10. Niedersächsischer CHORWETTBEWERB September 2017 in Bad Pyrmont. Ausschreibung

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Transkript:

10. Niedersächsischer CHORWETTBEWERB 22. - 24. September 2017 in Bad Pyrmont Ausschreibung 1 Der Landesmusikrat Niedersachsen e.v. wird vom Land Niedersachsen institutionell gefördert.

10. NIEDERSÄCHSISCHER CHORWETTBEWERB 2017 Der Niedersächsische Chorwettbewerb ist eine Fördermaßnahme des Landesmusikrates Niedersachsen e.v. zur Vorbereitung auf den Deutschen Chorwettbewerb. Leistungsvergleich und Begegnung geben den Chören bei dieser Veranstaltung Gelegenheit, ihr musikalisches Können zu überprüfen und ihre künstlerische Ausdrucksfähigkeit zu zeigen. Singen im Chor heißt: Einzelne bringen ihre Begabung und ihr Können in eine gemeinsame, künstlerische Leistung ein. Spaß an der Musik, Lernbereitschaft und Disziplin sind dabei Voraussetzungen für überzeugende Ergebnisse. Diese werden beim Niedersächsischen Chorwettbewerb präsentiert und ausgezeichnet. Der Niedersächsische Chorwettbewerb hat die Aufgabe, durch Leistungsvergleich den musikalischen Qualitätsstandard niedersächsischer Laienchöre anzuheben. Zudem möchte der Wettbewerb die Öffentlichkeit auf die Wichtigkeit von Chor und Chormusik aufmerksam machen. Besondere Bedeutung wird der Begegnung der Chöre untereinander zugemessen. Es soll ein Eindruck von der vielfältigen Arbeit der Chöre im Laienbereich vermittelt, gleichzeitig aber auch den Chören eine Anregung für ihre musikalische Weiterentwicklung gegeben werden. Der Niedersächsische Chorwettbewerb ist als Maßnahme zur Förderung und zur Niveauverbesserung des vokalen Musizierens zu verstehen, erst in zweiter Linie - und das gilt besonders für die Weiterleitung zum 10. Deutschen Chorwettbewerb - als Förderung von Spitzenleistungen. Interessierte ChorleiterInnen sind eingeladen, den Niedersächsischen Chorwettbewerb zu besuchen, um Anregungen und Maßstäbe für die eigene Arbeit zu erhalten. Erwachsenenchöre - Gemischte Chöre - Frauenchöre - Männerchöre Jugendchöre - Gemischte Chöre - Mädchenchöre - Knabenchöre Kinderchöre Chöre der populären Chormusik Vokalensembles TRÄGER Träger ist der Landesmusikrat Niedersachsen. Die verantwortliche Durchführung nimmt die Fachkommission wahr, die alle grundlegenden Entscheidungen in Absprache mit dem Landesmusikrat Niedersachsen trifft und entsprechende Maßnahmen beschließt. 2

FACHKOMMISSION Wolfgang Schröfel, Vorsitz Niedersächsischer Chorverband e.v. Lydia Bönisch Landesmusikrat Niedersachsen e.v. Ferdinand Emmrich Chorverband Niedersachsen-Bremen e.v. Marcela Jatzlau Niedersächsischer Chorverband e.v. Hans-Dieter Lubrich Arbeitskreis Musik in der Jugend e.v. Hartmut Nemitz Chorverband Niedersachsen-Bremen.V. Nils Ole Peters Knabenchor Hannover Prof. Gudrun Schröfel Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover KATEGORIEN A.1 Gemischte Kammerchöre A.2 Gemischte Chöre B. Frauenchöre C.1 Männerchöre C.2 Männerchöre D.1 Gemischte Jugendchöre D.2 Mädchenchöre E Knabenchöre F.1 Kinderchöre F.2 Kinderchöre F.1+2 ow Kinderchöre ohne Weiterleitung zum BW G.1 Populäre Chormusik a cappella G.2 Populäre Chormusik mit Trio H.1 Vokalensembles H.2 Vokalensembles Populäre Vokalmusik TEILNAHMEBEDINGUNGEN 1. Teilnahmeberechtigt am 10. Niedersächsischen Chorwettbewerb sind alle Chöre, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld in Niedersachsen haben und seit dem 1. Januar 2012 kontinuierlich arbeiten. 2. Voraussetzung für die Zulassung eines Chores ist seine Meldung zum Niedersächsischen Chorwettbewerb beim Landesmusikrat Niedersachsen. 3. Zugelassen sind nur Chöre, die aus mindestens 16 Personen bestehen (mit Ausnahme der Kategorien H1 und H2) und deren Mitglieder ausschließlich Personen sind, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt nicht durch Singen oder Gesangsunterricht verdienen. Verstöße gegen diese Regelung führen zur Disqualifizierung auf Landes- wie Bundesebene. 4. Ausgeschlossen sind Berufschöre, Landesjugendchöre und alle 1. Preisträger des 9. Deutschen Chorwettbewerbs 2014. 5. Für die Berechnung aller Altersgrenzen und Durchschnittsalter gilt als Stichtag der 01.06.2017. 3

6. Ein Chor kann sich am Wettbewerb nur in einer Kategorie beteiligen. Die Teilnahme einer Auswahlgruppe (z.b. Frauengruppe des gemischten Chores) in einer weiteren Kategorie ist nicht zulässig. Ein(e) Sänger(in) kann nur in einem Chor am Wettbewerb teilnehmen. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Die Sängerinnen und Sänger der Vokalensembles (Kat. H.1 und H.2) können zusätzlich auch in den Chorkategorien mitsingen. 7. Teilnehmende Chöre von F.1 und F.2. können auch ohne Weiterleitung zur Bundesebene am Niedersächsischen Chorwettbewerb teilnehmen. Sie nehmen dann in der Kategorie F.1+2 ow teil. Das Programm in dieser Kategorie kann im Rahmen der vorgegeben Zeit (mindestens 12 und höchstens 15 Minuten) frei gewählt werden. Die Pflichtstücke sind nicht bindend. Die Chöre in dieser Kategorie bekommen eine Beratung durch die Jury, werden aber nicht zum Bundeswettbewerb weitergeleitet. 8. Ausnahmen zu den Teilnahmebedingungen können nur in begründeten Fällen von der Fachkommission in Absprache mit dem Beirat Chor des Deutschen Musikrates zugelassen werden. Eine Ausnahmegenehmigung erfordert einen schriftlichen Antrag. Dieser Ausnahmeantrag muss bereits mit der Anmeldung zum Landesauswahlverfahren gestellt und geprüft werden. 9. Jeder Chor verpflichtet sich, je drei originale Chorpartituren seiner Vortragswerke (außer den Pflichtstücken) dem Landesmusikrat Niedersachsen einzusenden (Juryexemplare). Der Chor erhält seine Partituren nach der Veranstaltung vollständig zurück. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das ungenehmigte Fotokopieren von Notenmaterial gesetzlich verboten ist und mit erheblichen Geld- und/oder Haftstrafen geahndet wird. 10. Alle Chöre sind verpflichtet, während der Wertungssingen ihrer Kategorie anwesend zu sein und im Rahmenprogramm sowie gegebenenfalls bei Preisträgerkonzerten mitzuwirken. Ein Anspruch darauf, in Abschlussveranstaltungen auftreten zu können, besteht nicht. 11. Ein Teilnehmerbeitrag wird nicht erhoben. Unterkunft und Verpflegung hat jeder Chor auf seine Kosten sicherzustellen. Anträge auf Fahrtkostenzuschüsse sollen die teilnehmenden Chöre bei ihren Heimatgemeinden stellen. 12. Mit der Anmeldung erklärt der Chor sein Einverständnis mit Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk und Fernsehen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträger einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung in allen Medienformaten. Entstehende Rechte werden durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter (Landesmusikrat Niedersachsen e.v.) übertragen. 4 13. Entscheidungen der Fachkommission sind unanfechtbar; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung er-

kennt der teilnehmende Chor die Teilnahmebedingungen an. Die Chorleitung/Vorsitzende ist verpflichtet, die Richtlinien einzuhalten; er bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. WEITERE INFORMATIONEN ZUM WETTBEWERB Als Wettbewerbsprogramm sind ausschließlich A-cappella- Werke zugelassen (außer F2/G2). Alle urheberrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Solistische Leistungen gehen nicht in die Wertung mit ein (Ausnahme: Kategorien H1/H2). Es wird die Leistung des Chores beurteilt. Alle Kategorien außer F2 / F.1+2 ow / G.1 / G.2 / H.2: Im Vortragsprogramm jedes Chores müssen mindestens enthalten sein: a) das Pflichtwerk b) ein polyphones Werk aus Renaissance oder Barock (Ausnahme in F.1: polyphon entfällt) c) ein Werk der Romantik d) ein Werk des 20. oder 21. Jahrhunderts (komponiert nach 1950) d) ein Strophenlied aus der deutschsprachigen Volksliedtradition (einstimmig oder/und im schlichten Satz) Alle Werke sind in der Originaltonart zu singen. Ausnahme: Die Werke der Renaissance und des Barock sind in der Tonhöhe frei gegeben. Kompositionen oder Bearbeitungen des eigenen Dirigenten dürfen in das Wettbewerbsprogramm eines Chores aufgenommen werden. Weitere Werke können unter Beachtung der Vortragsdauer frei gewählt werden. Kategorie G.1 Populäre Chormusik: Jeder Chor trägt mindestens 3 A-cappella-Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel, Barbershop etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können. Jeder Chor muss zusätzlich zum Pflichtwerk einen Swing-Titel singen. Titel und Bearbeitungen des eigenen Dirigenten sind zugelassen. Kategorie G.2 Populäre Chormusik mit Trio: Jeder Chor trägt mindestens 3 Stücke unterschiedlichen Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können. Jeder Chor muss zusätzlich zum Pflichtwerk einen Swing-Titel singen. Alle Werke müssen mit Trio-Begleitung vorgetragen werden. Titel und Bearbeitungen der Ensemblemitglieder sind zugelassen. Kategorie H.2 Populäre Musik: Jedes Ensemble trägt mindestens 3 A-cappella-Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel, Barber- 5

shop etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können. Jedes Ensemble muss einen Swing-Titel singen. Titel und Bearbeitungen der Ensemblemitglieder sind zugelassen. VORTRAGSDAUER Unter der Vortragsdauer ist die Zeit vom Beginn des ersten Stückes bis zum Schluss des letzten zu verstehen, nicht die reine Singzeit. Alle Kategorien (außer F1, F2 und F.1+2 ow): mindestens 15 und höchstens 20 Minuten Kategorie F1, F2 und F.1+2 ow: mindestens 12 und höchstens 15 Minuten Jedem Chor steht unmittelbar vor seiner Wertung Zeit zum Einsingen in einem anderen Raum als dem Wertungsraum zu. Die Wettbewerbsveranstaltungen sind öffentlich. LITERATUR-AUSWAHLLISTE Zur Vorbereitung auf den Wettbewerb gibt der Deutsche Musikrat Anregungen zur Literaturauswahl heraus, die bei der Auswahl des Vortragsprogramms für den Deutschen Chorwettbewerb als Orientierung gelten sollen. PFLICHTWERKE A.1 Gemischte Kammerchöre 16 bis 36 Mitwirkende* In dieser Kategorie können auch Knabenchöre (in gemischter Besetzung) teilnehmen. Thomas Buchholz (1961) Friede und gute Zeit aus: Da Pacem Frieden Hrsg. Klaus Fischbach Schott, ED 21177 [Einzelausgaben nur über Download bei www.notafina.de] A.2 Gemischte Chöre ab 32 Mitwirkenden* In dieser Kategorie können auch Knabenchöre (in gemischter Besetzung) teilnehmen. Astor Piazzolla (1921-1992) Adios Nonino aus: Polyphonies Latino-Américaines Vol. I Bearb.: Néstor Zadoff Editions A Coeur Joie, ACJ 53 0005 (Vol. I) TS24 (Einzelausgabe) 6

B Frauenchöre ab 16 Mitwirkenden Einojuhani Rautavaara (1928-2016) Der Brief aus: Wenn sich die Welt auftut (1996) Fazer, F 08842 Fennica Gehrman, 111 C.1 Männerchöre 16 bis 36 Mitwirkende* Paul Hindemith (1895-1963) Nun da der Tag (1950) Schott, C 37586 C.2 Männerchöre ab 32 Mitwirkende* Hugo Distler (1908-1942) Lied eines Verliebten (1939) aus: Mörike-Chorliederbuch, Teil 3 Bärenreiter, BA 1518 D.1 Jugendchöre gemischte Stimmen Altersbegrenzung 12 22 Jahre Durchschnittsalter nicht über 17 Jahre In dieser Kategorie können auch Knabenchöre (in gemischter Besetzung) teilnehmen. Abel Montenegro Candombe de San Balthazar Néstor Zadoff (Bearb.) Satz: Liliana Cangiano aus: Polyphonies Latino-Américaines Vol. I Editions A Coeur Joie, ACJ 53 0005 (Vol. I) TS23 (Einzelausgabe) D.2 Mädchenchöre/Jugendchöre gleiche Stimmen Altersbegrenzung 12 22 Jahre Durchschnittsalter nicht über 17 Jahre Knut Nystedt (1915 2014) Die Sternseherin (2001) Carus, 9.504 F.1 Kinderchöre gleiche Stimmen Knaben- und Mädchenstimmen (Höchstalter 16 Jahre) Durchschnittsalter nicht über 14 Jahre In dieser Kategorie können auch Knabenchöre (in gleichstimmiger Besetzung) teilnehmen. * Die Überschneidung von 32 bis 36 Mitwirkenden ist ganz bewusst gewählt. Betroffene Chöre können je nach ihrem Selbstverständnis und ihrer Chorpraxis wählen, ob sie als Kammerchor starten oder nicht. 7

Kurt Bikkembergs (1963) The Maiden and the Sea (1994) Schott, C 54131 F.2 Kinderchöre gleiche Stimmen Knaben- und Mädchenstimmen (Höchstalter 13 Jahre) Mit Ausnahme des Pflichtwerks sind alle weiteren Titel mit Begleitung möglich. Begleitung: Klavier/Gitarre (auch professionell gespielt) und/ oder von Kindern gespieltes Instrumentarium (Orff-Schlagwerk, Flöte, Geige u. ä.). Pflichtwerk (a cappella): Jens Rohwer (1914-1994) Fa-la-la-la-la musica (Musikanten-Kanon) (zu singen in F) Möseler (Einzelausgabe über www.moeseler-verlag.de) G.1 Populäre Chormusik a cappella (Jazz-, Pop-, Gospel-, Barbershopchöre) Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendchöre unterschiedlicher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sänger(inne)n. Pflichtwerk Gemischte Chöre James Taylor (1948) The Secret of Life Jens Johansen (Arr.) Ferrimontana, EF4889 Pflichtwerk Frauenchöre James Taylor (1948) The Secret of Life Jens Johansen (Arr.) Ferrimontana, EF 3895 Pflichtwerk Männerchöre James Taylor (1948) The Secret of Life Jens Johansen (Arr.) Ferrimontana, EF 3896 Das Wettbewerbsprogramm muss enthalten: 1. das Pflichtwerk 2. einen Swing-Titel. Alle übrigen Stücke aus Stilrichtungen der populären Musik (z. B. Latin, Swing, Pop, Rock, Gospel, Spiritual, Jazzballade, Barbershop). Grundsätzlich sind Stücke aus mindestens drei Stilrichtungen vorzutragen. Mikrofone für Vocal Percussion und Solisten sind grundsätzlich erlaubt und können von den Teilnehmern mitgebracht werden. Gestellt wird: PA-Anlage, Mikrofone, digitales Mischpult. Ein Tontechniker wird gestellt, ein eigener Techniker des Chores ist gestattet. Eigene Mischpulte sind nicht erlaubt. 8

G.2 Populäre Chormusik mit Trio (Jazz-, Pop-, Gospelchöre) Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendchöre unterschiedlicher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sänger(inne)n plus drei Instrumentalisten (Klavier/Gitarre, Bass, Schlagzeug/Perkussion). Die Musiker des Trios können Profimusiker sein. Pflichtwerk Gemischte Chöre James Taylor (1948) Believe it or not Kerry Marsh (Arr.) Ferrimontana, EF3888 Pflichtwerk Frauenchöre Traditional Water is wide (O waly waly) Darmon Meader (Arr.) Carl Fischer CM 8927 Pflichtwerk Männerchöre Traditional Georgia on my mind Kirby Shaw (Arr.) Hal Leonard 08657634 Anmerkung zum Trio: Dieses darf nicht colla parte spielen, es muss also in der Begleitung des Chores einen eigenständigen Beitrag leisten. Das Wettbewerbsprogramm der Chöre muss enthalten: 1. das Pflichtwerk 2. einen Swing-Titel (Männerchöre einen Latin-Titel). Alle übrigen Stücke aus Stilrichtungen der populären Musik (z. B. Latin, Swing, Pop, Rock, Gospel, Spiritual, Jazzballade, Barbershop). Grundsätzlich sind Stücke aus mindestens drei Stilrichtungen vorzutragen. Mikrofone für Vocal-Percussion und Solisten sind grundsätzlich erlaubt und können von den Teilnehmern mitgebracht werden. Gestellt wird: PA-Anlage, Mikrofone, digitales Mischpult. Es ist erlaubt, eigene Soundeinstellungen auf einem Speichermedium (z.b. USB-Stick) mitzubringen und in das Pult zu laden. Ein Tontechniker wird gestellt, ein eigener Techniker des Chores ist gestattet. Eigene Mischpulte sind nicht erlaubt. H.1 Vokalensembles Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendensembles unterschiedlicher Besetzungsformen mit 3 bis 8 Mitwirkenden (solistisch singend). Aufgrund der unterschiedlichen Besetzungsformen ohne Pflichtwerk. Das Wettbewerbsprogramm muss enthalten: a) ein polyphones Werk aus Renaissance oder Barock b) ein Werk der Romantik c) ein Werk des 20. oder 21. Jahrhunderts (komponiert nach 1950) in zeitgenössischer Tonsprache (ohne Werke der Kategorien G.1/G.2/H.2) d) ein Strophenlied aus der deutschsprachigen Volksliedtradition (eine Strophe einstimmig, danach im schlichten Satz) 9

H.2 Vokalensembles Populäre Musik Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendensembles unterschiedlicher Besetzungsformen mit 3 bis 8 Mitwirkenden (solistisch singend). Aufgrund der unterschiedlichen Besetzungsformen ohne Pflichtwerk. Das Wettbewerbsprogramm muss einen Swing-Titel umfassen. Alle übrigen Stücke aus Stilrichtungen der populären Musik (z. B. Latin, Swing, Pop, Rock, Gospel, Spiritual, Jazzballade, Barbershop). Grundsätzlich sind Stücke aus mindestens drei Stilrichtungen vorzutragen. Mikrofone für Vocal-Percussion und Solisten sind grundsätzlich erlaubt und können von den Teilnehmern mitgebracht werden. Gestellt wird: PA-Anlage, Mikrofone, digitales Mischpult. Es ist erlaubt, eigene Soundeinstellungen auf einem Speichermedium (z.b. USB-Stick) mitzubringen und in das Pult zu laden. Ein Tontechniker wird gestellt, ein eigener Techniker des Vokalensembles ist gestattet. Eigene Mischpulte sind nicht erlaubt. SONDERWERTUNGEN: ZEITGENÖSSISCHE CHORMUSIK Teilnehmerchöre aller Kategorien (außer G.1/G.2/H.2), die in ihrem Wettbewerbsprogramm ein Werk singen, das nach 1980 komponiert ist, erhalten für die Interpretation dieses Werkes eine gesonderte Punktwertung. Der Chor, der für dieses zeitgenössische Werk die höchste Punktzahl in seiner Kategorie erhält und mindestens 21 Punkte erreicht hat, nimmt an der Sonderwertung Zeitgenössische Chormusik teil. JURY Die Jury jeder Kategorie besteht aus mindestens drei Persönlichkeiten verschiedener Bereiche der deutschen Chorszene. Die Juryberatungen sind nicht öffentlich. Die Juror*Innen sind hinsichtlich der Einzelheiten der Juryberatungen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Entscheidungen der Jurys sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Vor der Ergebnisbekanntgabe finden für die Chorleitungen Beratungsgespräche statt. BEWERTUNG Die Leistungsbewertung erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten: a) technische Ausführung: Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Artikulation b) künstlerische Ausführung: Zeitmaß, Agogik, Dynamik, Textinterpretation, Stiltreue, Chorklang, Suggestivität Die hier aufgeführten Kriterien werden der Bewertung unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Bedeutung für die verschiedenen Kategorien zugrunde gelegt. Die Jury bewertet die Leistung der Chöre mit Prädikaten und Punkten wie folgt: 10

Punkte 25,0 bis 23,0 22,9 bis 21,0 20,9 bis 16,0 15,9 bis 11,0 10,9 bis 1,0 Prädikat mit hervorragendem Erfolg teilgenommen mit sehr gutem Erfolg teilgenommen mit gutem Erfolg teilgenommen mit Erfolg teilgenommen teilgenommen Zusätzlich können in allen Kategorien 1., 2. und 3. Preise vergeben werden. Jeder Chor erhält eine Urkunde; in ihr wird das Prädikat und ggf. der zuerkannte Preis in der jeweiligen Kategorie bestätigt. ANMELDUNG Ausschreibungsunterlagen für den 10. Niedersächsischen Chorwettbewerb sind auf der Website des Landesmusikrates Niedersachsen erhältlich: www.ncw2017.lmr-nds.de Eine direkte Anmeldung zum Deutschen Chorwettbewerb (Bundeswettbewerb) ist nicht möglich. Chöre, die sich für den 10. Niedersächsischen Chorwettbewerb angemeldet haben, erhalten nach Abschluss der Zulassungssitzung der Fachkommission, spätestens bis zum 01. Mai 2017 eine Bestätigung. TERMINE Der 10. Niedersächsische Chorwettbewerb findet vom 22. bis 24.09.2017 in Bad Pyrmont statt. Aufenthaltsdauer und Wertungstermine der einzelnen Kategorien werden nach Abschluss der Zulassungssitzung der Fachkommission festgelegt. Anmeldungen sind bis zum 1. März 2017 möglich. Anmeldungen sind mit den Formularen bis zum 1. März 2017 direkt an die Geschäftsstelle des Landesmusikrates einzureichen. Die Zulassung der teilnehmenden Chöre erfolgt bis spätestens zum 1. Mai 2017 durch die Fachkommission. FÖRDERER UND UNTERSTÜTZER Der Landesmusikrat dankt den Förderern und Unterstützern des 10. Niedersächsischen Chorwettbewerbs: Stadt Bad Pyrmont Katholischen Kirchengemeinde St. Georg Bad Pyrmont Staatsbad Bad Pyrmont Land Niedersachsen 11

Landesmusikrat Niedersachsen e.v. Arnswaldtstraße 28 30159 Hannover TEL +49 511 123 88 19 FAX +49 511 169 78 16 MAIL ncw2017@lmr-nds.de 12 www.ncw2017.lmr-nds.de