Rundenwettkampfordnung

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Transkript:

Rundenwettkampfordnung Schützenkreis Ortenau 9. Mai 2007 1

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 4 1.1 Zweck der Kreisoberliga............................ 4 1.2 Nachgeordnete Ligen.............................. 4 1.3 Rechtsbeziehung................................ 4 1.4 Kenntnisnahme................................. 4 1.5 Anmerkung................................... 4 2 Kreisligaausschuss 4 2.1 Aufgaben.................................... 4 2.2 Zusammensetzung............................... 4 2.3 Anträge / Entscheidungen........................... 5 3 Startberechtigung 5 3.1 Lizenzen..................................... 5 3.2 Einsatz in anderen Ligen............................ 5 3.3 Ausländeregelung................................ 5 4 Liga Bestimmungen 5 4.1 Anzahl der Mannschaften........................... 5 4.2 Einzelwertung.................................. 5 4.3 Mannschaftswertung.............................. 5 4.4 Meldeschluss.................................. 6 4.5 Terminrahmen................................. 6 4.6 Startgeld..................................... 6 4.7 Allgemeine Bestimmungen........................... 6 5 Wettkampfdurchführung 6 5.1 Grundlagen................................... 6 5.2 Mannschaftsstärke............................... 6 5.3 Durchführung.................................. 6 5.4 Wettkampftag.................................. 7 5.5 Scheibensätze.................................. 7 5.6 Schussanzahl.................................. 7 5.7 Auswertung................................... 7 5.8 Hilfsmittel.................................... 7 5.9 Ergebnislisten.................................. 7 5.10 Zuwiederhandlung............................... 8 6 Aufstellung der Mannschaften 8 6.1 Stammschützen................................. 8 6.2 Ersatzschützen................................. 8 6.3 Einsatzbeschränkung.............................. 8 6.4 Vor- / Nachschieÿen.............................. 8 2

7 Wertung 8 7.1 Wettbewerbe.................................. 8 7.2 Tabellen..................................... 8 7.3 Sortierkriterien................................. 8 8 Einspruch 9 8.1 Einspruchsrecht................................. 9 8.2 Einspruchsfrist................................. 9 8.3 Entscheidung.................................. 9 9 Auf- / Abstieg 9 9.1 Auf- / Abstieg................................. 9 9.2 Ausnahmen................................... 9 9.3 Auf- und Abstieg sind zwingend........................ 9 10 Auszeichnungen 10 3

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Kreisoberliga Die Kreisoberliga des Schützenkreises Ortenau bildet den Unterbau der Bezirksliga des Bezirkes I im SBSV. Die Kreisoberliga ist die höchste Wettkampfklasse im Schützenkreis Ortenau. Sie dient der Ermittlung des Kreisoberligameisters und des Aufstieges in die Bezirksliga. 1.2 Nachgeordnete Ligen Die Mannschaften werden in Gruppen eingeteilt. Die höchste Gruppe ist die Kreisoberliga. Darunter gibt es eine Kreisliga, danach beliebig viele Klassen, die höchste davon ist die Klasse A. 1.3 Rechtsbeziehung Die Kreisligen sind eine Verbandseinrichtung des Schützenkreises Ortenau, sowie des Südbadischen Sportschützenverbandes SBSV. Die Kreisligen führen ihre Ligawettkämpfe gemäÿ den Bestimmungen dieser Ligastatuen durch. 1.4 Kenntnisnahme Die Vereine sind verpichtet, jedem Teilnehmer diese Ligastatuten zur Kenntnis zu bringen. 1.5 Anmerkung Aus Gründen einer einfacheren Lesbarkeit ist diese Ligaordnung in der männlichen Form abgefasst. Sie gilt selbstverständlich auch sinngemäÿ in der weiblichen Form. 2 Kreisligaausschuss 2.1 Aufgaben Verantwortlich für die Angelegenheiten der Kreisligen ist der Kreisligaausschuss des Schützenkreises Ortenau. Dieser tagt bei Bedarf. Daneben ist der Kreisligaausschuss für die Regelung und Entscheidungen aller in Zusammenhang mit den Kreisligen aufkommenden Streitigkeiten, Einsprüche sowie Änderungen an den Ligastatuen zuständig. 2.2 Zusammensetzung Dem Kreisligaausschuss des Schützenkreises Ortenau gehören folgende drei stimmberechtigte Mitglieder an: 1. Kreisschützenmeister 4

2. Kreissportleiter 3. Kreisrundenwettkampeiter Die betroenen Mannschaftsführer werden ohne Stimmrecht eingeladen. Den Vorsitz des Ligaausschusses übernimmt der amtierende Kreisschützenmeister. 2.3 Anträge / Entscheidungen Anträge auf Änderung der Ligaordnung sind beim jeweiligen Kreisschützenmeister schriftlich einzureichen, der sie dann dem Kreisligaausschuss zur Bearbeitung vorlegt. Die vom Kreisligaausschuss getroene Entscheidung ist endgültig. 3 Startberechtigung 3.1 Lizenzen Zur Teilnahme an den Kreisligen des Schützenkreises Ortenau sind Mannschaften, die einem Verein des Schützenkreises Ortenau angehören. In einer Mannschaft darf nur schieÿen, wer gleichzeitig Mitglied in dem Verein und dem SBSV ist. 3.2 Einsatz in anderen Ligen Jeder Schütze darf während der laufenden Saison bei Ligawettkämpfen in der jeweiligen Disziplin (Bundes- bis Kreisebene) nur für einen Verein des DSB starten. Dies gilt auch für die eingesetzten Ersatzschützen. 3.3 Ausländeregelung In jeder Mannschaft kann nur ein Schütze mit Ausländischer Staatsangehörigkeit eingesetzt werden 4 Liga Bestimmungen 4.1 Anzahl der Mannschaften Die Kreisligen bestehen aus jeweils acht Mannschaften. Es werden hierdurch insgesamt sechs Wettkämpfe ausgetragen. 4.2 Einzelwertung Es erfolgt eine gesonderte Einzelwertung für die Kreisligen. 4.3 Mannschaftswertung Es erfolgt eine gesonderte Mannschaftswertung in den Kreisligen. 5

4.4 Meldeschluss Der Meldeschluss für die Mannschaften wird durch eine jährliche Ausschreibung festgelegt. 4.5 Terminrahmen Der Terminrahmen für die Wettkämpfe wird durch eine jährliche Ausschreibung festgelegt. In dieser Ausschreibung wird jeweils ein Endtermin für einen Wettkampf genannt. 4.6 Startgeld Wird von der jeweiligen Ausschreibung festgelegt. 4.7 Allgemeine Bestimmungen Jeder Verein erkennt durch die Teilnahme an den Kreisligen diese Ligastatuten an. Alle nicht besonders aufgeführten Punkte dieser Ligastatuten regeln sich nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes. Wo der Wortlaut der Sportordnungsregeln eine eindeutige Auslegung nicht zulässt, ist die Auslegung stets im Sinne des sportlichen Anstandes, der eine mögliche Gleichstellung aller Teilnehmer verlangt, vorzunehmen. 5 Wettkampfdurchführung 5.1 Grundlagen Für die Durchführung der Ligawettkämpfe ist, soweit nicht anders bestimmt, die Sportordnung des DSB im Zusammenhang mit diesen Ligastatuten gültig. Änderungen und Ergänzungen vorbehalten. 5.2 Mannschaftsstärke Kreisoberliga Luftgewehr/Luftpistole: Eine Mannschaft besteht aus fünf Schützen, welche alle in die Wertung aufgenommen werden. In allen anderen Ligen besteht eine Mannschaft aus bis zu fünf Schützen, von denen die drei besten in der Mannschaftswertung erscheinen. Alle Schützen werden in die Einzellwertung aufgenommen. 5.3 Durchführung Die Kreisligawettkämpfe werden als Mannschaftskämpfe ausgetragen. Für die Durchführung des Wettkampfes sind die jeweiligen Mannschaftsführer verantwortlich. 6

5.4 Wettkampftag Die Mannschaftsführer vereinbaren den Wettkampftag und die Startzeit. Der Wettkampftag hat in dem Zeitraum vor dem angegebenen Endtermin (aus der jährlichen Ausschreibung) zu liegen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so gilt der Tag des festgelegten Endtermins: Werktags 20:00 Uhr, Sonntags: 9:00 Uhr. 5.5 Scheibensätze Die Scheibensätze stellt der gastgebende Verein. Jeder Schütze ist für die übergebenen Scheiben selbst verantwortlich. Es wird auf Scheiben bzw. Elektronische Anlage geschossen. 5.6 Schussanzahl Beim Luftgewehr/Luftpistole werden 40 Wertungsschüsse pro Schütze abgegeben Sportpistole/KK 3-Stellung 60 Schuss pro Schütze abgegeben Luftgewehr wird 1 Schuss pro Scheibe abgegeben Luftpistole 2 Schuss pro Scheibe Sportpistole und KK 3-Stellung 5 Schuss pro Scheibe Gebrauchspistole/Revolver: Ab 9mm Par. - 45 ACP 20/20 5.7 Auswertung Die Auswertung des Schusses erfolgt elektronisch durch Ringlesemaschinen oder durch Schusslochprüfer. 5.8 Hilfsmittel Ab Altersklasse ist die Sportordnungsregel Nr. 0.5.4.1 zulässig und gilt damit nicht als Hilfsmittel. 5.9 Ergebnislisten Die beiden Mannschaftsführer erstellen eine Ergebnisliste des Wettkampfes. Der Mannschaftsführer des ausrichtenden Vereines übersendet ein Exemplar der Ergebnisliste sofort an den zuständigen Kreisrundenwettkampeiter. 7

5.10 Zuwiederhandlung Liegt das Ergebnis am dritten Tag nach dem Endtermin nicht dem Kreisrundenwettkampeiter vor, so wird: Beim ersten Mal eine Verwarnung ausgesprochen Ab dem zweiten Mal wird der Gastgebenden Mannschaft 20 Ringe abgezogen 6 Aufstellung der Mannschaften 6.1 Stammschützen Kreisoberliga: Luftgewehr/Luftpistole Für den ersten Wettkampftag sind fünf Stammschützen zu benennen. 6.2 Ersatzschützen Steht ein Stammschütze in der Kreisoberliga an einem Wettkampftag nicht zur Verfügung, so können beliebig viele Ersatzschützen nominiert werden. 6.3 Einsatzbeschränkung Ab dreimaligem Einsatz in der Kreisoberliga dürfen Ersatzschützen in der laufenden Saison nicht mehr in den Ligen darunter eingesetzt werden. 6.4 Vor- / Nachschieÿen Ein Vorschieÿen kann, nach Absprache mit den Mannschaftsführern nur auf der gegnerischen Standanlage stattnden. Ein Nachschieÿen ist nicht erlaubt. 7 Wertung 7.1 Wettbewerbe Es gibt in den jeweiligen Kreisligen eine Mannschaftswertung und eine Einzelwertung. 7.2 Tabellen Das Erstellen und Führen einer Gesamttabelle obliegt dem Kreisrundenwettkampeiter. Es werden separate Tabellen pro Disziplin geführt. 7.3 Sortierkriterien Bei Ringgleichheit wird nach den letzten 10 Schuss gewertet 8

8 Einspruch 8.1 Einspruchsrecht Jeder der teilnehmenden Vereine hat das Recht, nach Beendigung des jeweiligen Wettkampfes gegen diesen Einspruch zu erheben, bzw. Protest einzulegen, sofern der begründete Verdacht eines Regelverstoÿes gegen die Bestimmungen dieser Ligaordnung oder der Sportordnung des DSB vorliegt. 8.2 Einspruchsfrist Ein Einspruch gegen die Wertung eines Wettkampfes ist innerhalb einer Woche schriftlich an den Kreisschützenleiter zu richten. Die Ergebnisliste des Wettkampfes darf in diesem Fall vom Einspruch erhebenden Mannschaftsführer nicht unterschrieben werden. Über den Einspruch entscheidet der Kreisligaausschuss. 8.3 Entscheidung Über den Einspruch entscheidet der Kreisligaausschuss. Die Entscheidung des Kreisligaausschusses muss mehrheitlich sein und muss den Parteien anschlieÿend bekannt gemacht werden. Die Entscheidung des Kreisligaausschusses ist endgültig und unanfechtbar. 9 Auf- / Abstieg 9.1 Auf- / Abstieg Der Rundenwettkampfsieger steigt in die nächst höhere Klasse auf. Der Tabellenletzte steigt ab. Für die Kreisoberliga ist die nächst höhere Klasse die Bezirksklasse. Ein Aufstieg in die Bezirksklasse ist von der Ausschreibung des Bezirks abhängig. Absteiger aus der Bezirksklasse schieÿen im darauf folgenden Jahr in der Kreisoberliga 9.2 Ausnahmen Eine Ausnahme dieser Auf- und Abstiegsregelung gibt es nur, wenn sich durch den Aufbzw. Abstieg in die der Bezirksklasse Veränderungen in der Zahl der Mannschaften der Kreisoberliga ergeben. Steigt der Oberligasieger auf, ohne dass gleichzeitig eine Mannschaft aus dem Bezirk absteigt, steigen in den Kreisligen jewei1s die Rundenwettkampfsieger und die Zweitplazierten auf Steigt aus dem Bezirk eine Mannschaft ab ohne dass gleichzeitig aus der Kreisoberliga eine andere aufsteigt steigen aus der Kreisoberliga die beiden letztplatzierten Mannschaften die Kreisliga ab. In den darunter liegenden Gruppen wird entsprechend verfahren. 9.3 Auf- und Abstieg sind zwingend Sollte eine Mannschaft aus berechtigten Gründen nicht aufsteigen, so steigt der Zweitplatzierte auf. Die nicht aufsteigende Mannschaft b1eibt mit den g1eichen Schützen in der 9

kommenden Runde in dieser Klasse und wird dann im Mannschafts- und Einzelergebnis nur auÿer Konkurrenz gewertet. 10 Auszeichnungen Die Mannschaft, die nach 6 Wettkämpfen das höchste Gesamtergebnis in seiner Gruppe erzielt hat, wird Rundenwettkampfsieger. Die auf Platz 1 bis 3 platzierten Mannschaften und Einzellschützen erhalten eine verbleibende Auszeichnung. Die Sieger werden bei der "Meisterfete"geehrt. Erstellt von Walter Serrer Kreissportwart 10