Haus- und Platzordnung für alle Veranstaltungsorte der Landshuter Hochzeit 1475 Aufführungsjahr 2017

Ähnliche Dokumente
Stadionordnung zur Nutzung des Eisstadions Bad Nauheim

HAUSORDNUNG OLYMPIASTADION BERLIN für die Veranstaltung BIG 25 Berlin am 15. Mai 2016

EURO 2012 Qualifikationsspiel Deutschland Türkei , Berlin

Stadion- und Hausordnung für die UEFA EURO 2008

Anlage 4. (ab 2008/2009) zu den Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen

Satzung zur Benutzung des Stadions Kreuzeiche und des Carl-Diem-Stadions

Stadionordnung Stadion Wiesental

Haus und Platzordnung sowie Benützungsbedingungen

Stadion- und Hausordnung

Hausordnung für die Veranstaltung

1 Geltungsbereich. 2 Kontrollen durch den Polizeivollzugsdienst

76-1 Formatiert: Schriftart: 12 pt, Nicht Fett Formatiert: Oben: 72 pt

Hausordnung für die Veranstaltung

Amtsblatt für die Stadt Braunschweig

Hausordnung für den ERDGAS Sportpark Halle (Saale) 1 Geltungsbereich

Satzung. über die Benutzung des Hermann-Löns-Stadion. (Stadionordnung) vom

Verordnung der Landeshauptstadt München über das Stadion an der Grünwalder Straße (Grünwalder-Stadionverordnung)

Satzung über die Benutzung des Stadions an der Humboldtstraße in Filderstadt-Bonlanden

Satzung zur Nutzung der Sportanlage Kieselhumes in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom

Hausordnung für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2006

Stadionordnung des 1.FSV Mainz 05. für die Coface Arena

Hausordnung für Renntage

Diese Polizeiverordnung gilt für die Bereiche des MAGE SOLAR Stadions und des Möslestadions.

Stadionsatzung. 1 Zweckbestimmung

Hallenordnung. Hallenordnung. Die Eisarena wird von der Großen Kreisstadt Weißwasser / O.L. betrieben.

Verordnung der Stadt Aschaffenburg für das Stadion am Schönbusch (StadionVO) Vom (amtlich bekannt gemacht am

(2) Zusätzliche Genehmigungen und Erlaubnisse sind vom jeweiligen Veranstalter selbständig zu beantragen und einzuhalten.

Haus und Platzordnung

1 Geltungsbereich. Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Wasenstadions. 2 Widmung

Polizeiverordnung der Stadt Reutlingen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadion Kreuzeiche und im Carl-Diem-Stadion

BAYREUTHER STADTRECHT 148. Stadionordnung für das Hans Walter Wild-Stadion Bayreuth

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Benutzung des Heinz-Steyer-Stadions in Dresden (Stadionordnung Heinz-Steyer-Stadion) Vom 24.

5/3. Polizeiverordnung

DFB-Pokal Sportfreunde Lotte Werder Bremen, Sonntag , 15:30

(2) Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Nutzung des Volksparkstadions richten sich nach bürgerlichem Recht.

4 Eingangskontrollen. 5 Verhalten

KAUFBEURER STADTRECHT

(1) Die Stadionordnung gilt für das Holzhofstadion des 1. CfR Pforzheim 1896 e. V., Kanzlerstraße

Stadionordnung für das Nordsee-Stadion in Bremerhaven

Stadionordnung. 1 Geltungsbereich

Stadionordnung Red Bull Arena

Verordnung der Stadt Passau über städtische Sportanlagen in Passau (Sportanlagen-VO)

Satzung. zur Nutzung der Sportanlage Ludwigspark vom in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom

Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches der Hausordnung erkennen die Besucher der Anlage die Geltung der vorliegenden Hausordnung an.

3. Hausrecht Der AFCVBB e.v. übt das Hausrecht in der gesamten Anlage während der Veranstaltung aus.

Verordnung der Stadt Regensburg für die Durchführung von Veranstaltungen im Stadion an der Franz-Josef-Strauß-Allee (Stadion-Verordnung - StV)

Verordnung. der Stadt Regensburg für die Durchführung von Veranstaltungen in Regensburger Sportanlagen (Sportanlagen-Verordnung - SV) vom

(5) Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht.

Stadionordnung. 1 Aufenthalt im Bereich des Holstein-Stadions

Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches der Hausordnung erkennen die Besucher der Anlage die Geltung der vorliegenden Hausordnung an.

Stadionordnung 1 Räumlicher Geltungsbereich 2 Widmung des Stadions 3 Zutritt und Aufenthalt 4 Weisungen und Zugangskontrolle

Stadionordnung des Bruchwegstadions

Stadionordnung. Stadion An der Alten Försterei (An der Wuhlheide 265; Berlin Köpenick)

Haus- und Platzordnung

Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich

Haus und Platzordnung. für das Wiener Wiesn-Fest auf der Wiener Kaiserwiese. 1. Präambel

H A U S O R D N U N G

3 Verhalten der Besucher in den Sportanlagen

Vom 17. Mai Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 22/2018 vom

(4)Mit Verlassen der Columbiahalle verlieren Zutrittsberechtigungen, insbesondere Eintrittskarten, grundsätzlich ihre Gültigkeit.

Benutzungsordnung für die städtische Eissporthalle der Großen Kreisstadt Selb

Stadionordnung Red Bull Arena

HAUSORDNUNG OLYMPIASTADION BERLIN

Hier findet Ihr alle Informationen zu den Anreisemöglichkeiten mit dem ÖPNV und dem PKW.

Stadionordnung rewirpowerstadion, Bochum

H A U S O R D N U N G

Audi FIS Skiweltcup Hinterstoder (Veranstaltungsgelände Rennstrecke )

Haus- und Platzordnung

Verordnung der Stadt Herzogenaurach für die Sommerkirchweih

KAUFBEURER STADTRECHT

Haus und Platzordnung für das Rock in Vienna Festival

GÄSTE-INFORMATIONEN RB LEIPZIG 1. FC SAARBRÜCKEN 37. SPIELTAG DRITTE LIGA SAMSTAG, 03. MAI ANSTOSS: UHR RED BULL ARENA LEIPZIG

VERANSTALTUNGSORDNUNG ZU DEN FEIERLICHKEITEN ZUM TAG DER DEUTSCHEN EINHEIT BERLIN Bürgerfest

Stadionordnung der ENERGIETEAM ARENA

Stadionordnung für die EVORA-Arena. 1 Geltungsbereich

Polizeiverordnung der Gemeinde Sandhausen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im BWT-Stadion am Hardtwald und Umgebung

h318 1/14 P O L I Z E I V E R O R D N U N G der Stadt Heidenheim an der Brenz

Die Tempodrom Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, Möckernstrasse 10, Berlin - nachfolgend Betreiber genannt - erlässt folgende Hausordnung:

1 Zweckbestimmung. 2 Geltungsbereich

Hausordnung. für den Besuch von Veranstaltungen im Rahmen von FIS Weltcupserien in diversen Disziplinen in Österreich

H A U S O R D N U N G

Hausordnung. für die Faustball-Europameisterschaft in Adelmannsfelden vom

Stadionordnung. 1 Geltungsbereich/Zweck

HAUSORDNUNG für die Verti Music Hall Berlin

Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im und am Sparda-Bank-Hessen-Stadion

Transkript:

Haus- und Platzordnung für alle Veranstaltungsorte der Landshuter Hochzeit 1475 Aufführungsjahr 2017 1 Präambel Diese Haus- und Platzordnung soll während der historischen Veranstaltung der Landshuter Hochzeit einen reibungslosen und störungsfreien Verlauf gewährleisten, so dass alle Besucher und Darsteller die Veranstaltung angenehm erleben und die Aufführungsorte jeweils ein Ort der Freude und Begegnung werden. 2 Geltungsbereich Die Hausordnung ist Bestandteil für die Zutrittsgewährung für Besucher und Darsteller zu den Veranstaltungsorten. Sie gilt für alle Veranstaltungsorte und die für die Veranstaltung ausgewiesenen Parkplätze. 3 Ziel der Hausordnung ist es, Die Gefährdung oder Beschädigung von Personen oder Sachen zu verhindern Die Aufbauten der Veranstaltung vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen Einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten Das historisch authentische Gesamtbild der Veranstaltung sicher zu stellen 4 Eingangskontrollen Jeder Besucher ist beim Betreten des Aufführungsortes verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst, und auf Verlangen auch der Polizei, seine Einlassberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen, oder seine sonstige Berechtigung nachzuweisen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt. Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel darauf hin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Personen berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen. Hierzu können auch technische Hilfsmittel und Geräte eingesetzt und verwendet werden.

Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, sind zurückzuweisen und am Betreten des Aufführungsortes zu hindern. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes ist ausgeschlossen. 5 Aufenthalt Am Aufführungsort dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder eine sonstige Einlassberechtigung (z. B. eine Akkreditierung) mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. Einlassberechtigungen sind beim Betreten und innerhalb des Geländes auf Verlangen der Polizei oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes vorzuweisen. Auf Verlangen ist in geeigneter Art und Weise ein Identitätsnachweis zu erbringen. Das Fahren und Parken innerhalb für die Veranstaltungen umfriedeten Geländes ist nur mit besonderem Berechtigungsausweis gestattet. Insofern sind die jeweiligen Einschränkungen zu beachten. Im Übrigen gelten auf umfriedetem Gelände die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Die auf den Eintrittskarten vermerkten Regelungen sind ständig zu beachten und einzuhalten. Innerhalb der Aufführungsgelände und deren Anlagen sind die vorgesehenen Wege zu nutzen. 6 Verhalten an den Veranstaltungsorten Alle Personen, die einen Aufführungsort betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Alle Personen, die einen Aufführungsort betreten, haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Sicherheits- Ordnungs- und Rettungsdienstes sowie den Lautsprecherdurchsagen Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei vom Veranstaltungsort verwiesen werden. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkte auch in anderen Blöcken einzunehmen. Alle Auf- und Abgänge, sowie die Not- Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Unbeschadet dieser Haus- und Platzordnung können erforderliche weitere Anforderungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der Polizei oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Alle Personen, die einen Veranstaltungsort betreten, sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht achtlos wegzuwerfen, sondern in den auf dem Gelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Dabei sind auch vorhandene Möglichkeiten der Mülltrennung zu nutzen. Alle Personen, die einen Aufführungsort betreten, willigen unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Fotografien, Live-

Übertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild und / oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt. 7 Verbote Wenn nicht ausdrücklich vom Veranstalter gestattet, wird allen Personen, die einen Veranstaltungsort betreten, untersagt, folgende Gegenstände an den Veranstaltungsort zu bringen oder einen der folgenden Gegenstände mitzuführen: a) rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder sonstiges politisches Propagandamaterial b) Waffen jeder Art c) Sachen und Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen o- der als Wurfgeschosse Verwendung finden können d) Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge) e) Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind f) Sperrige Gegenstände wie Leitern, Grillausrüstungen, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer g) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände h) Historische Kostüme bzw. historische Ausrüstungsgegenstände, die vom Veranstalter nicht autorisiert sind i) Größere Mengen von Papier oder Papierrollen j) Mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z. B. Megaphone, Gasdruckfanfaren etc. k) Alkoholische Getränke aller Art l) Tiere m) Laser-Pointer n) Foto- und Videokameras (außer für private Zwecke) oder sonstige professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte o) Jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter Wenn vom Veranstalter nicht ausdrücklich gestattet, wird allen Personen untersagt: a) Bereiche (z. B. Turnierplatz, Lagerplatz, Funktionsräume, VIP- und Medienbereiche etc.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind bzw. deren Zutrittsberechtigung nicht für diese Bereiche gilt, zu betreten b) Politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale Parolen zu äußern und Embleme zu verbreiten c) Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrun-

gen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen d) Mit Gegenständen aller Art zu werfen, oder Flüssigkeiten aller Art zu verschütten e) Auf den Sitzen in den Zuschauerbereichen zu stehen, oder Schirme aufzuspannen f) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen g) Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen h) Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben i) Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder den Aufführungsort durch das Wegwerfen von Gegenständen, Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen etc. zu verunreinigen j) Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen k) Sound, Bilder, Beschreibungen oder Veranstaltungsinhalte im Ganzen oder Einzelnen (außer für private Zwecke) aufzunehmen, zu übermitteln oder in anderer Weise über das Internet oder andere Medien zu verbreiten oder andere Personen dabei zu unterstützen l) Fotografien oder Bilder, die an den Veranstaltungsorten gemacht werden, gewerblich zu verbreiten Jedes unbefugte Betreten der gesperrten Bereiche (z. B. Turnierplatz, Lagerplatz) wird wie folgt geahndet: a) Der Veranstalter stellt Strafantrag wegen Hausfriedenbruch gemäß 123 StGB. b) Der Besucher wird von der Veranstaltung ausgeschlossen und des Geländes verwiesen. c) Der verwiesene Besucher hat für den entstandenen Aufwand dem Veranstalter eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten, die Erstattung der Eintrittsgebühr ist ausgeschlossen. 8 Haftung Der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr. Für die vom Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Insoweit haftet der Veranstalter nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Veranstalters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.

9 Zuwiderhandlungen Die Bindungswirkung der Haus- und Platzordnung für alle Veranstaltungsorte der Landshuter Hochzeit entsteht mit dem Zutritt zum Veranstaltungsort. Besucher erkennen mit dem Erwerb einer Eintritts- oder Berechtigungskarte die Regularien der Haus- und Platzordnung für alle Veranstaltungsorte der Landshuter Hochzeit als verbindlich an. Diese Hausordnung ist an den Zugängen zu den Veranstaltungsorten öffentlich auszuhängen. Landshut im Mai 2016 Die Förderer e. V.