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1 Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens

Transkript:

01. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname (52-0101) Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Brennstoff- / Kraftstoffzusatz Hersteller/Lieferant ERC GmbH Buchholz Straße/Postfach Bäckerstr. 13 Nat.-Kenn./PLZ/Ort 21244 Buchholz Notfallauskunft +49-4181-216-150, Dr. Müller 02. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen Gefährliche Inhaltsstoffe GASÖL; HYDRODESULFURIERT ; EG-Nr. : 265-182-8 ; CAS-Nr. : 64742-79-6 Anteil : > 25 % Einstufung : N ; R 51/53 Xn ; R 65 R 67 R 66 POLYMERES AMIN ; EG-Nr. : (polymer) ; CAS-Nr. : n.a. Anteil : > 1 % Einstufung : R 52/53 Xi ; R 38 LOESUNGSMITTELNAPHTHA (ERDOEL), SCHWERE AROMATISCHE ; EG-Nr. : 265-198-5 ; CAS-Nr. : 64742-94-5 Anteil : > 1 % Einstufung : N ; R 51/53 Xn ; R 65 R 67 R 66 NAPHTHALIN ; EG-Nr. : 202-049-5 ; CAS-Nr. : 91-20-3 Anteil : < 0,25 % Einstufung : N ; R 50/53 Carc. Cat.3 ; R 40 Xn ; R 22 1,2,4-TRIMETHYLBENZOL ; EG-Nr. : 202-436-9 ; CAS-Nr. : 95-63-6 Anteil : < 0,5 % Einstufung : R 10 N ; R 51/53 Xn ; R 20 Xi ; R 36/37/38 03. Mögliche Gefahren Gefahrenbezeichnung Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich; kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Einstufung : N ; R 51/53 Xn ; R 65 R 67 R 66 04. Erste Hilfe Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei Bewußtlosigkeit: Seitenlagerung - Arzt rufen. Seite : 1 / 6

Nach Einatmen Betroffenen aus der Gefahrenzone bringen. Frischluft zuführen. Nach Hautkontakt Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspülen. Nach Augenkontakt Reichlich mit Wasser spülen (10-15 Min.). Einen Arzt rufen. Nach Verschlucken Viel Wasser trinken. Nicht zum Erbrechen bringen, Arzt rufen. 05. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel Geeignete Löschmittel Wassernebel. Sand, Schaum, CO2, Trockenlöschmittel. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Bei Brandbekämpfung: Atemschutz mit unabhängiger Luftzufuhr nötig. Zusätzliche Hinweise Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 06. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel von Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen beachten. Umweltschutzmaßnahmen Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen und gemäß Abfallgesetz verfahren. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme Mechanisch entfernen, Rest mit saugfähigen Stoffen aufnehmen. 07. Handhabung und Lagerung Hinweise zum sicheren Umgang Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Anforderungen an Lagerräume und Behälter Gebinde trocken und dicht geschlossen halten. Erwärmung über 50 C vermeiden. Abkühlung unter 0 C vermeiden. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Lagerklasse VCI : 3B 08. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten NAPHTHALIN ; CAS-Nr. : 91-20-3 Seite : 2 / 6

Spezifizierung : TRGS 900 - Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz ( D ) Wert : 10 ppm / 50 mg/m 3 Bemerkungen : Versionsdatum : 01.05.2004 1,2,4-TRIMETHYLBENZOL ; CAS-Nr. : 95-63-6 H Spezifizierung : TRGS 900 - Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz ( D ) Wert : 20 ppm / 100 mg/m 3 Kategorie : 2 Versionsdatum : 01.05.2004 Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz Keinen, jedoch Einatmen der Dämpfe möglichst vermeiden. Handschutz Lösemittelbeständige Schutzhandschuhe tragen. Handschuhe, z.b. aus PVC mindestens 0,8 mm dick. Siehe Schutzhandschuh-Merkblatt. Augenschutz Schutzbrille verwenden. 09. Physikalische und chemische Eigenschaften Erscheinungsbild Form : Flüssigkeit. Farbe : Farbig. Klar. Geruch : Nach Mineralöl. Sicherheitsrelevante Daten Siedepunkt/-bereich : ( 1013 hpa ) > 160 C Flammpunkt : > 61 C Brookfield Dampfdruck : ( 50 C ) < 100 hpa Dichte : ( 20 C ) ca. 1 g/cm 3 Viskosität : ( 20 C ) < 10 mpa.s 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Zu vermeidende Stoffe Reaktionen mit Oxidationsmitteln möglich. Gefährliche Zersetzungsprodukte Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte, wie z.b. Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Rauch, Stickoxide, entstehen. 11. Angaben zur Toxikologie Toxikologische Prüfungen Prüfergebnis gefahrauslösender Komponente der Produktmischung: LD 50 oral, Ratte: ca. 1500 mg/kg. Weitere Hinweise zur Toxikologie Seite : 3 / 6

Bei Einatmen/Augenkontakt: In hohen Konzentrationen Reizung der Schleimhäute, betäubende Wirkung, sowie Beeinträchtigung der Reaktionszeit und des Koordinationssinnes möglich. 12. Angaben zur Ökologie Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit) Das Produkt ist biologisch schwer abbaubar. Kann in Kläranlagen mechanisch abgetrennt werden. Weitere Hinweise zur Ökologie Nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen. 13. Hinweise zur Entsorgung Stoff / Zubereitung Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften einer geeigneten Verbrennungsanlage oder Deponie oder Recycling zuführen. Recycling möglich, Hersteller ansprechen. Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können dann nach entsprechender Reinigung dem Recycling zugeführt werden. Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. Abfallschlüssel Empfehlung 13 08 99 (75/442/EWG) 14. Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID Klassifizierung Klasse : 9 Kemlerzahl : 90 Stoffnummer : 3082 Klassifizierungscode : M6 LQ 7 Bezeichnung des Gutes UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. Gefahrauslöser GASÖL; HYDRODESULFURIERT Verpackung Verpackungsgruppe : Gefahrzettel : 9 Seeschiffstransport IMDG/GGVSee Klassifizierung III IMDG-Code : 9 EmS-Nummer : F-A / S-F UN-Nummer : 3082 Marine Poll. : P LQ 5 l Bezeichnung des Gutes ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. Gefahrauslöser KEROSINE )PETROLEUM), HYDRODESULFURIZED SOLVENT NAPHTHA (PETROLEUM), HEAVY AROM. Verpackung Verpackungsgruppe : Gefahrzettel : 9 Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR Klassifizierung III Klasse : 9 Seite : 4 / 6

UN-Nummer : 3082 Bezeichnung des Gutes ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. Gefahrauslöser KEROSINE )PETROLEUM), HYDRODESULFURIZED Verpackung Verpackungsgruppe : Gefahrzettel : 9 III 15. Vorschriften Kennzeichnung nach EG-Richtlinie Kennbuchstabe/n und Gefahrenbezeichnung/en des Produkts Xn ; Gesundheitsschädlich R-Sätze N ; Umweltgefährlich 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich; kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen S-Sätze 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden 24 Berührung mit der Haut vermeiden Nationale Vorschriften Verordnung über brennbare Flüssigkeiten VbF-Klasse : AIII Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft Summe organischer Stoffe der Klasse III : 85-90 % Wassergefährdungsklasse Klasse : 2 gemäß VwVwS 16. Sonstige Angaben Sonstige Hinweise Sicherheitsrelevante Änderungen 02. Gefährliche Inhaltsstoffe 08. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten 14. Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE 14. Klassifizierung (ADR) 14. Bezeichnung des Gutes (ADR) 14. Gefahrauslöser (ADR) 14. Seeschiffstransport IMDG/GGVSee 14. Klassifizierung (IMDG) 14. Technischer Name (IMDG) 14. Gefahrauslöser (IMDG) 14. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR 14. Technischer Name (ICAO) 14. Gefahrauslöser (ICAO) Seite : 5 / 6

R-Sätze der Inhaltsstoffe 10 Entzündlich 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken 36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut 38 Reizt die Haut 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich; kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Seite : 6 / 6