Logo Bei diesem Preisblatt für das Jahr 2017 handelt es sich um Prognosewerte nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG. Wir behalten uns vor, die Entgelte vor dem 01. Januar 2017 anzupassen; die jeweils aktuellen Entgelte sind im Internet verfügbar. Preisblatt e Gas der Stadtwerke Göttingen AG* gültig ab 01.01.2017 * Die e beinhalten die Entgelte der vorgelagerten Netzbetreiber e Die e der Stadtwerke Göttingen AG basieren auf der Sigmoidfunktion. 1. e für Standardlastprofilkunden Die Netznutzungsentgelte setzen sich aus en und Grundpreisen sowie Entgelten für Abrechnung, Ablesung und Messstellenbetrieb für Zähler sowie weitere Geräte zusammen. Die Entgelte verstehen sich zzgl. Konzessionsabgaben und Mehrwertsteuer. Gruppe Untergrenze in Obergrenze in Grundpreis in G1 1 1.000 12,00 G2 1.001 4.000 24,00 G3 4.001 50.000 48,00 G4 50.001 300.000 96,00 G5 300.001 1.000.000 240,00 G6 1.000.001-480,00 in Ct/ 2,8927 1,6927 1,0927 0,9967 0,9487 0,9247 Beispiel zur bestimmung für Standardlastprofilkunden Jahresarbeit: 20.000 /Jahr Gruppenzuordnung: 3 Grundpreis: 48,00 Euro : 1,09270 ct/ = Jahresarbeit * = 20.000 x 1,09270 Ct/ = 218,54 Euro = Grundpreis + = 48,00 Euro + 218,54 Euro = 266,54 Euro Seite 1 von 5
2. e für Kunden mit Leistungsmessung Die Abrechnung der leistungsgemessenen Kunden erfolgt nach dem linearen Entgeltmodell. Die Netznutzungsentgelte setzen sich aus Arbeits- und en sowie Entgelten für Abrechnung, Ablesung und Messstellenbetrieb für Zähler sowie weitere Geräte zusammen. Die Entgelte verstehen sich zzgl. Konzessionsabgaben und Mehrwertsteuer. 2.1. Preistabelle für e Bereich Untergrenze in Obergrenze in in Ct/ 1 1 1.500.000 0,2879 2 1.500.001 2.000.000 0,2441 3 2.000.001 5.000.000 0,2026 4 5.000.001 10.000.000 0,1548 5 10.000.001 20.000.000 0,1224 6 20.000.001 50.000.000 0,1007 7 50.000.001 100.000.000 0,0916 8 100.000.001 150.000.000 0,0889 9 150.000.001-0,0873 Fixe komponente in 0,00 656,84 1.485,95 3.875,39 7.119,71 11.464,56 15.976,62 18.685,77 21.101,86 2.2. Preistabelle für e Bereich Untergrenze in kw Obergrenze in kw in Euro/kW 1 0,001 789,474 12,02064 2 789,475 1.000,000 10,28258 3 1.000,001 2.000,000 9,22000 4 2.000,001 5.000,000 7,51238 5 5.000,001 10.000,000 6,23512 6 10.000,001 20.000,000 5,46641 7 20.000,001 50.000,000 4,93203 8 50.000,001-4,66281 Fixe komponente in 0,00 1.372,15 2.434,73 5.849,96 12.236,28 19.923,40 30.611,03 44.071,65 Seite 2 von 5
2.3. Beispiel zur bestimmung für Kunden mit Leistungsmessung Netzkunde: W = 3.000.000 / Jahr und P = 1.000 kw 1. Bestimmung Arbeit Jahresarbeit: 3.000.000 /Jahr Bereichszuordnung: 3 Fixe komponente: 1.485,95 Euro : 0,20260 ct/ = Jahresarbeit * + Fixe komponente = 3.000.000 x 0,20260 Ct/ + 1.485,95 Euro = 7.563,95 Euro 2. Bestimmung Leistung Jahresleistung: 1.000 kw Bereichszuordnung: 2 Fixe komponente: 1.372,15 Euro : 10,28258 Euro/kW = Jahresleistung * + Fixe komponente = 1.000 kw x 10,28258 Euro/kW + 1.372,15 Euro = 11.654,73 Euro 3. Bestimmung Gesamtnetzentgelt Gesamtnetzentgelt = + Gesamtentgelt = 7.563,95 Euro + 11.654,73 Euro = 19.218,68 Euro Gemäß den obenstehenden Preistabellen ergibt sich ein Gesamtnetzentgelt in Höhe von 19.218,68 Seite 3 von 5
3. Mess- und Abrechnungsentgelte Zusätzlich zu den en wird ein Entgelt für die Messung und ein Entgelt für die Abrechnung erhoben. Entgelte für Messung Messung ies Messstellenbetrieb jährliche Messung monatliche Messung Zählergröße Euro / Jahr Euro / Jahr Euro / Jahr G 2 - G 6 6,22 74,64 11,70 G 10 - G 25 6,22 74,64 34,34 G 40 - G 100 6,22 74,64 196,22 G 160 6,22 74,64 407,80 G 250 6,22 74,64 426,33 G 400 6,22 74,64 470,49 G 650 6,22 74,64 797,93 G 1000 6,22 74,64 865,71 G 1600 6,22 74,64 1.073,18 Messtechnische Zusatzeinrichtungen Mengenumwerter Datenlogger Euro / Jahr 390,33 218,65 Leistungen in Bezug auf intelligente Zähler auf Anfrage. Beispiel Zählpunkt mit 12 Messungen pro Jahr, Zählergröße G 160, ohne Zusatzeinrichtungen. Messentgelt = Messentgelt ies + Messstellenbetriebsentgelt Messentgelt = 6,22 x 12 + 407,80 Messentgelt = 482,44 Entgelte für Abrechnung Gemäß 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende und unter Berücksichtigung der Bekanntmachung der Regulierungskammer Niedersachsen ist das Entgelt für die Abrechnung Bestandteil der e. Ein separates Entgelt für die Abrechnung wird somit ab dem 01.01.2017 nicht mehr erhoben. Seite 4 von 5
4. Sonderleistungen Zusätzlich zu den en könne für Sonderleistungen folgende Preise erhoben werden Sonderleistung Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) Wiederherstellung der Anschlussnutzung Sonderablesung auf Wunsch Mahnkosten Beseitigung von kundenverursachten Störungen Auswechseln/Entfernen/Verlegen von Mess-/Zähl-/Steuereinrichtungen auf Veranlassen des Anschlussnutzers Inkasso Impulsgeber Euro 51,00 76,50 25,50 5,00 nach Aufwand nach Aufwand (mindestens 51,00) 20,00 je Vorsprache 36,00 jährlich 3,00 monatlich 5. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe ist in den vorgenannten Entgelten nicht enthalten und wird dem hinzugerechnet. 6. Mehrwertsteuer Auf die vorgenannten Entgelte einschließlich der Konzessionsabgabe wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe berechnet. Seite 5 von 5