[ gemäß 91/155/EWG und TRGS 220] Seite 1 von 5 1. Stoff-, Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 Angaben zum Produkt 1.2 Hersteller/Lieferant WKT-Letsch Produktions- und Handels GmbH Internet: www.wkt-produktion.de E-Mail: info@wkt-produktion.de 1.3 Auskunft gebender Bereich Vertrieb, Telefon +49 (0) 61 81 50 09-0 1.4 Notfallauskunft Vertrieb, Telefon +49 (0) 61 81 50 09-0 2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 2.1 Beschreibung Steinwolle in verarbeitetem Zustand von duroplastischen Kunstharzen, geringfügigem Zusatz von Mineralöl und eines Haftvermittlers EINECS-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. nach Anhang I 67/548/EWG -- 28 7922-11-6 650-016-00-2 3. Mögliche Gefahren entfällt 4. Erste Hilfe-Maßnahmen 4.1 Nach Augenkontakt In das Auge eingedrungene Partikel wie andere Fremdkörper behandeln, nicht reiben, gründlich mit Wasser ausspülen, ggf. Arzt aufsuchen Das Dokument wurde aktualisiert am: 16.09.2011 Internet: www.wkt-produktion.de E-Mail: info@wkt-produktion.de
Seite 2 von 5 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Wasser und alle üblichen Löschmittel 6. Maßnahmen bei unbeaufsichtigter Freisetzung entfällt 7. Handhabung und Lagerung 7.1 Hinweise zum sicheren Umgang Im Hinblick auf die in Nr.11.2 beschriebenen Erscheinungen sind die in Abschnitt 5 des Teils 1 der TRGS 521 aufgeführten, allgemeinen Grundsätze der Arbeitshygiene zu beachten. TRGS 521 Abschnitt 5 (1) Durch gröbere Fasern bzw. Faserbruchstücke kann es zu mechanischen Einwirkungen auf die Augen, oberen Atemwegen und Haut kommen. Zur Vermeidung solcher vorübergehender, reversibler Erscheinungen sind, wie auch mit nichtfasrigen Stäuben, allgemeine Grundsätze der Arbeitshygiene zu beachten. Diese gelten sowohl für Faserstäube im Sinne von Nummer 2.3 der TRGS 9 als auch für nichteingestufte Faserstäube oder Fasern mit einem Durchmesser > 3 μm (2) (3) Beim Umgang mit Produkten, die Faser bzw. Faserstäube freisetzen können, ist die Verschmutzung der Arbeitsstätten so gering wie möglich zu halten. Dies kann erreicht werden durch die Anwendung von staubarmen Bearbeitungsverfahren und geräten gemäß Nummer 3.3, Abs. 1 und 2 die Verwendung von vorkonfektionierten Produkten den sorgfältigen Umgang mit den Produkten und Abfallstücken regelmäßige Reinigung der Arbeitsstätten oder lüftungstechnische Maßnahmen am Arbeitsplatz Weitere allgemeine Grundsätze der Arbeitshygiene sind locker sitzende, geschlossene Arbeitskleidung und ggf. geeignete Handschuhe tragen bei empfindlicher Haut geeignete Schutzcreme oder Lotion benutzen bei starker Staubentwicklung oder Überkopfarbeiten geeignete Schutzbrille tragen. Das Benutzen von Halb-/Viertelmasken mit P1_Filter bzw. partikelfiltrierenden Halbmasken FFP1 wird empfohlen. Auch in anderen Fällen sind Halb-/Viertelmasken mit P1-Filter bzw. partikelfiltrierende Halbmasken FFP1 auf Wunsch des Arbeitnehmers zur Verfügung zu stellen. nach Beendigung der Arbeiten Staub abwaschen. 7.2 Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Erzeugnis nicht brennbar
Seite 3 von 5 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung 8.1 Grenzwerte Es gilt der allgemeine Staubgrenzwert, alveolengängige Fraktionen von 3 mg/m³, einatembare Fraktion von 10 mg/m³ 8.2 Persönliche Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen siehe unter 7.1 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Erscheinungsbild Form Farbe Geruch Festkörper grau-grün geruchslos 9.2 Schmelzpunkt/Schmelzbereich > 1000 C Die, für die Anwendung geltenden, Grenztemperaturen sind vom Aufbau und Zusammensetzung abhängig und müssen den jeweiligen gültigen»technischen Datenblättern«entnommen werden. 9.3 Zustandsänderung fest/flüssig >1000 C 9.4 Zündtemperatur nicht brennbar nach DIN 4102 9.5 Flammpunkt nicht brennbar nach DIN 4102 9.6 Entzündlichkeit nicht brennbar nach DIN 4102 9.7 Selbstentzündlichkeit nicht brennbar nach DIN 4102 9.8 Brandfördernde Viskosität nicht brennbar nach DIN 4102 9.9 Dampfdruck (25 C) < 10 3 mbar 9.10 Dichte 20 200 kg/m³ 9.11 Wasserlöslichkeit bei 25 C unter 10 3 g/l 9.12 Lösemittelgehalt enthält keine Lösemittel 9.13 Dynamische Viskosität bei 25 C über 10 10 Pa s 9.14 Sonstige Angaben
Seite 4 von 5 10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Gefährliche Reaktionen Keine 10.2 Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine 10.3 Weitere Angaben: Bei erstmaligen Erhitzen auf oberhalb 250 C, freiwerden von Schwelgasen mit stechendem Geruch. Die Schwelgase sind nach den Prüfmethoden der DIN 53 436 als toxikologisch unbedenklich anzusehen. 11. Angaben zur Toxikologie 11.1 Krebserzeugende, erbgutverändernde sowie fortpflanzungsgefährdende Wirkungen: Keine Aufgrund Ihrer hohen Biolöslichkeit ist der Fasertyp sowohl nach TRGS 9, Abschnitt 2.3 als auch nach EU-Richtlinie 97/69/EG (Anmerkung Q )als frei von Krebsverdacht zu bewerten. Die Halbwertszeit nach intratrachealer Instillation ( künstliche Einbringung der Fasern in die Lungen von Ratten durch Einspritzen durch die Luftröhre )ist sowohl für WHO-Fasern (L=5μm, D <3 μm, L:D > 3:1) als auch für Fasern mit einer Länge > 20 μm kleiner als 40 Tage. 11.2 Sonstige Beobachtungen Durch gröbere Fasern kann es zu mechanischen Einwirkungen auf Haut, Binde- und Schleimhaut kommen, die vorübergehende, von selbst abklingende Erscheinungen (z.b. Jucken ) verursachen können, wie sie auch bei sonstigen Fasern und nichtfaserigen Partikeln auftreten können. Adäquate Arbeitskleidung schützt (siehe unter 7.1) Einwirkungen chemischer Art erfolgt nicht. Nicht reizend nach OECD-Richtlinie Nr. 40. Praktische Erfahrungen, dass es nach Umgang mit Mineralwolldämmstoffen zu deutlichen Entzündungen der Haut kommt, sind bisher nicht bekannt geworden. 12. Hinweis zur Produktentsorgung 12.1 Empfehlung Entsorgung auf Bauschutt- oder Hausmülldeponie 12.2 Abfallschlüssel-Nr. 170604»Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 170601 und 170603 fällt«erfüllt die Anforderung von 170904»Gemischte Bau- und Abbrucharbeit mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen«12.3 Abfallbezeichnung Mineralwollabfälle 12.4 Empfehlung zur Verpackungsentsorgung Interseroh-Vertrag-Nr. 31912 12.5 zusätzliche Hinweise Kostenpflichtige Rücknahme sortenreinen Verschnitts neuer Mineralwolldämmstoffe nach Rücksprache möglich
Seite 5 von 5 13. Vorschriften 13.1 Wassergefährdungsklasse (ggf. Selbsteinstufung): Nicht wassergefährdend im Sinne des 19g, Abs.5, WHG (gemäß Nummer 1.2 a VwVwS) 14. Sonstige Angaben Steinwolle-Dämmstoffe von WKT-Letsch Produktions- und Handels GmbH fallen nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 220, des Anhangs V, Nr.7, Gefahrstoffverordnung, des 15, Abs.1, Gefahrstoffverordnung, des Anhangs IV, Nr.22 Gefahrstoffverordnung und des Abschnitts 23 des Anhangs zu 1 Chemikalien-Verbotsverordnung. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen dem Stand unseres Wissens und unserer Erfahrungen zum Zeitpunkt der Drucklegung. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart stellen Sie jedoch keine Zusicherungen im Rechtssinne dar. Der Wissens- und Erfahrungsstand entwickelt sich stets weiter. Achten Sie bitte deshalb darauf, die neueste Auflage dieser technischen Information zu verwenden. Das Dokument wurde aktualisiert am: 16.09.2011 Internet: www.wkt-produktion.de E-Mail: info@wkt-produktion.de