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Transkript:

Satzung des Fachbereichs Angewandte Naturwissenschaften der Fachhochschule Lübeck über die Prüfungen im Bachelor-Studiengang Physikalische Technik (Prüfungsordnung Physikalische Technik - Bachelor) Vom 10. Juli 2008 Aufgrund des 52 des Hochschulgesetzes vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184) hat der Konvent des Fachbereichs Angewandte Naturwissenschaften der Fachhochschule Lübeck am 2. Juli 2008 folgende Satzung beschlossen: 1 Aufbau und Inhalt des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in 1. das Basisstudium vom 1. bis zum 3. Semester mit den Grundlagenfächern des Studiengangs und 2. das Kernstudium vom 4. bis zum 7. Semester mit den Kernfächern des Studiengangs, bestehend aus den beiden Studienrichtungen Allgemeine Physikalische Technik und Mikrotechnik. (2) Das Studium umfasst die in der Anlage aufgeführten Fächer, in denen die Studierenden für den erfolgreichen Abschluss des Studiums Prüfungsleistungen nachweisen können, und einige fachlich benachbarte Fächer sowie zusätzlich einige weitere Fächer im Wahlpflichtbereich. 2 Hochschulprüfung Das Hochschulstudium im Studiengang Physikalische Technik wird durch eine Hochschulprüfung abgeschlossen, aufgrund derer der Grad eines Bachelor of Science als berufsqualifizierender Abschluss verliehen wird. 3 Regelstudienzeit 4 Studienvolumen Das Studienvolumen beträgt in der Studienrichtung Allgemeine Physikalische Technik 136 Semesterwochenstunden und in der Studienrichtung Mikrotechnik 144 Semesterwochenstunden sowie jeweils 210 Leistungspunkte. 5 Prüfungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungsleistungen, deren Erbringen nach dem Studienplan von der zeitlichen Reihenfolge her für das dritte oder vierte Semester vorgesehen ist, ist das Vorliegen der Nachweise der Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die für das erste und zweite Semester vorgesehen sind, wobei noch zwei Leistungen fehlen dürfen. Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungsleistungen, deren Erbringen nach dem Studienplan von der zeitlichen Reihenfolge her für das fünfte oder ein höheres Semester vorgesehen ist, ist das Vorliegen der Nachweise der Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die für das erste und zweite Semester vorgesehen sind. (2) Für die Ausgabe der Abschlussarbeit dürfen noch bis zu zwei Prüfungsleistungen oder Studienleistungen oder eine Prüfungsleistung und eine Studienleistung des vierten bis siebten Semesters fehlen. 6 Prüfungsanforderungen (1) Aus der Anlage ergibt sich - auf welche Fächer sich die Prüfung erstreckt, - welche Prüfungsanforderungen gestellt werden, - welche Prüfungsleistungen nach Anzahl, Art und Dauer zu erbringen sind, - innerhalb welcher Zeit Prüfungsarbeiten anzufertigen sind, - welchen zeitlichen Umfang das Verfahren für die einzelnen Prüfungsleistungen hat. (2) Die Dauer der mündlichen Prüfungen muss mindestens 30 und darf höchsten 60 Minuten betragen, soweit in der Anlage nichts anderes bestimmt ist. Bei Gruppenprüfungen vervielfacht sich die Dauer entsprechend der Zahl der Teilnehmenden. Die Regelstudienzeit beträgt 7 Studiensemester.

7 Prüfungsverfahren Das Prüfungsverfahren richtet sich nach der Prüfungsverfahrensordnung. 8 Nachricht über die Bewertung Über die Bewertung der Prüfungsleistungen ist der für die datenmäßige Verarbeitung der Bewertungen zuständigen Stelle innerhalb einer Frist von vier Wochen Nachricht zu geben. 9 Bildung der Modul- und Gesamtnote Die Genehmigung durch das Präsidium der Fachhochschule Lübeck wurde mit Schreiben vom 10. Juli 2008 erteilt. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Lübeck, 10. Juli 2008 Fachhochschule Lübeck Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften Dekanat Prof. Dr. Trommer Dekan (1) Die Modulnoten berechnen sich aus den mit Leistungspunkten gewichteten Fachprüfungsnoten des jeweiligen Moduls. (2) Die für die Abschlussprüfung zu bildende Gesamtnote errechnet sich zu 80 vom Hundert aus den Noten der Fachprüfungen und im Übrigen der Einheitsnote der Abschlussarbeit. (3) Die Noten der Fachprüfungen sind unter Zugrundelegung der nach dem Studienplan zu vergebenden Leistungspunkte zu gewichten. 10 Inkrafttreten, Übergangsregelungen (1) Diese Satzung tritt mit dem 01.09.2008 in Kraft. (2) Studierenden, die vom Diplom-Studiengang Physikalische Technik an der Fachhochschule Lübeck in den Bachelor-Studiengang wechseln, werden die im bisherigen Studiengang erbrachten Prüfungsleistungen und Studienleistungen als Prüfungsleistungen nach der besonderen Anlage dieser Satzung für den Übergang angerechnet.

Anlage nach 6 Gewichtung Modulname Prüf.Nr. Name Lehrveranstaltung CP der Note Art Dauer im Modul Std Gemeinsame Pflichtveranstaltungen Mathematik Mathematik I 10,00 50,00% FK 2 Mathematik II 10,00 50,00% FK 2 Experimentalphysik I Mechanik / Schwingungen und Wellen 5,00 75,00% FK 3 Ergänzungen zur Mechanik / Schwingungen und Wellen 2,50 Thermodynamik I 2,50 25,00% FK 1,5 Experimentalphysik II Elektrophysik 4,00 34,78% FK 1,5 Optik I (Geometrische Optik) 5,00 43,48% FK 2 Atom- und Festkörperphysik 2,50 21,74% FK 1,5 Experimentalphysik III Optik II (Wellenoptik) 4,00 33,33% FK 1,5 Thermodynamik II (Technische Wärmelehre) 3,00 25,00% FK 1,5 Halbleiterphysik 5,00 41,67% FK 2 Chemie Allgemeine Chemie 5,00 100,00% FK 2 Werkstoffe Werkstoffkunde 2,50 50,00% FK 1,5 Festigkeitslehre 2,50 50,00% FK 1 Grundlagen Elektrotechnik Grundlagen Elektrotechnik I (Gleichstromnetzwerke) 5,00 55,56% FK 2 Grundlagen Elektrotechnik II (Wechselstromnetzwerke) 4,00 44,44% FK 1,5 Elektronik, Mess- und Regelungstechnik Meßtechnik und Sensorik 5,00 33,33% FK 2 Analoge Elektronik 5,00 33,33% FK 2 Regelungstechnik 5,00 33,33% FK 2 Kern- und Röntgentechnik Kernphysik / Strahlenschutz 3,75 57,69% FK 1,5 Röntgentechnik 2,75 42,31% FK 1 Physikalische Technologien Regenerative Energien 2,50 33,33% FK 1 Lasertechnik 5,00 66,67% FK 1 Datenverarbeitung und Mikroprozessoren Programmierung von Mikroprozessoren 8,00 100,00% FK 1,5 Nichttechnische Ingenieurqualifikationen Projektmanagement 2,50 25,00% FM 1 Technisches Englisch 2,50 25,00% FK 2 Betriebswirtschaftslehre 5,00 50,00% FK 2 Abschluss Bachelorarbeit 12,00 75,00% 3 Monate Abschlusskolloquium 3,00 25,00% 1

Zweig I : Allgemeine Physikalische Technik Konstruktionstechnik Konstruktionstechnik 5,00 66,67% FK 2 Methodische Konstruieren 2,50 33,33% FM 0,5 Materialcharakterisierung Vakuum- und Analysentechnik 3,00 50,00% FK 1 Röntgenbeugung 3,00 50,00% FK 1 Wahlpflichtveranstaltungen Solartechnik I (Solarthermie) 4,00 *) FK 1 Solartechnik II 4,00 *) FK 1 Radiochemie / Isotopentechnik 3,00 *) FK 1 Digitale Signalverarbeitung 4,00 *) FK 2 Signale und Systeme 5,00 *) FK 2 Technische Akustik 3,00 *) FK 1 Elektroakustik 3,00 *) FK 1 Field Programmable Gate Arrays 3,00 *) FK 1 Grundlagen des Qualitätsmanagements I 2,5 *) FK 1 Arbeitssicherheit 2,5 *) FK 1 Zweig II : Mikrotechnik Halbleiterphysik und -technologie Halbleiterphysik und -technologie 5,00 100,00% FK 2 Vakuum-, Analysen- und Dünnschichttechnik Vakuum-, Analysen- und Dünnschichttechnik 3,00 100,00% FM 0,5 Konstruktion, Aufbau- und Verbindungstechnik Konstruktion, Aufbau- und Verbindungstechnik 3,00 100,00% FM 0,5 Sensorik und Dickschichttechnik Sensorik und Dickschichttechnik 3,00 100,00% FM 0,5 Mikromechanik Mikromechanik 3,00 100,00% FM 0,5 PC-Messtechnik unter Windows PC-Messtechnik unter Windows 3,00 100,00% FM 0,5 Optische Übertragungstechnik Optische Übertragungstechnik 3,00 100,00% FK 2 Anmerkungen: FK = Fachklausur, FM = Fachprüfung mündlich, CP = Leistungspunkte *) Insgesamt sind im Modul Wahlpflichtveranstaltungen 19 CP an Prüfungsleistungen und Studienleistungen zu erbringen, davon können bis zu 10 CP aus anderen Studiengängen der Hochschule und/oder Zweig II gewählt werden, der Anteil an P/Üu darf nicht höher als 9 CP sein.

Anlage nach 10 Abs. 2 Diplom EDV Nr. Name des Diplomfaches Wird angerechnet im Bachelor wie eine Prüfung Gelisteter Name im Bachelor P 110 Mathematik I Mathematik I P 120 P 130 P 140 Mathematik IIa Mathematik IIb + IIIa Mechanik, Akustik, Thermodynamik Mathematik II Mechanik / Schwingungen und Wellen Ergänzungen zur Mechanik / Schwingungen und Wellen Thermodynamik I P 150 Elektrophysik Elektrophysik P 160 Optik Optik I P 170 Atom- und Festkörperphysik Atom- und Festkörperphysik P 170 P 1110 Atom- und Festkörperphysik Halbleiterphysik Halbleiterphysik P 180 Kernphysik / Strahlenschutz Kernphysik / Strahlenschutz P 320 Maschinenelemente Konstruktionstechnik P 330 Technische Mechanik Festigkeitslehre P 340 P 350 P 1320 P 360 P 1370 Grundlagen Elektrotechnik Analoge Elektronik I Analoge Elektronik II, Signalverarbeitung Programmieren I Mikroprozessortechnik Grundlagen Elektrotechnik I Grundlagen Elektrotechnik II Analoge Elektronik P 370 Chemie Allgemeine Chemie Programmierung von Mikroprozessoren P 380 Technisches Englisch Technisches Englisch P 1120 Regenerative Energien, Technische Wärmelehre Regenerative Energien Thermodynamik II P 1140 Neutronentechnik I Radiochemie / Isotopentechnik P 1150 Röntgentechnik Röntgentechnik P 1160 Vakuum- und Analysetechnik I Vakuum- und Analysentechnik Bemerkungen, insbesondere zu Kombinationen Anrechnung für beide Prüfungen Anrechnung für beide Prüfungen Anerkennung für beide Prüfungen

P 1170 Technische Optik I Optik II P 1310 Methodisches Konstruieren Methodisches Konstruieren P 1350 Messtechnik Messtechnik und Sensorik P1360 Regelungstechnik Regelungstechnik P 1400 Werkstoffkunde Werkstoffkunde P 1421 Akustik und Schallschutz I Technische Akustik P 1424 Field Programmable Gate Arrays Field Programmable Gate Arrays P 1431 Lasertechnik Lasertechnik P 1438 Röntgenbeugung Röntgenbeugung P 1440 Solartechnik Solartechnik I Solartechnik II P 1515 Betriebswirtschaft Betriebswirtschaftslehre P 1517 Projektmanagement Projektmanagement P 2110 Vakuum- und Analysentechnik Vakuum-, Analysen- und Dünnschichttechnik P 2130 Halbleitertechnologie, Dünnschichttechnik P 2120 Halbleiterphysik Halbleiterphysik und -technologie P 2130 Halbleitertechnologie, Dünnschichttechnik P 2140 Optoelektronik, Lichtwellenleiter u. integrierte Optik Optische Übertragungstechnik P 2160 Messtechnik und Sensorik Messtechnik und Sensorik P 2160 Messtechnik und Sensorik Sensorik und Dickschichttechnik P 2210 Dickschichttechnik P 2190 Mikromechanik, Aufbau- und Verbindungstechnik Konstruktion, Aufbau- und Verbindungstechnik Mikromechanik Anerkennung für beide Prüfungen Anerkennung für beide Prüfungen