GEWERBLICHER UMWELTSCHUTZ Sie möchten in Ihrem Unternehmen Energiekosten sparen? Bank aus Verantwortung
Unternehmen Umweltschutz und Energieeffizienz Der nachhaltige Schutz der Umwelt sowie der effiziente Umgang mit Energie haben sich noch nie so schnell ausgezahlt wie heute. Unternehmen, denen es gelingt, möglichst viel Energie zu sparen und effizient mit den natürlichen Ressourcen umzugehen, verschaffen sich Kosten- und Wettbewerbsvorteile. Sinnvolle Maßnahmen zum Schutz von Luft, Boden und/oder Wasser unterstützt die KfW mit Investitionskrediten, Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz mit Investitionskrediten und Beratungskostenzuschüssen. Investitionskredite KfW-Umweltprogramm Die Finanzierung über das KfW-Umweltprogramm steht allen Unternehmen offen. Gefördert werden Investitionen in Deutschland, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern. KfW-Energieeffizienzprogramm Dieses Programm dient der Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 3 Mrd. Euro in Deutschland. Innerhalb dieses Programms werden kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der Initiative Energieeffizienz im Mittelstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und der KfW mit besonders günstigen Zinsen gefördert. Beratungskostenzuschüsse Energieberatung Mittelstand Im Rahmen der Initiative Energieeffizienz im Mittelstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und der KfW erhalten Unternehmen Beratungskostenzuschüsse, wenn sie sich von qualifizierten unabhängigen Energieberatern Einsparpoten ziale aufzeigen lassen.
Wer gefördert wird KfW-Umweltprogramm Die Finanzierung von Investitionen in Umweltschutzmaßnahmen können in- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Freiberufler beantragen. Außerdem können auch Betreiber- und Kooperationsmodelle (Public-Private-Partnership-Modelle) sowie Contracting- Vorhaben mitfinanziert werden. KfW-Energieeffizienzprogramm Die Finanzierung von Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen können in- und ausländische gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler und Unternehmen, die im Rahmen von Contracting-Vorhaben Energiedienstleistungen erbringen, beantragen. Energieberatung Mittelstand Den Beratungskostenzuschuss können kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Anspruch nehmen. Antragsvoraussetzung ist jedoch, dass die Summe der jährlichen Netto-Energiekosten gemäß der letzten Energiekostenabrechnung für Strom und Brennstoff oder Fernwärme am zu untersuchenden Standort 5.000 Euro übersteigt.
Ihr Weg zur Förderung Wenn Investitionen mit Fördermitteln der KfW finanziert werden sollen, muss vor Investitionsbeginn ein entsprechender Antrag bei einer Sparkasse, einer Volks- und Raiffeisenbank oder einer Privatbank gestellt werden. Die Wahl dieser Hausbank steht dem Kreditnehmer dabei frei. Das Vorhaben beginnt mit dem Eingehen einer ersten wesentlichen, finanziell bindenden Verpflichtung, wie z. B. dem Abschluss eines Kaufvertrages. Der Beratungskostenzuschuss wird bei einem von der KfW zugelassenen Regionalpartner vor Ort, zum Beispiel einer IHK, HWK, Energieagentur oder Wirtschaftsförderungsgesellschaft, beantragt. Der Antrag muss vor Beratungsbeginn und vor Abschluss des Beratungsvertrages gestellt werden. Weitere Informationen, beispielsweise zum Online- Antragsverfahren, eine Liste der Regionalpartner sowie Förderbeispiele erhalten Sie unter http://energie-beratung.kfw.de.
Ihre Vorteile Kredit zu günstigen Konditionen Sichere Kalkulationsgrundlage durch festen Zinssatz für bis zu 10 Jahre Zusätzlich vergünstigter Zinssatz für kleine und mittlere Unternehmen* Kundenindividueller Zinssatz Zuschuss zu den Kosten einer Energieberatung Identifizierung von Einsparpotenzialen Konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung * KMU-Definition: Jahresumsatz 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme 43 Mio. EUR und weniger als 250 Mitarbeiter
KfW-Umweltprogramm und KfW-Energieeffizienzprogramm Gefördert werden KfW-Umweltprogramm Umweltschutzmaßnahmen z. B. in den Bereichen Ressourcen- und Materialeinsparung Boden- und Grundwasserschutz Lärm- und Abgasvermeidung Abfallvermeidung und -verwertung Abwasservermeidung und -reinigung KfW-Energieeffizienzprogramm Energieeinsparmaßnahmen z. B. in den Bereichen Anlagentechnik inkl. Heizung, Kühlung, Beleuchtung Maschinenpark inkl. Querschnittstechnologien wie elektrische Antriebe, Pumpen Prozesskälte/-wärme Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik Sanierung und Neubau von Gebäuden
Finanzierungsanteil Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten Kreditbetrag KfW-Umweltprogramm In der Regel bis zu 10 Mio. EUR je Vorhaben KfW-Energieeffizienzprogramm In der Regel bis zu 25 Mio. EUR je Vorhaben Die Förderhöchstbeträge können jeweils bei besonderer Förderungswürdigkeit des Vorhabens überschritten werden. Kreditlaufzeit Bis zu 5 Jahre mit max. 1 tilgungsfreien Anlaufjahr Bis zu 10 Jahre mit max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren Bei Investitionen mit einer technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer von mehr als 10 Jahren: 20 Jahre mit max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat
Tilgung Gleich hohe vierteljährliche Raten Vorzeitige Tilgung ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder teilweise möglich. Auszahlung Erfolgt zu 100 % Sicherheiten Form und Umfang werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart. Antragsweg Antragstellung erfolgt immer über eine Hausbank. Wichtig: zuerst der Antrag, dann die Investition! Konditionen Fester Zinssatz für max. 10 Jahre Abrufbar im Internet unter www.kfw.de oder per Fax unter 069 7431-4214
Energieberatung Mittelstand (EBM) Gefördert werden Fachkundige, unabhängige Energieberatungen im Rahmen der Initiative Energieeffizienz im Mittelstand : Initialberatung energetische Schwachstellen am Standort des Unternehmens werden ermittelt und untersucht. Detailberatung vertiefende Energieanalyse und Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans Zuschusshöhe Initialberatung: Zuschuss von 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar). Der Höchstzuschuss beträgt 1.280 Euro. Detailberatung: Zuschuss von 60 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar). Der Höchstzuschuss beträgt 4.800 Euro. Auswahl eines Energieberaters Es können ausschließlich Energieberater, die in der KfW-Beraterbörse registriert und für das Förderprogramm freigeschaltet sind, ausgewählt werden (www.kfw-beraterboerse.de).
Zukunft fördern Die KfW Bankengruppe ist eine der führenden und erfahrensten Förder banken der Welt. Unser Wissen und unsere Kraft setzen wir für die Verbesserung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Lebensbedingungen ein. Dies tun wir in den Bereichen Mittelstand, Existenzgründung, Umweltschutz, Wohnungswirtschaft, Infrastruktur, Bildung, Projekt- und Exportfinanzierung sowie der Entwicklungszusammenarbeit. Energieeffizienz im Mittelstand ist eine Initiative von BMWi und KfW. Die Beratungskostenzuschüsse werden aus Haushaltsmitteln des BMWi finanziert. KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5 9 60325 Frankfurt am Main Infocenter Telefon 0800 5399001* Telefax 069 7431-9500 infocenter@kfw.de www.kfw.de Stand: Mai 2012 * Kostenfreie Rufnummer Print kompensiert Id-Nr. 1219547 www.bvdm-online.de 600 000 0501