Ausgabe Jänner 2014 Ausgabe Juli Allgemeine Bestimmungen. 1. Allgemeine Bestimmungen. First Class Card Termin Sparen

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Transkript:

BEDINGUNGEN First Class Card Termin Sparen Ausgabe Jänner 2014 Ausgabe Juli 2015 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. First Class Card Termin Sparen Eine Kreditinanspruchnahme auf dem First Class Card Termin Sparen-Konto und Überweisungen vom First Class Card Termin Sparen-Konto sind nicht gestattet. Davon ausgenommen sind die über die netbanking- Applikation des kontoführenden Kreditinstitutes beauftragten Überweisungen zu Gunsten von im netbanking ansprechbaren Konten desselben Kunden. Eine Durchführung von Daueraufträgen und Dauereinzügen zu Lasten des First Class Card Termin Sparen-- Kontos ist unzulässig. 1.3. Kontoinhaber Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Bezugskarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu unterfertigen. Bei einem Gemeinschaftskonto ist jeder Kartenantrag von allen Kontoinhabern zu unterfertigen. Alle Kontoinhaber haften für die im Zusammenhang mit der/den Bezugskarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff "Kontoinhaber" verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei Gemeinschaftskonten alle Kontoinhaber. 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. First Class Card Termin Sparen Eine Kreditinanspruchnahme auf dem First Class Card Termin Sparen-Konto und Überweisungen vom First Class Card Termin Sparen-Konto sind nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Überweisungen, die über das Digitale Banking des kontoführenden Kreditinstituts beauftragt werden und zu Gunsten von Konten desselben Kunden, die im Digitalen Banking ansprechbar sind, durchgeführt werden. Eine Durchführung von Daueraufträgen und Dauereinzügen zu Lasten des First Class Card Termin Sparen- Kontos ist unzulässig. 1.3. Kontoinhaber Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Bezugskarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu unterfertigen. Alle Kontoinhaber haften für die im Zusammenhang mit der/den Bezugskarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff "Kontoinhaber" verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei Gemeinschaftskonten alle Kontoinhaber. 1.6. Benützungsmöglichkeiten der Bezugskarte für den Karteninhaber 1.6.1. Foyer-Automaten: 1.6.1.1. Foyer-Geldausgabeautomaten: Die Bezugskarte dient zur Behebung von Geldbeträgen zu Lasten des Kontos durch Benutzung von Foyer- Geldausgabeautomaten der Bankhaus Krentschker & Co AG, der Erste Bank sowie aller Sparkassen der Sparkassengruppe in Österreich. Eine Behebung ist während der Öffnungszeiten der jeweiligen Filialen bzw. der Filialfoyers möglich. Die Bezugskarte kann nicht als Garantiekarte beim Einkauf verwendet werden. 1.6.1.2. Foyer-Geldeinzahlungsautomaten: Der Karteninhaber ist berechtigt, an Geldeinzahlungsautomaten im Inland mit der Bezugskarte und dem persönlichen Code Bargeld auf eigene oder fremde Konten 1.6. Benützungsmöglichkeiten der Bezugskarte für den Karteninhaber 1.6.1. Indoor-Automaten 1.6.1.1. Indoor Selbstbedienungsautomaten/Auszahlung Die Bezugskarte dient zur Behebung von Geldbeträgen zu Lasten des Kontos durch Benutzung von Indoor- Selbstbedienungsautomaten der Bankhaus Krentschker & Co AG, der Erste Bank sowie aller Sparkassen der Sparkassengruppe in Österreich. Eine Behebung ist während der Öffnungszeiten der jeweiligen Filialen bzw. der Filialfoyers möglich. Die Bezugskarte kann nicht als Garantiekarte beim Einkauf verwendet werden. 1.6.1.2. Indoor- Selbstbedienungsautomaten/Einzahlung Der Karteninhaber ist berechtigt, an Indoor- Selbstbedienungsautomaten im Inland mit der Bezugskarte und dem persönlichen Code Bargeld auf eigene Bankhaus Krentschker & Co. AG Seite 1

bzw. Sparbücher einzubezahlen. Überträge zu Lasten des Kontos sind nur auf jene Konten möglich, die innerhalb der Multifunktion der Bezugskarte zugeordnet sind. oder fremde Konten bzw. Sparbücher einzubezahlen. Überträge zu Lasten des Kontos sind nur auf jene Konten möglich, die innerhalb der Multifunktion der Bezugskarte zugeordnet sind. 1.7.5. Auszahlungen (Behebungen) 1.7.5.1. Bei Rückzahlung der Einlage werden die Zinsen vergütet. 1.7.5.2. Die Auszahlung (Kapital + Zinsen + Zinseszinsen) erfolgt lt. den vereinbarten, am Kontoauszug angedruckten Zinssätzen. Nach Teilrückzahlungen bleibt für die Resteinlage der vereinbarte Zinssatz aufrecht. 1.7.5.3. Bei vorzeitiger Behebung werden für den Behebungsbetrag 1 Promille pro vollem Monat für die nicht eingehaltene Bindungsdauer berechnet und vereinnahmt. Es ist jedoch an Vorschusszinsen nicht mehr zu berechnen, als insgesamt an Habenzinsen auf den hereingekommenen Betrag vergütet wird, wobei auch bereits ausbezahlte Habenzinsen des Vorjahres im erforderlichen Ausmaß rückzuverrechnen sind, wenn die Habenzinsen des laufenden Jahres nicht ausreichen. Eine vorzeitige Rückführung auf eine kürzere als die ursprünglich vereinbarte Laufzeit ist ebenso vorschusszinsenpflichtig. 1.7.5.4. Die Behebung der Zinsen ist nur am Ende der Laufzeit möglich. 1.8. Haftung des Kontoinhabers 1.8.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Karteninhaber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unabhängig davon, ob das Rechtsgeschäft, das unter Verwendung der Bezugskarte geschlossen wurde, wegen der Minderjährigkeit des Karteninhabers gültig ist. 1.7.5. Auszahlungen (Behebungen) 1.7.5.1. Bei Rückzahlung der Einlage werden die Zinsen vergütet. Die Auszahlung (Kapital + Zinsen + Zinseszinsen) erfolgt lt. den vereinbarten und am Kontoauszug angedruckten bzw. durch Aushang im Kassensaal bekannt gegebenen Zinssätze. Nach Teilrückzahlungen bleibt für die Resteinlage der vereinbarte Zinssatz aufrecht. 1.7.5.2. Auszahlungen aus First Class Card Termin Sparen- Konten vor Laufzeitende sind als Vorschüsse zu behandeln und dem Kreditinstitut zu verzinsen. Für diese Vorschüsse werden von dem Kreditinstitut nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Vorschusszinsen in der Höhe von 1 Promille pro vollem Monat für die nicht eingehaltene Bindungsdauer berechnet und vereinnahmt. Es ist jedoch an Vorschusszinsen nicht mehr zu berechnen, als insgesamt an Habenzinsen auf den hereingekommenen Betrag vergütet wird, wobei auch bereits ausbezahlte Habenzinsen des Vorjahres im erforderlichen Ausmaß rückzuverrechnen sind, wenn die Habenzinsen des laufenden Jahres nicht ausreichen. Eine vorzeitige Rückführung auf eine kürzere als die ursprünglich vereinbarte Laufzeit ist ebenso vorschusszinsenpflichtig. 1.7.5.3. Die vorschusszinsenfreie Behebung der Zinsen ist nur am Ende der Laufzeit möglich 1.8. Haftung des Kontoinhabers 1.8.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. 1.9. Falsche Bedienung eines Foyer-Geldausgabe- /Geldeinzahlungsautomaten Wird ein Foyer- Geldausgabe- /Geldeinzahlungsautomat mehrmals, etwa durch Eingabe eines unrichtigen Codes, falsch bedient, kann die Bezugskarte von dem Foyer- Geldausgabe-/Geldeinzahlungsautomaten aus Sicherheitsgründen eingezogen oder eingezogen und unbrauchbar gemacht werden.. 1.9. Falsche Bedienung eines Indoor- Selbstbedienungsautomaten Wird ein Indoor-Selbstbedienungsautomat viermal, etwa durch Eingabe eines unrichtigen Codes, falsch bedient, kann die Bezugskarte von dem Indoor- Selbstbedienungsautomaten aus Sicherheitsgründen eingezogen oder eingezogen und unbrauchbar gemacht werden. Bankhaus Krentschker & Co. AG Seite 2

1.10. Verfügbarkeit des Systems Achtung: Es kann zu technischen, nicht im Einflussbereich des Kreditinstitutes liegenden Abschaltungen der Betriebssysteme kommen. Auch kann es durch Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeiten der Akzeptanzstellen kommen. Auch in solchen Fällen darf der persönliche Code nicht an Dritte weitergegeben werden 1.10. Verfügbarkeit des Systems Achtung: Es kann zu technischen, nicht im Einflussbereich des Kreditinstituts liegenden Problemen bei der Akzeptanz der Bezugskarten kommen. Auch kann es durch Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeiten der Akzeptanzstellen oder der Bezugskarten kommen. Auch in solchen Fällen darf der persönliche Code nicht an Dritte weitergegeben werden. 1.11. Gültigkeitsdauer der Bezugskarte, Kartenvertragsdauer und Beendigung 1.11.5. Rückgabe der Bezugskarte: Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen Bezugskarten und bei Kündigung des Kartenvertrages die jeweilige Bezugskarte unverzüglich zurückzugeben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, nicht zurückgegebene Bezugskarten kostenpflichtig zu sperren und/oder einzuziehen. 1.11. Gültigkeitsdauer der Bezugskarte, Kartenvertragsdauer und Beendigung 1.11.5. Rückgabe der Bezugskarte Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen Bezugskarten und bei Kündigung des Kartenvertrages die jeweilige Bezugskarte unverzüglich zurückzugeben. 2. Bedingungen für die Bezugskarte 2.1. Benützungsinstrumente Der Karteninhaber erhält von dem Kreditinstitut als Benützungsinstrumente die Bezugskarte und in einem verschlossenen Kuvert einen persönlichen Code. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Bezugskarte und den persönlichen Code an den Karteninhaber zu versenden. Bezugskarte und persönlicher Code dürfen nicht gemeinsam versendet werden. Zwischen den Sendungen müssen mindestens drei Werktage liegen. Die Bezugskarte bleibt Eigentum des Kreditinstituts. 2. Bestimmungen für die Bezugskarte 2.1. Benützungsinstrumente Der Karteninhaber erhält von dem Kreditinstitut als Benützungsinstrumente die Bezugskarte und einen persönlichen Code. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Bezugskarte und den persönlichen Code an den Karteninhaber zu versenden. Die Bezugskarte bleibt Eigentum des Kreditinstituts. 2.2. Limitvereinbarung und Limitänderung 2.2.4. Limits bei an Geldeinzahlungsautomaten erteilten Übertragsaufträgen Bei Geldeinzahlungsautomaten können vom Karteninhaber Überträge von dem/n Konto/en, welchem/n die Bezugskarte zugeordnet ist/sind, auf eigene Konten, die innerhalb der Multikontofunktion der Bezugskarte zugeordnet sind, in der Höhe des gesamten, auf dem/n Konto/en befindlichen Guthabens durchgeführt werden. 2.4. Pflichten des Karteninhabers 2.2. Limitvereinbarung und Limitänderung 2.2.4. Limits bei an Indoor-Selbstbedienungsautomaten erteilten Übertragsaufträgen Bei Indoor-Selbstbedienungsautomaten können vom Karteninhaber Überträge von dem/n Konto/en, welchem/n die Bezugskarte zugeordnet ist/sind, auf eigene Konten, die innerhalb der Multikontofunktion der Bezugskarte zugeordnet sind, in der Höhe des gesamten, auf dem/n Konto/en befindlichen Guthabens durchgeführt werden. 2.4. Pflichten des Karteninhabers Soweit in diesen Bedingungen Pflichten des Karteninhabers geregelt werden, ist nicht nur der Karteninhaber, Bankhaus Krentschker & Co. AG Seite 3

sondern auch der Kontoinhaber verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten und für die Einhaltung der Bestimmungen Sorge zu tragen. Warnhinweis: Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber haben die in diesen Bedingungen angeführten Mitwirkungspflichten, insbesondere die nachfolgend angeführten Sorgfaltspflichten zu beachten. Deren Verletzung führt zu Schadenersatzpflichten oder zur Minderung von Schadenersatzansprüchen gegen das Kreditinstitut. 2.4.1. Unterfertigen der Bezugskarte Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Bezugskarte sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterfertigen. 2.4.2. Benachrichtigunspflicht Der Karteninhaber ist verpflichtet, das Kreditinstitut unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls er die Bezugskarte und/oder den persönlichen Code binnen 3 Wochen ab deren Beantragung nicht erhalten hat. 2.4.3. Verwahrung der Bezugskarte und Geheimhaltung des persönlichen Codes Der Karteninhaber ist auch im eigenen Interesse verpflichtet, die Bezugskarte sorgfältig zu verwahren. Nicht sorgfältig ist insbesondere die Aufbewahrung der Bezugskarte in einem abgestellten Fahrzeug. Eine Weitergabe der Bezugskarte an dritte Personen ist nicht zulässig. Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er darf nicht auf der Bezugskarte notiert und nicht gemeinsam mit der Bezugskarte verwahrt werden. Der persönliche Code darf niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern des Kreditinstituts, anderen Kontoinhabern oder anderen Karteninhabern bekannt gegeben werden. Bei der Verwendung des persönlichen Codes ist darauf zu achten, dass dieser nicht von Dritten ausgespäht wird. 2.4.4. Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Bezugskarte hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle über den Sperrnotruf oder im netbanking eine Sperre der Bezugskarte zu veranlassen. oder Diebstahl) muss der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber darüber hinaus eine Anzeige bei der dafür zu- 2.4.1. Verwahrung der Bezugskarte und Geheimhaltung des persönlichen Codes Der Karteninhaber ist auch im eigenen Interesse verpflichtet, die Bezugskarte sorgfältig zu verwahren. Eine Weitergabe der Bezugskarte an dritte Personen ist nicht zulässig. Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er darf nicht auf der Bezugskarte notiert werden. Der persönliche Code darf niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern des Kreditinstituts, anderen Kontoinhabern oder anderen Karteninhabern bekannt gegeben werden. Bei der Verwendung des persönlichen Codes ist darauf zu achten, dass dieser nicht von Dritten ausgespäht wird. 2.4.2. Meldepflicht bei Abhandenkommen der Bezugskarte oder Diebstahl) oder dem Eintreten von anderen Umständen, die einem unbefugten Dritten die Benützung der Bezugskarte ermöglichen könnte, hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber bei der kontoführenden Stelle oder über die Notfallsnummer 05 0100 + Bankleitzahl eine Sperre der Bezugskarte zu veranlassen. Bankhaus Krentschker & Co. AG Seite 4

ständigen Behörde erstatten und diese auf Verlangen dem Kreditinstitut im Original oder in Kopie übergeben.. 2.6. Sperre 2.6.1. Die Sperre der Bezugskarte kann vom Kontoinhaber oder vom betreffenden Karteninhaber wie folgt beauftragt werden: Jederzeit über die Notfallsnummer 05 0100 + Bankleitzahl des Kreditinstituts oder mit der persönlichen E-Banking-Zugangsberechtigung über das netbanking, welches auf der Homepage des Kreditinstituts (www.krentschker.at) aufrufbar ist. Zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Kreditinstituts persönlich, schriftlich oder telefonisch bei dem Kreditinstitut. 2.6.2. Eine Benachrichtigung auf Grund Verlust/Diebstahl zieht die Sperre (bis auf weiteres) der Bezugskarte nach sich. Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der Sperre von Bezugskarten bzw. einzelner Bezugskarten zu seinem Konto zu veranlassen. Nach vorgenommener Sperre wird eine neue Bezugskarte nur auf Grund eines ausdrücklichen Auftrages des Kontoinhabers erstellt. 2.6.3. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Bezugskarte ohne Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers zu sperren, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Bezugskarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch genommen werden können, dies rechtfertigen; der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Bezugskarte besteht, oder ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kontoinhaber seinen gegenüber entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. oder Diebstahl) muss der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber darüber hinaus eine Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde erstatten und diese auf Verlangen dem Kreditinstitut im Original oder in Kopie übergeben. 2.6. Sperre 2.6.1. Bei Verlust/Diebstahl der Bezugskarte ist das kontoführende Kreditinstitut bzw. die Notfallsnummer 05 0100 + Bankleitzahl unverzüglich zu benachrichtigen. 2.6.2. Eine Benachrichtigung auf Grund Verlust/Diebstahl zieht die Sperre (bis auf weiteres) der Bezugskarte nach sich. Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der Sperre von Bezugskarten bzw. einzelner Bezugskarten zu seinem Konto zu veranlassen. Nach vorgenommener Sperre wird eine neue Bezugskarte nur auf Grund eines ausdrücklichen Antrags des Kontoinhabers erstellt. Eine beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des Sperrauftrages wirksam. 2.6.3. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Bezugskarte ohne Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers zu sperren: 1.) wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Bezugskarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch genommen werden können, dies rechtfertigen; 2.) wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Bezugskarte besteht. Bankhaus Krentschker & Co. AG Seite 5