Einführung der»getrennten Abwassergebühr« INFORMATIONS-BROSCHÜRE

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Einführung der»getrennten Abwassergebühr«INFORMATIONS-BROSCHÜRE

Inhaltsverzeichnis 3 Fragen Warum führt die Stadt Calw die getrennte Abwassergebühr ein 4 Wie werden die Abwassergebühren zukünftig berechnet 5 Wie geht die Stadt Calw bei der Einführung der neuen Gebühr vor 7 Welche Flächen werden für die Niederschlagswassergebühr herangezogen 8 Werden alle versiegelten Flächen gleich bewertet 10 Wie werden Versickerungsanlagen und Zisternen berücksichtigt 11 Mindert die Nutzung einer Regentonne die Niederschlagswassergebühr 12 Welche Anlagen zählen zur öffentlichen Abwasseranlage 12 Darf ich Flächen vom öffentlichen Abwasserkanalnetz abkoppeln 12 Woher weiß ich, wohin die Teilflächen auf meinem Grundstück entwässern 13 Woran erkenne ich, welche Dachflächen an die Kanalisation angeschlossen sind 13 Werden spätere Veränderungen der Grundstücksflächen berücksichtigt 13 Bin ich verpflichtet, den Auskunftsbogen auszufüllen und Auskünfte zu erteilen 14 Infos, Ansprechpartner, Bürgerbüro 15

Warum führt die Stadt Calw die getrennte Abwassergebühr ein Weil dieses Verfahren die Kosten gerechter aufteilt. Wie werden die Abwassergebühren zukünftig berechnet Verursachergerechter Bislang wurden in der Stadt Calw die Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser einheitlich nach dem Frischwassermaßstab (Trinkwasserverbrauch) bemessen. Aufgrund des Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 11.03.2010 (AZ.: 2 S 2938/08) ist die Abrechnung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung nach dem einheitlichen Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig. Die Stadt Calw und alle anderen Kommunen in Baden-Württemberg müssen das Urteil jetzt umsetzen. Deshalb führt die Stadt rückwirkend den getrennten Abwassergebührenmaßstab ein. Dies hat zur Folge, dass Sie bereits für das Jahr 2010 nach den neuen Bemessungsgrundlagen veranlagt werden. Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine Verteilung der Kosten für die Kanalisation und die beiden Kläranlagen entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Durch die Einführung der Niederschlagswassergebühr erzielt die Stadt Calw keine Mehreinnahmen. Für die Abwasserbeseitigung werden zukünftig zwei getrennte Gebühren erhoben. Hierzu müssen die Kosten für die Abwasserentsorgung zunächst getrennt nach den Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung einerseits und die Regenwasserbeseitigung andererseits ermittelt werden (Kostenträgerrechnung). a) Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers. Sie berechnet sich auch weiterhin nach dem Frischwassermaßstab (in m³ Trinkwasser). Der Gebührensatz wird vom Gemeinderat im Laufe des Jahres 2011 neu festgesetzt. Laufe des Jahres 2011 neu festgesetzt. Durch die Einführung der Regenwassergebühr bleibt das Volumen der von der Stadt Calw insgesamt benötigten und zu vereinnahmenden Abwassergebühren gleich. Die Erhebung des Gebührenvolumens erfolgt zukünftig nur über zwei separate Gebühren mit unterschiedlichem Maßstab. 4 b) Die Niederschlagswassergebühr deckt die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung. Sie wird ausschließlich auf der Grundlage der befestigten und in die öffentliche Abwasseranlage abflusswirksamen Flächen (in m² Fläche pro Jahr) erhoben. Sie ist nicht etwa davon abhängig, wie viel Regen fällt. Auch dieser Gebührensatz wird vom Gemeinderat im 5

Die Einführung der Regenwassergebühr wird zu einer Veränderung der Abwassergebührenbelastung eines jeden einzelnen Grundstückseigentümers führen. Die Regenwassergebühr wird zusätzlich eingeführt, die Schmutzwassergebühr wird reduziert. Es ist davon auszugehen, dass sich für die Bereiche der normalen Wohnbebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern kaum Veränderungen ergeben. Sicherlich werden Objekte mit hohem Frischwasserverbrauch, aber nur geringen befestigten abflusswirksamen Flächen (z. B. Mehrfamilienhäuser), durch die Einführung der Regenwassergebühr in der Summe eine Minderung ihrer Gebührenbelastung erfahren. Für Grundstücke mit großen, befestigten, abflusswirksamen Flächen sowie niedrigem Frischwasserverbrauch (z. B. Einkaufszentren, große Lagerhallen etc.) wird der getrennte Gebührenmaßstab in Summe zu einer Mehrbelastung führen. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt werden selbstverständlich nicht zur Beteiligung an den Kosten der Entwässerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und der sonstigen städtischen Gebäudeflächen herangezogen werden. Wie geht die Stadt Calw bei der Einführung der neuen Gebühr vor Bürgerfreundlich und kostenbewusst. Das Stadtgebiet wurde im März 2010 überflogen und photographiert. Anschließend wurden diese Luftbilder photogrammetrisch ausgewertet und mit den Liegenschafts- und Katasterkarten überlagert. Alle Grundstückseigentümer erhalten im September 2011 einen Fragebogen mit einer genauen Planskizze ihres Grundstücks. Die abflusswirksamen Flächen sind darin gekennzeichnet und mit den exakten Größen ausgewiesen. Jeder Grundstückseigentümer hat dann die Möglichkeit, Bedarf korrigiert wurden, müssen die Erhebungsbögen wieder zurückgeschickt werden. Damit sind alle Daten zur Ermittlung der neuen Gebühr erfasst. Alles Weitere veranlasst die Stadt Calw. Die Grundstückseigentümer müssen also nicht selbst ihre abflusswirksamen befestigen Flächen und/oder ihre Dachflächen vermessen Zudem sichert die einheitliche Auswertung der Luftbilder auch die Gleichbehandlung in der Einmessung aller Flächen (z. B. bei Dachüberständen). Baulich Die Stadt selbst wird für die entsprechend angeschlossenen Straßen- und Wegeflächen sowie für alle öffentlichen Plätze, Grundstücke und Gebäude (z.b. auch für Schulen, Sporthallen etc.) zur Zahlung der Regenwassergebühr veranlagt wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch. die Auswertung und Abflusswirksamkeit seiner Grundstücksflächen zu kontrollieren und die Besonderheiten seines Grundstücks mitzuteilen. Mit dieser Bürgerbeteiligung geht eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit über alle gebührenrelevanten Besonderheiten und eine gezielte Individualberatung einher. Nachdem alle Angaben geprüft und bei bedingte spätere Veränderungen müssen natürlich der Stadt gemeldet werden. Der Versand der Gebührenbescheide mit dem getrennten Gebührenmaßstab für Schmutzund Niederschlagswasser erfolgt erstmals im Januar 2012. Die getrennte Gebühr wird nach den gesetzlichen Vorgaben rückwirkend auch für das Jahr 2010 erhoben. 6 7

Kaufland Öffnungszeiten: Mo - Fr 08:30-11:30 Uhr Do auch 14:00-18:30 Uhr Konto-Nr. Konto-Nr. Konto-Nr. 1 481 70 923 000 51 225 000 BLZ 666 500 85 BLZ 603 900 00 BLZ 606 630 84 2011 INFORMATIONSBROSCHÜRE Welche Flächen werden für die Niederschlagswassergebühr herangezogen Die Quadratmeter abflusswirksamer Fläche. Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser sind die Quadratmeter an befestigter und bebauter bzw. überbauter Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser leitungsgebunden oder auch nicht leitungsgebunden in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. Eine nicht leitungsgebundene Zuleitung liegt z. B. dann vor, wenn von befestigten oder überbauten Flächen oberirdisch, aufgrund des Geländegefälles, Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann (Beispiel: eine zum Straßeneinlauf geneigte Einfahrt). Diese Flächen sind einzubeziehen. Grundsätzlich gilt natürlich: Veranlagt werden nur Flächen, die auch tatsächlich in die öffentliche Abwasseranlage einleiten. Im Zweifel kann bei ergiebigen Regenfällen gut beobachtet werden, wohin eine befestigte Fläche wirklich entwässert. Als abflusswirksam gelten alle befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser über Rohre, durch Leitungen, offene Gräben u. ä. in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Calw abgeleitet wird. Als abflusswirksam gelten auch Dachflächen, von denen Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Flächen, von denen Niederschlagswasser nicht in die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet wird bzw. Flächen, auf denen das Niederschlagswasser vollständig versickert - wie z. B. häufig bei Terrassen, Gartenwegen, Dächern von Gartenhäusern etc. - sind keine abflusswirksamen Flächen. Diese bleiben bei der Ermittlung der Regenwassergebühr daher auch unberücksichtigt. Grundsätzlich sind alle Flächen, die an Teile der öffentlichen Abwasseranlage angeschlossen sind, gebührenpflichtig. Dazu zählen alle bebauten, überbauten und befestigten Flächen, von denen direkt oder indirekt Niederschlagswasser in die Abwasseranlage gelangt. Unter direkt angeschlossenen Flächen versteht man alle Flächen mit einem eigenen Kanalanschluss über Rohre und Leitungen etc.. Als indirekt angeschlossen gelten Flächen, von denen Niederschlagswasser offen (also ohne Leitungen, Rohre etc.) über andere Wege und/oder Flächen in z.b. einen Straßeneinlauf der Kanalisation gelangt. Stadtverwaltung Calw * Postfach 1361 * 75363 Calw Büro Hans Mustermann Karl-Meier-Str 9 90459 Nürnberg 75365 Calw, Salzgasse 10 Ansprechpartner/in: Jürgen Greule Telefon: (0 70 51) 167-450 Telefax: (0 70 51) 167-453 Email: jgreule@calw.de Internet: www.calw.de Unsere Nachricht vom/unser Zeichen: /700.31/gesplittete Abwassergebühr Datum: 09.09.2011 Einführung der getrennten Abwassergebühr in der Stadt Calw Grundstücks-ID-Nr.: 4200100001 Kundenummer: 008241.7.0001 Grundstück: Adlerstraße 1 Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Calw stellt Ihnen Abwasseranlagen zur Verfügung, in denen das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser abgeleitet und behandelt wird. Für die Inanspruchnahme der Anlage wird eine Abwassergebühr erhoben. Die Gebühr berechnete sich in der Vergangenheit ausschließlich nach der verbrauchten Frischwassermenge, die über einen Wasserzähler ermittelt wurde (sog. Frischwassermaßstab). In dieser Gebühr waren sowohl die Kosten für die Sammlung und Beseitigung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine separate Abrechnung des tatsächlich in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagswassers erfolgte nicht. Um die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen und der aktuellen Rechtsprechung Rechnung zu tragen, werden die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser künftig getrennt. Deshalb gibt es eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr. Wichtig: Die Stadt Calw erhebt insgesamt keine zusätzliche oder höhere Gebühr, sondern der Gebührenbedarf wird nun - anders als bisher - auf zwei Gebührenarten verursachergerecht aufgeteilt. Grundlage der Schmutzwassergebühr bleibt weiterhin die bezogene Trinkwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen auf Ihrem Grundstück von denen aus Sie Niederschlagswasser in das Kanalnetz einleiten. Dies sind Flächen, auf denen das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Wege auf Ihrem Grundstück versickern kann, sondern in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies direkt über eine Kanalanschlussleitung oder aber auf Grund des zur Straße hin vorhandenen Gefälles oberirdisch (z. B. über Straßeneinläufe) erfolgt. 8 Parkmöglichkeiten in den Parkhäusern ZOB, Lederstraße, Haggasse oder USt.-ID-Nr.: DE-144 366 627 oder nach Vereinbarung Steuer-Nr.: 45 464/05 272 Bankverbindungen: Sparkasse Pforzheim Calw Vereinigte Volksbank AG Raiffeisenbank Kreis Calw SWIFT/BIC-Code: PZH SDE 66 IBAN-Nr.: DE 85 6665 0085 0000 0014 81 9

10 Werden alle versiegelten Flächen gleich bewertet Nein. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.04.2011 die Eckpunkte für die Berechnung der getrennten Gebühr beschlossen. Unter Berücksichtigung der Verdunstung wurden folgende Faktoren festgelegt: Vollständig versiegelte Flächen, Faktor 0,9 z. B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen Stark versiegelte Flächen, Faktor 0,6 z. B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Gründächer mit einer Schichtdicke bis 12 cm Wenig versiegelte Flächen, Faktor 0,3 z. B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster *, Porenpflaster, Gründächer mit einer Schichtdicke über 12 cm Als teilversiegelt gelten Flächen, die eine überwiegende Wasserdurchlässigkeit vorweisen oder eine nicht unerhebliche Rückhaltung von Niederschlagswasser in der Weise gewährleisten, dass das Niederschlagswasser nicht überwiegend in das öffentliche Kanalnetz einleitet, sondern überwiegend im Boden versickert und dem Grundwasser bzw. dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt wird. Diese Teilflächen werden bei der Ermittlung der gesamten abflusswirksamen Grundstücksfläche mit einem Abschlag bewertet, d. h. die Fläche in m² wird mit einem Faktor kleiner als 1 multipliziert. Zu den abflusswirksamen teilversiegelten Flächen gehören zum Beispiel lückenlos begrünte Dächer mit Notüberlauf an das öffentliche Kanalnetz, verlegte Rasengittersteine, Porenbetonsteine und Pflaster mit ablauffähigen Fugen (Ökopflaster) sowie Schotter- und Kiesflächen. Auf Verlangen der Stadt Calw hat der Gebührenpflichtige den Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Unterbaus zu erbringen. Einen rechtlich zwingenden Grund, einen Abschlag auf teilversiegelte Flächen zu gewähren, gibt es nach aktueller Rechtsprechung nicht. Die Stadt Calw hat sich dennoch dazu entschlossen, Abschläge auf teilversiegelte Flächen zu gewähren, da durch diese Flächen die Abwasseranlagen teilweise entlastet werden. Wie werden Versickerungsanlagen und Zisternen berücksichtigt Gegebenenfalls mit Abschlägen Berücksichtigung von Zisternen ab 2,0 m³ Nutzinhalt Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind, werden berücksichtigt: bei Regenwassernutzung ausschließlich zur Gartenbewässerung: Angeschlossene Flächen werden um 8 m² je m³ Zisternenvolumen reduziert bei Brauchwassernutzung (Haus, Betrieb): Angeschlossene Flächen werden um 15 m² je m³ Zisternenvolumen reduziert. Berücksichtigung von Sickermulden, Rigolensystemen oder vergleichbaren Anlagen. Die Flächen, die über Versickerungsanlagen ohne Notüberlauf in die öffentlichen Abwasseranlagen entwässern, bleiben unberücksichtigt. Sind im Entsorgungsgebiet auch private Versickerungsanlagen mit gedrosseltem Ablauf (Mulden-Rigolen-Systeme) oder mit Notüberlauf in die öffentlichen Abwasseranlagen vorhanden, so können diese mit dem reduzierenden Faktor von 0,3 berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass eine so angeschlossene Pflasterfläche mit Faktor 0,6 auf den Abflussfaktor von 0,18 (0,3 * 0,6) reduziert wird. Das Einleiten von Niederschlagswasser in öffentliche Versickerungs- und Rückhalteanlagen ist gebührenpflichtig. 11

12 Mindert die Nutzung einer Regentonne die Niederschlagswassergebühr Nein. Regentonnen sind örtlich veränderbare Behälter, die zudem nicht dauerhaft bzw. ganzjährig genutzt werden. Sie werden aufgrund ihres oft nur geringen Fassungsvermögens und ihres auch oftmals vorhandenen Überlaufs in den öffentlichen Kanal grundsätzlich bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr nicht berücksichtigt. Welche Anlagen zählen zur öffentlichen Abwasseranlage Hierzu zählen Regen-, Schmutz- und Mischwasserleitungen und -kanäle, offene Gräben, Gewässer, die Sonderbauwerke Alle von der Stadt selbst oder in ihrem Auftrag betriebenen Anlagen, die dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten von Regen- und Schmutzwasser dienen. Darf ich Flächen vom öffentlichen Abwasserkanalnetz abkoppeln Nein. Eine Abkoppelung dieser Flächen ist grundsätzlich auch aus dem schutzwürdigen Interesse der Gemeinschaft der übrigen Gebührenzahler nicht erlaubt. Sofern dennoch die Abkopplung einer Grundstücksfläche vom öffentlichen Kanalnetz gewünscht wird, muss (Pumpwerke, Stauraumkanäle, Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken) sowie die von der Stadt betriebenen Kläranlagen. diese bei der Stadt Calw beantragt werden und kann von dieser auch nur im Ausnahmefall und aus besonderen Billigkeitserwägungen gestattet werden. Es reicht nicht, dass der Antrag mit dem Wunsch, eine Gebührenminderung herbeizuführen, begründet wird Woran erkenne ich, welche Dachflächen an die Kanalisation angeschlossen sind Aus den Bauplänen. Informationen hierzu können Sie in Ihren Bauunterlagen finden. In schwierigen Fällen können Sie sich auch an Ihren Architekten oder das Bauamt der Stadt Calw wenden. Woher weiß ich, wohin die Teilflächen auf meinem Grundstück entwässern Durch Beobachtung. Für die befestigten und teilversiegelten Grundstücksflächen lässt sich das wenn Werden spätere Veränderungen der Grundstücksflächen berücksichtigt Ja. Nach der Überfliegung und Erfassung der Daten im März 2011 sind spätere und natürlich auch zukünftige Veränderungen an den gebührenrelevanten Flächen unmittelbar nach der Veränderung der Stadt Calw mitzuteilen. Diese werden dann entsprechend bei der Gebührenberechnung berücksichtigt. Zweifel bestehen- bei ergiebigen und starken Regenereignissen oder mit Hilfe einer Gießkanne leicht beobachten. Anzuzeigen sind sowohl Flächenversiegelungen, Teilversiegelungen und Entsiegelungen. Eine Änderungsmitteilung bedarf der schriftlichen Form und muss der Stadt Calw in einem Lageplan des Grundstückes angezeigt werden. 13

Bin ich verpflichtet, den Auskunftsbogen auszufüllen und Auskünfte zu erteilen Ja, durch die Gebührensatzung der Gemeinde. Wir sind auf Ihre Mitarbeit angewiesen, weil... 1. es Gebäudeflächen gibt, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage entwässern 2. es Gebäudeflächen gibt, die über eine Zisterne oder ein vergleichbares Behältnis oder eine Versickerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage entwässern 3. keine sicheren Aussagen zur Versiegelungsart der angeschlossenen Flächen getroffen werden können 4. die anhand der Luftbilder ermittelten Flächen überprüft werden sollten. Falls der Fragebogen nicht ausgefüllt zurückgegeben wird bzw. keine Auskünfte erteilt werden, wird und darf die Stadt die abflusswirksamen bebauten, überbauten und befestigten Flächen auf der Grundlage der Luftbildaufnahmen schätzen und die Gebühr auf der Grundlage der Schätzung festsetzen. Dabei wird davon ausgegangen, dass alle befestigten Flächen vollversiegelt sind und in die öffentliche Abwasseranlage einleiten. Wir sind für Sie da Ihre Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner in der Zeit vom 12.09. 23.09.2011 (Zeitraum, in der die Erfassungsbögen von Ihnen ausgefüllt werden sollten) Montag bis Freitag jeweils von 8:00 12:00 und 13:00 17:00 Uhr erreichen Sie unter: Telefon: (07051) 16 74 50 oder Telefon: (07051) 16 74 51 Kostenloses Infotelefon (ab12.09.2011): 0800-94 64-261 Haben Sie sonst noch Fragen, stehen Ihnen Herr Greule und Herr Dillner von der Stadtentwässerung während der regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung. Calw, Salzgasse 10, Tiefbauamt Zimmer Nr. 006 Informationen: Termine: Bürgerinformationsveranstaltungen 01.08.2011 18:30 Uhr Schwarzwaldhalle Altburg 02.08.2011 18:30 Uhr Schafscheuer Stammheim 03.08.2011 18:30 Uhr Kursaal Hirsau Vor-Ort-Termine In der Zeit vom 12.09. bis 23.09. 2011 an Arbeitstagen jeweils von 08.00 bis 12.00 und 13:00 bis 17:00 Uhr steht das Info- Mobil der Firma WTEB in den verschiedenen Ortsteilen. Die genauen Termine und Orte sind dem Calw-Journal zu entnehmen. Versand der Selbstauskunftsbögen 09.09.2011 Zusätzlich zu diesem Flyer werden im Rahmen des Selbstauskunftsverfahrens den Erfassungsunterlagen entsprechende Informationen beigefügt. Weiterhin finden Sie auf der Internetseite der Stadt Calw (www.calw.de) ein umfangreiches Informationsangebot. 14 15

Herausgeber: Stadt Calw Herr Oberbürgermeister Manfred Dunst Postfach 1361 75363 Calw Telefon: 07051 167-0 Telefax: 07051 167-109 E-Mail: info@calw.de www.calw.de Gestaltung: Falkenburg Grafik-Marketing-Agentur cfg@falkenburg-grafik.de 16