ANZEIGENPREISLISTE. Glinder Zeitung Sachsenwald Schloss Reinbek Nr. 47 gültig ab 1. Januar 2016.

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Transkript:

ANZEIGENPREISLISTE Nr. 47 gültig ab 1. Januar 2016 Kinderzentrum Wentorf Gutshaus Glinde Schloss Reinbek www.glinder-zeitung.de

Allgemeine Verlagsangaben Verlag Hans-Jürgen Böckel GmbH Beim Zeugamt 4 21509 Glinde Tel. (040) 710 90 8-0 Fax (040) 710 90 8-88 Redaktion E-Mail: redaktion@glinder-zeitung.de Satz: E-Mail: anzeigen@glinder-zeitung.de Satz: Gegründet 1969 Amtsgericht Lübeck HR B 2415 RE Zahlungsbedingungen Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto Kasse. Erscheinungsweise wöchentlich dienstags/mittwochs Verbreitung Anzeigenschluss Geschäftsbedingungen Kostenlos an Haushaltungen in Aumühle, Barsbüttel (Willinghusen, Stellau, Stemwarde), Boberg (Teilauflage), Börnsen, Braak, Brunsbek (Teilauflage),Glinde,Oststeinbek (Havighorst), Reinbek (Neuschönningstedt, Ohe, Schönningstedt, Krabbenkamp), Stapelfeld, Wentorf, Witzhave, Wohltorf. Freitag 14.00 Uhr Der Auftragsausführung liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Anzeigenwesen zugrunde. Bankverbindungen Hamburger Sparkasse (BLZ 200 505 50), Kto.-Nr. 1398 120 335 IBAN: DE95 2005 0550 1398 1203 35, BIC: HASPDEHHXXX Commerzbank AG (BLZ 200 400 00), Kto.-Nr. 56 11 751 IBAN: DE83 2004 0000 0561 1751 00, BIC: COBADEFFXXX BVDA Auflagenkontrolle und Mitgliedschaft Auflage kontrolliert durch AUFLAGEN KONTROLLE DER ANZEIGEN BLÄTTER BVDA/BDZV BUNDESVERBAND DEUTSCHER ANZEIGENBLÄTTER

Anzeigenpreise Satzspiegel 282 mm breit 420 mm hoch Schwarz-weiß-Anzeigen mm-preis 1-spaltig Spaltenbreite mm Spaltenzahl mm 1/1 Seite 2520 mm Grundpreis 1,37 45 6 3.452,40 Mindestgröße Gewerbl. Kleinanzeigen 1-sp. 30 mm Grundpreis: 41,10 Ortspreis: 35,10 1,17 45 6 2.948,40 Kleinanzeigen 4 Zeilen 10,80 jede weitere Zeile 02,50 Chiffre-Gebühr 04,10 Private Familienanzeigen je mm 10,66 Satzspiegel 282 mm breit 420 mm hoch Satzspiegel 282 mm breit 420 mm hoch 1 Zusatzfarbe 4-farbige Anzeigen mm-preis 1-spaltig Ortspreis (Ermäßigter Grundpreis für Anzeigen des Einzelhandels, Handwerks und Gewerbes aus dem Verbreitungsgebiet) Spaltenbreite mm 1/1 Seite 2520 mm Grundpreis 1,97 45 6 4.964,40 Ortspreis 1,68 45 6 4.233,60 Wir drucken 4-Farb-Anzeigen bis 40er Raster. mm-preis 1-spaltig Spaltenzahl Spaltenbreite mm Spaltenzahl 1/1 Seite 2520 mm Grundpreis 1,60 45 6 4.032,00 Ortspreis 1,36 45 6 3.427,20 Der Verlag behält sich das Recht vor, für Insertionen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise und abweichende Formate entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren. SPALTEN 1 2 3 4 5 6 IN MM 45 92,4 139,8 187,2 234,6 282 Allgemeine Verlagsangaben und Anzeigenpreise

Beilagenpreise/Ad Specials Grundpreis Beilagen bis 10 g bis 20 g bis 30 g Orts-* preis Grundpreis Orts-* preis Grundpreis Orts-* preis 59,00 51,00 64,00 54,00 66,00 56,00 Grundpreis bis 40 g Orts-* preis 70,00 59,00 über 40 g Sonderformate und Sondergewichte auf Anfrage. Anlieferung in Absprache mit dem Verlag an: Kieler Zeitung GmbH & Co. Offsetdruck KG, Druckzentrum Kieler Nachrichten, Radewisch 2/Steindamm (Gewerbegebiet Moorsee), 24145 Kiel, bis spätestens 5 Arbeitstage vor Erscheinen der Ausgabe, gebündelt à 100 Stück. Beilagenbedingungen Formate Gewicht Agenturvergütung max. 23,5 x 31,3 cm / min. 14,8 x 21 cm. Kein Leporello oder Altarfalz. max. 40 g (darüber auf Anfrage) min. 10 g ungefalzt (unter 10 g gefalzt auf DIN A 5) Alle mehrseitigen Beilagen müssen an der Längsseite gefalzt sein. 15 % auf den Grundpreis *) Beilagen aus dem Verbreitungsgebiet (nur direkt) Ad Specials ausgefallene Anzeigenformate z. B. Halfcover. Sonderplatzierungen wie Tip-On-Card, Sticky Notes... Informationen und Angebote erhalten Sie bei Roderich Körte 040/710 90 817 oder r.koerte@glinder-zeitung.de.

Technische Daten und Zuschläge/Nachlässe Druckverfahren Rollenoffset Druckvorlagen Fotos und Datenträger per E-Mail. Digitale Übermittlung von Druckvorlagen Ausgangsbasis: Sie schicken Anzeigenauftrag plus Ausdruck des Anzeigenmotivs zur Information und sachlicher Prüfung an die Anzeigenabteilung. anzeigen@glinder-zeitung.de,tel. 040-710 90 80, Fax 040-710 90 888 Betriebssystem: Apple Macintosh SW-Anzeigen EPS*, PDF* Anzeige mit Zusatzfarbe (Linework) EPS*, PDF* Anzeige mit Zusatzfarbe (Duplexbilder) EPS* oder offen 4c-Anzeigen EPS*, PDF* oder offen *Bitte stets die Schriften in die EPS/PDF-Datei einbinden oder in Zeichenwege (Kurven) wandeln (zwingend für PC-Kunden!). Keine JPEG-Komprimierung in EPS-Bildern! Mögliche offene Dateiformate Adobe Illustrator CS6*, Adobe InDesign CS6*, Adobe Photoshop CS6 *PC-Kunden müssen alle Bilddaten und Logos in das Dokument mit einbinden, sowie sämtliche Texte in Zeichenwege (Kurven) wandeln. Auflösung von Bilddaten SW-Bilder 200 dpi 4c-Bilder 200 dpi 300 dpi Bitte die Bilder bereits bei der Gestaltung der Anzeige in 1:1-Format einlesen. Vermeiden Sie bitte Skalierungen im Layout (z.b. Posterscan erscheint später als Briefmarke!). Keine JPEG-Bilddaten anliefern! Zuschläge Platzierungszuschlag Textteilanzeigen Preise + 50 % für Titelseite + 50 % Aufschlag zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Agentur-Vergütung Anzeigen 15 % Beilagen 15 % (Ortspreise ohne Provision für Werbemittler) Nachlässe je Ausgabe Malstaffel Mengenstaffel von mindestens 06 x 05 % 03.000 mm 15 % 040.000 mm 22 % 12 x 10 % 05.000 mm 10 % 060.000 mm 23 % 24 x 15 % 10.000 mm 15 % 080.000 mm 24 % 52 x 20 % 20.000 mm 20 % 100.000 mm 25 % Beilagenpreise, Ad Specials, Zuschläge/ Nachlässe und technische Angaben

Verbreitungsgebiet Gesamtauflage 41.400 Druckauflage (Stand III/2015) Unser Verbreitungsgebiet Wir verteilen 24.328 Exemplare Verteilte Auflage Glinder Zeitung 24.328 Sachsenwald 16.996 Exemplare = 41.324 16.996 Exemplare Glinder Zeitung in Barsbüttel (mit Willinghusen, Stemwarde und Stellau), Boberg (Teilauflage), Braak, Brunsbek (Teilauflage), Glinde, Neuschönningstedt, Ohe, Oststeinbek (mit Havighorst), Stapelfeld, Witzhave. Sachsenwald in Aumühle, Börnsen, Reinbek (mit Schönningstedt und Krabbenkamp), Wentorf, Wohltorf. Die Ausgaben Glinder Zeitung und Sachsenwald unterscheiden sich lediglich durch den Titel. Redaktion und Anzeigenteil sind in beiden Ausgaben absolut identisch.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Anzeigenwesen Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen, ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen. Sofern außerdem für die Gesamtausgabe ein Auftrag vorliegt, wird für die Nachlassberechnung der Bezirks- bzw. Teilausgabe die Abnahmemenge der Gesamtausgabe hinzugerechnet. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachlassvergütung und -nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen 3 Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten, Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht oder wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorgehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes fortsetzt. Bei der Erreichung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens 2 Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen und Beilagenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber die ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzüge nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg sofort, spätestens aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werden bis zu zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Vorlagen, hat der Auftraggeber zu bezahlen. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden In sertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht zugesichert ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird, und zwar bei einer Auflage bis zu 50.000 Ex. um 20 v. H. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfungszwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Reinbek.

21509 Glinde Beim Zeugamt 4 Telefon 040-710 90 8-0 E-Mail anzeigen@glinder-zeitung.de Internet www.glinder-zeitung.de