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Transkript:

, 0..05 DER KREISAUSSCHUSS DES LANDKREISES HERSFELDROTENBURG Fachdienst Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz L e h r g a n g s p l a n 0 6 Lehrgangs Nummer/ Art Zeitraum Ort Bereich Platzzuw. Teil. Zahl Meldeschluss FL /06 9.0. 9.0. 0 0.0. AÜbung /06 06.0. Truppmannprüfung TMP /06.0. 8 0.0. AÜbung a/06 8.0. AÜbung b/06 9.0. Atemschutzgeräteträgerlehrgang AL 88/06.0. 05.0. 5.0. Truppführerlehrgang TF 6/06 0.0. 9.0. 6 7.0.

AÜbung a/06 0.0. AÜbung b/06.0. GL 67/06 05.0. 0.0. Hauneck 6 06.0. FL /06.0..0. Friedlos 0.0. AÜbung a/06.0. AÜbung b/06 5.0. AÜbung 5a /06 9.05. AÜbung 5b/06 0.05. GL 68/06.05. 5.06. 6 6 0.05.

Maschinistenlehrgang ML /06.05. 8.06. a. d. Fulda 5 5 0.05. AÜbung 6a/06.06. AÜbung 6b/06.06. Truppmannprüfung TMP /06 5.06. 8 9.05. FL /06 05.07. 5.07. 0 05.06. GL 69/06 0.08..09. a. d. Fulda 5 8 6.07. Atemschutzgeräteträgerlehrgang AL 89/06 0.08. 0.09. Hauneck 5 5.07.

Maschinistenlehrgang ML /06 06.09..09. Hauneck 5 07.08. AÜbung 7a/06.09. AÜbung 7b/06.09. Atemschutzgeräteträgerlehrgang AL 90/06 0.... 5 0.0. Truppführerlehrgang TF 6/06 08.. 6.. 7 09.0. FL 5/06 08.. 8.. a. d. Fulda 6 0 09.0. AÜbung 8/06 9..

AÜbung 9a/06 AÜbung 9b/06 AÜbung 0a/06 AÜbung 0b/06.. 5.. 0.. 0.. Übersicht über die Ausbildungstage der einzelnen Lehrgänge. Woche dienstags 9.00.5 Uhr 9.00.5 Uhr 9.00.5 Uhr 08.00 5.0 Uhr. Woche 9.00.5 Uhr 08.00 5.0 Uhr. Woche dienstags 9.00.5 Uhr 9.00.5 Uhr 08.00 5.0 Uhr. Woche 9.00.5 Uhr 08.00 5.0 Uhr Truppführerlehrgang. Woche dienstags 9.00.5 Uhr 9.00.0 Uhr 08.00 5.0 Uhr. Woche dienstags 9.00.5 Uhr 9.00.0 Uhr 08.00 5.0 Uhr. Woche 9.00.0 Uhr 08.00 5.0 Uhr. Woche dienstags 9.00.5 Uhr 9.00.5 Uhr 08.00 5.5 Uhr. Woche dienstags 9.00.5 Uhr 9.00.5 Uhr 9.00 0.0 Uhr Maschinistenlehrgang. Woche dienstags 9.00.5 Uhr 9.00.5 Uhr 08.00.0 Uhr. Woche dienstags 9.00.0 Uhr 9.00.5 Uhr 08.00.5 Uhr. Woche 9.00.0 Uhr 08.00.00 Uhr

Atemschutzgeräteträgerlehrgang. Woche dienstags 9.00.5 Uhr mittwochs 9.00.5 Uhr 9.00.5 Uhr 08.00 5.0 Uhr. Woche dienstags 9.00.0 Uhr 9.00.0 Uhr 08.00.0 Uhr Voraussetzungen gem. FwDV GRUNDLEHRGANG: (Truppmannausbildung Teil ) Mitglied der Einsatzabteilung und vollendetes 7. Lebensjahr Abgeschlossene ErsteHilfeAusbildung (8 Doppelstunden) max. Monate alt! Bei Jugendfeuerwehrangehörigen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Mindestens zwei Jahre Zugehörigkeit zu einer Jugendfeuerwehr Besitz der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr Zustimmung des Leiters der Feuerwehr Schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am sowie der zweijährigen Truppmannausbildung MASCHINISTENLEHRGANG: Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann (Erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil nach mindestens zwei Jahren und 80 Stunden Standortausbildung in der Einsatzabteilung) erfolgreiche Truppmannprüfung Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse SPRECHFUNKLEHRGANG: Abgeschlossene FeuerwehrGrundausbildung (Truppmannausbildung Teil ) Vollendetes 7. Lebensjahr Verpflichtungsniederschrift förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz TRUPPFÜHRERLEHRGANG: Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann (Erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil nach mindestens zwei Jahren und 80 Stunden Standortausbildung in der Einsatzabteilung) erfolgreiche Truppmannprüfung ATEMSCHUTZGERÄTE TRÄGERLEHRGANG I: Abgeschlossene FeuerwehrGrundausbildung (Truppmannausbildung Teil ) Vollendetes 8. Lebensjahr Atemschutztauglichkeit nach G 6. max. Monate alt! BartErlass des HMdI vom 0.0.976 beachten! Voraussetzungen nach FwDV 7