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Zentrale Verwaltung Mitteilungsblatt Studienjahr 2001/2002 Ausgegeben am 16. Jänner 2002 7. Stück 88. Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt 89. Universität Innsbruck, Geisteswissenschaftliche Fakultät, Entwurf einer Verordnung, mit der die Studienrichtung Slawistik in der Form zweier Bakkalaureats- und eines Magisterstudiums angeboten wird, Aussendung zur Begutachtung 90. Akademie für Sozialarbeit Vorarlberg, Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters und über die Schaffung der Bezeichnung Akademische Supervisorin und Coach und Akademischer Supervisor und Coach, Aussendung zur Begutachtung 91. Akademie für Sozialarbeit Vorarlberg, Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters und über die Schaffung der des akademischen Grades Master of Advanced Studies (MAS), Aussendung zur Begutachtung 92. Wiener Rotes Kreuz, Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters und über die Schaffung der Bezeichnung Akademische Absolventin des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft und Akademischer Absolvent des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft, Aussendung zur Begutachtung 93. Begutachtungsverfahren gem. 14 UniStG 93.1 Studienplan für die Studienrichtung Volkswirtschaft (Bakkalaureats- und Magisterstudium) an der Universität Graz 93.2 Studienpläne für die drei Lehramtsstudien Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten und Werkerziehung an der Akademie der bildenden Künste Wien 93.3 Studienplan für die Studienrichtung Slawistik an der Universität Salzburg 94. Anhörungsverfahren gem. 12 UniStG 95. Einrichtung einer Abteilung für Sozialpsychologie am Institut für Psychologie an der Universität Klagenfurt 96. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Entsendung eines Mitglieds 97. Kundmachung betreffend der Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozentin an Frau Dr. Sabine Urnik 98. Berufungskommission Allgemeine Psychologie- Ein- und Zusammensetzung 99. Habilitationskommission Dr. Roland Kaschek- Ein- und Zusammensetzung 100. Einladung zum öffentlichen Habilitationskolloquium von Herrn Dr. Josef Berghold 101. Entsendung von Studierenden 102. Ausschreibung von außeruniversitären Stellen 102.1 Ausschreibung Lehren und Lernen in England 2002/03 103. Ausschreibung freier Planstellen an der Universität Klagenfurt Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Mittwoch, 6. Februar 2002 Redaktionsschluss ist Freitag, 1. Februar 2002 Druck und Verlag: Zentrale Verwaltung der Universität Klagenfurt Universitätsstraße 65-67 A-9020 Klagenfurt 0463/2700-9161, -9163 (Sekr.) F: 0463/2700-9193 http://www.uni-klu.ac.at/mitteilungsblatt

88. VERÖFFENTLICHUNGEN IM BUNDESGESETZBLATT Teil I Nr. 144/2001 Bundesgesetz, mit dem u.a. das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, die Bundesabgabenordnung geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2001, AbgÄG 2001) Nr. 155/2001 Bundesgesetz, mit dem das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Beamten- Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956 und das Pensionsgesetz 1965 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2001) Nr. 1/2002 Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (59. Novelle zum ASVG) Nr. 4/2002 Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (29. Novelle zum B-KUVG) Nr. 8/2002 Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird Nr. 12/2002 Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz) Nr. 14/2002 Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz neu erlassen sowie das Forschungsorganisationsgesetz, das Bundesgesetz zur Errichtung einer Museumsquartier-Errichtungs- und Betriebsgesellschaft und das Bundesgesetz betreffend die Finanzierung des Erwerbs der Sammlung Leopold geändert wird Nr. 15/2002 Bundesgesetz über die Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung Nr. 20/2002 Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden Teil II Nr. 458/2001: Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad Master of Advanced Studies (Decision Management), Universitätslehrgang Interdisziplinäres Entscheidungsmanagement des Institutes für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung (IFF) Nr. 462/2001: Verordnung der Bundesregierung, mit der die Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 geändert wird 89. UNIVERSITÄT INNSBRUCK, GEISTESWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT, ENTWURF EINER VERORDNUNG, MIT DER DIE STUDIENRICHTUNG SLAWISTIK IN DER FORM ZWEIER BAKKALAUREATS- UND EINES MAGISTERSTUDIUMS ANGEBOTEN WIRD, AUSSENDUNG ZUR BEGUTACHTUNG Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit Erlass vom 5. Dezember 2001, GZ 52.301/152-VII/D/2/2001, den Entwurf einer dem Betreff entsprechenden Änderung der Studienstandortverordnung Universität Innsbruck. Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens 31. Jänner 2002 zu übermitteln. Der Verordnungsentwurf liegt in der Rechts- und Organisationsabteilung zur Einsichtnahme auf. 90. AKADEMIE FÜR SOZIALARBEIT VORARLBERG, ENTWURF EINER VERORDNUNG ÜBER DIE BERECHTIGUNG ZUR FÜHRUNG DER BEZEICHNUNG LEHRGANG UNI- VERSITÄREN CHARAKTERS UND ÜBER DIE SCHAFFUNG DER BEZEICHNUNG AKADEMISCHE SUPERVISORIN UND COACH UND AKADEMISCHER SUPERVISOR UND COACH, AUSSENDUNG ZUR BEGUTACHTUNG Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit Erlass vom 11. Dezember 2001, GZ 52.305/176-VII/D/2/2001, den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters für den von der Akademie für Sozialarbeit Vorarlberg durchgeführten Lehrgang Supervision und Coaching und über die Schaffung der Bezeichnung Akademische Supervisorin und Coach und Akademischer Supervisor und Coach. Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 16. Jänner 2002 7. Stück Seite 2

Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens 15. Februar 2002 zu übermitteln. Der Verordnungsentwurf liegt in der Rechts- und Organisationsabteilung zur Einsichtnahme auf. 91. AKADEMIE FÜR SOZIALARBEIT VORARLBERG, ENTWURF EINER VERORDNUNG ÜBER DIE BERECHTIGUNG ZUR FÜHRUNG DER BEZEICHNUNG LEHRGANG UNI- VERSITÄREN CHARAKTERS UND ÜBER DIE SCHAFFUNG DER DES AKADEMISCHEN GRADES MASTER OF ADVANCED STUDIES (MAS), AUSSENDUNG ZUR BEGUTACH- TUNG Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit Erlass vom 11. Dezember 2001, GZ 52.305/175-VII/D/2/2001, den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters für den von der Akademie für Sozialarbeit Vorarlberg durchgeführten Lehrgang Organisationsberatung (MAS) und über die Schaffung der des akademischen Grades Master of Advanced Studies (MAS). Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens 15. Februar 2002 zu übermitteln. Der Verordnungsentwurf liegt in der Rechts- und Organisationsabteilung zur Einsichtnahme auf. 92. WIENER ROTES KREUZ, ENTWURF EINER VERORDNUNG ÜBER DIE BERECHTIGUNG ZUR FÜHRUNG DER BEZEICHNUNG LEHRGANG UNIVERSITÄREN CHARAKTERS UND ÜBER DIE SCHAFFUNG DER BEZEICHNUNG AKADEMISCHE ABSOLVENTIN DES POSTGRADUALEN LEHRGANGES MIT UNIVERSITÄREM CHARAKTER FÜR PSYCHO- LOGIE IN DER WIRTSCHAFT UND AKADEMISCHER ABSOLVENT DES POSTGRA- DUALEN LEHRGANGES MIT UNIVERSITÄREM CHARAKTER FÜR PSYCHOLOGIE IN DER WIRTSCHAFT, AUSSENDUNG ZUR BEGUTACHTUNG Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit Erlass vom 27. Dezember 2001, GZ 52.305/182-VII/D/2/2001, den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters für den vom Wiener Roten Kreuz, Nottendorfergasse 21, 1031 Wien, durchzuführenden Lehrgang Psychologie in der Wirtschaft und über die Schaffung der Bezeichnung Akademische Absolventin des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft und Akademischer Absolvent des postgradualen Lehrganges mit universitärem Charakter für Psychologie in der Wirtschaft. Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens 15. Februar 2002 zu übermitteln. Der Verordnungsentwurf liegt in der Rechts- und Organisationsabteilung zur Einsichtnahme auf. 93. BEGUTACHTUNGSVERFAHREN GEM. 14 UNISTG 93.1 STUDIENPLAN FÜR DIE STUDIENRICHTUNG VOLKSWIRTSCHAFT (BAKKALAUREATS- UND MAGISTERSTUDIUM) AN DER UNIVERSITÄT GRAZ Die Studienkommission Volkswirtschaft an der Universität Graz hat einen Entwurf des Studienplanes für ein Bakkalaureats- und Magisterstudium der Volkswirtschaft beschlossen und unterzieht diesen einem öffentlichen Begutachtungsverfahren gem. 14 UniStG. Stellungnahmen sind bis 25. Jänner 2002 an den Vorsitzenden der Studienkommission Volkswirtschaft, Herrn Ass.-Prof. Dr. Stephan Böhm, Institut für Volkswirtschaftslehre an der Universität Graz, Universitätsstraße 15/F4, 8010 Graz, E-Mail: stephan.boehm@uni-graz.at, zu richten. Der Studienplanentwurf liegt in der Rechts- und Organisationsabteilung zur Einsichtnahme auf. Der Vorsitzende der Studienkommission Ass.-Prof. Dr. Stephan Böhm 93.2 STUDIENPLÄNE FÜR DIE DREI LEHRAMTSSTUDIEN BILDNERISCHE ERZIEHUNG, TEXTI- LES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG AN DER AKADEMIE DER BILDENDEN KÜNSTE WIEN Die Studienkommission Lehramt an der Akademie der bildenden Künste Wien hat einen Entwurf der Studienpläne für die drei Lehramtsstudien Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten und Werkerziehung beschlossen und unterzieht diesen einem öffentlichen Begutachtungsverfahren. Stellungnahmen Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 16. Jänner 2002 7. Stück Seite 3

sind bis 31. Jänner 2002 an den Vorsitzenden der Studienkommission Lehramt, Herrn O.Univ.-Prof. Mag. Herwig Zens, Akademie der bildenden Künste Wien, Karl Schweighofer Gasse 3/3, 1070 Wien, E-Mail: h.zens@akbild.ac.at, zu richten. Der Studienplanentwurf liegt in der Rechts- und Organisationsabteilung zur Einsichtnahme auf. Der Vorsitzende der Studienkommission O.Univ.-Prof. Mag. Herwig Zens 93.3 STUDIENPLAN FÜR DIE STUDIENRICHTUNG SLAWISTIK AN DER UNIVERSITÄT SALZ- BURG Die Studienkommission der Studienrichtung Slawistik an der Universität Salzburg hat den Entwurf des neuen Diplomstudiums Slawistik beschlossen und unterzieht diesen einem öffentlichen Begutachtungsverfahren gem. 14 (1) UniStG. Der Studienplanentwurf samt Qualifikationsprofil ( 1) kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://www.sbg.ac.at/sla/studplan.htm Stellungnahmen sind bis spätestens 1. Februar 2002 an die Vorsitzende der Studienkommission Slawistik, Frau Oberrätin Dr. Ursula Bieber, Universität Salzburg, Institut für Slawistik, Akademiestraße 24, A-5020 Salzburg, E-Mail: Ursula.Bieber@sbg.ac.at, zu richten. Die Vorsitzenden der Studienkommission Oberrätin Dr. Ursula Bieber 94. ANHÖRUNGSVERFAHREN GEM. 12 UniStG In der Rechts- und Organisationsabteilung ist folgende Absichtserklärung zur Erlassung/Änderung eines Studienplanes eingelangt: Stundienplan/Studienrichtung Universität Stellungnahme bis: Studienplan Bildende Kunst Kunstuniversität Linz 15. Februar 2002 95. EINRICHTUNG EINER ABTEILUNG FÜR SOZIALPSYCHOLOGIE AM INSTITUT FÜR PSYCHOLOGIE AN DER UNIVERSITÄT KLAGENFURT Der Senat hat in seiner 50. Sitzung am 19. Dezember 2001 die Einrichtung einer weiteren bzw. vierten Abteilung für Sozialpsychologie am Institut für Psychologie beschlossen. Der Vorsitzende des Senats O.Univ.-Prof. Dr. Albert Berger 96. ARBEITSKREIS FÜR GLEICHBEHANDLUNGSFRAGEN ENTSENDUNG EINES MIT- GLIEDS Mit Beschluss des Senates vom 19. Dezember 2001 wurde Frau Karin Lenzhofer, Leiterin des ÖH- Referates für Frauen- und Gleichbehandlungsfragen, in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen entsendet. Der Vorsitzende des Senats O.Univ.-Prof. Dr. Albert Berger 97. KUNDMACHUNG BETREFFEND DER VERLEIHUNG DER LEHRBEFUGNIS ALS UNIVERSITÄTSDOZENTIN AN FRAU DR. SABINE URNIK Die vom Dekan nach Anhörung des Fakultätskollegiums für Wirtschaftswissenschaften und Informatik gemäß 28 Abs. 2 UOG 93 eingesetzte Habilitationskommission hat am 10. Jänner 2002 beschlossen, Frau Dr. Sabine Urnik die Lehrbefugnis als Universitätsdozentin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre verliehen. Der Dekan O.Univ.-Prof. Dr. Dietrich Kropfberger Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 16. Jänner 2002 7. Stück Seite 4

98. BERUFUNGSKOMMISSION ALLGEMEINE PSYCHOLOGIE- EIN- UND ZUSAMMENSET- ZUNG Gem. 23 (1) UOG 93 setzt der Dekan der Fakultät für Kulturwissenschaften für die Besetzung der Planstelle einer Universitätsprofessur für Allgemeine Psychologie eine Berufungskommission mit einer 8:4:4 Parität das Fakultätskollegium wurde diesbezüglich am 17. Oktober 2001 angehört ein, der folgende Personen angehören: Professoren: Entsendung Dekan: Univ.-Prof. Dr. Elke Ellinor van der Meer (Humboldt Universität zu Berlin) Univ.-Prof. Dr. Catharina Pienie Zwitserlood (Westfalische Wilhelms Uni Münster) durch Wahl: O.Univ.-Prof. Dr. Peter Gstettner O.Univ.-Prof. Dr. Allan James O.Univ.-Prof. Dr. Josef Klingler O.Univ.-Prof. Dr. Erich Löschenkohl O.Univ.-Prof. Dr. Jutta Menschik-Bendele O.Univ.-Prof. Dr. Klaus Ottomeyer Mittelbauvertreter: Ao.Univ.-Prof. Dr. August Fenk Ao.Univ.-Prof. Dr. Herbert Janig Univ.-Ass. Dr. Brigitte Jenull-Schiefer Ass.-Prof. Dr. Gottfried Süssenbacher Studierende: Stud. Rosita Ernst Stud. Sascha Fritsch Stud. Katharina Oberbichler Stud. Gerhard Plaschke Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: max. 2 Vertreterinnen In der konstituierenden Sitzung der Berufungskommission am 19. Dezember 2001 wurde Herr O.Univ.-Prof. Dr. Erich Löschenkohl zum Vorsitzenden der Kommission gewählt. Der Dekan O.Univ.-Prof. MMag. Dr. Friedbert Aspetsberger 99. HABILITATIONSKOMMISSION DR. ROLAND KASCHEK- EIN- UND ZUSAMMENSET- ZUNG Gemäß 28 (2) UOG 93 hat der Dekan für Herrn Dr. Roland Kaschek eine Habilitationskommission für das Nominalfach Angewandte Informatik mit einer 6:3:3 Parität eingesetzt. Das Fakultätskollegium wurde diesbezüglich am 6. Juni 2001 angehört. Der Kommission gehören folgende Personen an: Professoren: Entsendung Dekan: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Coy (Univ. Berlin) Univ.-Prof. Dr. Bernhard Thalheim (TU Cottbus) Entsendung Kurie: O.Univ.-Prof. Dr. Willibald Dörfler O.Univ.-Prof. Dr. Johann Eder O.Univ.-Prof. Dr. Heinrich C. Mayr O.Univ.-Prof. Dr. Roland Mittermeir Mittelbauvertreter: V.-Ass. Univ.-Doz. Dr. Günther Fliedl Univ.-Ass. Mag. Christian Kop Univ.-Ass. Dr. Claudia Steinberger Studierende: Stud. Emanuel Pirker Stud. Stefan Plattner Stud. Peter Putzer In der konstituierenden Sitzung am 5. November 2001 wurde Herr O.Univ.-Prof. Dr. Roland Mittermeir zum Vorsitzenden gewählt. Der Dekan O.Univ.-Prof. Dr. Dietrich Kropfberger Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 16. Jänner 2002 7. Stück Seite 5

100. EINLADUNG ZUM ÖFFENTLICHEN HABILITATIONSKOLLOQUIUM VON HERRN DR. JOSEF BERGHOLD Das Habilitationskolloquium von Herrn Dr. Josef Berghold zum Thema Feindbilder und Verständigung. Aspekte einer politischen Psychologie nach dem 11. September 2001 (Nominalfach: Sozialpsychologie) findet am Freitag, dem 25. Jänner 2002, um 18.30 Uhr, im SZ-129 (Oman Saal), statt. Gemäß 28 Abs. 6 UOG 93 ist das Kolloquium öffentlich. Der Vorsitzende der Habilitationskommission O.Univ.-Prof. Dr. Klaus Ottomeyer 101. ENTSENDUNG VON STUDIERENDEN 101.1 HABILITATIONSKOMMISSION DR. SIGUNA MÜLLER Vom zuständigen Organ der gesetzlichen Vertretung der Studierenden wurden folgende studentische Mitglieder unter Berücksichtigung des 28 (3) UOG 93 in oben benannte Kommission entsandt: Stud. Harald PENKER Stud. Petra SCHERR Vorsitzende der Fakultätsvertretung WIWI Daniela Ebner 101.2 BERUFUNGSKOMMISSION SCHULPÄDAGOGIK Vom zuständigen Organ der gesetzlichen Vertretung der Studierenden wurde folgendes studentisches Mitglied in die Berufungskommission Schulpädagogik entsandt: Stud. Karin KÖLBL (Anstelle von Stud. Gerhard VAUTI) Vorsitzende des Fakultätskollegiums KUWI Matthias Köchl 102. AUSSCHREIBUNG VON AUßERUNIVERSITÄREN STELLEN 102.1 AUSSCHREIBUNG LEHREN UND LERNEN IN ENGLAND 2002/03 Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit Erlass vom 20. Dezember 2001, GZ 648/62-III/A/6c/2001, folgende Ausschreibung und weist darauf hin, dass die beiden in der Ausschreibung näher beschriebenen Programme GTP (Graduate Teacher Programme) oder OQTP (Oerseas Qualified Teacher Programme) gemeinsam mit dem British Council in London durchgeführt werden und vor allem dem Zweck dienen, österreichischen LehrerInnen, UnterrichtspraktikanntInnen und AbsolventInnen von Lehramtsstudien (Uni, Pädak) die Möglichkeit zu geben, an einer Schule in England zu unterrichten. Bewerbungsschluss ist der 8. März 2002. Bewerbungen sind an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Abt. III/A/6c, Minoritenplatz 5, A-1010 Wien, zu richten. Die Ausschreibungsunterlagen liegen in der Rechts- und Organisationsabteilung zur Einsichtnahme auf oder können direkt bei der u.a. Adresse im Internet abgerufen werden. Weitere Informationen: BMBWK, Dr. Nikolaus Douda, Concordiaplatz 1, 1010 Wien, Tel: 01-53120- 3301, E-Mail:nikolaus.douda@bmbwk.gv.at, www.bmbwk.gv.at (Bildung/Schulen->Europa/ Internationales- > Lehren und Lernen im Ausland) oder The British Council, Liz Sadorge, 10 Spring Gardens, LONDON SW1A 2BN, Tel. 0044-20-7389-4930, E-Mail: Liz.Sadorge@britishcouncil.fr, www.centralbureau.org.uk/teachers. Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 16. Jänner 2002 7. Stück Seite 6

103. AUSSCHREIBUNG FREIER PLANSTELLEN AN DER UNIVERSITÄT KLAGENFURT 103.1 Am Institut für Psychologie der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Klagenfurt gelangt die Planstelle einer Universitätsprofessorin/ eines Universitätsprofessors für ALLGEMEINE PSYCHOLOGIE (unbefristete Vertragsprofessur) zur Besetzung. Die Professur soll im Bereich der Allgemeinen Psychologie die Gebiete der Wahrnehmung, Kognition, Emotion und Motivation in Forschung und Lehre vertreten. Erwünscht sind: ein anwendungsorientiertes Interesse (Integration in das Institut) und eine interdisziplinäre Ausrichtung (Integration in die Kulturwissenschaftliche Fakultät). Der Lehrtätigkeit in den Grundlagenfächern sowie der Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung kommt besondere Bedeutung zu. Ernennungsvoraussetzungen sind: a) eine österreichische oder eine gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi) oder eine gleichzuwertende wissenschaftliche Befähigung; b) die pädagogisch-didaktische Eignung; c) der Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung. Bewerbungen mit Lebenslauf, Publikationsliste, bisheriger Lehrtätigkeit sowie laufenden und geplanten Forschungsvorhaben werden bis zum 28. Februar 2002 (Poststempel) an den Dekan der Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Klagenfurt, O.Univ.-Prof. MMag. Dr. Friedbert Aspetsberger, A- 9020 Klagenfurt, Universitätsstraße 65-67, erbeten. Die Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen, beim wissenschaftlichen Personal und bei den Allgemeinen Bediensteten an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. 103.2 In der Zentralen Verwaltung/Rechts- und Organisationsabteilung der Universität Klagenfurt gelangt voraussichtlich ab März 2002 die Planstelle einer Juristin/eines Juristen (Vertragsbedienstete/r v1/1) befristet für die Dauer eines Karenzurlaubes, zunächst maximal für ein Jahr, zur Besetzung. Allgemeine Einstellungserfordernisse: 1. Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates 2. Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften Erforderliche Kenntnisse bzw. Qualifikationen: 1. Absolvierung der Gerichtspraxis 2. Schwerpunkte des Studiums im öffentlichen Recht 3. Möglichst einschlägige berufliche Erfahrung, insbesondere Kenntnisse der für den Universitätsbereich relevanten Rechtsvorschriften (UOG, UniStG, Dienstrecht, AVG usw.) 4. EDV-Kenntnisse, insbesondere Erfahrung in EDV-gestützter juristischer Recherche und Textverarbeitung 5. Fremdsprachenkenntnisse Erwünscht sind weiters Kenntnisse im organisatorischen Aufbau einer Universität sowie Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten und Organisationstalent. Die Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen, beim wissenschaftlichen Personal und bei den Allgemeinen Bediensteten an und fordert deshalb qualifi- Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 16. Jänner 2002 7. Stück Seite 7

zierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis 6. Februar 2002 an die Zentrale Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors der Universität Klagenfurt, Universitätsstraße 65-67, A-9020 Klagenfurt, zu richten. Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. 103.3 Im Büro des Universitätsdirektors/Zentrale Verwaltung der Universität Klagenfurt gelangt zum ehestmöglichen Zeitpunkt die Stelle im halben Beschäftigungsausmaß zur Besetzung. einer/eines Vertragsbediensteten v 3/1 für die Dauer eines Karenzurlaubes, zunächst maximal für ein Jahr, Bewerbungsvoraussetzungen: - Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU/EWR Staates - Mindestalter 18 Jahre - positiver Schulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung Erwartet werden: - gute Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse - Maschinschreibkenntnisse - gute EDV-Kenntnisse (Word, Windows) - Lernbereitschaft und Teamfähigkeit Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Personalstand an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen/Bewerber richten ihr Ansuchen mit den üblichen Unterlagen bis 6. Februar 2002 an die Zentrale Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors, Universität Klagenfurt, Universitätsstraße 65, A- 9020 Klagenfurt. Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt Studienjahr 2001/2002 ausgegeben am 16. Jänner 2002 7. Stück Seite 8