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Transkript:

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene(r) Verwendungszweck(e) Druckluftspray mit Spezialgas 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller Auskunftgebender Bereich 1.4. Notrufnummer Notfallauskunft F.W.Klever Hauptstraße 20, D-84168 Aham Telefon +49 (0) 8744 96 99 10, Telefax + 49 (0) 8744 96 99 96 E-Mail info@ballistol.de Internet www.ballistol.de Qualitätssicherung Telefon +49 (0) 8744 96 99 30 E-Mail (sachkundige Person): info@ballistol.de Dr.Zettler (Werktags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) oder Giftnotrufzentrale 022819240 Telefon +49 (0) 8744 96 99 30 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten erreichbar. ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß 67/548/EWG oder 1999/45/EG Zusätzliche Hinweise Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS].! Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]! Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Sicherheitshinweise! Allgemeines P102! Prävention P210 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Seite 1/7

P251! Lagerung P410 + P412 2.3. Sonstige Gefahren Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 C/122 F aussetzen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Zusätzliche Hinweise keine Gefährlichen Inhaltsstoffe ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut mit warmem Wasser abspülen. Nach Augenkontakt Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. Nach Verschlucken Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. 4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Hinweise für den Arzt / Mögliche Symptome Erfrierungen 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt / Behandlungshinweise Symptomatisch behandeln. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Schaum ABC-Pulver Kohlendioxid 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Im Brandfall Bildung von gefährlichen Gasen möglich. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Unabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) verwenden. Seite 2/7

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal Hautkontakt mit auslaufender Flüssigkeit vermeiden. (Erfrierungsgefahr!). 6.2. Umweltschutzmaßnahmen 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Verdampfen lassen. Zusätzliche Hinweise Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz. Allgemeine Schutzmaßnahmen Aerosole nicht einatmen. Hygienemaßnahmen Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter Nur im Originalbehälter aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Empfohlene Lagertemperatur: Raumtemperatur. Lagerklasse 2B 7.3. Spezifische Endanwendungen ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz Atemschutz bei ungenügender Absaugung oder längerer Einwirkung. Handschutz Kälteschutzhandschuhe Seite 3/7

Augenschutz Bei Bedarf: Schutzbrille Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition bei Sachgemäßem Umgang nicht erforderlich ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Aerosol Farbe farblos Geruch geruchlos Geruchsschwelle Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit ph-wert Wert Temperatur bei Methode Bemerkung neutral Siedepunkt / Siedebereich Schmelzpunkt / Gefrierpunkt Flammpunkt Verdampfungsgeschwi ndigkeit Entzündbarkeit (fest) Entzündbarkeit (gasförmig) Zündtemperatur Selbstentzündungstem peratur Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck ca. 4,4 bar 20 C berechnet Relative Dichte ca. 1,17 g/ml 20 C 1013 hpa Angaben beziehen sich auf die Flüssigphase. Dampfdichte Seite 4/7

Wert Temperatur bei Methode Bemerkung Löslichkeit in Wasser ca. 0,15 Gew-% 20 C 1013 hpa Löslichkeit / Andere Verteilungskoeffizient n-octanol/wasser (log P O/W) Zersetzungstemperatur Viskosität Oxidierende Eigenschaften. Explosive Eigenschaften 9.2. Sonstige Angaben ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 C schützen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht Rauchen. 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte fluorierte Kohlenwasserstoffe Weitere Angaben Das Produkt ist unter normalen Lagerbedingungen stabil ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung Wert/Bewertung Spezies Methode Bemerkung LC50 Akut Inhalativ > 2400 mg/l (4 h) Ratte Angaben beziehen sich auf Hauptkompponente Seite 5/7

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Ökotoxische Wirkungen Wert Spezies Methode Bewertung Fisch LC50 450 mg/l (96 h) Regenbogenforelle Angaben basieren auf Versuchsergebnis oder Daten eines vergleichbaren Produktes Daphnie EC50 980 mg/l (48 h) Daphnia magna 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit 12.3. Bioakkumulationspotenzial 12.4. Mobilität im Boden 12.5. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung 12.6. Andere schädliche Wirkungen ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung für das Produkt Verbrennen in geeigneter Verbrennungsanlage. Die behördlichen Vorschriften sind jedoch zu beachten. Empfehlung für die Verpackung Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwendung zugeführt werden. Gebinde: Rückgabe über DSD (Duales System Deutschland). ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR/RID IMDG IATA-DGR 14.1. UN-Nummer - - - 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung - - - 14.3. - - - Transportgefahrenklassen 14.4. Verpackungsgruppe - - - 14.5. Umweltgefahren - - - Seite 6/7

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC- Code Landtransport ADR/RID (GGVSEB) UN/ID-Number: 1950;Including 1.000ml LQ2 (max. 30kg/package) ADR/RID: Class 2, Code: 5A, Aerosols Seeschiffstransport IMDG (GGVSee) UN 1950 Aerosols (max1l) IMDG class 2, Code- see SP63, EmS: F-D, S-U ; packaging instructions: P003 - LP02; packaging order: PP17-PP87-L2 Lufttransport ICAO/IATA-DGR UN/ID-Nummer: 1950, Aerosols, ICAO/IATA: Class 2.2, Passanger/Cargo:203 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch VOC Richtlinie Bemerkung Hat keinen Einfluss auf photochemischen Smog (d.h. ist keine flüchtige Verbindung (VOC) im Sinne des UNECE-Abkommens). Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse 1 Selbsteinstufung 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Für diesen Stoff ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Weitere Informationen Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar. Änderungshinweise: "!" = Daten gegenüber der Vorversion geändert. Vorversion: 1.4 Seite 7/7