Dokumentationsbogen / Logbuch

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Transkript:

Bayerische Landesärztekammer Mühlbaurstraße 16 81677 München Tel.: 089 4147-0 Dokumentationsbogen / Logbuch Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Schwerpunktweiterbildung 14.5 Kinder-Pneumologie (zur WBO vom 24.04.2004 i. d. F. d. Beschlüsse vom 16.10.2011, gültig ab 01.01.2012) Angaben zur Person Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.-Datum Geburtsort/ggf. Land Akademische Grade: Dr. med. Sonstige: Ausländische Grade: welche: Ärztliche Prüfung: Approbation als Arzt bzw. Berufserlaubnis: Datum Datum (Zahnärztliches Staatsexamen) (nur bei MKG-Chirurgie) Datum Sofern Sie Ihren Antrag auf Anerkennung einer Facharzt- bzw. Schwerpunktbezeichnung bei der Bayerischen Landesärztekammer stellen, ist eine Auflistung Ihres Weiterbildungsganges im Dokumentationsbogen/Logbuch nicht erforderlich, da im Rahmen der Antragstellung der Weiterbildungsgang detailliert aufgeführt werden muss. Weiterbildungsgang Aufstellung der ärztlichen Tätigkeiten seit der Approbation / 10 BÄO in zeitlicher Reihenfolge: Weiterbildungsstätte Gebiet/Schwerpunkt/ Nr. von bis Hochschulen, Krankenhausabt., Institute, etc. Weiterbilder (Ort, Name) Zusatz-Weiterbildung Zeit in Monaten 1 2 3 4 5 6 (Ggf. mit Beiblatt ergänzen. Unterbrechungen und Teilzeitgenehmigungen vermerken.) Seite 1 von 10

Name, Vorname: 14.5 Kinder-Pneumologie Die Seiten des Logbuches sollen ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben bei der zuständigen Ärztekammer bei Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung eingereicht werden. Bayerische Landesärztekammer Mühlbaurstraße 16 81677 München Die Kontaktdaten der Landesärztekammer befinden sich auf der Internetseite: www.blaek.de Seite 2 von 10

Name, Vorname: 14.5 Kinder-Pneumologie Weiterbildungsinhalte aus dem Schwerpunkt 14.5 Kinder-Pneumologie Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in Erworben während der Gesamtdauer der Weiterbildung: Datum, Stempel und Unterschrift des/der Weiterbildungsbefugten der Erkennung und Behandlung von angeborenen und erworbenen Erkrankungen der oberen Atemwege, Lunge, Bronchien, Pleura und Mediastinum höheren Schwierigkeitsgrades wie Asthma bronchiale Grad III und IV, Tuberkulose, angeborene Lungenfehlbildung, zystische Fibrose, interstitielle Lungenerkrankung, bronchopulmonale Dysplasie, schlafbezogene Atemregulationsstörung pulmonal bedingten Erkrankungen des kleinen Kreislaufs der pulmonologischen Allergologie Asthmaschulungen im Kindes- und Jugendalter der Sauerstofflangzeittherapie und Beatmungstherapie einschließlich der Heimbeatmung speziellen physiotherapeutischen Maßnahmen einschließlich autogener Drainage und Inhalationsbehandlung sonographischen Untersuchungen der Lunge und Pleura Funktionsuntersuchungen der Atmungsorgane wie Ganzkörperplethysmographie einschließlich Mitwirkung bei Babybodyplethysmographie, CO-Diffusion, Compliance-Messung, Bestimmung der funktionellen Residualkapazität (FRC) mit einer Gasmischmethode der Mitwirkung bei Bronchoskopien mit starrem Instrumentarium bei interventionellen Verfahren der Fiberbronchoskopie einschließlich bronchoalveolärer Lavage Pilocarpin-Iontophorese Seite 3 von 10

Name, Vorname: 14.5 Kinder-Pneumologie Weiterbildungsinhalte aus dem Schwerpunkt 14.5 Kinder-Pneumologie Jährliche Dokumentation gemäß 8 WBO: Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben/ erreichte Richtzahl je Weiterbildungsjahr Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: Richtzahl Datum, Stempel und Unterschrift des/der Weiterbildungsbefugten Datum Datum Datum Datum Datum Datum der Erkennung und Behandlung von angeborenen und erworbenen Erkrankungen der oberen Atemwege, Lunge, Bronchien, Pleura und Mediastinum höheren Schwierigkeitsgrades wie Asthma bronchiale Grad III und IV, Tuberkulose, angeborene Lungenfehlbildung, zystische Fibrose, interstitielle Lungenerkrankung, bronchopulmonale Dysplasie, schlafbezogene Atemregulationsstörung 100 pulmonal bedingten Erkrankungen des kleinen Kreislaufs 50 pulmonologische Allergie-Testungen 200 Asthmaschulungen im Kindes- und Jugendalter der Sauerstofflangzeittherapie und Beatmungstherapie einschließlich der Heimbeatmung 25 speziellen physiotherapeutischen Maßnahmen einschließlich autogener Drainage und Inhalationsbehandlung sonographischen Untersuchungen der Lunge und Pleura 100 Datum, Stempel und Unterschrift des/der Weiterbildungsbefugten Seite 4 von 10

Name, Vorname: 14.5 Kinder-Pneumologie Weiterbildungsinhalte aus dem Schwerpunkt 14.5 Kinder-Pneumologie Jährliche Dokumentation gemäß 8 WBO: Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben/ erreichte Richtzahl je Weiterbildungsjahr Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: Richtzahl Datum, Stempel und Unterschrift des/der Weiterbildungsbefugten Datum Datum Datum Datum Datum Datum Funktionsuntersuchungen der Atmungsorgane wie Ganzkörperplethysmographie einschließlich Mitwirkung bei Babybodyplethysmographie, CO-Diffusion, Compliance-Messung, Bestimmung der funktionellen Residualkapazität (FRC) mit einer Gasmischmethode 500 der Mitwirkung bei Bronchoskopien mit starrem Instrumentarium bei interventionellen Verfahren der Fiberbronchoskopie einschließlich broncho-alveolärer Lavage 100 Pilocarpin-Iontophorese 100 Datum, Stempel und Unterschrift des/der Weiterbildungsbefugten Seite 5 von 10

Name, Vorname: Wir bitten zu beachten, dass mit Änderung der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung mit Inkrafttreten 01.08.2012 die Dokumentationsbögen überarbeitet wurden. Aufgrund der Änderung sind im Schwerpunkt Kinder-Pneumologie die bisher 50 geforderten Spiro- Ergometrien nicht mehr nachzuweisen. Sollten Sie vor Inkrafttreten der Änderung der Richtlinien am 01.08.2012 mit Ihrer Weiterbildung begonnen und diese Weiterbildungsinhalte erbracht haben, können Sie dies von Ihrem Weiterbilder nachfolgend bestätigen lassen. Weiterbildungsinhalte aus dem Schwerpunkt 14.5 Kinder-Pneumologie Jährliche Dokumentation gemäß 8 WBO: Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben/ erreichte Richtzahl je Weiterbildungsjahr Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: Richtzahl Datum, Stempel und Unterschrift des/der Weiterbildungsbefugten Datum Datum Datum Datum Datum Datum Spiro-Ergometrien 50 Datum, Stempel und Unterschrift des/der Weiterbildungsbefugten Seite 6 von 10

Name, Vorname: Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten: Seite 7 von 10

Name, Vorname: Dokumentation der jährlichen Gespräche gemäß 8 Abs. 3 der Weiterbildungsordnung Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes (Datum von / bis): Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes (Datum von / bis): Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes (Datum von / bis): Seite 8 von 10

Name, Vorname: Dokumentation der jährlichen Gespräche gemäß 8 Abs. 3 der Weiterbildungsordnung Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes (Datum von / bis): Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes (Datum von / bis): Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes (Datum von / bis): Seite 9 von 10

Name, Vorname: ANHANG Auszug aus Abschnitt A Paragraphenteil der Weiterbildungsordnung 2 a Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Weiterbildungsordnung werden folgende Begriffe definiert: (1) Kompetenz stellt die Teilmenge der Inhalte eines Gebietes dar, die Gegenstand der Weiterbildung zum Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz- Weiterbildung sind und durch Prüfung nachgewiesen werden. (2) Die Basisweiterbildung umfasst definierte gemeinsame Inhalte von verschiedenen Facharztweiterbildungen innerhalb eines Gebietes, welche zu Beginn einer Facharztweiterbildung vermittelt werden sollen. (3) Fallseminar ist eine Weiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers, wobei unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten Fallbeispielen und deren Erörterung Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen erweitert und gefestigt werden. (4) Der stationäre Bereich umfasst Einrichtungen, in denen Patienten aufgenommen und/oder Tag und Nacht durchgängig ärztlich betreut werden; hierzu gehören insbesondere Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken und Belegabteilungen. (5) Zum ambulanten Bereich gehören insbesondere ärztliche Praxen, Institutsambulanzen, Tageskliniken, poliklinische Ambulanzen und Medizinische Versorgungszentren. (6) Unter Notfallaufnahme wird die Funktionseinheit eines Akutkrankenhauses verstanden, in welcher Patienten zur Erkennung bedrohlicher Krankheitszustände einer Erstuntersuchung bzw. Erstbehandlung unterzogen werden, um Notwendigkeit und Art der weiteren medizinischen Versorgung festzustellen. (7) Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie. (8) Abzuleistende Weiterbildungszeiten sind Weiterbildungszeiten, die unter Anleitung eines Arztes zu absolvieren sind, der in der angestrebten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung zur Weiterbildung befugt ist. (9) Anrechnungsfähige Weiterbildungszeiten sind Weiterbildungszeiten, die unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes absolviert werden. (10) In dieser Weiterbildungsordnung wird die Berufsbezeichnung Arzt ( Ärzte ) einheitlich und neutral für Ärztinnen und Ärzte verwendet. Hinweis: Die Angabe BK (Basiskenntnisse) in der Spalte Richtzahl bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten gefordert ist, ohne dass hierfür eine festgelegte Mindestzahl nachgewiesen werden muss. Seite 10 von 10