14. Hessischer Chorwettbewerb November 2017 Landesmusikakademie Hessen Schloss Hallenburg in Schlitz. Ausschreibung

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Transkript:

14. Hessischer Chorwettbewerb 10.-12. November 2017 Landesmusikakademie Hessen Schloss Hallenburg in Schlitz Ausschreibung Unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministerpräsidenten Gefördert durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst Qualifikationswettbewerb zum 10. Deutschen Chorwettbewerb (DCW) Die Ausschreibung basiert auf der Bundesausschreibung für den 10. DCW 1

Der Hessische Chorwettbewerb (HCW) Landesentscheidung für den 10. DCW dient der Förderung einer auf breiter künstlerischer Basis stehenden Laienchormusik. Leistungsvergleich und Begegnung geben den Chören bei dieser Veranstaltung Gelegenheit, ihr musikalisches Können zu überprüfen und ihre künstlerische Ausdrucksfähigkeit zu zeigen. Eine erfolgreiche Teilnahme am Hessischen Chorwettbewerb ist Voraussetzung für die Teilnahme am Deutschen Chorwettbewerb, der vom 5. bis 13. Mai 2018 in Freiburg stattfindet. Singen im Chor heißt: Einzelne bringen ihre Begabung und ihr Können in eine gemeinsame, künstlerische Leistung ein. Lust an der Musik, Lernbereitschaft und Disziplin sind dabei Voraussetzungen für überzeugende Ergebnisse. Diese werden beim Hessischen Chorwettbewerb präsentiert und bewertet. Im Sinne einer Breitenorientierung steht dieser Wettbewerb allen hessischen Chören offen, unabhängig davon, ob und wie sie organisiert sind. Erstmals wird er ohne Pflichtstücke durchgeführt. Auch Chöre und Ensembles, die den Ausschreibungsbedingungen des DCW nicht entsprechen, können als Gastchöre teilnehmen. Der Landesmusikrat Hessen möchte die Öffentlichkeit auf die Bedeutung von Chören und Chormusik aufmerksam machen. Der Hessische Chorwettbewerb findet alle vier Jahre statt und steht als Projekt des Landesmusikrates Hessen unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministerpräsidenten. Verantwortlich Landesmusikrat Hessen e.v. Schloss Hallenburg, Gräfin-Anna-Straße 4 36110 Schlitz Telefon 06642-911319 Telefax 06642-911328 E-Mail info@landesmusikrat-hessen.de www.landesmusikrat-hessen.de Wettbewerbskommission: Dr. Ursula Jungherr, Vorsitz, Präsidentin Landesmusikrat Hessen (LMR) Dr. Matthias Becker, Beirat Deutscher Chorwettbewerb Jürgen Faßbender, Hessischer Sängerbund Dorothee Graefe-Hessler, Vizepräsidentin LMR Hessen Uwe Henkhaus, Vizepräsident LMR Hessen Ursula Komma, Geschäftsführerin LMR Hessen Otto Lamadé, Musikredaktion hr2-kultur Prof. Wolfgang Seeliger, Verband deutscher Konzertchöre, BDC Termin und Ort: 10. bis 12. November 2017 Landesmusikakademie Hessen Schloss Hallenburg, Gräfin-Anna-Straße 4, 36110 Schlitz 2

Teilnahmebedingungen 1. Teilnahmeberechtigt sind alle in Hessen ansässigen Chöre, die den Nachweis erbringen können, dass sie seit dem 01.01.2016 als eigenständiger Chor bestehen und wirken. Später gegründete Chöre können auf Antrag von der Wettbewerbskommission zugelassen werden. 2. Zugelassen sind nur Chöre, die aus mindestens 16 Personen bestehen (mit Ausnahme der Kategorien H.1 und H.2) und deren Mitglieder ausschließlich Personen sind, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt nicht durch Singen oder Gesangsunterricht verdienen (Laiensänger/innen). Verstöße gegen diese Regelung führen zur Disqualifizierung auf Landes- wie Bundesebene. 3. Ausgeschlossen sind Berufschöre, Landesjugendchöre und alle 1. Preisträger des 9. Deutschen Chorwettbewerbs 2014. 4. Für die Berechnung aller Altersgrenzen und des Durchschnittsalters gilt als Stichtag der 01.06.2016 (für den 10. DCW gilt als Stichtag der 01.06.2017). 5. Ein Chor kann sich am Wettbewerb nur in einer Kategorie beteiligen. Die Teilnahme einer Auswahlgruppe (z. B. Frauengruppe des gemischten Chores) in einer weiteren Kategorie ist nicht zulässig. Ein(e) Sänger(in) kann nur in einem Chor am Wettbewerb teilnehmen, Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Die Sängerinnen und Sänger der Vokalensembles (Kat. H.1 und H.2) können zusätzlich auch in den Chorkategorien mitsingen. 6. Die Anmeldung zum Wettbewerb muss auf dem anhängenden, vollständig ausgefüllten Formular bis spätestens 31.03.2017 an den Landesmusikrat Hessen e.v. Geschäftsstelle -, Gräfin-Anna-Straße 4, 36110 Schlitz, gerichtet werden. Für Schulchöre ist der Anmeldeschluss am 15.09.2017. Der Bewerbung sind geeignete Unterlagen über die musikalische Tätigkeit im angegebenen Zeitraum sowie je vier Partituren aller Chorvorträge beizufügen. 7. Ausnahmen zu den Teilnahmebedingungen können nur in begründeten Fällen von der Wettbewerbskommission zugelassen werden. Eine Ausnahmegenehmigung erfordert einen schriftlichen Antrag, der von der Geschäftsstelle des LMR Hessen bearbeitet und von der Kommission entschieden wird. Dieser Ausnahmeantrag muss bereits mit der Anmeldung gestellt werden. 8. Die Teilnehmergebühr beträgt für Kinder- und Jugendchöre 100 Euro Vokalensembles 200 Euro Erwachsenenchöre 300 Euro Sie ist auf das Konto des Landesmusikrates bei der Sparkasse Oberhessen, IBAN DE02 5185 0079 0027 0629 38, einzuzahlen. Der Zahlungsnachweis muss der Anmeldung beigefügt werden. Chöre, die nicht zum Wettbewerb zugelassen werden können, erhalten die Teilnehmergebühr zurückerstattet. Bei nicht begründetem Rücktritt von der Anmeldung besteht kein Anrecht auf Rückerstattung. Das Notenmaterial beschafft jeder Chor auf eigene Rechnung. 9. Mit der Anmeldung erklärt der Chor sein Einverständnis mit Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk und Fernsehen sowie Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträger einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung in allen Medienformaten. Entstehende Rechte werden durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Landesmusikrat Hessen als Veranstalter übertragen. 10. Entscheidungen der Wettbewerbskommission sind unanfechtbar; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung erkennt der teilnehmende Chor die Teilnahmebedingungen an. Der Chorleiter/ Vorsitzende ist verpflichtet, die Richtlinien einzuhalten; er bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. 11. Der endgültige Organisationsplan wird nach Anmeldeschluss bekannt gegeben. In Anlehnung an den 10. Deutschen Chorwettbewerb 2018 wird der Wettbewerb wie folgt durchgeführt: 3

Wertungskategorien mit Angaben der Pflichtwerke für den DCW A.1 Gemischte Kammerchöre 16 bis 36 Mitwirkende* Thomas Buchholz Friede und gute Zeit 1961 aus: Da Pacem Frieden Hrsg. Klaus Fischbach Schott, ED 21177 [Einzelausgaben nur über Download bei www.notafina.de] A.2 Gemischte Chöre ab 32 Mitwirkende* Astor Piazzolla Adios Nonino 1921-1992 aus: Polyphonies latino-américaines vol. 1 Bearb.: Néstor Zadoff Editions A Coeur Joie, ACJ 53 0005 (vol. 1), TS24 (Einzelausgabe) B. Frauenchöre ab 16 Mitwirkende Einojuhani Rautavaara Der Brief 1928 aus: Wenn sich die Welt auftut (1996) Fazer, F 08842 Fennica Gehrman, 111 C.1 Männerchöre 16 bis 36 Mitwirkende * Paul Hindemith Nun da der Tag (1950) 1895-1963 Schott, C 37586 C.2 Männerchöre ab 32 Mitwirkende * Hugo Distler Lied eines Verliebten (1939) 1908-1942 aus: Mörike-Chorliederbuch, Teil 3 Bärenreiter, BA 1518 * Die Überschneidung von 32 bis 36 Mitwirkenden ist ganz bewusst gewählt. Betroffene Chöre können je nach ihrem Selbstverständnis und ihrer Chorpraxis wählen, ob sie als Kammerchor starten oder nicht. 4

D.1 Jugendchöre gemischte Stimmen Altersbegrenzung 12-22 Jahre / Durchschnittsalter nicht über 17 Jahre Abel Montenegro Candombe de San Balthazar Satz: Liliana Cangiano Peters D.2 Mädchenchöre / Jugendchöre gleiche Stimmen Altersbegrenzung 12-22 Jahre / Durchschnittsalter nicht über 17 Jahre Knut Nystedt Die Sternseherin (2001) 1915 2014 Carus, 9.504 F.1 Kinderchöre gleiche Stimmen Knaben- und Mädchenstimmen Höchstalter 16 Jahre / Durchschnittsalter nicht über 14 Jahre Kurt Bikkembergs The Maiden and the Sea (1994) 1963 Schott, C 54131 F.2 Kinderchöre gleiche Stimmen Knaben- und/oder Mädchenstimmen Höchstalter 13 Jahre Jens Rohwer FA-la-la-la-la musica (Musikanten-Kanon) 1914-1994 (zu singen in F) Möseler (Einzelausgabe über www.moeseler-verlag.de) G.1 Populäre Chormusik a cappella (Jazz-, Pop-, Gospel-, Barbershopchöre) Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendchöre unterschiedlicher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sänger(inne)n. Gemischte Chöre James Taylor The Secret of Life Arr.: Jens Johansen Ferrimontana, EF4889 Frauenchöre James Taylor The Secret of Life Arr.: Jens Johansen Ferrimontana, EF 3895 Männerchöre James Taylor The Secret of Life Arr.: Jens Johansen Ferrimontana, EF 3896 5

G.2 Populäre Chormusik mit Trio (Jazz-, Pop-, Gospel-, Barbershopchöre) Gemischte Chöre James Taylor Belie. V.e it or not Arr.: Kerry Marsh Ferrimontana, EF3888 Anmerkung zum Trio: Dieses darf nicht colla parte spielen, es muss also in der Begleitung des Chores einen eigenständigen Beitrag leisten. Das Wettbewerbsprogramm muss enthalten: 1. das Pflichtwerk 2. einen Latin-Titel Alle übrigen Stücke aus Stilrichtungen der populären Musik (z.b. Latin, Swing, Pop, Rock, Gospel, Spiritual, Jazzballade, Barbershop). Grundsätzlich sind Stücke aus mindestens drei Stilrichtungen vorzutragen. Mikrofone für Vocal Percussion und Solisten sind grundsätzlich erlaubt und können von den Teilnehmern mitgebracht werden. Eine PA-Anlage wird gestellt. H.1 Vokalensembles 3 bis 8 Mitwirkende Aufgrund der unterschiedlichen Besetzungsformen ohne Pflichtwerk. Nur solistische Besetzung (keine Doppelbesetzung in einer Stimme) ist zugelassen. Das Wettbewerbsprogramm muss enthalten: a) ein polyphones Werk aus Renaissance oder Barock b) ein Werk der Romantik c) ein Werk des 20. oder 21. Jahrhunderts (komponiert nach 1950) in zeitgenössischer Tonsprache (ohne Werke der Kagorien G.1/G.2/H.2) d) ein Strophenlied aus der deutschsprachigen Volksliedtradition (einstimmig oder/und im schlichten Satz) H.2 Vokalensembles Populäre Musik Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendensembles unterschiedlicher Besetzungsformen mit 3 bis 8 Mitwirkenden. Diese sind solistisch zu besetzen (keine Doppelbesetzung in einer Stimme). Aufgrund der unterschiedlichen Besetzungsformen ohne Pflichtwerk. Das Wettbewerbsprogramm muss einen Swing-Titel enthalten. Alle übrigen Stücke aus Stilrichtungen der populären Musik (z.b. Latin, Swing, Pop, Rock, Gospel, Spiritual, Jazzballade, Barbershop). Grundsätzlich sind Stücke aus mindestens drei Stilrichtungen vorzutragen. Mikrofone sind grundsätzlich erlaubt und können von den Teilnehmern mitgebracht werden. 6

Wettbewerbsprogramm Als Wettbewerbsprogramm sind ausschließlich A-cappella-Werke zugelassen (außer F.2/G.2) Alle urheberrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Solistische Leistungen gehen nicht in die Wertung mit ein (Ausnahme: Kategorien H.1/H.2). Es wird die Leistung des Chores beurteilt. Das Pflichtwerk kann, muss aber nicht gesungen werden. Auch ohne Pflichtwerk ist die Weiterleitung zum DCW möglich. Dort muss das Pflichtwerk gesungen werden. Alle Werke sind in der Originaltonart zu singen. Ausnahme: die Werke der Renaissance und des Barock sind in der Tonhöhe frei. Kompositionen oder Bearbeitungen des eigenen Dirigenten dürfen in das Wettbewerbsprogramm eines Chores aufgenommen werden. Weitere Werke können unter Beachtung der Vortragsdauer frei gewählt werden. Alle Kategorien außer F.2/G.1/G.2/H.2: Im Vortragsprogramm jedes Chores müssen mindestens enthalten sein: a) ein polyphones Werk aus Renaissance oder Barock (Ausnahme in F.1: polyphones Werk entfällt) b) ein Werk der Romantik c) ein Werk des 20. oder 21. Jahrhunderts (komponiert nach 1950) d) ein Strophenlied aus der deutschsprachigen Volksliedtradition (einstimmig oder/und im schlichten Satz) Kategorie G.1 Populäre Chormusik a cappella: Jeder Chor trägt mindestens 3 A-cappella-Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel, Barbershop etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können. Jeder Chor muss zusätzlich zum Pflichtwerk einen Swing-Titel singen. Titel und Bearbeitungen des eigenen Dirigenten sind zugelassen. Kategorie G.2 Populäre Chormusik mit Trio: Jeder Chor trägt mindestens 3 Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können. Jeder Gemischte Chor muss zusätzlich zum Pflichtwerk einen Swing-Titel singen. Frauenchöre und Männerchöre müssen zusätzlich zum Pflichtwerk einen Latin-Titel singen. Alle Werke müssen mit Trio-Begleitung vorgetragen werden. Titel und Bearbeitungen des eigenen Dirigenten sind zugelassen. Kategorie H.2 Populäre Musik: Jedes Ensemble trägt mindestens 3 A-cappella-Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel, Barbershop etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können. Jedes Ensemble muss zusätzlich zum Pflichtwerk einen Swing-Titel singen. Titel und Bearbeitungen des eigenen Dirigenten sind zugelassen. 7

Vortragsdauer Unter der Vortragsdauer ist die Zeit vom Beginn des ersten Stückes bis zum Schluss des letzten zu verstehen, nicht die reine Singzeit. alle Kategorien (außer F.2): mindestens 15 und höchstens 20 Minuten Kategorie F.2: mindestens 12 und höchstens 15 Minuten Jedem Chor steht unmittelbar vor seiner Wertung eine begrenzte Zeit zum Einsingen in einem anderen Raum als dem Wertungsraum zu. Die Wettbewerbsveranstaltungen sind öffentlich. Literatur-Auswahlliste Zur Vorbereitung auf den Wettbewerb gibt der Deutsche Musikrat Anregungen zur Literaturauswahl heraus, die bei der Auswahl des Vortragsprogramms für den Deutschen Chorwettbewerb als Orientierung gelten sollen. Diese Literaturliste ist online beim Projektbüro Deutscher Chorwettbewerb erhältlich. Jury Die Jury jeder Kategorie besteht aus mindestens drei Persönlichkeiten verschiedener Bereiche des deutschen und internationalen Chorwesens. Die Juryberatungen sind nicht öffentlich. Die Juroren sind hinsichtlich der Einzelheiten der Juryberatungen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Entscheidungen der Jurys sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wenn es zeitlich möglich ist, können Chorleiter vor der Ergebnisbekanntgabe Beratungsgespräche anfragen. Bewertung Die Leistungsbewertung erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten: a) technische Ausführung Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Artikulation b) künstlerische Ausführung Zeitmaß, Agogik, Dynamik, Textinterpretation, Stiltreue, Chorklang, Suggestivität Die hier aufgeführten Kriterien werden der Bewertung unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Bedeutung für die verschiedenen Kategorien zugrunde gelegt. Die Jury bewertet die Leistung der Chöre mit Prädikaten und Punkten wie folgt: Prädikat Punkte mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 25,0 bis 23,0 mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 22,9 bis 21,0 mit gutem Erfolg teilgenommen 20,9 bis 16,0 mit Erfolg teilgenommen 15,9 bis 11,0 teilgenommen 10,9 bis 1,0 8

Jeder Chor erhält eine Urkunde; in ihr wird das Prädikat und ggf. der zuerkannte Preis in der jeweiligen Kategorie bestätigt. Der punktbeste Chor jeder Kategorie ist berechtigt am Deutschen Chorwettbewerb teilzunehmen, wenn er mindestens 21 Punkte erreicht hat. Darüber hinaus kann die Wettbewerbskommission die Zulassung weiterer ihr besonders geeignet erscheinender Chöre unter Angabe einer Reihenfolge beantragen (Option). Liegen in einer Kategorie nicht aus allen Bundesländern Meldungen vor, kann der Beirat Chor beim Deutschen Musikrat für die freien Plätze Optionschöre zulassen. Der Deutsche Chorwettbewerb findet vom 5. bis 13. Mai 2018 in Freiburg statt. Dr. Ursula Jungherr Dorothee Graefe-Hessler Uwe Henkhaus Präsidentin des Vizepräsidentin des Vizepräsident des Landesmusikrates Hessen Landesmusikrates Hessen Landesmusikrates Hessen 9