstützung. Um Ihre abflussrelevante Fläche zu bestimmen, haben wir Ihrem Grundstück * einen Grundstücksabflussbeiwert zugeordnet. Dieser basiert auf den tatsächlich vorhandenen Gebäudegrundflächen und wird um eine qualifizierte Schätzung der sonstigen befestigten und überbauten (versiegelten) Flächen (z. B. Hofeinfahrt, Garagenzufahrt, Dachüberstände etc.) ergänzt. Falls die berechnete Fläche den tatsächlichen Verhältnissen auf Ihrem Grundstück entspricht, brauchen Sie nichts Weiteres tun. Sie werden dann mit der von uns berechneten Fläche veranlagt. Für Korrekturen liegt Ihrem Informationsschreiben ein entsprechender Rückmeldebogen bei. Bitte führen Sie in der Korrektur alle Grundstücksflächen sowie Gebäude auf, die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind und deren Versiegelungsart. Außerdem sollen auch alle Flächen mitgeteilt werden, von denen nur teilweise oder kein Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird (bspw. Nutzung einer Regenwasserzisterne, Versickerung, direkte Einleitung in einen Fluss, Bach oder See). Für die Höhe Ihrer Niederschlagswassergebühr ist die Größe sowie die Versiegelungsart der befestigten Flächen ausschlaggebend, von denen Regenwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird. Um dem Einzelfall möglichst gerecht zu werden, werden die befestigten und überbauten (versiegelten) Flächen je nach Oberflächenbeschaffenheit mit unterschiedlichen Abflussfaktoren multipliziert, um so die abflussrelevante, gebührenwirksame Fläche zu berechnen: vollständig versiegelte Flächen 0,9 Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen, fugendichte Pflasterflächen stark versiegelte Flächen 0,6 Fugenoffene Flächen mit Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster wenig versiegelte Flächen 0,3 Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster * Grundstück i. S. des Bewertungsgesetzes: Ein Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken, die auch räumlich getrennt liegen können. Garagengrundstücke sind dem Grundstück des Hauptwohngebäudes zugeordnet. Information zur gesplitteten Abwassergebühr 3

Gründächer mit Schichtstärke bis 12 cm 0,6 mit Schichtstärke über 12 cm 0,3 Regenwasserzisternen Flächen, die Niederschlagswasser in eine Zisterne ohne Anschluss an die öffentliche Kanalisation einleiten, bleiben unberücksichtigt (gebührenfrei). Zisternen mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation werden ab einer Größe von 2 m³ berücksichtigt. Je nach Nutzungsart erfolgt pro m³ Zisternenvolumen eine Flächenreduzierung der angeschlossenen abflussrelevanten Flächen um: Nutzungsart Gartenbewässerung: Zisterne ohne Retention 5 m² Zisterne mit Retention * 15 m² Nutzungsart Brauchwasserentnahme: Zisterne ohne Retention 15 m² Zisterne mit Retention * 25 m² Es werden maximal 100 % der angeschlossenen abflussrelevanten Fläche reduziert. Versickerungsanlagen Flächen, die an eine Versickerungsanlage ohne/mit Notüberlauf in die öffentlichen Abwaseranlagen angeschlossen sind, bleiben bei der Gebührenbemessung unberücksichtigt (gebührenfrei). Bei Versickerungsanlagen mit gedrosseltem Ablauf wird die angeschlossene abflussrelevante Fläche mit dem Faktor 0,3 verrechnet. * Retention: Zisternen mit Retentionsvolumen besitzen einen Zwischenspeicher, der einen gedrosselten Abfluss des Niederschlagswassers in die Kanalisation bewirkt. Beispiel einer Flächendarstellung 4 Information zur gesplitteten Abwassergebühr

Beispiel einer Rückmeldung Rückmeldungen sollen in folgender Form erfolgen: Musterstraße 2 3 4 1 10 999/9 645/1 Fläche Nr. Teilflächen in m² - a - Nutzungsart Abflussfaktor - b - Abflussrelevante Fläche in m² c = a x b 1 Wohnhaus 117 0,9 105 Dach 2 Garage 36 * 0,6 22 Versiegelungsart Abflussart Begründung Zisterne Gründach < 12 cm 3 Einfahrt 50 0,3 15 Rasengittersteine 4 Terrasse 17,5 * 0,0 0 kein Anschluss * Dachüberstand von 50 cm abgezogen Gesamt 142 Zisterne mit Überlauf in den Kanal Nutzung / Nr. der angeschlossenen Fläche: Retention X Gartenbewässerung Fläche Nr. 2 Speichervolumen 2 m³ Brauchwasser Fläche Nr. Versickerungsanlage / Nr. der angeschlossenen Fläche mit gedrosseltem Ablauf Fläche Nr. Information zur gesplitteten Abwassergebühr 5

Erläuterungen zur Rückmeldung Der Rückmeldebogen, der Ihrem Informationsschreiben beiliegt, enthält einen Lageplan Ihres Grundstücks sowie eine Tabelle zur Ermittlung Ihrer abflussrelevanten Fläche. Wenn die von uns berechnete Fläche der tatsächlichen abflussrelevanten Fläche Ihres Grundstücks entspricht, müssen Sie diesen Bogen nicht ausfüllen. Bitte gehen Sie wie folgt vor: 1. Überprüfen Sie zunächst den beiliegenden Lageplan Ihres Grundstücks. 2. Zeichnen Sie nun alle Flächen ein, die befestigt oder bebaut sind, und teilen Sie jeder dieser Flächen eine Nummer zu. 3. Bitte tragen Sie diese Nummern in die Tabelle ein und notieren Sie zu jeder Fläche die Nutzungsart (Dach, Garage etc.), die Größe sowie die Art der Versiegelung (Platten). Das Dach betreffend ist die Grundfläche zuzüglich der Überstände anzugeben. Befestigte Flächen, die sich unter Dachüberständen befinden, sind um diese Überstandsfläche zu reduzieren. 4. Nach der Versiegelungsart bestimmt sich der Abflussfaktor (z. B. Rasengittersteine: 0,3). Mit diesem multiplizieren Sie die jeweilige Fläche und ermitteln so die abflussrelevante, gebührenwirksame Fläche. Das Ergebnis wird bis 0,5 abgerundet, über 0,5 auf volle m² aufgerundet. 5. Bei vollständiger Versickerung einer Teilfläche oder Entwässerung über eine Versickerungsanlage ohne/mit Notüberlauf geben Sie die jeweilige Flächennummer und den Abflussfaktor 0,0 an. Dies gilt auch für Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in den Kanal angeschlossen sind oder in einen Fluss, Bach oder See einleiten. Diese Flächen bleiben unberücksichtigt (gebührenfrei). 6. Wenn Sie eine Zisterne mit Überlauf in den Kanal besitzen, geben Sie das Volumen sowie die Nutzungsart an. Bitte vermerken Sie die angeschlossenen Flächen. Erläuterungen zu der schematischen Darstellung Das auf der folgenden Seite dargestellte Schema geht von typischen Flächenund Verbrauchsverhältnissen aus. Ein Einfamilienhaus mit 4-5 Personen hat einen Frischwasserverbrauch von ca. 150-200 m³ pro Jahr sowie eine durchschnittliche abflussrelevante Fläche von 120 m 2. Beim Mehrfamilienhaus wird von einem Gebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten ausgegangen. Beim Verbrauchermarkt wird eine vollständige Versiegelung großer Parkplatzflächen sowie ein jährlich geringfügiger Frischwasserverbrauch angenommen. 6 Information zur gesplitteten Abwassergebühr

Schematische Darstellung der Gebührenentwicklung Schmutzwasser Niederschlagswasser Schmutzwasser Niederschlagswasser Schmutzwasser Niederschlagswasser Einfamilienhaus: Mittlere befestigte Fläche Mittlerer Wasserverbrauch Mehrfamilienhaus: Wenig befestigte Fläche Hoher Wasserverbrauch Verbrauchermarkt: Viel befestigte Fläche Geringer Wasserverbrauch Bisher: Abwassergebühr berechnet sich nach der bezogenen Frischwassermenge Mittlere Gebühr Bisher: Abwassergebühr berechnet sich nach der bezogenen Frischwassermenge Hohe Gebühr Bisher: Abwassergebühr berechnet sich nach der bezogenen Frischwassermenge Geringe Gebühr Nach Gebührensplitting: Schmutzwassergebühr auf Basis Frischwassermenge Niederschlagswassergebühr auf Basis befestigter Fläche Etwa gleiche Gebühr Nach Gebührensplitting: Schmutzwassergebühr auf Basis Frischwassermenge Niederschlagswassergebühr auf Basis befestigter Fläche Niedrigere Gebühr Nach Gebührensplitting: Schmutzwassergebühr auf Basis Frischwassermenge Niederschlagswassergebühr auf Basis befestigter Fläche Höhere Gebühr Vergleich Alt Neu Vergleich Alt Neu Vergleich Alt Neu Information zur gesplitteten Abwassergebühr 7

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Telefonische Beratung jeweils zu folgenden Tagen und Uhrzeiten: Montag bis Freitag Montag bis Mittwoch Donnerstag 08.00-12.00 Uhr 14.00-16.00 Uhr 14.00-18.00 Uhr Telefonnummer: 07542 / 403-223, -220, -107 Aufgrund hoher Nachfrage kann es zu längeren Wartezeiten kommen, wir bitten um Ihr Verständnis. Persönliche Beratung Im Rathaus täglich von 08.00 bis 12.00 Uhr und an folgenden Tagen: Mittwoch 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 19.00 Uhr Diese Sprechzeiten finden in der Zeit vom 21.02. bis 11.03.2011 statt. Bitte beachten Sie, dass am Donnerstag, den 03.03.2011 keine Beratung stattfindet. Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 07542 / 403-223 einen Termin für eine persönliche Beratung. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten der telefonischen Beratung. Bürgermeisteramt Theodor-Heuss-Platz 1 88074 Meckenbeuren Postfach 11 54 88070 Meckenbeuren Telefon (07542) 403-0 Telefax (07542) 403-100 rathaus@gemeinde-meckenbeuren.de www.meckenbeuren.de