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5/48 Universität Leipzig Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien Dritter Teil: Fächer Kapitel I: Biologie Vom 26. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Module des Studiums 3 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anlagen Studienablaufplan / Modulübersichtstabelle / Modulbeschreibungen 1 1 Modulbeschreibungen werden ausschließlich in der elektronischen Fassung der Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Universität Leipzig veröffentlicht.

5/49 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung (Dritter Teil) regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 3) und der Prüfungsordnung für den Studiengang für das Höhere Lehramt an Gymnasien, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften und Dritter Teil: Fächer, Kapitel I: Biologie, das Studium des Fachs Biologie im Studiengang für das Höhere Lehramt an Gymnasien. (2) Sie gilt nur in Verbindung mit der Studienordnung für den Studiengang für das Höhere Lehramt an Gymnasien, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften, Zweiter Teil: Bildungswissenschaften und Vierter Teil: Ergänzungsstudien. 2 Module des Studiums (1) Das Fach Biologie im Studiengang für das Höhere Lehramt an Gymnasien umfasst die in der Anlage dargestellten Module des Fachs Biologie im Umfang von 95 Leistungspunkten einschließlich Fachdidaktik im Umfang von 15 Leistungspunkten. Weitere 10 Leistungspunkte müssen in den fachbezogenen Schulpraktischen Studien erworben werden. (2) Wird das Fach Biologie gewählt, dann hat der/die Studierende im Ergänzungsbereich ein Modul Allgemeine Chemie (13-BIO-0120) im Umfang von 5 LP verpflichtend zu belegen, sofern er/sie die Inhalte dieses Moduls nicht innerhalb des parallelen Studiums des Faches Chemie erwirbt oder durch ein äquivalentes Studium nachweisen kann. (3) Im Ergänzungsbereich des Studiengangs Höheres Lehramt an Gymnasien mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung wird zusätzlich das Wahlmodul Allgemeine Chemie (13-BIO-0121) (10 LP) angeboten. Dieses Modul wird für Studierende empfohlen, für die auf Grund ihres zweiten Faches keine weiteren Vorgaben hinsichtlich der Belegung von Modulen im Ergänzungsbereich festgelegt sind. Wird das Wahlmodul Allgemeine Chemie (13-BIO-0121) (10 LP) erfolgreich absolviert, ist das Belegen des Moduls Allgemeine Chemie (13-BIO-0120) (5 LP) nicht erforderlich.

5/50 (4) Die Lehrveranstaltungen in den Modulen können durch Tutorien begleitet werden. Insbesondere können Lehrveranstaltungen in Form von Exkursionen, Bestimmungsübungen und Geländepraktika stattfinden. 3 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Studienordnung (Dritter Teil) tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. (2) Diese Studienordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie am 3. Juni 2013 beschlossen. Sie wurde am 27. Juni 2013 durch das Rektorat genehmigt. Die Ordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 17. Juli 2013 angezeigt. Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat das Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus hergestellt. Es hat die Ordnung mit Schreiben vom 20. Januar 2014 (Az.: 3-781.40/6/1-2013) bestätigt. Leipzig, den 26. Februar 2014 Professor Dr. med. Beate A. Schücking Rektorin

5/51 Erläuterungen zu Platzhaltern: Integrative Erläuterung Platzhalter: Diese stehen in der Übersicht für Auswahloptionen der Studierenden. Dabei ist jeweils der Umfang der zu wählenden Module (Leistungspunkte) angegeben. Einzelerläuterung Platzhalter Ergänzungsstudium: Diese Platzhalter stehen für die Module des Studienganges, die nach Maßgabe der Studien- und der Prüfungsordnung im Rahmen des Ergänzungsstudiums im dort angegebenen Umfang studiert werden sollen. Platzhalter Bildungswissenschaften: Diese Platzhalter stehen für die Module im Fach Bildungswissenschaften des Studienganges, die nach Maßgabe des Zweiten Teils der Studien- und der Prüfungsordnung im dort angegebenen Umfang studiert werden sollen. Platzhalter Fach 2: Diese Platzhalter stehen für die Module im jeweiligen Fach 2 des Studienganges, die nach Maßgabe des jeweiligen Kapitels im Dritten Teil der Studien- und der Prüfungsordnung im dort angegebenen Umfang studiert werden sollen. Wahlpflichtplatzhalter: Diese Platzhalter stehen für die Wahlpflichtmodule im jeweiligen Fach des Studienganges, die im dort angegebenen Umfang studiert werden können. Welche Wahlpflichtmodule auszuwählen sind, ist in der Studien- und in der Prüfungsordnung geregelt.

5/52 Anlage zur Studienordnung des Studienganges Staatsexamen Höheres Lehramt an Gymnasien - Fach Biologie Studienablaufplan / Modulübersichtstabelle Modul und zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) Bildungswissenschaften 1-7 jedes Semester 1./2./ 3./4./ 5. P 1 1200 40 Platzhalter Fach 2 jedes Semester 1./2./ 3./4./ 5./6./ 7./8./ 9. P 1 3150 105 11-BIO-0205 1. P 1 300 10 Allgemeine Botanik Vorlesung "Allgemeine Botanik" (3SWS) Praktikum "Allgemeine Botanik" (4SWS) jedes Semester 13-BIO-0120 1. P 1 150 5 Allgemeine Chemie Ergänzungsstudium Vorlesung "Allgemeine Chemie" (4SWS) Übung "Allgemeine Chemie" (1SWS) 11-BIO-0208 2. P 1 300 10 Grundlagen der botanischen Systematik und Pflanzenökologie Vorlesung "Grundlagen der botanischen Systematik und Pflanzenökologie" (3SWS) Bestimmungsübungen mit Exkursionen "Grundlagen der botanischen Systematik und Pflanzenökologie" (2SWS) Praktikum "Grundlagen der botanischen Systematik und Pflanzenökologie" (2SWS) Körper - Stimme - Kommunikation 3. P 2 150 5

5/53 11-BIO-0101 3. P 1 300 10 Allgemeine Zoologie Vorlesung "Allgemeine Zoologie" (3SWS) Praktikum "Allgemeine Zoologie" (4SWS) Seminar "Einführung zum Praktikum" (1SWS) 11-BIO-0411 4. P 1 300 10 Spezielle Zoologie / Ökologie Vorlesung "Spezielle Zoologie" (3SWS) Bestimmungsübungen mit Exkursionen "Spezielle Zoologie" (2SWS) Praktikum "Spezielle Zoologie / Ökologie" (2SWS) Teilnahme am Modul Allgemeine Zoologie 11-BIO-0550 5. P 1 150 5 Fachdidaktik Biologie I Vorlesung "Grundlagen der Biologiedidaktik" (2SWS) Praktikum "Biologische Arbeitsweisen im Fachunterricht (Schulexperimente I)" (2SWS) 11-BIO-0554 5. P 1 150 5 Biochemie Vorlesung "Biochemie" (3SWS) Praktikum "Biochemie" (2SWS) keine 11-BIO-0651 6. P 1 300 10 Fachdidaktik Biologie II Vorlesung "Fachunterricht Biologie" (1SWS) Seminar "Fachunterricht Biologie" (2SWS) Praktikum "Erkenntnisgewinnung im Fachunterricht Biologie (Schulexperimente II)" (2SWS) 11-BIO-0652 6. P 1 150 5 Schulpraktische Studien II/III Seminar "SPS II/III" (2SWS) Schulpraktische Studien "SPS II/III" (2SWS) 11-BIO-0309 7. P 1 300 10 Tierphysiologie Vorlesung "Tierphysiologie" (3SWS) Praktikum "Tierphysiologie" (4SWS) Grundkenntnisse in Allgemeiner Zoologie oder gleichwertige Kenntnisse. Grundkenntnisse in Chemie und Biochemie

5/54 11-BIO-0753 7. P 1 150 5 Schulpraktische Studien IV/V Seminar "SPS IV/V" (1SWS) Schulpraktische Studien "SPS IV/V" (2SWS) 11-BIO-0856 8. P 1 300 10 Pflanzenphysiologie Vorlesung "Pflanzenphysiologie" (3SWS) Praktikum "Pflanzenphysiologie" (4SWS) Grundkenntnisse in Allgemeiner Botanik oder gleichwertige Kenntnisse. Grundkenntnisse in Chemie und Biochemie 11-BIO-0858 8. P 1 150 5 Mikrobiologie Vorlesung "Mikrobiologie" (3SWS) Praktikum "Mikrobiologie" (1SWS) keine Ergänzungsstudium 9. P 1 300 10 11-BIO-0955 9. P 1 300 10 Genetik im Schulunterricht Vorlesung "Genetik" (3SWS) Praktikum "Genetik im Schulunterricht" (4SWS) Staatsprüfung 900 30 Summe: 9000 300

5/55 Wahlmodule Staatsexamen Höheres Lehramt an Gymnasien Biologie Modul und zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) 13-BIO-0121 1. W 1 300 10 Allgemeine Chemie Vorlesung "Allgemeine Chemie" (4SWS) Übung "Allgemeine Chemie" (2SWS) Praktikum "Allgemeine Chemie" (2SWS)