Teilegutachten nach Anlage XIX zu 19/3 StVZO RZ A0-021 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 7. Teiletyp : CWF Technische Daten, Kurzfassung Raddaten

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr nach 22 STVZO RA A0-104 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 7 Auftraggeber :

110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 28 mm 939 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm

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bei den Fahrzeugtypen 9, M12x1,5, Kegelwinkel 60 beim Fahrzeugtyp S, T, R, H und J

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110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 26 mm 169 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm

Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1,5

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Technische Daten, Kurzfassung Raddaten. Radtyp: SPT 605-5L. Handelsmarke: Radausführung:

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Technische Daten, Kurzfassung Raddaten. Radtyp: SPL 707. Handelsmarke: Radausführung:

1Z, 3T, 3U, 5L Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm

Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 30 mm

Transkript:

Anlage- Seite : 1 / 7 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CWF 65660 Art des Sonderrades: Handelsmarke: Radausführung: Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: einteiliges Leichtmetallsonderrad BORBET 118 L6 6½Jx16H2 60 mm 118 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 71,10 mm Mittenzentrierung ohne Ring 1075 kg 2270 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 230, 230L, 230P, 244, 244L, 250, 250L Serien-Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 140 Nm ------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------

Anlage- Seite : 2 / 7 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 230L G688 230P G715 230 e3*96/27*0025*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 50 bis 94 Fiat Ducato 205/65R16C A01) bis A10) (Kastenwagen, G62)E53) E10)F22)K03)S03) 15-Zoll Serie) 215/60R16 G62) 215/60R16C G62) 215/65R16 G01) 215/65R16C G01) min.1460/1460 max. 1690/1750(1900) 5/118/71 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 244L K917 244 e3*98/14*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 62 bis 107 Fiat Ducato (Kastenwagen, 205/65R16C A01) bis A10) E10)F22)S03) 15-Zoll Serie) 215/60R16C 215/65R16C G01) min 1600/1600 max 1750/1850(2000) 5/118/71

Anlage- Seite : 3 / 7 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 250 e3*2001/116*0232*.. 250 e3*2007/46*0044*.. 250L L779 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 74 bis 130 Fiat Ducato (Serie 15-Zoll, und nur geschlossener Kasten mit oder ohne Scheiben, 205/75R16C e1*2001/116*0232* bis NT A01) A93)G01) N215) 15; e1*2007/46*0044* bis NT 10) 205/65R16C A02) bis A10) A93)N215) T107) E10)E79) E80) S03) 215/60R16C A01) A93)K03) K04) 215/65R16C A01) A93)K03) K04) 215/70R16 A01) A93)G01) K03) K04) T104) 225/60R16C A01) A93)K01) K04) T105) 225/65R16C A01) A93)K01) K04) 235/60R16 A01) A93)K01) K04) T104) 235/65R16C A01) A93)G01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 250 e3*2001/116*0232*.. 250 e3*2007/46*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 83 bis 130 Fiat Ducato (Serie 15-Zoll, und nur geschlossener Kasten mit oder ohne Scheiben, ab 225/65R16C Modelljahr 2014, A01) A93)K01) K04) e3*2001/116*0232* ab NT 16; e3*2007/46*0044* ab NT 11) 215/65R16C A02) bis A10) A01) A93)K01) K04) E79a)E80) S03) 235/60R16 A01) A93)K01) K02) T104)

Anlage- Seite : 4 / 7 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 250 e3*2001/116*0232*.. 250 e3*2007/46*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 83 bis 130 Fiat Ducato (Serie 16-Zoll, und nur geschlossener Kasten mit oder ohne Scheiben, ab 225/75R16C Modelljahr 2014, A01) A93)K01) K04) e1*2001/116*0232* ab NT 16; e1*2007/46*0044* ab NT 11) 215/75R16C A02) bis A10) A01) A93)K01) K04) E79a)E80) S03) 235/70R16 A01) A93)K01) K02) ------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------ A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

Anlage- Seite : 5 / 7 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. G62) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 195/70R15 ausgerüstet sind, ist die Auflage G01) zu beachten. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* bis NT 15 - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* bis NT 10 E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: - Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0232* ab NT 16 - Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0044* ab NT 11 E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen geschlossener Kasten (mit oder ohne seitliche Fenster). F22) Bei Fahrzeugen mit 2,0 Liter Motor ist darauf zu achten, der an Achse 2 der Federwegbegrenzer (Gummifeder) mit drei Ringnuten eingebaut ist. (Orginalteil) G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

Anlage- Seite : 6 / 7 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Anlage- Seite : 7 / 7 Die Anlage Nr. mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CWF 65660 des Herstellers. Geschäftsstelle Essen, 17.11.2014