Merkblatt Entsorgung

Ähnliche Dokumente
Abfallwesen Merkblatt Hauskehricht

ZÜGELTAGE - ENTSORGUNGSTAGE 2016

Vom 6. März 2019 bis 11. Dezember 2019 erfolgt die Grüngutabfuhr alle zwei Wochen jeweils am Mittwoch

Gemeinderat Ettiswil. Vollzugsverordnung. zum. Abfallentsorgungsreglement

ABFALLKALENDER 2019 HAUS UND GEWERBE-KEHRICHT 2 GRÜNGUT 3 SONDERABFÄLLE 3 ENTSORGUNGSSTELLE 4 HÄCKSELSERVICE 7 KOMPOSTIEREN 7

GEMEINDE STADEL ABFALLKALENDER 2017 HAUS UND GEWERBE-KEHRICHT 2 GRÜNGUT 3 SONDERABFÄLLE 3 ENTSORGUNGSSTELLE 4 HÄCKSELSERVICE 7 KOMPOSTIEREN 7

Vollzugsverordnung Abfallentsorgungs-Reglement Gemeinde Rain

Touren. Abfall-Sammeltouren. Kehricht (brennbar) gebührenpflichtige Säcke oder Container mit Gebührenmarke

Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung der Gemeinde Wallisellen

Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement. der Gemeinde Eich

Touren. Abfall-Sammeltouren. Annahme jeden Dienstag (am Tag der Abfuhr bereitstellen)

Gemeinde Meisterschwanden. Infoblatt. Entsorgung Grüngut

ENTSORGUNGSREGLEMENT KLINGNAU

- 1 - GEMEINDE BIBERSTEIN ABFALLREGLEMENT. Inhaltsübersicht

Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement. vom 27. Mai 2003

Vollziehungsverordnung. vom. zur Abfallverordnung der Gemeinde Glattfelden

Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement der Gemeinde Wauwil

Einwohnergemeinde Bowil Abfallkonzept Bowil

Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement 2003 der Gemeinde Rickenbach

ABFALLMERKBLATT AUSGABE Gemeindeverwaltung Tägerig. Alte Poststrasse Tägerig Seite 1

GEBÜHRENREGLEMENT FÜR DIE ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG

Was tun mit dem Abfall?

Abfallreglement der Einwohnergemeinde Gerlafingen

Abfallkalender Einwohnergemeinde Wattenwil. Liebe Mitbürgerinnen Liebe Mitbürger

Aufgabe Gemeindenachrichten am , Erscheint am

Einwohnergemeinde Scheuren

Abfall-Merkblatt 2016

Abfallbeseitigung in Madiswil Was, Wann, Wie, Wo entsorgen Gültig ab 1. Januar 2015 (bitte aufbewahren)

Gemeinde Alterswil AUSFÜHRUNGSREGLEMENT ZUM ABFALLREGLEMENT

Wohin mit den Abfällen?

HÄCKSELDIENST MÜHLEWEG KEHRICHT GRÜNGUT PAPIER

Einwohnergemeinde Auswil. Gebührentarif zum Abfallreglement

VOLLZUGSVERORDNUNG ZUM ABFALLENTSORGUNGSREGLEMENT

Abfallart Hauskehricht Papier/Karton

Gebührentarif zum Abfallreglement

Was tun mit dem Abfall?

Die Kehrichtentsorgung in der Gemeinde Buttwil

Merkblatt Abfallentsorgung. Abfallsack. Neuanmeldung von Containern

Was tun mit dem Abfall?

A B F A L L M E R K B L A T T 2018

Siebnen-Galgenen Hinterberg / Stöckli. Vorderberg

DER GEMEINDE REINACH AG

Vollzugsverordnung. Abfallentsorgungsreglement

Der Gemeinderat sorgt für die Aufstellung und regelmässige Leerung von Abfallkörben an stark besuchten Orten wie Plätzen und Haltestellen.

Gemeinde Furna. Gesetz über die Abfallentsorgung. vom 31. August Kehricht.doc

Reglement über die Abfallentsorgung

Abfall- und Gebührenverordnung (AbfallV)

Abfallbeseitigung in Madiswil Was, Wann, Wie, Wo entsorgen Gültig ab 1. Januar 2017 (bitte aufbewahren)

So entsorgen wir in Niederweningen unseren Abfall

Abfallkalender Bitte aufbewahren! 8452 Adlikon. Was? Wann, Wo? Wichtig zu wissen.

Abfallverordnung (AFV)

ABFALL - REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL

Was tun mit dem Abfall?

Abfall- und Recyclingmerkblatt 2017

GEBÜHRENREGLEMENT ZUR ABFALLVERORDNUNG DER GEMEINDE BOPPELSEN

Wohin mit den Abfällen?

GEMEINDE WASTERKINGEN

G E M E I N D E O B E R K U L M

REGLEMENT ÜBER DIE ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN (ABFALL - REGLEMENT)

Vollzugsverordnung. zum Abfallentsorgungsreglement. der Gemeinde Ufhusen

Verkehrsbüro Oberiberg Dorfbäckerei Schefer, Oberiberg Lebensmittelgeschäft VOLG Gemeindeverwaltung Oberiberg

Mitgenommen werden Allgemeiner Hauskehricht sowie brennbares Sperrgut (Masse: 50x50x150 cm; max. 30 kg)

A B F A L L - M E R K B L A T T 2017

ABFALL- UND RECYCLINGKALENDER DER GEMEINDE AUSSERBERG

ABFALLBESEITIGUNG IN MADISWIL W A S, W A N N, W I E, W O ENTSORGEN Gültig ab 1. Januar 2011 (bitte aufbewahren)

UNSER NEUES ENTSORGUNGS- MUSTER FÜR IHR GRÜNGUT

Politische Gemeinde Sargans Vollzugsvorschriften

Abfallratgeber in einfacher Sprache. Einfache Sprache

ABFALL - KALENDER 2018

Abfallbewirtschaftung in der Gemeinde Thusis Für die Fraktion Mutten gelten im 2018 die bisherigen Bestimmungen.

Kehricht-Kalender. In Säcken mit Gebührenmarken, entsprechend der Sackgrösse. Höchstgewicht 25 kg

ENTSORGUNG UND RECYCLING WEIACH

Reglement über die Abfallabnahme und die Benützergebühren der ZAKU

GESETZ ÜBER DIE ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG (Abfallgesetz) DER GEMEINDE FELSBERG

für Privathaushalte der Gemeinde Oberiberg

Was Wo und Wann Kosten Was gehört (nicht) dazu. Gratis. Gratis. Gratis. Gratis. Gegen Gebühr. Gratis. Gegen Gebühr. Gratis

Transkript:

GEMEINDE 5708 BIRRWIL Tel. 062 765 06 60 Fax. 062 765 06 69 gemeindeverwaltung@birrwil.ch Hanspeter Wyss: 079 422 99 76 Dieter Frey: 079 508 17 39 Merkblatt Entsorgung KEHRICHTABFUHR Die Kehrichtabfuhr findet einmal wöchentlich jeweils am Montag-Nachmittag statt (ausgenommen sind die Feiertage). Die Abfuhrdaten sind dem Abfallkalender welcher jeweils mit dem Januar-Dorfblättli in jede Haushaltung verteilt wird zu entnehmen. Der Kehricht muss am Abfuhrtag bis spätestens um 13.00 Uhr bereitgestellt werden. Wir bitten Sie, die Kehrichtsäcke nicht bereits am Vortag ins Freie zu stellen, da Tiere die Säcke aufreissen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung, um die Abfälle bereitzustellen: Hauskehricht Privathaushalte verwenden handelsübliche 35, 60 oder 110 Liter-Säcke. Andere Gebinde (Eimer oder Futtersäcke) sind nicht zulässig. Auf dem Kehrichtsack ist die entsprechende Gebührenmarke angepasst an die Gebindegrösse - gut sichtbar anzubringen. Der Kehrichtsack darf das Gewicht von 25 kg nicht überschreiten. Auch Kehrichtsäcke welche in Containern gesammelt werden (bsp. bei Mehrfamilienhäusern) sind mit einer Gebührenmarke zu versehen. Industriekehricht Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe verwenden Container bis max. 800 Liter Inhalt. Am Container ist eine Gebührenmarke anzubringen, welche für eine Leerung Gültigkeit hat. Die Gebührenmarke ist so am Container anzubringen, dass sie von den Beladern ohne Aufwand entfernt werden kann. Sperrgut Sperrgut wird in beschränktem Umfang mitgenommen. Wir unterscheiden Kleinsperrgut und Sperrgut: Kleinsperrgut - ist maximal 25 kg schwer und weist Masse von ca. 100 cm auf 60 cm auf. Sperrgut - ist maximal 50 kg schwer und weist Masse von ca. 200 cm auf 60 cm auf. Auf dem Sperrgut ist die entsprechende Gebührenmarke gut sichtbar anzubringen.

GEBÜHREN Grundgebühr Die Grundgebühr pro Haushalt und Betrieb (inkl. Ferienhäuser) beträgt Fr. 45.00 pro Jahr (inkl. 8 % Mwst). Die Grundgebühr wird für den Aufwand der kommunalen Sammelstrukturen (Sammlungen, Sammelstellen, Infrastrukturen, Informationen etc.) erhoben. Sie ist auch zu entrichten, wenn die Dienstleistungen nicht oder nur teilweise beansprucht werden. Gebühren der Kehrichtabfuhr Preis pro Marke inkl. 8 % Mwst - 35 Liter-Sack (Verkaufseinheit 1 Bogen = 10 Stück) Fr. 1.80-60 Liter-Sack (Verkaufseinheit 1 Bogen = 10 Stück) Fr. 3.40-110 Liter-Sack (Verkaufseinheit: Einzeln erhältlich) Fr. 6.00 Kleinsperrgut (1 Gebührenmarke für 110 Liter-Sack) Fr. 6.00 Sperrgut (2 Gebührenmarken für 110 Liter-Sack) Fr. 12.00 Container- Gebührenmarke (Industrie und Gewerbe) (Verkaufseinheit: Einzeln erhältlich) Fr. 50.00 Verkaufsstellen Die Gebührenmarken für die 35 Liter, 60 Liter und 110 Liter Kehrichtsäcke (inkl. Kleinsperrgut, Sperrgut und Grüngut-Bündel) sind auf der Gemeindekanzlei, im Werkhof und im Volg, Beinwil am See, gegen Barzahlung erhältlich. Die Containermarken für Gewerbebetriebe sind ausschliesslich auf der Gemeindekanzlei und im Werkhof erhältlich.

GRÜNABFUHR Das Grüngut wird 16 x pro Jahr eingesammelt. In den Wintermonaten Dezember bis Februar findet die Abfuhr 1 x pro Monat statt. In den Monaten März bis November wird die Abfuhr alle 3 Wochen durchgeführt. Die Abfuhrdaten sind dem Abfallkalender welcher jeweils mit dem Januar-Dorfblättli in jede Haushaltung verteilt wird zu entnehmen. In der Grünabfuhr sind erwünscht: sind nicht erwünscht: Baum- und Sträucherschnitt, Grasschnitt, Gartenabfälle, Rüstabfälle aus der Küche, Kleintiermist, Unkraut etc. Spritzmittel, Steine, Glas, Altmetall, Plastiksäcke, Einkaufstaschen, Verpackungsmaterial, Sperrgut, Katzenstreu und Speisereste, Häckselgut (sollte aus ökologischen Gründen im eigenen Garten kompostiert oder als Abdeckmaterial verwendet werden). Gebinde Die vergär- oder kompostierbaren Abfälle sind in verschnürten Bündeln oder offiziell zugelassenen Grüngut-Containern (siehe Abbildung, 140 Liter / 240 Liter / 360 Liter oder 800 Liter Inhalt) bereitzustellen. Ab sofort sind keine anderen Behälter wie Kunststoffsäcke, Eimer oder dergleichen mehr zulässig. Weihnachtsbäume Die Weihnachtsbäume können von Jedermann kostenlos jeweils der Januar-Grünabfuhr mitgegeben werden. Die Weihnachtsbäume müssen nicht zwingend im Grüngutcontainer, sondern können separat bereitgestellt werden.

Gebührenerhebung mit Jahresvignette oder Einzelvignette Die Gebühren für die Grünabfuhr werden für die Container mittels Jahresvignette oder Einzelvignetten und für Bündel mit Gebührenmarken (Marke für 110 Liter Kehrichtsack verwenden) erhoben. Sofern Sie also Ihren Grüngutcontainer für sämtliche 16 Abfuhren resp. einfach für das ganze Jahr - einlösen möchten, können Sie eine Jahresvignette erwerben. Möchten Sie den Container (oder einen zweiten Container) lediglich sporadisch (beispielsweise in den Sommermonaten) geleert haben, können Sie dazu Einzelvignetten verwenden. Grüncontainer Bündel mit Jahresvignette oder mit Einzelvignette mit Gebührenmarke (analog 110 Liter-Kehrichtsack) Grösse Jahresvignette (für regelmässige Leerung) Einzelvignette (für sporadische Leerung) 140 Liter Fr. 80.00 / Jahr Fr. 8.00 / Leerung 240 Liter Fr. 120.00 / Jahr Fr. 12.00 / Leerung 360 Liter Fr. 180.00 / Jahr Fr. 18.00 / Leerung bis 800 Liter Fr. 350.00 / Jahr Fr. 35.00 / Leerung Bündel 25 kg, ca. 200 cm Fr. 6.00 / Bündel Gebührenmarke analog 110 Liter-Kehrichtsack Bereitstellung des Grüngutes Zugelassen sind handelsübliche Grüncontainer der Grössen 140, 240, 360 und 800 Liter. Kleinstgebinde, Harassen, Körbe, Pflastermulden, Fässer, Ochsnerkessel, Papierkörbe usw. sowie Säcke aller Art sind nicht zugelassen und werden somit auch nicht entleert. Die Container sind mit einer Jahresvignette oder einer Einzelvignette, die ihrem maximalen Inhalt entspricht, auszurüsten. Behälter mit Zwischengrössen sind in jedem Fall mit einer Jahresvignette oder Einzelvignette für die nächstgrössere Containerklasse zu versehen. Der Inhalt von unfrankierten, überfüllten oder unterfrankierten Containern wird grundsätzlich nicht entsorgt. Die Jahresvignette ist gut sichtbar am Container anzubringen. Die Einzelvignette resp. die Gebührenmarke ist so am Container resp. am Bündel anzubringen, dass sie von den Beladern ohne Aufwand entfernt werden kann. Verkaufsstellen Die Einzelvignetten und die Jahresvignetten für die Grüngutabfuhr sind ausschliesslich auf der Gemeindekanzlei und im Werkhof gegen Barzahlung erhältlich.

HÄCKSELDIENST 2 x jährlich wird ein Häckseldienst angeboten. Diese Dienstleistung ist grundsätzlich kostenlos. Bei grösseren Mengen, ab einer Häckseldauer von mehr als 10 Minuten, werden die Aufwendungen mit Fr. 5.00 pro Minute (Maschinenlaufminute) in Rechnung gestellt. Die Daten der Häckseltour sind dem Abfallkalender welcher jeweils mit dem Januar-Dorfblättli in jede Haushaltung verteilt wird zu entnehmen. Sträucher- und Baumschnitt sollte möglichst lang geschnitten, mit dem dickem Ende Richtung Häckselmaschine, an der Strasse oder auf dem Hausvorplatz bereitgestellt werden. Die Zufahrt mit Traktor und Häcksler muss gewährleistet sein. Das Häckselgut wird nicht mitgenommen. Es kann im eigenen Garten kompostiert oder als Abdeckmaterial verwendet werden. Auf Wunsch wird das Häckselgut kostenpflichtig (nach Aufwand) abgeführt. Für das anfallende Häckselgut ist ein Behälter und/oder eine Plastikunterlage bereitzustellen. Über den Häckseldienst ist die Verarbeitung von nicht verholzenden Pflanzen wie Blumenstauden, Schilf, Laub, Rüstabfälle, Rasenschnitt, Wurzelstöcke und anderen Abfällen nicht erlaubt. Wer den Häckseldienst in Anspruch nehmen möchte, kann sich bei der Gemeindekanzlei telefonisch (062 765 06 60), per Post (Dorf 1), per Fax (062 765 06 69) oder per E-Mail (gemeindeverwaltung@birrwil.ch) mindestens 2 Tage vor dem Häckseldienst-Termin anmelden. Bei der Anmeldung ist die Adresse bekannt zu geben. Zudem kann erwähnt werden, ob die Abfuhr des Häckselmaterials notwendig ist (kostenpflichtig). EIGENKOMPOSTIERUNG Kompostieren im eigenen Garten, am Ort der Abfallentstehung, ist nach wie vor die ökologisch sinnvollste und auch kostengünstigste Verwertung der Grünabfälle. Entsprechendes Informationsmaterial erhalten Sie unter www.kompost.ch. Bei allfälligen Fragen können Sie sich auch an das Bauamt Birrwil (Hanspeter Wyss 079 422 99 76 oder Dieter Frey 079 508 17 39) wenden.

ALTPAPIER Während den ordentlichen Öffnungszeiten steht im Werkhof ein Altpapiercontainer zur Verfügung. Zudem findet 3 x jährlich jeweils am Samstag eine Altpapiersammlung statt, welche von den Birrwiler Vereinen organisiert wird. Das Altpapier ist bis spätestens um 08.00 Uhr bereitzustellen. Die Abfuhrdaten sind dem Abfallkalender welcher jeweils mit dem Januar-Dorfblättli in jede Haushaltung verteilt wird zu entnehmen. Bitte beachten: Nur sauberes Papier in verschnürten Bündeln bereitstellen Keine Plastiktaschen, Waschmitteltrommeln, Tetrapackungen, Couverts etc. unter das Altpapier mischen. Das Papier ist an den üblichen Kehrichtsammelplätzen zu deponieren KARTON Ab dem 1. März 2011 steht im Werkhof ein separater Karton-Container zur Verfügung. Während den ordentlichen Öffnungszeiten können Sie den Karton kostenlos entsorgen. SAMMELSTELLE BEIM WERKHOF Bei der Sammelstelle im Werkhof, Obere Wanne 16, sind für folgende Abfallarten Container vorhanden: Altglas (kein Fensterglas) Altmetall (Eisenschrott) Altöle (Mineral- und Speiseöle) Altpapier Haushaltsbatterien (ohne Autobatterien) Kaffeekapseln Karton PET-Flaschen Steine und mineralische Bauabfälle (max. ¼ m3; Bsp. Ton, Kies, Beton, Kleinmengen von Steinen, Geschirr, Keramik, Ziegelsteine) Textilien Weissblech (Büchsen), Aluminium Öffnungszeiten Montag Freitag Jeden ersten Mittwoch im Monat Jeden letzten Samstag im Monat 07.30 Uhr 16.15 Uhr (Sperrzeit von 11.50 Uhr 13.00 Uhr) bis 18.00 Uhr von 09.00 Uhr 11.00 Uhr Kontakt Bei allfälligen Fragen steht Ihnen das Bauamt Birrwil gerne zur Verfügung. Hanspeter Wyss 079 422 99 76 Dieter Frey 079 508 17 39

RECYCLING PARADIES, REINACH Im Recycling - Paradies, Industrie Moss, Mattenstrasse 1, 5734 Reinach, können diverse Gegenstände gemäss untenstehender Liste entsorgt werden. Öffnungszeiten Telefonnummer Montag Freitag 09.00 12.00 Uhr / 13.00 18.00 Uhr 062 771 72 73 Samstag 09.00 12.00 Uhr / 13.00 16.00 Uhr Annahmeliste: Recyclinggüter kostenlos Alteisen Metall Backofen Öl (Haushalt / Motoren) Batterien Papier Büchsen PE-Milchflaschen CDs PET-Getränkeflaschen Elektrogeräte Sparlampen Flaschenglas Textilien Geschirrspüler Toner Glühbirnen Tumbler Haushaltgeräte Waschmaschine Kabel Kaffeekapseln Karton Kork Kühlschrank Ladegeräte Leuchtstoffröhren Entsorgungsgüter kostenpflichtig Abfall Holz / Möbel Kompost Pneu Steingut, Keramik Styropor KADAVERSAMMELSTELLE SEENGEN Die Gemeinde Birrwil ist an die Kadaversammelstelle in Seengen angeschlossen. Kläranlage Seengen Schlatt 5707 Seengen Tel. 062 777 18 26 Kadaverannahme: Montag 14.00 16.00 Uhr Mittwoch 08.00 09.00 Uhr Freitag 14.00 15.30 Uhr Es werden nur Tiere bis 200 kg angenommen. Tiere über 200 kg werden von der GZM in Lyss abgeholt (Tel. 032 387 47 87) Wir danken Ihnen für den umweltbewussten Umgang mit Abfall nichts ist wertlos!