Deutschland-Mannheim: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S Wettbewerbsbekanntmachung

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Transkript:

1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:429258-2016:text:de:html -Mannheim: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S 235-429258 Wettbewerbsbekanntmachung Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH B1, 3-5 68159 Mannheim Telefon: +49 62110770-0 E-Mail: vergabestelle@vrn.de Fax: +49 62110770-170 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.vrn.de/vergabestelle Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde 1.3) Haupttätigkeit(en) Sonstige: ÖPNV 1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: ja Main-Tauber-Kreis DE11B Gartenstr. 1 97941 Tauberbischofsheim Landkreis Miltenberg DE269 Brückenstraße 2 63897 Miltenberg Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Zeppelinstraße 67 97074 Würzburg Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts 1 / 5

2 / 5 II.1) II.1.1) II.1.2) II.1.3) Beschreibung Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber: Vergabe Linienbündel Maintal im offenen Verfahren. Kurze Beschreibung: Der Main-Tauber-Kreis Gartenstraße 1 97941 Tauberbischofsheim, der Landkreis Miltenberg Brückenstraße2 63897 Miltenberg, sowie das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg Zeppelinstraße 67 97074 Würzburg beabsichtigen als Aufgabenträger des ÖPNV gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum1.1.2018 in einem gemeinsamen Vergabeverfahren einen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die VRN GmbH, B1 3-5, 68159 Mannheim, als Vergabestelle. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 60112000 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen: 1. Bescheinigung der Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar. 2. Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. bei ausländischen Bietern Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i. d. F. 11/98 3. Vorlage geeigneter Bankauskünfte zum Beleg der finanziellen Leistungsfähigkeit (das Ausstellungsdatum dieser Bescheinigung darf in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen). 4. Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der letzten 2 Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist). 5. Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den letzten zwei Betriebsjahren 6. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Das Ausstellungsdatum dieser Bescheinigung darf in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen. 7. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung. Das Ausstellungsdatum dieser Bescheinigung darf in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen. 8. Bescheinigung in Steuersachen. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. 9. Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des 13 Abs. 1 Nr. 2 und 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden. Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe, dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften ( 1 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV) vorliegt, dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen ( 1 Abs. 2 Nr. 2 a PBZugV), 2 / 5

3 / 5 III.2) dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen ( 1 Abs. 2 Nr. 2 b PBZugV), dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen ( 1 Abs. 2 Nr. 2 c) PBZugV), dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes- Immissionsschutzgesetzes, vorliegen ( 1 Abs. 2 Nr. 2 f PBZugV), dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen ( 1 Abs. 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates der Konzessionsgeber nachgekommen ist, dass keine schweren Verstöße gegen 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen ( 1 Abs. 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der Konzessionsgeber erfüllt hat, dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit i. S. d. 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG und 2 Abs. 1 PBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden, beim Verkehr mit Kraftomnibussen das Eigenkapital zzgl. der Reserven des Bieters i. S. d. 2 Abs. 3 PBZugV weniger als 9 000 EUR für das erste Fahrzeug oder weniger als 5 000 EUR für jedes weitere Fahrzeug beträgt ( 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 PBZugV). Bei der Ermittlung des erforderlichen Betrages ist die Zahl der Fahrzeuge maßgebend, die eingesetzt werden müssen, um der Betriebspflicht gemäß dem beantragten Fahrplan mit Kraftomnibussen zu genügen. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung i. S. d. 13a Abs. 1 Nr. 2 PBefG i. V. m. 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG und 3 PBZugV, durch die Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4, 5 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG des Rates anerkannt. oder durch die Vorlage einer Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage einer Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i. d. F. 11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung. Angaben zu einem besonderen Berufsstand Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Art des Wettbewerbs Offen IV.2) IV.3) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems. Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. 3 / 5

4 / 5 IV.4) IV.4.1) IV.4.2) IV.4.3) IV.4.4) IV.4.5) IV.5) IV.5.1) IV.5.2) IV.5.3) IV.5.4) IV.5.5) Die Gewichtung gestaltet sich dabei wie folgt: Preis: max. 100 Punkte; Mehrqualität Fahrplanoptimierung bei Nebenangeboten : max. 10 Punkte; Mehrqualität Fahrzeuge: max. 10 Punkte; Mehrqualität Vertrieb: max. 3 Punkte; Mehrqualität Marketingkonzept: max. 2 Punkte. Verwaltungsangaben Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber: AV 6.5.1 Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 25 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Anforderung per E-Mail an vergabestelle@vrn.de bei gleichzeitiger Überweisung des o. g. Gebühr auf das Konto der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH bei der Sparkasse Vorderpfalz IBAN DE50 5455 0010 0193 0059 23 BIC LUHSDE6AXXX (bitte Verwendungszweck Vergabe Linienbündel Maintal angeben). Bitte geben Sie bei Anforderung der Unterlagen Ihre Kontaktdaten inklusive E-Mail-Adresse für den weiteren Schriftverkehr an. Bitte geben Sie bei Anforderung der Unterlagen Ihre Postadresse inklusive E-Mail-Adresse für den weiteren Schriftverkehr an. Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge Tag: 13.2.2017-12:00 Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. Preise und Preisgericht Angaben zu Preisen: Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer Folgeaufträge Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein Entscheidung des Preisgerichts Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein Namen der ausgewählten Preisrichter Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2) Zusätzliche Angaben: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112200) im Main-Tauber-Kreis (NUTS-Code DE 11B), im Landkreis Miltenberg (NUTS-Code DE269), im Landkreis Würzburg (NUTS-Code 4 / 5

5 / 5 VI.3) VI.3.1) VI.3.2) VI.3.3) VI.4) DE26C) und in der Stadt Würzburg (NUTS-Code DE263) für das Linienbündel Maintal, bestehend aus den VRN-Linien 972 und 977bzw. 8070 nach der bayerischen Nummerierung. Es sind die vom Land Baden-Württemberg in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über das Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge im öffentlichen Personenverkehr auf Straße und Schiene vom 6.11.2013 Az.: 43-5620.13 (Anlage 42) für repräsentativ erklärten Tarifverträge einzuhalten. Weitere Informationen zu den repräsentativen Tarifverträgen finden Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/ Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Strasse.aspx Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 15 Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefon: +49 7219264049 Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/vergaberecht.aspx Fax: +49 7219263985 Einlegung von Rechtsbehelfen Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 15 Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefon: +49 7219264049 Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/vergaberecht.aspx Fax: +49 7219263985 Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 1.12.2016 5 / 5