ADAC Slalom Youngster Cup 2016 Grundausschreibung

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Transkript:

Der / schreibt für das Jahr 2016 den ADAC Slalom Youngster Cup gemäß dieser von der Sportabteilung des /, am 26.01.2016 unter der Reg. Nr.: GA 06/16 genehmigten Ausschreibung aus. 1. Allgemeine Bestimmungen Der ADAC Slalom Youngster Cup findet im Rahmen lizenzpflichtiger Clubsport-Wettbewerbe statt und wird nach - der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe - der für Automobil-Clubsport-Slalom incl. der dazu erlassenen Norddeutschen Ergänzungen - Beschlüssen der Gemeinschaft der norddeutschen ADAC-Regionalclubs (Schleswig-Holstein, Hansa, Ostwestfalen-Lippe, Weser-Ems, Berlin-Brandenburg, Niedersachsen/Sachsen-Anhalt) - vorliegender Ausschreibung mit Änderungen und Erläuterungen - Ausschreibungen der jeweiligen Ausrichter mit Änderungen und Ergänzungen - Beschlüssen des ADAC e. V. - Beschlüssen des Sportausschusses des / - den evtl. insbesondere auf Grund besonderer Ereignisse- noch zu erlassenen Ausführungsbestimmungen organisiert und durchgeführt. 2. Veranstalter/Veranstaltungen/Organisation/Ausrichter 2.1 Veranstalter /, Abteilung Motorsport Lübecker Straße 17, 30880 Laatzen, Ansprechpartnerin: Franziska Landgraf Tel.: 05102 90-1166, E-Mail: sport@nsa.adac.de; Internetseite www.adac-ortsclub.de 2.2 Veranstaltungen 1. 09. o.10.04.2016 Training / 2. 24.04.2016 1. Wertungslauf in Oschersleben MSC Oschersleben e. V. 3. 24.04.2016 2. Wertungslauf in Oschersleben RSC Wolfenbüttel e. V. 4. 07.05.2016 3. Wertungslauf in Wesendorf AC Gifhorn e. V. 5. 22.05.2016 4. Wertungslauf in Sachsenhagen SFG Rinteln e. V. 6. 05.06.2016 5. Wertungslauf in Wunstorf KCL Luthe e. V. 7. 18.06.2016 6. Wertungslauf in Schladen MSC Langelsheim e. V. 8. N.N. Trainingswochenende in Oschersl. MSC Oschersleben e. V. 9. 14.08.2016 7. Wertungslauf in Stadthagen MC Schaumburg e. V. 10. 14.08.2016 8. Wertungslauf in Stadthagen Stadthäger MC e. V. 11. 11.09.2016 9. Wertungslauf in Blankenburg MSC Blankenburg e. V. Der / behält sich vor ggf. ein zusätzliches Training einzuschieben sowie Termine bei Bedarf zu verlegen. 2.3 Beauftragte des / Serienkoordinator: Technischer Leiter u. Betreuer: Betreuer: Trainer: Jens Wende, Oschersleben Tel. 03949 97452, Mobil 0171 9813368 N.N. Erhard Steker, Bad Eilsen Mobil 0170-6813185 Detlef Kehe, Hildesheim Mobil 0171 6701661 1

2.4 Ausrichter Ausrichter der Wettbewerbe sind die o. a. Ortsclubs des / Diese erstellen eine separate Ausschreibung für ihre Veranstaltung (Formular unter www.adac-ortsclubs.de), die bis 14 Tage vor der Veranstaltung in der Abteilung Motorsport des /Sachsen-Anhalt e. V zur Genehmigung vorliegen muss. 3. Teilnehmer/Teilnehmerinnen Teilnahmeberechtigt sind ADAC-Mitglieder (eigene Vollmitgliedschaft oder ADAC starter-jugendmitgliedschaft bis 18 Jahre) der Jahrgänge 1993 2000 mit Wohnsitz im Bereich des /Sachsen-Anhalt e. V. Der Besitz des Führerscheins für Pkw ist nicht erforderlich. Jede(r) Teilnehmer(in) muss im Besitz einer gültigen DMSB-Fahrerlizenz für Automobilsport (Nationale Lizenz Stufe C) sein, sowie nachweislich an den ADAC Slalom-Youngster-Cup-Trainingslehrgängen (jeweils zu Beginn und kurz vor Ende der Veranstaltungsserie) des / teilgenommen haben. Die Teilnehmer(innen) dürfen am Veranstaltungstag zusätzlich in einer anderen, ausgeschriebenen Klasse starten, sofern dieser Lauf nicht im Vorfeld des ADAC Slalom Youngster-Cup-Laufes ausgetragen wird. 3.1 Verpflichtungen Der Teilnehmer ist verpflichtet rechtzeitig eine Fahrerlizenz der Stufe C beim DMSB zu erwerben. Sollte dies nicht geschehen, wird der Teilnehmer vom Start ausgeschlossen. Die Lizenznummer ist im Vorfeld, bis spätestens 5 Tage vor der ersten Veranstaltung, der Sportabteilung des /Sachsen-Anhalt e. V. mitzuteilen. Weiterhin müssen sich die Teilnehmer(innen) bis mind. 5 Tage vor der Veranstaltung in der Sportabteilung des / abmelden, sollte eine Teilnahme an einer der Veranstaltungen nicht möglich sein. Sollte ein(e) Teilnehmer(in) kurzfristig (durch Krankheit o. ä.) verhindert sein, ist eine telefonische Abmeldung beim Serienkoordinator erforderlich. 4. Einschreibung/Nennung 4.1 Einschreibung/Einschreibegebühr Einschreibeschluss ist der 29.03.2016. Neueinsteiger haben die Möglichkeit sich bis spätestens 5 Tage nach dem ersten Training einzuschreiben. Die Einschreibung erfolgt für alle Veranstaltungen en bloc auf dem entsprechenden Formular. Es werden nur die eigens für den ADAC Slalom Youngster Cup geltenden Formulare anerkannt. Kein Teilnehmer kann die Teilnahme am ADAC Slalom-Youngster-Cup sowie an den einzelnen Veranstaltungen des / rechtsgültig erzwingen. Der Ausrichter kann keine Nennungen eines eingeschriebenen Teilnehmers ohne Zustimmung der Beauftragten des /Sachsen-Anhalt e. V. für den ADAC Slalom-Youngster-Cup ablehnen. Die Einschreibegebühr beträgt 380,- und ist unaufgefordert unter dem Stichwort Name, Vorname Slalom- Youngster-Cup 2016 zu den unten angegebenen Zahlungsmodalitäten auf das folgende Konto zu überweisen: Sparkasse Hannover IBAN DE97 2505 0180 0034 0126 66 BIC SPKHDE2HXXX Zahlungsmodalitäten Die Einschreibegebühr versteht sich pro Teilnehmer und ist mit der Einschreibung zum ADAC Slalom Youngster Cup 2016 des / bis spätestens 06. April 2016 zu entrichten. Die Einschreibegebühr ist Reuegeld, d.h. sie wird bei Nichtteilnahme nicht zurückgezahlt. Für Mitglieder eines Ortsclubs besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung, sofern der Ortsclub eine Bürgschaft über die Summe übernimmt. Diese ist auf dem entsprechenden Formular mit der Einschreibung einzureichen. Bei ordentlich und vollständig geführtem Beobachtungsheft (begründete Bewertungen erforderlich, sonst Ablehnung möglich!) sowie rechtzeitiger (Stichtag 15. Oktober 2016) und vollständiger Abgabe, gibt es eine Rückerstattung von 50,-. 4.2 Nennung/Nenngeld Die Nennung erfolgt en bloc bei jeder Veranstaltung durch den Serienkoordinator oder einen Vertreter. 2

Das Nenngeld beträgt 15,- pro Teilnehmer und muss von diesem vor Ort an den ausrichtenden Ortsclub entrichtet werden. Nach Einreichung des vollständig ausgefüllten Schlussberichtes, erhält der Ausrichter Ortsclub-Punkte für die Veranstaltung, die am Ende des Jahres über die Abteilung Ortsclubs abgerechnet werden können. 5. Klasseneinteilung Klasse A Jahrgang 1998-2000 Klasse B Jahrgang 1997-1993 6. Wettbewerbsfahrzeuge/Technische Bestimmungen 6.1 Wettbewerbsfahrzeuge Alle Läufe einer Veranstaltung werden mit 3 vom ADAC zur Verfügung gestellten Fahrzeugen des Typs Volkswagen Up, 55 KW (ggf. Ersatzfahrzeuge) gefahren. Die Fahrzeuge werden den Teilnehmern und Teilnehmerinnen vor jeder Veranstaltung per Losverfahren zugeteilt. Diese Zuteilung ist nicht anfechtbar. Bei Feststellung eines Defektes oder irgendeiner anderen Unregelmäßigkeit am Fahrzeug ist der Teilnehmer verpflichtet, dies sofort dem Serienkoordinator des ADAC Slalom Youngster Cup oder einem Vertreter zu melden. Die Fahrzeuge werden vor und während jeder Veranstaltung einer technischen Überprüfung unterzogen (Regelkonformität). Zusätzliche Aufkleber, Namensschriftzüge oder Magnetschilder dürfen durch die Teilnehmer grundsätzlich nicht angebracht werden. 6.2 Technischer Zustand der Wettbewerbsfahrzeuge Alle Arbeiten an den Fahrzeugen, die während einer Veranstaltung vertretbar sind, z. B. um die Chancengleichheit -falls machbar- kurzfristig wieder herzustellen, werden nur vom technischen Leiter selbst oder von ihm beauftragten Mechanikern unter der ständigen Aufsicht des technischen Leiters der Veranstaltung ausgeführt. Für den Reifenluftdruck ist ebenfalls der technische Leiter verantwortlich. Keinem Teilnehmer ist es gestattet, technische Hilfsmittel während seiner Teilnahme am oder im Fahrzeug zu installieren oder technische Komponenten am Fahrzeug zu manipulieren oder zu verändern. Für Entscheidungen in diesem Punkt ist ausschließlich der technische Leiter zuständig. Teilnehmer, die im Verlauf des Wettbewerbs grob fahrlässig fahren und/oder grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden am Fahrzeug oder mit dem Fahrzeug verursachen, werden soweit eine Versicherung keine Deckung übernimmt zur Verantwortung gezogen. Dies betrifft insbesondere mutwillige Erhöhungen der Drehzahl des Motors, absichtliches Fahren im falschen Gang oder mutwillig und grob fahrlässige, ungeeignete Behandlung des Fahrzeugs oder ein dem entsprechender Fahrstil. Entsprechende Schäden am Fahrzeug stellen ausschließlich der technische Leiter oder die von ihm beauftragten Mechaniker bzw. technischer Prüfer der Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem technischen Leiter und falls erforderlich mit dem Veranstaltungsleiter - fest. 7. Dokumenten-/Technische Abnahme Der Ausrichter legt in der Ausschreibung eine Zeit fest bis wann die Dokumentenabnahme und die technische Abnahme erfolgt sein muss. Der Serienkoordinator des / oder ein Vertreter gibt am Veranstaltungstag die endgültige Nennung (Blocknennung) für die ADAC Slalom Youngster Cup-Teilnehmer ab. Bei jeder Veranstaltung ist die Lizenz sowie der Führerschein (wenn vorhanden) mitzuführen. Diese Dokumente müssen auf Verlangen des Ausrichters vorgelegt werden können. Jede(r) Teilnehmer(in) ist verpflichtet, seinen/ihren Helm bei der Technischen Abnahme vor dem Fahrerbriefing vorzuführen, sowie 15,00 Startgeld pro Veranstaltung vor Ort zu zahlen. 8. Durchführung Das Tragen von Teambekleidung des / ist am Tage der Veranstaltung Pflicht. Zu der Teambekleidung zählen das ADAC Youngster Cup T-Shirt sowie die Sweatjacke. Außerdem darf ausschließlich mit langer Hose und festem Schuhwerk gefahren werden. Die Anwesenheitspflicht am Veranstaltungstag endet für alle Starter mit der durchgeführten Siegerehrung. Bei jeder Veranstaltung findet nach der Dokumentenabnahme und der Helmkontrolle bzw. vor dem Start zum 1. Trainingslauf ein Fahrerbriefing und im Anschluss daran eine Streckenbegehung statt. Die Teilnahme ist für alle Teilnehmer(innen) Pflicht. 3

Der ADAC Slalom-Youngster-Cup wird von den Ausrichtern möglichst vormittags durchgeführt, ausgenommen Doppelveranstaltungen. Die Startzeit ist in der Ausschreibung anzugeben. Die Ausrichter erhalten bis spätestens 4 Tage vor ihrer Veranstaltung durch den /Sachsen-Anhalt e. V. eine Liste aller Cup-Teilnehmer(innen). Es werden permanente Startnummern vergeben, welche für die gesamte Veranstaltungsserie gelten. 9. Wertung 9.1 Wertung bei den einzelnen Veranstaltungen Tagessieger einer jeweiligen Veranstaltung ist der Teilnehmer mit der schnellsten Gesamtzeit aus der Addition beider Wertungsläufe (incl. evtl. Strafzeiten). Beim ADAC Slalom-Youngster-Cup des / erfolgt die Punktezuteilung nach der im Motorsport Handbuch 2016 des / abgedruckten Wertungstabelle. Die Tageswertung erfolgt anhand der Klassenergebnisse jeweils für Klasse A und Klasse B des ADAC Slalom Youngster Cups. 9.2 Jahreswertung Gewertet werden alle unter Punkt 2.2. in dieser Ausschreibung genannten Wertungsläufe, mit Ausnahme eines Streichergebnisses. Es werden Jahrgangssieger ermittelt. Jahrgangssieger sind die Teilnehmer(innen) mit den meisten erreichten Punkten in ihrer Klasse. Bei Punktgleichheit entscheidet: 1.) die Mehrheit der besseren Einzelplatzierungen 2.) die kürzere Gesamtfahrzeit aus allen besten Einzelläufen Die drei Bestplatzierten je Jahrgang erhalten im Rahmen der Motorsportgala 2016 Ehrenpreise, ebenso die beste Dame und das beste Mädchen. Teilnehmer(innen), denen ein grobes unsportliches Verhalten nachgewiesen wird, können von der Wertung zum ADAC Slalom-Youngster-Cup 2016 des / durch den Sportausschuss des / ausgeschlossen werden. Diese Entscheidungen sind endgültig und nicht anfechtbar. Nach Veröffentlichung der Jahresendwertung beträgt die Einspruchsfrist 14 Tage. Die jeweils drei Erstplatzierten in der Jahresendwertung, der Gruppen A und B, qualifizieren sich für den ADAC Bundesendlauf Slalom Youngster. 10. Strafen Wer die Teamkleidung (T-Shirt) bei den einzelnen Veranstaltungen (repräsentative Zwecke) nicht trägt, kann mit Punktabzügen in Höhe der Punktzahl des Fahrers mit der niedrigsten Tageswertung bestraft werden, je nach Ermessen der Beauftragten des / Weitere Strafen können nach vorangegangener Verwarnung (mündlich oder schriftlich) von einem oder mehreren Beauftragten festgelegt werden nach vorangegangener Verwarnung (mündlich oder schriftlich). 11. Haftungsausschluss/Rechtswegs- und Haftungsbeschränkung Der Haftungsverzicht auf der Rückseite des Nennformulars ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit Ausschluss von der Veranstaltung und vom ADAC Slalom- Youngster-Cup des / geahndet werden. Der Veranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmer(innen) bei erwiesener und offensichtlicher Überforderung beim Führen des Fahrzeugs oder beim Verhalten an der Rennstrecke aus Sicherheitsgründen jederzeit von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dazu erfolgt jeweils vor Ort eine Abstimmung der Beauftragten des / für den ADAC Slalom-Youngster-Cup mit dem Veranstaltungsleiter. 12. Versicherung Die Versicherung wird vom / mit der notwendigen Deckungssumme pauschal für alle Veranstaltungen abgeschlossen. 4

Die Ausrichter erhalten nach Abschluss der Versicherung eine Kopie der Police für ihre Unterlagen. 13. Anwendungs- und Auslegungsfragen Die Auslegung der Ausschreibung obliegt ausschließlich dem /, vor Ort ausschließlich dem Schiedsgericht. Aus deren Maßnahmen und Entscheidungen können keine Ersatzansprüche von Teilnehmern oder vom jeweiligen Veranstalter hergeleitet werden, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung. 14. Verantwortlichkeit/Änderungen der Ausschreibung/Absage der Veranstaltung Als offizielle Informationen gelten ausschließlich Schreiben (auf dem Postweg sowie per E-Mail) bzw. Anweisungen der Abteilung Motorsport des / sowie offizielle Aushänge am Veranstaltungstag und Mitteilungen während des Fahrerbriefings. Ebenfalls gelten Veröffentlichungen auf der Internetseite des / (www.adac-ortsclub.de) als offizielle Informationen. 15. Preise/Siegerehrung 15.1 Preise bei den einzelnen Veranstaltungen Bei den einzelnen Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer(innen) Pokale für 30 % der Platzierten, mindestens aber für die ersten drei, in folgender Einteilung - Jahrgang 1998-2000 - Jahrgang 1997-1993 Sonderwertung - die beste Dame (Klasse B) - das beste Mädchen (Klasse A) Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für alle Teilnehmer Pflicht. Für den Erst- und Zweitplatzierten der Klasse B besteht die Möglichkeit in das Programm ADAC Slalom Advance einzusteigen und die Saison 2017 im Norddeutschen ADAC Slalom Cup zu starten. Ein eigens dafür umgebautes Fahrzeug wird, für einen geringen Kostenbeitrag der Teilnehmer, vom /Sachsen- Anhalt e. V. gestellt. 16. Sportwarte/Schiedsgericht Eine Person des dreiköpfigen Schiedsgerichtes bei den Veranstaltungen wird vom /Sachsen-Anhalt e. V. festgelegt. Die anderen beiden Mitglieder sowie den Slalomleiter, die Streckensicherung und die Zeitnahme stellt der Ausrichter. Die Sportwarte (mit Ausnahme der Strecksicherung) sind in der Veranstaltungsausschreibung namentlich zu benennen. 17. Schlussbestimmungen Der / behält sich vor, erforderliche Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen. Der ADAC Slalom-Youngster-Cup des / kann abgesagt werden, falls dies erforderlich ist, z. B. durch besondere, außerordentliche Umstände ohne Übernahme irgendwelcher Schadenersatzpflicht. Ein Rechtsanspruch bezüglich der Teilnahme und Wertung besteht nicht. Laatzen, Januar 2016 / Abteilung Motorsport 5