SCHEIBENFROSTSCHUTZ -60 C Seite 1 Ausgabe: 18.07.2005 Revisionsnummer: 1 1. STOFF- / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Produktbezeichnung: Verwendung / Beschreibung: SCHEIBENFROSTSCHUTZ -60 C Scheinwerfer und Scheibenreinigungskonzentrat für LKW und PKW im Winterbetrieb Entfernt Streusalz und ölige Verschmutzungen rückstandsfrei von Windschutzscheiben - kein Blendfilm Firmenname: Ernst Chem. Techn. Spezialprodukte Bahnhofstraße 26 D - 54550 Daun Germany Tel: [49] 06592-9511 - 10 Fax: [49] 06592-9511 - 12 Notfall - Telefon: Peter Ernst [49] 06592-9511 - 10 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN Gefährliche Bestandteile: ETHANOL 50-70% EINECS: 200-578-6 CAS: 64-17-5 [F] R11 ETHYLENE GLYCOL 10-30% EINECS: 203-473-3 CAS: 107-21-1 [Xn] R22 Enthält: Ethanol, Glykol, anionische Tenside sowie Farb- und Duftstoffe 3. MÖGLICHE GEFAHREN Hauptgefahren: Sonstige Gefahren: Entzündlich. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger / leichtentzündlicher Dampf / Luft-Gemische möglich. 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN (SYMPTOME) Hautkontakt: Augenkontakt: Verschlucken: Einatmen: Kann im Kontaktbereich leichte Reizung bewirken. Reizung und Rötung können auftreten. Kann Hustenreiz verursachen. Keine Symptome. 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN (MAßNAHMEN) Hautkontakt: Sofort sämtliche verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen, soweit nicht mit der Haut verklebt. Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Augenkontakt: Auge für 15 Minuten unter fließendem Wasser ausspülen.
SCHEIBENFROSTSCHUTZ -60 C Seite 2 Verschlucken: Einatmen: Mund mit Wasser ausspülen. Einen Arzt aufsuchen. 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Löschmittel: Expositionsrisiko: Alkoholbeständiger Schaum. Wassersprühstrahl. Kohlendioxid. Löschpulver. Entzündlich. Setzt bei Verbrennung giftige Gase / Rauche frei. Bildet explosionsfähige Dampf-Luftgemische. Besondere Schutzausrüstung: Umluftunabhängige Atemschutzgeräte benutzen. Zur Verhütung von Augen- oder Hautkontakt Schutzkleidung tragen. 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Pers. Schutzmaßnahmen: Persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Polizei und Feuerwehr sofort benachrichtigen. Alle Zündquellen entfernen. Um Auslaufen zu verhindern, leckende Behälter so stellen, daß das Leck oben ist. Umweltschutzmaßnahmen: Reinigungsmethoden: Nicht in die Kanalisation oder Gewässer ableiten. Verschüttungen eindämmen. Mit trockener Erde oder mit Sand aufnehmen. Bei der Reinigung Kontakt mit 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG unverträglichen Stoffen vermeiden - siehe Absatz 10 des Sicherheitsdatenblatts. Bei der Reinigung funkenfreie Geräte verwenden. Hinweise zum sicheren Umgang: Rauchen verboten. Nur funkenfreie Werkzeuge benutzen. Ausreichende Belüftung sicherstellen. Nebelbildung und -verbreitung in der Luft vermeiden. Lagerung: Kühl und gut belüftet lagern. Behälter dicht geschlossen halten. Von Zündquellen fernhalten. Bildung von elektrostatischen Aufladungen in unmittelbarer Umgebung vermeiden. Sicherstellen, daß Beleuchtung und elektrische Geräte keine Zündquellen darstellen. Geeignete Verpackung: Nur in Originalverpackung aufbewahren. 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG / PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Gefährliche Bestandteile: ETHANOL MAK (8 St. Exposition): 1920 mg/m3 (OES) ETHYLENE GLYCOL MAK (8 St. Exposition): 60 mg/m3 Spitzenbegrenzung: 125 mg/m3 (OES) Technische Maßnahmen: Für ausreichende Belüftung sorgen. Sicherstellen, daß Beleuchtung und elektrische Geräte keine Zündquellen darstellen. Atemschutz: Handschutz: Atemschutz nicht erforderlich. Schutzhandschuhe. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials < 1 Stunde.
SCHEIBENFROSTSCHUTZ -60 C Seite 3 Augenschutz: Hautschutz: Schutzbrille. Augendusche vorsehen. Schutzkleidung. 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN Form: Farbe: Geruch: Verdunstungszahl: Brandfördernd: Löslichkeit in Wasser: Auch löslich in: Viskosität: Flüssig Blau Angenehm Mäßig Nichtoxidierend (laut EU-Kriterien) Beliebig mischbar. Ethanol. Nicht viskos Siedepunkt / -bereich C: ca. 78 Explosionsgrenzen %: untere: 3,5 obere: 15 Flammpunkt C: 24 Dampfdruck: 40 mbar Relative Dichte: 0,95-0,955 ph: 8 VOC g/l: 645 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Stabilität: Zu vermeidende Bedingungen: Zu vermeidende Stoffe: Gefährliche Zersetzungsprod: Stabil unter Normalbedingungen. Bei Zimmertemperatur stabil. Hitze. Heiße Flächen. Zündquellen. Flammen. Starke Oxidationsmittel. Starke Säuren. Setzt bei Verbrennung giftige Gase / Rauche frei. 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE Gefährliche Bestandteile: ETHANOL IVN RAT LD50 1440 mg/kg ORL MUS LD50 3450 mg/kg ORL RAT LD50 7060 mg/kg ETHYLENE GLYCOL IVN RAT LD50 3260 mg/kg ORL MUS LD50 5500 mg/kg ORL RAT LD50 4700 mg/kg
SCHEIBENFROSTSCHUTZ -60 C Seite 4 Aufnahmewege: Für Aufnahmewege und entsprechende Symptome, siehe Abschnitt 4 des 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE Sicherheitsdatenblatts. Mobilität: Persistenz und Abbaubarkeit: Bioakkumulationspotenzial: Andere schädliche Wirkungen: Wird leicht im Erdboden absorbiert. Biologisch abbaubar. Kein Bioakkumulationspotential. Geringe Ökotoxizität. 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Abfallschlüssel Nr: 16 01 14 Verpackungsentsorgung: Anmerkung: Verpackungsentsorgung über DSD (Duales System Deutschland) Der Anwender wird darauf hingewiesen, daß zusätzliche ergänzende örtliche oder nationale Vorschriften für die Entsorgung bestehen können. 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ADR / RID UN Nr: 1170 ADR-Klasse: 3 Verpackungsgruppe: III Klassifizierungscode: F1 Korr. Bezeichn. des Gutes: ETHANOL, LÖSUNG (ETHANOL;) Gefahrzettel: 3 Kemler-Zahl: 30 IMDG / IMO UN Nr: 1170 Klasse: 3 Verpackungsgruppe: III EmS-Nr. F-E,S-D Meeresschadstoff: NO Gefahrzettel: 3 IATA / ICAO UN Nr: 1170 Klasse: 3 Verpackungsgruppe: III Verpackungshinweis: 309(P&CA); 310(CAO) Gefahrzettel: 3 15. VORSCHRIFTEN Gefahrensymbole: R-Sätze: Keine bedeutende Gefahr. R10: Entzündlich.
SCHEIBENFROSTSCHUTZ -60 C Seite 5 S-Sätze: S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. VbF: B WGK: 1 Technische Anleitung Luft: Klasse: III Anteil m%: 52,8 Anmerkung: Die obige Information bezüglich der behördlichen Vorschriften bezieht sich nur auf die Grundregeln für die im Sicherheitsdatenblatt beschriebenen Produkte. Der Anwender wird darauf hingewiesen, daß zusätzliche ergänzende Vorschriften bestehen können. Sämtliche anwendbaren nationalen, internationalen und örtlichen Vorschriften und Bestimmungen beachten. 16. SONSTIGE ANGABEN R-Sätze aus Punkt 2: R11: Leichtentzündlich. R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Haftungsauschlußklausel: Die obige Information ist nach unserem besten Wissen korrekt; es wird jedoch nicht behauptet, daß diese vollständig ist, und sie darf daher nur als Richtlinie betrachtet werden. Die Firma kann nicht für irgendwelche Schäden, die durch den Umgang oder Kontakt mit dem obigen Produkt entstanden sind, verantwortlich gemacht werden. [letzte Seite]