Ordnung zur Vergabe der Kampfrichterlizenzen und Coachlizenz auf Landesebene (OVK)

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Transkript:

Ordnung zur Vergabe der Kampfrichterlizenzen und Coachlizenz auf Landesebene (OVK) 1. Geltungsbereich Die Kampfrichterlizenzen für Vollkontakt-Wettkampf und Technik werden auf Landesebene vergeben. Sie sind getrennt voneinander zu betrachten und ersetzen sich nicht gegenseitig. Die Vergabe erfolgt durch den Kampfrichter-Referent der HTU. 2. Voraussetzungen für die Vergabe der Kampfrichterlizenzen Vollkontakt-Wettkampf Kampfrichter der HTU kann nur sein, wer Mitglied in einem der HTU angeschlossenen Verein ist und aktiv den Taekwondo Sport ausübt. Abweichungen können vom KR-Referent entschieden werden. 2.1 Kampfrichteranwärterlizenz Vollkontakt-Wettkampf Die Kampfrichteranwärterlizenz kann nur vergeben werden, wenn der Bewerber den 1.Kup nach den Richtlinien der DTU erworben und den Kampfrichter Grundlehrgang Vollkontakt-Wettkampf erfolgreich absolviert hat. Ein Einsatz auf Meisterschaften erfolgt erst, wenn das 16. Lebensjahr vollendet ist. Der Kampfrichter-Grundlehrgang Vollkontakt-Wettkampf erfasst die Wettkampfordnung WOT der DTU und die Ordnung zur Vergabe der Kampfrichterlizenzen Vollkontakt-Wettkampf. Der Ausbildungsschwerpunkt liegt bei der Wertung von Kämpfen (Punktevergabe), Kontrolle der Wettkämpfer, Bedienung der EDV-Anlage (Score-Board) und der Gewichtsprüfung (Waage). Der Lehrgang wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Bei Bestehen dieser Prüfung wird die Kampfrichteranwärterlizenz Vollkontakt-Wettkampf erteilt. 2.2 Kampfrichter C-Lizenz Vollkontakt-Wettkampf Die Kampfrichter C-Lizenz kann nur vergeben werden, wenn der Bewerber den 1.Kup nach der Regel der DTU erworben und eine gültige Kampfrichteranwärterlizenz Vollkontakt-Wettkampf besitzt. Ein Einsatz auf Meisterschaften erfolgt erst, wenn das 16. Lebensjahr vollendet ist. Beim Einsatz auf HTU Vollkontaktturnieren wird der Inhaber der Kampfrichteranwärterlizenz vom Kampfrichterreferenten oder einer von ihm benannten Person anschließend bewertet und bei positiver Beurteilung die Kampfrichter C-Lizenz Vollkontakt-Wettkampf erteilt. Die Kampfrichter C- Lizenz ist Voraussetzung zum Einsatz auf HTU Vollkontaktturnieren. 2.3 Kampfrichter B-Lizenz Vollkontakt-Wettkampf Die Kampfrichter B-Lizenz Vollkontakt-Wettkampf kann nur vergeben werden, wenn der Bewerber eine gültige Kampfrichter C-Lizenz Vollkontakt-Wettkampf besitzt. Als Voraussetzung muss ein Aufbaulehrgang erfolgreich absolviert werden. Der Aufbaulehrgang umfasst die Zeichensprache und das Leiten von Wettkämpfen. Er wird mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen. Bei Bestehen dieser Prüfungen wird die Kampfrichter -B-Lizenz Vollkontakt-Wettkampf erteilt. 2.4 Kampfrichter A-Lizenz Vollkontakt-Wettkampf Die Kampfrichter A-Lizenz Vollkontakt-Wettkampf kann nur vergeben werden, wenn der Bewerber die Kampfrichter B-Lizenz Vollkontakt-Wettkampf besitzt. Als Voraussetzung für die Vergabe muss ein Weiterbildungslehrgang Vollkontakt-Wettkampf absolviert werden. Beim Einsatz auf HTU Vollkontaktturnieren wird der Inhaber der Kampfrichter B-Lizenz Vollkontakt- Wettkampf vom Kampfrichterreferent abschließend bewertet und bei positiver Beurteilung die Kampfrichter A-Lizenz Vollkontakt-Wettkampf erteilt. Sie umfasst die Arbeit der Jury, der Listenführung, den Einsatz als Teamleiter und Aufgaben der Wettkampfleitung.

3. Voraussetzungen für die Vergabe der Kampfrichterlizenzen-Technik Kampfrichter der HTU kann nur sein, wer Mitglied in einem der HTU angeschlossenen Verein ist und aktiv den Taekwondo Sport ausübt. Abweichungen können vom KR Referent entschieden werden. 3.1 Kampfrichteranwärterlizenz Technik Die Kampfrichteranwärterlizenz-Technik kann nur vergeben werden, wenn der Bewerber den 1.Kup nach Richtlinien der DTU erworben und den Kampfrichter-Grundlehrgang Technik erfolgreich absolviert hat. Der Einsatz auf Meisterschaften erfolgt erst, wenn das 16. Lebensjahr vollendet ist. Der Kampfrichter-Grundlehrgang Technik umfasst die Wettkampfordnung (WOP) Technik der DTU und die Ordnung zur Vergabe der Kampfrichterlizenzen Technik. Der Ausbildungsschwerpunkt liegt in der Formenbewertung. Der Lehrgang wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Bei Bestehen dieser Prüfung wird die Kampfrichteranwärterlizenz Technik erteilt. 3.2 Kampfrichter C-Lizenz-Technik Die Kampfrichter C-Lizenz-Technik kann nur vergeben werden, wenn der Bewerber die Kampfrichteranwärterlizenz Technik besitzt. Der Einsatz auf Meisterschaften erfolgt erst, wenn das 16. Lebensjahr vollendet ist. Beim Einsatz auf HTU Formenturnieren wird der Inhaber der Kampfrichteranwärterlizenz vom Kampfrichterreferent oder einer von ihm benannten Person abschließend bewertet und bei positiver Beurteilung die Kampfrichter C-Lizenz-Technik erteilt. Die Kampfrichter C-Lizenz-Technik ist Voraussetzung zum Einsatz bei HTU Formenturnieren. 3.3 Kampfrichter B-Lizenz-Technik Die Kampfrichter B- Lizenz-Technik kann nur vergeben werden, wenn der Bewerber die Kampfrichter C- Lizenz-Technik und Kenntnisse im Ablauf der Formen 1-13 besitzt. Für die Vergabe muss ein Aufbaulehrgang Technik erfolgreich absolviert werden. Der Aufbaulehrgang umfasst die Wettkampfordnung (WOP)Formen der DTU sowie die WOP Anlage 1 Fehlerdefinitionen und WOP Anlage 2 Free Style sowie die Ordnung zu Vergabe von Kampfrichterlizenzen Technik. Der Ausbildungsschwerpunkt liegt in der Formenbewertung. 3.4 Kampfrichter A-Lizenz-Technik Die Kampfrichter A-Lizenz-Technik kann nur vergeben werden, wenn der Bewerber die Kampfrichter B- Lizenz-Technik besitzt. Für die Vergabe muss ein Aufbaulehrgang Technik erfolgreich absolviert werden. Der Aufbaulehrgang umfasst die Wettkampfordnung (WOP) Formen der DTU, sowie die die WOP Anlage 1 Fehlerdefinitionen und WOP Anlage 2 Free Style, sowie die Ordnung zur Vergabe von Kampfrichterlizenzen Technik und die Kenntnisse im Ablauf aller Formen. Die Kampfrichter A- Lizenz-Technik umfasst die Berechnung der Formenvorträge, den Einsatz als Teamleiter und Aufgaben der Wettkampfleitung. 4. Gültigkeit Jede vergebene Kampfrichterlizenz und jeder besuchte Kampfrichterlehrgang ist ein Jahr gültig. 5. Kampfrichterlehrgänge Der Besuch von Kampfrichterlehrgängen der HTU erfordert die Mitgliedschaft eines Verbandes der DTU. Eine Teilnahme ist unabhängig vom Alter und der Graduierung.

6. Einsätze auf Meisterschaften Teilnahme an Meisterschaften der HTU sind jedem lizenzierten Kampfrichter erlaubt, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen bzw. Lizenzen nachgewiesen werden können. Einsätze auf freiwilliger Basis sowie die damit verbundene An-/ Abreisen erfolgen ohne Anspruch auf Kostenvergütung (Reisekostenabrechnung). Zur Durchführung von Meisterschaften lädt der Kampfrichterreferent bzw. dessen Beauftragter Kampfrichter ein. Eingeladene Kampfrichter haben Anspruch auf eine Vergütung gem. Finanz- und Gebührenordnung (FGO) der Hessischen Taekwondo Union e.v. Jeder freiwillig kommende oder eingeladene Kampfrichter hat seine Teilnahme an der Meisterschaft beim Kampfrichterreferenten der HTU anzuzeigen. 7. Verlängerung von Kampfrichterlizenzen Eine Verlängerung der Lizenzen ist nur möglich, wenn der Lizenzinhaber Nachweise in Form von Teilnahme an HTU-Turnieren oder Besuchen von Kampfrichterlehrgängen erbringt. Erfüllt ein Kampfrichter (KR) diese Voraussetzungen für eine Verlängerung nicht, ist eine Rückstufung, z.b. von A-, nach B-, bzw. von B- nach C-Lizenz möglich. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine Verlängerung im darauf folgenden Jahr, kann die Rückstufung wieder lizenzweise "geheilt" werden, d.h., C- wird wieder B- und B- wird wieder A-Lizenz. Es sind folgende Nachweise erforderlich (1 Nachweis entspricht einem Tag): Anwärterlizenz Vollkontakt-Wettkampf keine Verlängerungsmöglichkeit C-Lizenz - Vollkontakt-Wettkampf - 2 Nachweise pro Kalenderjahr B-Lizenz - Vollkontakt-Wettkampf - 3 Nachweise pro Kalenderjahr A-Lizenz - Vollkontakt-Wettkampf - 3 Nachweise pro Kalenderjahr Anwärterlizenz Technik keine Verlängerungsmöglichkeit C-Lizenz -Technik- 2 Nachweis pro Kalenderjahr B-Lizenz -Technik- 3 Nachweise pro Kalenderjahr A-Lizenz -Technik- 3 Nachweise pro Kalenderjahr Jede Lizenzverlängerung beinhaltet die Einhaltung des Regelwerks der DTU, die Einhaltung der Kleiderordnung für Kampfrichter der DTU sowie die aktive Unterstützung der Vorhaben der HTU. Lizenzen können nur vom KR-Referenten verlängert werden. 8. Aberkennung von Kampfrichterlizenzen Jede vergebene Kampfrichterlizenz kann nur vom Kampfrichterreferenten aberkannt werden. Die Aberkennungsgründe sind identisch mit den Bestimmungen der OVK (DTU), Nr. 7.7.3. Weiterhin können Lizenzen aberkannt werden, wenn eingeladene Kampfrichter ihrer Verpflichtung zur Zu-/Absage einer Meisterschaft zu spät oder gar nicht nachkommen eingeladene Kampfrichter trotz Zusage nicht auf Meisterschaften erscheinen eingeladene Kampfrichter die Meisterschaft vor dem offiziellen Ende ohne Zustimmung der Wettkampfleitung verlassen wenn sich ein Kampfrichter, der auf einer Meisterschaft nicht im Amt ist, negativ über andere Kampfrichter äußert wenn ein Kampfrichter in sonstiger Form schädigend gegenüber der HTU/DTU auftritt oder handelt. 9. Kleiderordnung für Kampfrichter Jeder Kampfrichter ist mit Zuerkennung einer Kampfrichterlizenz verpflichtet, die Bestimmungen der Kleiderordnung gem. Regelwerk der DTU (WOT/WOP) einzuhalten. 10. Vergütung von eingeladenen Kampfrichtern Die Vergütung von Kampfrichtern regelt die Finanz- und Gebührenordnung (FGO) der Hessischen Taekwondo Union e.v.

11. Vergütung von sonstigen Personen Zur Erfüllung von Aufgaben auf einer Meisterschaft, kann der Kampfrichterreferent Hilfs- oder Fachpersonal einsetzen (z.b. EDV- Spezialisten, Hilfe in der Wettkampfleitung). Die Vergütung für diese Personengruppe ist identisch mit den Vergütungsbestimmungen eines Kampfrichters mit der A-Lizenz 12. Vergabe der Betreuerlizenz auf Landesebene (keine pflicht) 12.1. Geltungsbereich Es wird die Betreuerlizenz Vollkontakt-Wettkampf, kurz Coachlizenz, auf Landesebene vergeben. Die Lizenz soll einen qualifizierten, regelgerechten Einsatz von Betreuern von Wettkampfteilnehmerinnen und teilnehmern bei HTU-Vollkontakt-Turnieren ermöglichen. Die Vergabe der Lizenz erfolgt durch den Kampfrichterreferenten der HTU. Die Betreuerlizenz ist freiwillig und keine pflicht! 12.2. Voraussetzungen für die Vergabe der Betreuerlizenz Wettkampf- Die Coachlizenz wird nur an mittelbaren Mitgliedern der HTU vergeben, die aktiv den Taekwondo-Sport ausüben. Abweichungen können vom Kampfrichterreferenten entschieden werden. Die Coachlizenz kann nur vergeben werden, wenn - ein Betreuer-/Coachlehrgang-Vollkontakt Wettkampf der HTU besucht wurde der Bewerber den 4.Kup (blauer Gürtel) nach den Richtlinien der DTU erworben und - das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen von dieser Regelung zur Lizenzvergabe sind - alle Mitglieder der Gesamtvorstandschaft der HTU - Landestrainer- und Honorartrainer der HTU - lizenzierte Kampfrichter Vollkontakt-Wettkampf der Klasse C und höher - Inhaber von gültigen Übungsleiter-Trainer B- und Trainer A- Lizenzen sowie - Bundeskaderathleten/innen. Die Vergabe der Betreuerlizenz an diese Personengruppe erfolgt auf Antrag auch ohne Lehrgangsbesuch. 12.3. Ausbildungsinhalte des Betreuerlizenz-Lehrgangs Der Betreuer-/Coachlehrgang Vollkontakt-Wettkampf umfasst die komplette Wettkampfordnung der DTU (WOT). Der Ausbildungsschwerpunkt liegt insbesondere - im Anmeldeverfahren von Meisterschaften /Starterkarten - der Ausrüstung von Wettkämpfer und Betreuern, - Kenntnisse zu Inhalten der Poollisten - der Trefferbewertung (Punktevergabe) - der Kontrolle der Wettkämpfer Kenntnisse in der Arbeitsweise der EDV-Anlagen (Score-Boards) - der Gewichtsprüfung (Waage) - Verwarnungen/Minuspunkte - dem Protestverfahren - KO-Meldungen und (Nachgeben) - Allgemeines zur Wettkämpferbetreuung (Coaching) auf Meisterschaften. Der Lehrgang wird ohne Prüfung abgeschlossen und kostet 15 Euro. 12.4. Gültigkeit Jede vergebene Coachlizenz ist zwei Jahre gültig. Lizenzanträge müssen spätestens ein Monat nach der Durchführung eines Betreuer-/Coachlehrgangs beim Kampfrichterreferenten der HTU beantragt werden. 12.5. Einsätze auf HTU Meisterschaften Die Lizenz soll einen qualifizierten, regelgerechten Einsatz von Betreuern von Wettkampfteilnehmerinnen und teilnehmern bei HTU-Vollkontakt-Turnieren ermöglichen und somit die Wettkämpfe aufwärten.

12.6. Aberkennung von Betreuerlizenzen Jede vergebene Coachlizenz kann nach Rücksprache mit den Mitgliedern des Gesamtvorstandes der HTU vom Kampfrichter-Referent aberkannt werden. Aberkennungsgründe sind u.a.: - Störungen des Wettkampfbetriebes, - Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Bedrohungen, - Gewalttaten gegen Zuschauer, Sportler, Kampfrichter oder Offizielle Die Rechtsordnung findet entsprechend Anwendung. 12.7. Kleider-/Ausrüstung für Betreuer-(Coach) Die Bekleidung des Betreuers (Coaches) ist ein Trainingsanzug (T-Shirt) sowie Turnschuhe mit nicht abfärbender Sohle. Erlaubt ist das Mitführen von Getränkeflaschen aus Plastik (keine Glas!) und Ausstattungsgegenstände für die medizinische und sportphysiotherapeutische Betreuung des Sportlers. Ein Handtuch ist mitzuführen.