einbruchhemmenden Eigenschaften Gutachtliche Stellungnahme Nr. 14-003943-PR01 (GAS-C01-11-de-01) Auftraggeber Produkt Bezeichnung Außenmaß (B x H) (Rahmen) Material SCHÜCO International KG Karolinenstr. 1-15 33609 Bielefeld Deutschland Einbruchhemmende ein- und zweiflügelige Türen mit oder ohne festverglasten Seitenteilen und Oberlichtern SCHÜCO ADS ADS 90.SI / ADS PL.SI / ADS 90 PL SL.SI verschieden Aluminium Grundlagen DIN EN 1627 : 2011 Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse - Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 1628 : 2011 DIN EN 1629 : 2011 DIN EN 1630 : 2011 Gutachtliche Stellungnahme 255 36163 vom 06. Mai 2010 Gutachtliche Stellungnahme 255 41995 vom 06. Juni 2011 Angriffseite Schließfläche / Öffnungsfläche nach EN 12519 mind. Klasse P4A nach DIN EN 356 bzw. mind. 8 mm Polycarbonatglas (bei Antipanik) oder zugelassene, nichttransparente Ausfachungen Verglasung Schlösser: 2-Schwenkriegel-Bolzen-Schloß, 2-Schwenkriegel-Fallenschloß, SCHÜCO SafeMatic 5-Riegel-Fallen-Schloß, SCHÜCO InterLock 3-Riegel-Fallen-schloß Bänder: VL-Türbänder 180, 2tlg. oder 3tlg. Aufsatztürbänder, Beschläge 2tlg. oder 3tlg Rollentürbänder Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 : 2011 RC 2*) Konstruktionsunterlagen Anlage 1, Seite 1 bis 19 Gültigkeit Die Prüfung der einbruchhemmenden Eigenschaften ermöglicht keine Aussage über weitere leistungs- und qualitätsbestimmende Eigenschaften der vorliegenden Konstruktion. Die Gutachtliche Stellungnahme verliert ihre Gültigkeit mit dem Ende der Gültigkeit einer der o. g. Grundlagen (Normen oder Prüfberichte). Veröffentlichungshinweise Es gilt das ift-merkblatt e zur Benutzung von ift- Prüfberichten. Das Deckblatt kann mit der Typenliste als Kurzfassung verwendet werden. *) auf der Grundlage der oben rechts aufgeführten Prüfberichte, der ergänzenden, änderungsbedingten Angaben und der Korrelationstabelle NA11 im Nationalen Vorwort DIN EN 1627 : 2011 Inhalt Die gutachtliche Stellungnahme umfasst insgesamt 23 Seiten ift Rosenheim 26.02.2015 Deckblatt Typenliste Gutachtliche Stellungnahme 1 Auftrag 2 Grundlagen der Beurteilung 3 Beurteilung 4 Ergebnis und Aussage Ve-Prü-2161-de / 01.01.2012 Jens Pickelmann Produktingenieur Bauteile Florian Willer, Dipl.-Ing. (FH) Prüfingenieur Sicherheitstechnik Anlage 1, (19 Seiten)
Blatt 2 von 4 Typenliste lfd. Nr. geprüfte Ausführung gutachtlich zugelassene Ausführungsvarianten e / Auflagen 1. Einbruchhemmende einund zweiflügelige Türen mit oder ohne festverglasten Seitenteilen und Oberlichtern in Profilen des Systems SCHÜCO ADS in der Widerstandsklasse 2 nach DIN V ENV 1627 : 1999 Einbruchhemmende einund zweiflügelige Türen mit oder ohne festverglasten Seitenteilen und Oberlichtern in den Profilsystemen SCHÜCO ADS 90.SI / ADS 90 PL.SI / ADS 90 PL SL.SI in der Widerstandsklasse 3 nach DIN V ENV 1627 : 1999 2. Einbruchhemmende Türen nach DIN V ENV 1627 : 1999 in der Widerstandsklasse 2 (WK 2). Profilsysteme Ausführung der in der Gutachtlichen Stellungnahme 255 36163 aufgeführten Türen in Profilen der Systeme SCHÜCO ADS 90.SI / ADS 90 PL.SI / ADS 90 PL SL.SI in der Widerstandsklasse 2. Korrelation Einbruchhemmende Türen nach DIN EN 1627 : 2011 in der Widerstandsklasse RC 2. Gutachtliche Stellungnahme 255 36163 vom 06. Mai 2010 Gutachtliche Stellungnahme 255 41995 vom 06. Juni 2011 Gutachtliche Stellungnahme 14-003943-PR01 Ende der Typenliste.
Blatt 3 von 4 1 Auftrag Der Auftraggeber beauftragte beim ift Rosenheim eine gutachtliche Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt: Klärung des Einflusses der unten aufgeführten Änderungen bzw. Abweichungen zu dem geprüften Probekörper auf dessen. 2 Grundlagen der Beurteilung Gutachtliche Stellungnahme 255 36163 vom 06. Mai 2010 Gutachtliche Stellungnahme 255 41995 vom 06. Juni 2011, vom Auftraggeber eingereichte Dokumente und Konstruktionsunterlagen zur Dokumentation der Änderung; DIN EN 1627:2011, Korrelationstabelle NA 11, Beschluss des Normenausschusses NA 005 09 01 AA N 1574 vom 22. 9. 2011 Konstruktionsunterlagen Anlage 1, Blatt 1 bis Blatt 19 3 Beurteilung Tabelle 1 Geprüfte Konstruktion Überprüfung der Abweichungen Einbruchhemmende ein- und zweiflügelige Türen mit oder ohne festverglasten Seitenteilen und Oberlichtern in Profilen des Systems SCHÜCO ADS in der Widerstandsklasse 2 nach DIN V ENV 1627 : 1999 Einbruchhemmende ein- und zweiflügelige Türen mit oder ohne festverglasten Seitenteilen und Oberlichtern in den Profilsystemen SCHÜCO ADS 90.SI / ADS 90 PL.SI / ADS 90 PL SL.SI in der Widerstandsklasse 3 nach DIN V ENV 1627 : 1999 Abweichung/ Änderung Beurteilung/ e Ausführung der in der Gutachtlichen Stellungnahme 255 36163 aufgeführten Türen in Profilen der Systeme SCHÜCO ADS 90.SI / ADS 90 PL.SI / ADS 90 PL SL.SI in der Widerstandsklasse 2. Nach Überprüfung der Unterlagen und auf Basis der festgestellten Ergebnisse bei den basierenden Prüfungen, bestehen keine Bedenken hinsichtlich der einbruchhemmenden Eigenschaften bei der Ausführung der beschriebenen Änderungen im Vergleich zur geprüften Variante. Die Standflügelverriegelung muss wie in den geprüften Varianten unter Bodenniveau eingreifen. Ein Einstand lediglich in ein Schwellenprofil ist nicht ausreichend. Alle anderen Details wie z.b. die Anzahl und Ausführung der Beschläge müssen wie geprüft bzw. gutachtlich zugelassen ausgeführt werden.
Blatt 4 von 4 Tabelle 2 Überprüfung der Abweichungen Geprüfte Konstruktion Einbruchhemmendes Türen nach DIN V ENV 1627 : 1999 in der Widerstandsklasse 2 (WK 2). Abweichung/ Änderung In Folge einer Normrevision ändert sich die Bewertungsgrundlage; Neue Grundlage ist DIN EN 1627 : 2011; Basierend auf den im o.g. Grundlagendokument (Prüfbericht) dokumentierten Probekörper und Prüfergebnissen ist die Widerstandsklasse neu festzulegen. Beurteilung/ e Auf Grund der Festlegung in der Korrelationstabelle NA 11 und dem Beschluss des Normenausschusses NA 005 09 01 AA N 1574 vom 22.09.2011 ist eine Klassifizierung der Bauteile nach DIN EN 1627:2011 möglich. : Bei auf der Angriffseite zugänglichen Bändern ist ein ausreichender Schutz gegen Absägen sicherzustellen. 4 Ergebnis und Aussage Aufgrund der gutachtlichen Überprüfungen und der Prüfergebnisse gemäß den genannten en führen die unter Abschnitt 3 beschriebenen Änderungen bzw. Abweichungen zu keiner Verschlechterung der im Prüfbericht bestätigten Eigenschaften des Probekörpers. Im Ergebnis der gutachtlichen Überprüfungen entsprechend Punkt 3 sind die einbruchhemmenden Eigenschaften nach DIN EN 1627:2011 zu klassifizieren mit: RC 2 ift Rosenheim 26.02.2015
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