2. Diese AGB sind auf der Rückseite einer Auftragsbestätigung und auf der Homepage des Hotels für den Kunden zur Einsicht verfügbar.

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2.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast bestellten Hotelzimmer bereitzuhalten und die sonstigen vereinbarten Leistungen zu erbringen.

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels Hanseatischer Hof e.k. für die Vermietung von Hotelzimmern und sonstige Lieferungen und Leistungen (Stand Oktober 2014) I. Geltungsbereich dieser AGB und Untervermietung 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB ) gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang an Kunden erbrachte weitere Leistungen und Lieferungen des Hotels Hanseatischer Hof e.k. (nachfolgend Hotel ). 2. Diese AGB sind auf der Rückseite einer Auftragsbestätigung und auf der Homepage des Hotels für den Kunden zur Einsicht verfügbar. 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Allgemeine Einkaufsbedingungen, finden keine Anwendung. 4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind ausdrücklich ausgeschlossen. II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung 1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, jede Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der buchende Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden die Buchung abgegeben, haftet dieser dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt zugunsten des Hotels auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten. 4. Die Verjährungsfrist für alle gegenseitigen Ansprüche richten sich nach dem Gesetz. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Zusätzliche Abgaben, wie z.b. Kurtaxe und Bettensteuer, werden vom Hotel gesondert erhoben. 4. Gestattet das Hotel dem Kunden kommerzielle Foto- oder Filmaufnahmen oder eine sonstige kommerzielle Nutzung von Räumen oder Einrichtungen des Hotels, ist das

2 Hotel berechtigt, die Zustimmung hierzu von einer gesonderten Vorauszahlung des Kunden abhängig zu machen. 5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für die vereinbarten Leistungen berechnete Preis in diesem Zeitraum, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis zum Leistungszeitraum angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben. 6. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmerkategorie, der sonstigen Leistungen des Hotels, der Anzahl der Mitreisenden im Zimmer oder der Aufenthaltsdauer des Kunden und/oder seiner Mitreisenden wünscht und das Hotel diesen Änderungen zustimmt. 7. Sämtliche Leistungen des Hotels sowie Kurtaxe, Bettensteuer oder sonstige zusätzliche Abgaben oder Kosten hat der Kunde grundsätzlich am Abreisetag in bar, per ECoder per vom Hotel akzeptierter Kreditkarte vollständig und ohne Abzug zu zahlen. Die akzeptierten Kreditkarten des Hotels ergeben sich aus dem Aushang, der etwaigen Buchungsbestätigung und der Homepage. Das Hotel ist berechtigt, bereits bei der Anreise des Kunden und Aushändigung der Schlüssel eine Kreditkartenzahlung des Kunden zu verlangen. Nur wenn das Hotel bereits bei der Auftragsannahme/- bestätigung der Bezahlung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen gegen Rechnung zugestimmt hat, ist diese binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug vom Kunden auf die in der Rechnung angegebenen Bankverbindungen ohne Abzug zu überweisen. Der Zugang der Rechnung erfolgt grundsätzlich am Abreisetag durch persönliche Aushändigung an den Kunden beim Auschecken. Das Hotel ist jederzeit berechtigt, nach seinem Ermessen bereits erbrachte Leistungen auch vor dem Abreisetag in Rechnung zu stellen und die unverzügliche Zahlung entsprechend Satz 1 dieser Ziffer 5. zu fordern. 8. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß 247 BGB sowie Mahnkosten Höhe von 10,00 pro Mahnung dem Kunden zu berechnen. 9. Das Hotel ist außerdem berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Kunden zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Beherbergungsvertrag schriftlich zu vereinbaren. 10. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Beherbergungsvertrag bedarf, sofern nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Akzeptiert das Hotel den Rücktritt des Kunden nicht, ist dieser verpflichtet, den gesamten vereinbarten Preis aus dem Beherbergungsvertrag an das Hotel als Schadensersatz nach Ziffer 3. dieses Abschnitts IV. zu zahlen, auch wenn der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Diese Verpflichtung des Kunden zur vollen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises besteht nicht, wenn der Kunde kraft Gesetzes ein ihm zustehendes Rücktrittsrechts gegenüber dem Hotel ausübt. 2. Haben Hotel und Kunde schriftlich einen Termin vereinbart, bis zum dem der Kunde den Rücktritt schriftlich erklären kann und erklärt der Kunde bis dahin beim Hotel ein-

3 gehend schriftlich den Rücktritt, ist der Kunde nicht verpflichtet, irgendwelche Zahlungen aus dem Beherbergungsvertrag an das Hotel zu leisten. Das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt. 3. Sofern der Kunde ein von ihm reserviertes Zimmer nicht in Anspruch nimmt und er kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht ausgeübt hat, hat das Hotel die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers sowie die eingesparten Aufwendungen bei der Geldendmachung von Schadensersatzansprüchen anzurechnen. Dem Hotel steht es frei, den ihm entgangenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. In diesem Fall ist das Hotel berechtigt, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für eine Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für eine Halbpensionsbuchung und 60 % für eine Vollpensionsbuchung zu verlangen. Der Kunde hat das Recht, den Nachweis zu führen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als der vorgenannte pauschalierte Schaden entstanden ist. V. Rücktrittsrecht des Hotels 1. Sofern ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel innerhalb dieser Frist seinerseits berechtigt, vom Beherbergungsvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Kunden nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Beherbergungsvertrag außerordentlich zurück zu treten, wenn: - ein Fall höherer Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen; - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.b. der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht wurden; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen durch den Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. 4. Das Hotel hat den Kunden vor der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5. Hat das Hotel nach dieser Bestimmung rechtmäßig einen Rücktritt erklärt, stehen dem Kunden keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche zu. VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und rückgabe 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, es sei denn, das Hotel hat ein bestimmtes Zimmer ausdrücklich schriftlich zugesagt. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

4 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, es sei denn, bereits bei der Annahme der Anfrage hat das Hotel ausdrücklich schriftlich eine andere Abreisezeit schriftlich bestätigt. Bei einer Räumung nach 10.00 Uhr kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers durch den Kunden und/oder seine Mitreisenden bis 18.00 Uhr pauschal 50 % des vereinbarten Tages-Preises für das Zimmer in Rechnung stellen, bei einer Nutzung durch den Kunden und/oder seine Mitreisenden über 18.00 Uhr am Abreisetag hinaus pauschal 100 % des vereinbarten Tages-Preises für das Zimmer. 4. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als der in Ziffer 3. gennante pauschalierte Schaden entstanden ist. VII. Haftung des Hotels 1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotelinhabers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurück zu führen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen des Kunden haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftung ist auf den Maximalbetrag des 100fachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch 2.000,00, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu je 800,00, begrenzt. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 2.000,00 im Hotelsafe oder im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit stets Gebrauch zu machen. Haftungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seiner Sachen dem Hotel Anzeige macht. 3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Abstellen des Fahrzeugs geschieht durch den Kunden auf eigene Gefahr, worauf das Hotel auch durch geeignete Hinweise in der Hotelgarage und dem Hotelparkplatz hinweist. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung des Fahrzeugs auf dem Hotelgrundstück bzw. Abhandenkommen von Gegenständen im Fahrzeug haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. 5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der Weckaufträge sind seitens des Kunden ausgeschlossen. 6. Nachrichten, Post- und/oder Warensendungen für Kunden werden mit Sorgfalt durch das Hotel behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Zudem sendet das Hotel dem Kunden auf Wunsch Gegenstände, die der Kunde im Hotel vergessen hat, gegen Kostenvorschuss nach, sofern der Kunde innerhalb von drei Monaten das Hotel zur Nachsendung auffordert. Nach Ablauf von drei Monaten wird das Hotel vom Kunden

5 zurückgelassene Gegenstände grundsätzlich an das örtliche Fundbüro übergeben. Bei Wertgegenständen wird grundsätzlich das Hotel mit dem Kunden Kontakt aufnehmen, sofern Wertgegenstände einem konkreten Kunden zuzuordnen sind und dem Hotel die Kontaktdaten bekannt sind. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotelinhabers oder seiner Erfüllungsgehilfen, des Kunden gegen das Hotel sind hinsichtlich etwaiger Schäden aus Handlungen nach dieser Klausel ausgeschlossen. VIII. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrages oder dieser AGB sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen. Schriftform im Sinne des Vertrages und dieser AGB ist die Schriftform nach 127 BGB. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im inländischen kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein ausländischer Kunde die Voraussetzungen des 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt ebenfalls der Gerichtsstand des Sitzes des Hotels. 4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Beherbergungsvertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Beherbergungsvertrages nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Lübeck im Oktober 2014 Hotel Hanseatischer Hof e.k. Inhaber: Heinz Besser