Marktgemeinde Großarl 5611 Großarl Tel. 06414/8898 Fax DW 9 D V R 0033448 Großarl, am 04. März 2011 ABFALL - TRENNANLEITUNG (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Alle Teilnehmer (Hausbesitzer, Bewohner, ) sind verpflichtet, eine Trennung der Abfälle vorzunehmen und diese sortiert zur Abfuhr bereitzustellen, bzw. am Recyclinghof abzuliefern! BIOABFALL Gemüse- und Obstabfälle Speisereste Verdorbene Nahrungsmittel (ohne Verpackung) Schalen von Bananen, Zitrusfrüchten, Kaffeesud und filter Teesackerl Eierschalen Verschmutztes Papier (Servietten, Küchenrollen) Schnittblumen Gartenabfälle, Abfälle von Zimmerpflanzen, Rasen-, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt Holzasche Hinweis: Werfen Sie den Bioabfall keinesfalls mitsamt Plastiksackerl in die Biotonne! Bitte NICHT in die Biotonne bzw. zum Kompost: z.b.: Restabfall, Plastiksackerl, Verpackungen, Kohleasche, Problemstoffe, Katzenstreu; Speiseöle und fette bitte in den ÖLI. Für die gewerbliche Gastronomie und Großküchen gibt es Sonderbestimmungen nach der Tiermaterialien- Verordnung BGBl. II Nr. 484/2008 i.d.g.f. Für die gesonderte Entsorgung des sog. Spültrankes hat die Gemeinde keine Entsorgungsschiene eingerichtet. ALTPAPIER und KARTONAGEN Zeitungen und Zeitschriften Verpackungen aus Papier, Karton, Pappe, Wellpappe Hefte, Bücher, Schreib- und Kopierpapier, Computerausdrucke Telefonbücher Prospekte und Kataloge Entstaubte, leere Papiersäcke Bitte NICHT zum Altpapier: z.b.: Milch- und Getränkepackerl, Kohle- und Durchschreibepapier, papierfremde Teile, Kunststoffe, Hygienepapier, Wegwerfwindeln, beschichtetes Papier, Fett- und Transparentpapier, Klebebänder, Papiertapeten, Zellophan Verschmutzte und fettige Gegenstände aus Papier/Karton gehören in den Restmüll. G:\tausch\Finanzverwaltung\Steuern & Abgaben\Abfallverwaltung\Trennempfehlungen\GDE Trennanleitung.docx E-mail Marktgemeinde Großarl: sekretariat@gemeindegrossarl.at Internet:www.gemeindegrossarl.at
GELBER SACK = NUR VERPACKUNGSABFÄLLE aus Metall, Aluminium, Kunststoff- und Verbundmaterialien, restentleert und sauber im eigenen Interesse auch zur Geruchs- und Ungeziefervermeidung!!! Getränke- und Konservendosen (von Lebensmitteln, Tierfutter) Bierkapsel, Schraubverschlüsse von Flaschen und Behälterglas Sackerl und Einwickelfolie Becher und Aludeckel (von Joghurt, Topfen, udgl.) Aluminiumschalen Tuben Flaschen für Spül-, Putz-, Wasch- und Körperpflegemitteln Plastikflaschen, Trink- und Margarinebecher Plastiktaschen Verpackungsfolien und -metallbänder Geschäumte Verpackungen für Obst und Gemüse Milch- und Getränkepackerl ( Tetrapack Entsorgung auch über die ÖKO-Box ) Gefrierverpackungen Styroporverpackungen (NICHT: Styropor von Isoliermaterialien) Das gehört NICHT in den Gelben Sack: z.b.: Papier und Karton, Gummi- und Lederabfälle, Glühbirnen, Kunststoffteile wie Videokassetten, Zahnbürsten und Spielzeug, Teppich-, Boden- und Tapetenreste, Schuhe aller Art, Gummistiefel, Textilien, Wegwerfwindeln Wissenswertes: Eine Mehrweg-Pfandflasche kann bis zu 50 Getränkedosen ersetzen. Für eine Aludose wird rund 20-mal soviel Energie verbraucht wie für eine Mehrwegflasche oder rund doppelt soviel wie für eine Einwegglasflasche, bezogen auf eine Verpackungsgröße von einem Liter. Bevorzugen Sie aus ökologischen Gründen Mehrwegverpackungen! WEISSGLAS ausschließlich ungefärbtes Glas! BUNTGLAS buntes (grün, braun, blau), auch leicht eingefärbtes Glas Arzneimittel- und Medikamentenfläschchen (leer!!) aber: Fläschchen mit Restinhalt in der Apotheke oder bei der Problemstoffsammlung abgeben Einsiede-, Kindernahrungs- und Konservengläser Einwegflaschen und kleine Fläschchen und Flacons für Parfüm und Kosmetik ungefärbt Kondensmilchflaschen Limonaden-, Wein- und Spirituosenflaschen Was darf NICHT dazu? Bleikristallglas (gefärbte Aschenbecher, Figuren, Karaffen, Luster, Trinkgläser, Vasen) Deckeln und Verschlüsse, Bierkapseln, Korken Drahtglas Energiesparlampen /Leuchtstoffröhren (Rückgabe im Fachhandel oder zur Problemstoffsammlung) Fensterglas, Flachglas, Cerankochfelder. Spiegelglas feuerfestes Glas, Glasgeschirr oder Laborglas Glühbirnen Kunststoffflaschen Keramik, Porzellan und Steingut (Flaschen) Vasen Windschutzscheiben
PROBLEMSTOFFE Sammlung am Recyclinghof, bitte nur beim Personal abgeben! o Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (auch retour an den Fachhandel) o Medikamentenreste ohne Schachteln o Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel o Batterien (auch Rückgabe im Handel) o Mineralöle, Ölfilter o Unkrautvernichter o Unbekannte, nicht identifizierbare Stoffe o Säuren und Laugen o Quecksilberhaltige (Fieber-)Thermometer o Fotochemikalien o Injektionsspritzen o Gasflaschen und kartuschen mit Inhalt o Nicht vollständig entleere Behältnisse mit oben genannten Inhaltsstoffen o Für die Altspeisefettentsorgung sind eigene Behälter (= ÖLI) zu verwenden. Am Recyclinghof können diese Eimer kostenlos abgegeben werden ALTKLEIDER Alttextilien und Schuhe müssen sauber, trocken und tragfähig sein! Diese Textilien werden aussortiert und weiterverwendet, daher bitte nur o Bett-, Haushalts- und Tischwäsche o Kleidung o Schuhe paarweise zusammengebunden Folgendes gehört aber in den Restmüll: Feuchte und/oder schmutzige, nicht mehr tragbare oder zerrissene Textilien, Gürtel, Lederwaren, Näh- und Stoffabfälle, kleine Textilstücke, Nylonstrümpfe, Schischuhe, Gummistiefel HOLZ Altholz, Holzkisten, Getrennte Sammlung am Recyclinghof ELEKTRO- und ELEKTRONIK-ALTGERÄTE Definition: Lt. EAG-Verordnung sind Geräte, die zu ihrem Betrieb elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder benötigen, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die zum Zeitpunkt der Entledigung Teil des Elektro- oder Elektronikgerätes sind, z.b.: o Computer, Drucker, Laptop, o Fernseh-, Video-, DVD- und HiFi-Geräte o Haushaltsgeräte und elektrisch betriebenes Werkzeug o Kleingeräte wie Mixer, Fön, o Elektrisch betriebenes Spielzeug Bitte beim Personal am Recyclinghof abgeben! METALL- und EISENSCHROTT o Bade- und Duschwannen aus Metall o Boiler o Dachrinnen, Rohre o Eisenteile o Fahrräder
o Drahtzäune Bitte NICHT: Farb-, Lack-, Spray- und Öldosen mit Restinhalt, Feuerlöscher oder Gasflaschen mit Inhalt, Dosen von Nahrungsmittel/Tierfutter Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das Recyclinghofpersonal! SPERRMÜLL Zum Sperrmüll zählen sperrige (Einrichtungs-) Gegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne oder einem Müllsack entsorgt werden können RESTMÜLL o Asche, Kehricht und Zigarettenkippen o Gummi- und Leder- und Schaumstoffabfälle o Glühbirnen o Kunststoffteile, wie zum Beispiel Videokassetten, Zahnbürsten, Spielzeug o Staubsaugerbeutel o Teppich, Boden- und Tapetenreste, Fensterdichtungen o Schischuhe, Gummistiefel; verschmutzte und/oder nicht mehr trag- bzw. verwertbare Textilien und Schuhe o Styropor aus Nichtverpackungen o Windeln (z.b. Pampers) o Verbandmaterial o Klebebänder, Glaswolle, Schleifscheiben o Beschichtetes oder verschmutztes Papier NICHT zum Restmüll: Altstoffe (wiederverwertbare Abfälle) Problemstoffe und Sondermüll Bioabfall Alles, was der Größe nach in den Behälter paßt, ist kein Sperrmüll, sondern Restmüll! BAUSCHUTT Der Bauschutt muss sortenrein sein, darf also nur aus Ziegel, Fliesen, Putz, Estrich oder Beton bestehen. Isoliermaterial, Kabel, Installationsrohre und dergleichen dürfen nicht enthalten sein. Kleine Mengen aus Haushalten können kostenfrei angeliefert werden (zum Beispiel Fliesenabbruch wegen Umbau eines Bades, Bauschutt aus dem Durchbruch einer Tür). Durch die Bereitstellungsgebühr nicht abgedeckt, daher kostenpflichtig sind Abfälle aus An-, Um- und Zubauten, Neubauten, Abrissen von Gebäuden und baulichen Maßnahmen die bei der Baubehörde anzuzeigen sind bzw. welche einer Genehmigung nach dem Baupolizeigesetz 1997 LGBl. 40/1997 i.d.g.f. bedürfen. Im Zweifel bitte gegebenenfalls vorher absprechen! ALTFAHRZEUGE Es gilt die Altfahrzeugeverordnung BGBl. II Nr. 407/2002 i.d.g.f. (kostenlose Rücknahme durch den Fahrzeughandel)
Informationen und Rücknahmestellen finden Sie im Internet unter http://www.umweltnet.at/article/articleview/29024/1/7993/ Altfahrzeuge können ggf. nach vorheriger Absprache und einigen Auflagen am Recyclinghof abgeliefert werden. REIFEN Reifen mit bzw. ohne Felgen können am Recyclinghof abgeliefert werden. Kostenlos ist dies für Haushalte, die den Abfallfixkostenbeitrag/Einwohner entrichten.