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Transkript:

Benutzungsordnung Stadtbibliothek Auftraggeber: Stadt Graz, Kulturamt Auftragnehmer: capito Graz Erstelldatum, Erstellort, Version: November 2014, Graz, Endversion Blindheit (nur bei digitaler Bereitstellung in word oder pdf) Sehbehinderung (nur bei digitaler Bereitstellung in word oder pdf Gehörlosigkeit Hörbehinderung Motorische Behinderung Verständlichkeitsstufe A1 Verständlickeitsstufe A2 Verständlickeitsstufe B1

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Graz Sehr geehrte Benutzerinnen und Benutzer, herzlich willkommen in der Stadtbibliothek Graz! Wir möchten Ihnen einige wichtige Informationen geben, damit Sie die Bibliotheken leicht benutzen können. Besonders möchten wir es Ihnen leichter machen, die Bibliotheks-Zentrale Zanklhof mit der Mediathek und den Bücherbus zu benutzen. Der Bücherbus ist eine Bibliothek in einem Bus, der momentan 25 Haltestellen in Graz anfährt. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit unserem vielfältigen Angebot. 1. Anmeldung Die Anmeldung als Benutzerin oder Benutzer der Stadtbibliothek Graz ist kostenlos. Sie müssen sich persönlich anmelden und einen Lichtbildausweis mitbringen. Zum Beispiel einen Pass, einen Personalausweis oder einen Führerschein. Oder Sie bringen einen Ausweis mit, der nach einer behördlichen Prüfung ausgestellt worden ist. Zum Beispiel eine Seniorenkarte. Außerdem brauchen Sie für die Anmeldung einen Meldezettel. Ihre personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel Namen oder Adresse, werden von der Stadtbibliothek gespeichert. Dabei wird auf den Datenschutz geachtet. Die Daten benötigen wir für die Kontrolle der Rückgabe, der Termine und der Gebühren. Wenn sich Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren anmelden wollen, brauchen sie die Unterschrift einer gesetzlichen Vertreterin Seite 2 von 14

oder eines gesetzlichen Vertreters. Die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter ist bei einem Schadensfall haftbar. Wenn ein Schaden entstanden ist, muss sie oder er bezahlen. Wenn sich Ihr Name, Ihre Adresse oder andere Umstände ändern, die für die Anmeldung nötig waren, müssen Sie das sofort schriftlich oder persönlich der Stadtbibliothek mitteilen. Diese Mitteilung ist auch per E-Mail möglich. Sobald Sie die Stadtbibliotheken betreten, erkennen Sie die Benutzungsordnung und die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung voll an. 2. Bibliotheksausweis Der Bibliotheksausweis gilt nur für die Person, auf die er ausgestellt worden ist. Sie dürfen ihn nicht an andere Personen weitergeben. Sie müssen den Bibliotheksausweis immer vorzeigen, wenn Sie sich etwas ausleihen oder andere Angebote nutzen. Wenn Sie den Bibliotheksausweis verlieren, müssen Sie das der Stadtbibliothek sofort melden. Der Bibliotheksausweis wird dann gesperrt. Sie erhalten in diesem Fall gegen Gebühr einen Ersatzausweis. Wenn durch Missbrauch des Bibliotheksausweises ein Schaden entsteht, haftet die Person, auf die der Ausweis eingetragen ist. Im Falle von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren haften die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter. 3. Haftung und Schadenersatz Benutzerinnen und Benutzer haften für die Medien, die sie auf ihren Namen ausgeliehen haben. Zum Beispiel Bücher, DVDs oder CDs. Überprüfen Sie deshalb beim Ausleihen, Seite 3 von 14

ob die Medien in einwandfreiem Zustand sind. Bei mehrteiligen Medien sollten Sie vor allem überprüfen, ob sie vollständig sind. Benutzerinnen und Benutzer müssen bei Verlust oder Beschädigung von Medien oder Geräten Schadenersatz leisten. Wenn ein Medium kaputt wird oder verloren geht, müssen Sie es durch ein neues Exemplar ersetzen. Wenn kein neues Exemplar lieferbar ist, müssen Sie die Ersatzkosten bezahlen. Dabei wird der Anschaffungswert beziehungsweise der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt. Wenn bei audiovisuellen Medien wie CDs oder DVDs nur die Hülle beschädigt ist, müssen Sie nur dafür eine Ersatzgebühr bezahlen. Die Stadtbibliothek haftet nicht dafür, dass die bereitgestellten Medien und Geräte einwandfrei funktionieren. Wenn Sie sich Medien ausleihen und durch diese Medien Schäden an Ihren Geräten, Dateien oder Datenträgern entstehen, übernimmt die Stadtbibliothek keine Haftung. Wenn es durch das Ausleihen von Medien zu einem Rechtsstreit kommt, ist der Gerichtsstand das zuständige Gericht in Graz. Dies ergibt sich aus 104 JN. 4. Entlehnung, Fristverlängerung, Vorbestellung Sie können bei der Stadtbibliothek nur dann etwas ausleihen, wenn Sie den Bibliotheksausweis vorzeigen und die Jahresgebühr bezahlt haben. Die Stadtbibliothek kann die Anzahl der Medien einschränken, die Sie auf einmal ausleihen dürfen. Sie müssen dafür sorgen, dass ausgeliehene Medien nicht verschmutzt oder beschädigt werden. Seite 4 von 14

Sie dürfen die ausgeliehenen Medien nicht an andere Personen weitergeben. Sie dürfen die ausgeliehenen Medien nicht vervielfältigen oder öffentlich vorführen. Die Leihfrist für Bücher, Spiele, CD-ROMs und DVDs beträgt 4 Wochen. Die Leihfrist für Zeitschriften, Literatur-CDs und Tonkassetten beträgt 2 Wochen. Die Leihfrist für DVDs, Videos und Musik-CDs beträgt 1 Woche. Das Ausleihen von Filmen ist an die Freigabe der FSK gebunden. Die FSK ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft in Deutschland. Sie legt fest, welche Filme ab welchem Alter freigegeben sind. Kinder und Jugendliche dürfen deshalb nur Filme ausleihen, die für ihr Alter freigegeben sind. Sie müssen die Medien innerhalb der Leihfrist zurückgeben. Wenn Sie die Medien zu spät zurückgeben, müssen Sie etwas bezahlen. Das nennt man Versäumnisgebühren. Die Stadtbibliothek muss die Rückgabe von Medien nicht einmahnen. Aber es gibt trotzdem regelmäßig Mahnungen, wenn es notwendig ist. Benutzerinnen und Benutzer müssen die Versäumnisgebühren aber auch dann bezahlen, wenn keine schriftliche Mahnung bei ihnen angekommen ist. Wenn Sie die Versäumnisgebühr nicht bezahlen, fordert die Stadt Graz das Geld auf dem Rechtsweg ein. Sie können die Leihfrist höchstens zweimal verlängern, aber nur wenn es keine Vorbestellung der ausgeliehenen Medien gibt. Die Verlängerung ist direkt in der Bibliothek, telefonisch oder über die Homepage der Stadtbibliothek möglich. Sie können gerade ausgeliehene Medien direkt in der Bibliothek, telefonisch oder über die Homepage der Stadtbibliothek vorbestellen. Dafür müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Seite 5 von 14

Sie können auch verfügbare Medien in einer Zweigstelle der Stadtbibliothek bestellen und zu einer anderen Zweigstelle schicken lassen. Dafür müssen Sie auch eine Gebühr bezahlen. Wenn ein bestelltes Medium in der Bibliothek ankommt, werden Sie von der Bibliothek verständigt. Wenn Sie das vorbestellte Medium nicht innerhalb von 7 Tagen abholen, haben Sie keinen Anspruch mehr darauf. Die Gebühr müssen Sie in diesem Fall trotzdem bezahlen. Die Leitung der Stadtbibliothek darf entscheiden, wie lange Sie etwas ausleihen dürfen und wie viel Sie ausleihen dürfen. Sie kann auch entscheiden, wie viel Sie vorbestellen dürfen und ob Sie die Leihfrist verlängern dürfen. 5. Themenpakete Themenpakete sind unterschiedliche Medien zu einem bestimmten Thema. Normalerweise finden Sie in den Themenpaketen 50 bis 60 unterschiedliche Medien. Sie können die Themenpakete in einer praktischen Box ausleihen. So haben Sie eine Art transportfähige Mini-Bibliothek. Das Angebot von Themenpaketen richtet sich an Schulen, Horte und Kindergärten in Graz. Für das Ausleihen von Themenpaketen ist ein gültiger Bibliotheksausweis nötig. Lehrpersonal, Erzieherinnen und Erzieher und Bevollmächtigte von Grazer Schulen bekommen diesen Bibliotheksausweis, wenn sie sich bei der Stadtbibliothek anmelden und eine Beitrittserklärung ausfüllen. Die Anmeldung ist in allen Stadtbibliotheken und im Bücherbus möglich. Seite 6 von 14

Die Beitrittserklärung gibt es auch als PDF oder Word-Datei auf der Homepage der Stadtbibliothek zum Herunterladen. Für die Anmeldung brauchen Sie einen Lichtbildausweis. Außerdem brauchen Sie einen Ausweis der Schule, des Hortes oder des Kindergartens oder einen Stempel auf der Beitrittserklärung. Das Service kostet nur die Jahresgebühr. Sonst kann man es ohne weitere Gebühren nutzen. Die Leihfrist der Themenpakete beträgt bis zu 6 Wochen. Die Leihfrist kann einmal um 2 Wochen verlängert werden, wenn es keine Vorbestellung gibt. Sie müssen die Themenpakete innerhalb der Leihfrist zurückgeben. Wenn Sie die Themenpakete zu spät zurückgeben, müssen Sie Versäumnisgebühren bezahlen. Bei Verlust oder Beschädigung eines ausgeliehenen Themenpaketes haftet die Schule, der Hort oder der Kindergarten beziehungsweise die Person, auf die der Bibliotheksausweis ausgestellt worden ist. Bei Verlust oder Beschädigung muss man Schadenersatz leisten. Auch wenn Versäumnisgebühren anfallen, müssen diese von der verantwortlichen Einrichtung oder Person bezahlt werden. Sonst gilt für das Ausleihen von Themenpaketen das Gleiche wie für einzelne Medien. 6. Internet-Nutzung Das Internet in Stadtbibliotheken dürfen nur Personen mit einem gültigen Bibliotheksausweis nutzen. Die Nutzung des Internets ist in den Stadtbibliotheken 1 Stunde pro Öffnungstag kostenlos. Kinder und Jugendliche dürfen das Internet nur mit Einwilligung von Erziehungsberechtigten nutzen. Die Stadtbibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten, Seite 7 von 14

die über die Internet-Zugänge der Stadtbibliothek angeschaut werden. Sie dürfen an den Computern der Stadtbibliotheken keine Veränderungen vornehmen. Sie dürfen keine Software herunterladen oder auf einem Computer der Stadtbibliotheken installieren. Pro Tag darf jede Benutzerin und jeder Benutzer das Internet 1 Stunde kostenlos nutzen. Die Reihenfolge der Nutzung erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung. Wenn keine anderen Benutzerinnen oder Benutzer den Arbeitsplatz brauchen, kann die Zeit auch verlängert werden. Aber ab der 2. Stunde kostet die Internet-Nutzung eine Gebühr. Sie dürfen keine Internetseiten aufrufen, die pornografische, extremistische oder diskriminierende Inhalte haben oder Gewalt verherrlichen. Wenn Sie gegen diese Regel verstoßen, gibt es eine Verwarnung. Bei weiteren Verstößen dürfen Sie das Internet in den Stadtbibliotheken nicht mehr nutzen. 7. DVD-Plätze und Videoplätze Sie können sich DVDs und Videos auch in der Stadtbibliothek anschauen. Die Plätze dafür heißen Stationen. Bevor Sie eine Station verwenden, müssen Sie die Medien ausleihen. Sie dürfen keine mitgebrachten DVDs oder Videos anschauen. Pro Tag darf jede Benutzerin und jeder Benutzer eine Station nur einmal benutzen: a) entweder mit einer DVD oder Videokassette, so lange diese dauert oder b) mit höchstens 3 DVDs oder Videos, höchstens 90 Minuten lang. Seite 8 von 14

8. Postservice und Zustelldienst Alle Benutzerinnen und Benutzer können sich alle Medien in jede Postfiliale in Graz schicken lassen. Sie bekommen die verpackten Medien von den Postmitarbeiterinnen und Postmitarbeitern, wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis vorzeigen. Die Bestellung ist folgendermaßen möglich: Telefon: 0316 872-800 E-Mail: stadtbibliothek.postservice@stadt.graz.at Postliste auf der Website: www.stadtbibliothek.graz.at Außerdem ist die Bestellung persönlich in jeder Stadtbibliothek, im Bücherbus und in der Mediathek in der Bibliotheks-Zentrale Zanklhof möglich. Unter der Telefonnummer 0316 872-800 bekommen Sie Hilfe und Beratung zur Postbestellung. Bei einer Postbestellung können Sie die Medien wieder in einer Grazer Postfiliale oder in einer Stadtbibliothek abgeben. Wenn Erwachsene die Postbestellung nutzen wollen, müssen sie die erweiterte Mitgliedschaft haben. Bei der erweiterten Mitgliedschaft bezahlen Sie eine Gebühr für die Nutzung der Postbestellung. Personen mit einer SozialCard oder einem Kulturpass bezahlen nichts für die Postbestellung. Kinder und Jugendliche können die Postbestellung nutzen und müssen keine Gebühr dafür bezahlen. Offene Gebühren müssen Sie in einer Stadtbibliothek, im Bücherbus oder in der Mediathek bezahlen. Sie können die Gebühren nicht in einer Postfiliale bezahlen. Das gilt auch für den Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung von ausgeliehenen Medien. Seite 9 von 14

Wenn Gebühren nicht bezahlt werden, werden Mahnungen versendet. Gegen Bezahlung der Portokosten können sich Personen mit einer erweiterten Mitgliedschaft alle Medien auch nach Hause schicken lassen. Personen mit einer Mobilitätseinschränkung zahlen für die Zustellung nach Hause nichts. Diese Personen müssen bei der Anmeldung in der Stadtbibliothek einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Es gelten die gleichen Leihfristen wie in Punkt 4. Auch sonst gelten für die Postbestellung und die Zustellung nach Hause dieselben Regeln wie für das Ausleihen direkt bei einer Stadtbibliothek. Das gilt vor allem für Haftung und Schadenersatz bei Beschädigung oder Verlust von Medien. Die Regeln gelten, bis ausgeliehene Medien vollständig und intakt bei der Stadtbibliothek ankommen. 9. Urheberrecht Bei der Benutzung von allen Medien der Stadtbibliothek müssen Sie sich an die Bestimmungen des Urheberrechts halten. Es gelten auch die üblichen Lizenzbestimmungen. Wenn Sie frei zugängliches Material aus dem Internet nutzen, gelten die rechtlichen Bestimmungen. In einigen Zweigstellen der Stadtbibliothek stehen Kopierer. Sie dürfen keine ganzen Bücher oder Zeitschriften kopieren. Sie dürfen keine CDs, CD-ROMs, DVDs oder Videos kopieren. Wenn Sie Teile von Medien der Stadtbibliothek kopieren, müssen Sie die urheberrechtlichen Bestimmungen einhalten. Seite 10 von 14

Wenn Sie elektronisches Material oder Programme der Stadtbibliothek verwenden, müssen Sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Vor allem Urheberrechtsgesetz, Lizenzvereinbarungen oder Nutzungsbeschränkungen. Wenn Sie einen Schaden verursachen, weil Sie Rechte verletzen, müssen Sie alle Kosten bezahlen, die dadurch entstehen. Die Stadtbibliothek und die Stadt Graz dürfen keinen Schaden haben und es darf zu keiner Klage kommen. 10. Verhalten in den Räumen der Stadtbibliothek Alle Benutzerinnen und Benutzer müssen sich so verhalten, dass andere Personen nicht gestört werden und die Stadtbibliothek gut nutzen können. Eltern sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich. An manchen Standorten der Stadtbibliothek kann es Garderobenpflicht geben. In diesem Fall müssen Sie große Behältnisse an der Garderobe abgeben. Zum Beispiel Taschen oder Rücksäcke. Sie müssen in diesem Fall auch Überbekleidung an der Garderobe abgeben. Zum Beispiel Jacken oder Mäntel. Für diese Dinge und Wertsachen kann die Stadtbibliothek keine Haftung übernehmen. In den Stadtbibliotheken können Tonaufnahmen, Filmaufnahmen und Fotos gemacht werden. Diese können auch veröffentlicht werden. Die Inhaberin oder der Inhaber des Bibliotheksausweises stimmt zu, dass alle Aufnahmen verwendet werden dürfen, die von ihm oder ihr bei einem Bibliotheksbesuch gemacht werden. Dafür gibt es keine Entschädigung. Seite 11 von 14

Die Aufnahmen dürfen immer und überall verwendet werden. Die Aufnahmen dürfen mit Hilfe von jedem technischen Verfahren verwendet werden, das es jetzt oder in Zukunft gibt. Selbstverständlich machen wir höflich darauf aufmerksam, wenn solche Aufnahmen gemacht werden. Sie müssen die Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befolgen. Sie müssen die Hausordnung beachten und einhalten. 11. Ausschluss Wenn es grobe Verstöße gegen diese Benutzungsordnung gibt, kann es einen Ausschluss von der Benutzung der Stadtbibliothek geben. 12. Schlussbestimmung Die Benutzungsordnung inklusive Gebührenordnung gilt seit 1. Jänner 2010. Alle früheren Benutzungsordnungen gelten seitdem nicht mehr. Gebührenordnung Jahresgebühr Erwachsene 15,00 Erwachsene - inklusive Nutzung des Postservices Erwachsene SozialCard- und Kulturpassinhaberinnen und Kulturpassinhaber, inklusive Nutzung des Postservices 25,00 10,00 Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlen keine Jahresgebühr. Seite 12 von 14

Halbjahresgebühr: statt der Jahresgebühr möglich Erwachsene 7,50 Erwachsene - inklusive Nutzung des Postservices Erwachsene SozialCard- und Kulturpassinhaberinnen und Kulturpassinhaber, inklusive Nutzung des Postservices 12,50 5,00 Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlen keine Halbjahresgebühr. Tagesgebühr: statt der Jahresgebühr möglich Erwachsene 2,00 Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlen keine Tagesgebühr. Ersatzausweis 1,00 Versäumnisgebühr pro Medium und Tag 0,30 Themenpaket: pro Paket und 1. Überschreitungswoche 2,50 Themenpaket: pro Paket und 2. Überschreitungswoche Themenpaket: pro Paket und jeder weiteren Woche 5,00 10,00 Vorbestellung pro Medium 1,00 Seite 13 von 14

Internetnutzung pro Stunde für Erwachsene ab der 2. Nutzungsstunde pro Tag pro halber Stunde für Erwachsene ab der 2. Nutzungsstunde pro Tag pro Stunde für Kinder und Jugendliche ab der 2. Nutzungsstunde pro Tag pro halber Stunde für Kinder und Jugendliche ab der 2. Nutzungsstunde pro Tag 1,00 0,50 0,50 0,25 Computerausdruck DIN A4 Seite 0,10 Bearbeitungsgebühr für verlorene oder beschädigte Medien 1,00 Beschädigung von Material Hüllen von DVDs, Videos und CDs 0,40 Papiertragetasche 0,20 Seite 14 von 14