Abschnitt 1 Regelungen für das Hauptfach Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur, General Studies und den Professionalisierungsbereich 1

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(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte.

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Transkript:

Nachstehend wird der Wortlaut der sordnung für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur in der vom 1. Oktober 2005 an geltenden Fassung bekannt gemacht, wie er sich aus ergibt. - der Fassung vom 13. Dezember 2005 (Brem.ABl. 2006 S. 72), vom Rektor der Universität genehmigt am 15. Dezember 2005 und - der Ordnung zur Änderung der fachspezifischen sordnung für den Bachelortudiengang Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur an der Universität Bremen vom 24. Oktober 2007 (Brem.ABl 2008 S. 151), vom Rektor der Universität genehmigt am 7. Februar 2008 Fachspezifische sordnung für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 24. Oktober 2007 Die fachspezifische sordnung gilt zusammen mit dem Allgemeinen Teil der sordnung für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005. Abschnitt 1 Regelungen für das Hauptfach Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur, General Studies und den rofessionalisierungsbereich 1 1 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt sechs Fachsemester. 2 Studienaufbau und Studienumfang (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelor-Studiengangs Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur sind insgesamt 180 Kreditpunkte (C) zu erwerben. Das Studium Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur besteht aus: a. dem Hauptfach Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur mit 90 C einschließlich eines möglichen Auslandssemesters sowie der Bachelorarbeit b. dem rofessionalisierungsbereich (45 C) für das Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder den General Studies (45 C) für das Studienziel nicht-schulische Berufsfelder sowie c. einem Nebenfach (45 C) Studierende mit dem Studienziel nicht-schulische Berufsfelder müssen General Studies belegen und können ein beliebiges Nebenfach aus einem der vier Cluster wählen. (Anlage 4) Studierende mit dem Studienziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen müssen den rofessionalisierungsbereich belegen und können folgende Nebenfächer wählen: 1 Die Bestimmungen des Abschnitts 1 gelten für die Module und Veranstaltungen, die das Hauptfach anbietet. Für Module und Veranstaltungen anderer Fächer gelten die Regelungen der sordnungen der anderen Fächer, sofern sie von denjenigen des Abschnitts 1 abweichen.

- Deutsch - Mathematik - Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) 2 (2) Das Studium ist in Module gegliedert, es können jedoch auch en zu einzelnen Lehrveranstaltungen verlangt werden. a. Das Hauptfach Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur vermittelt folgende Kenntnisse und Fertigkeiten: im flichtbereich grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten des Fachs 2 Umfang von 54 C einschließlich der Bachelorarbeit im Umfang von 12 C im Einführung in die Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport I (9 C) Einführung in die Fachdisziplinen der Sportwissenschaft I (6 C) Einführung in die Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport II (9 C) Einführung in die Fachdisziplinen der Sportwissenschaft II (6 C) rojektstudium schulisches Berufsfeld (9 C) rojektstudium nicht-schulisches Berufsfeld (9 C) Betreuung der Bachelorarbeit: Examenscolloquium (3 C) Bachelorarbeit (12 C) im Wahlpflichtbereich können Schwerpunkte gesetzt werden im Umfang von 36 C in den Gebieten Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport I (Bewegungsfelder) (6 C) Fachdisziplinen der Sportwissenschaft I (englischsprachig und unter Einbeziehung wissenschaftlicher Methoden) (9 C) Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport II (Bewegungsfelder) (6 C) Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport II (neue Bewegungskulturen) (6 C) Fachdisziplinen der Sportwissenschaft II (unter Einbeziehung wissenschaftlicher Methoden) (9 C) Fachdisziplinen der Sportwissenschaft II (unter Einbeziehung wissenschaftlicher Methoden und einer thematischen Fokussierung auf die neuen Bewegungskulturen) (9 C) Schwerpunktfach Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport I (Bewegungsfelder) (6 C) Schwerpunktfach Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport I (Interdisziplinäres rojekt mit thematischer Fokussierung auf neue Bewegungskulturen) (6 C) b. Im rofessionalisierungsbereich werden Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Gebieten im Umfang von 45 C vermittelt: Orientierungspraktikum (6 C) Schlüsselqualifikationen (9 C) Erziehungswissenschaften einschließlich Schulpraktikum (15 C) Fachdidaktik Hauptfach (15 C) 2 Anmerkung: Die Modulbeschreibungen sind Teile der Studienordnung

3 c. Im Bereich General Studies werden Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Gebieten im Umfang von 45 C (flichtbereich und Wahlpflichtbereich) vermittelt: im Umfang von 24 C (flichtbereich) bezogen auf das Fach Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur Berufspraktikum und Begleitveranstaltung (6 C) Grundlagenkenntnisse (9 C) Körper und Bewegung als Schlüsselkategorien des Sozialen (9 C) im Umfang von 21 C (Wahlpflichtbereich) aus allen Angeboten des ools General Studies des Fachbereichs 9 bzw. der Universität (3) Die im Studienplan vorgesehenen flicht- und Wahlpflichtmodule werden im jährlichen Turnus angeboten. Die einzelnen Lehrveranstaltungen werden von der Studienkommission in der Jahresplanung des Lehrprogramms ausgewiesen. Darüber hinaus können auf Antrag auch weitere Module und Lehrveranstaltungen von der Studienkommission für die entsprechenden sgebiete ins Lehrprogramm aufgenommen werden. (4) Das dritte, vierte oder fünfte Fachsemester kann als Auslandssemester absolviert werden. Nähere Bestimmungen sind in der Studienordnung geregelt. (5) Das für Studierende mit dem Studienziel nicht-schulische Berufsfelder verpflichtende sechswöchige raktikum kann in Deutschland oder im Ausland absolviert werden; es werden 6 C für das raktikum und die integrierte Begleitveranstaltung vergeben. Über das raktikum ist ein unbenoteter Auswertungsbericht zu schreiben. Näheres regelt die Studienordnung. (6) Lehrveranstaltungen im flichtbereich werden in deutscher, im Wahlpflichtbereich in deutscher oder englischer Sprache gehalten. 3 en (1) en können in den folgenden Formen durchgeführt werden: 1. mündliche von ca. 30 Minuten Dauer 2. Klausur von mindestens 60 Minuten und maximal 180 Minuten Dauer 3. Hausarbeit (ca.15 Seiten ohne Anlagen) 4. Studienarbeit (ca. 15 Seiten ohne Anlagen) 5. rojektarbeit und rojektbericht mit einem eigenen Beitrag von mindestens 10 Seiten (ohne Anlagen) 6. raktikumsbericht (ca.10 Seiten ohne Anlagen) 7. Sportpraktische (2) Anmeldungen zu Modulprüfungen erfolgen spätestens vier Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltungen des Moduls, in dem eine abzulegen ist. Danach sind Rücktritte nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des sausschusses möglich. (3) Sofern in den Anlagen zu dieser Ordnung die sformen nicht festgelegt sind, kann der rüfer eine sform gemäß Abs. 1 festlegen. Formen, Fristen und Dauer sind den Studierenden zu Beginn des Moduls bekannt zu geben.

4 (4) en müssen so terminiert werden, dass sie in dem Semester, in dem die entsprechende Lehrveranstaltung bzw. ein Modul endet, erstmalig vollständig erbracht und bewertet werden können. Die erstmalige Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung soll zu Beginn des darauf folgenden Semesters ermöglicht werden. (5) Nicht bestandene en können zweimal wiederholt werden. (6) Wiederholungen von nicht bestandenen en in der Form nach Absatz 1 Ziffer 2 und 3 können mit Zustimmung des rüfers auch als mündliche durchgeführt werden. 4 Anerkennung von Studien- und sleistungen Kreditpunkte und sleistungen im Fach Sportwissenschaft an der Universität Oldenburg werden auf der Grundlage der bestehenden Kooperationsvereinbarung anerkannt. Die Anerkennung von Studien- und sleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, erfolgt durch den sausschuss. Die Anerkennung von Studien- und sleistungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums an anderen Hochschulen erbracht werden sollen, soll vor Antritt des Auslandsstudiums mit dem sausschuss geklärt werden. 5 sanforderungen der Bachelorprüfung Die sanforderungen sind in Anlage 1 und 2 aufgeführt. 6 Bachelorarbeit und Kolloquium (1) Die Anmeldung zur Bachelorarbeit setzt den Erwerb von mindestens 60 Kreditpunkten im Hauptfach voraus. (2) Über die Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Bachelorarbeit und Kolloquium werden mit einer gemeinsamen Note bewertet. Das Kolloquium macht 30% der gemeinsamen Note aus. Für die Bachelorarbeit einschließlich Kolloquium werden 12 C vergeben. (3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Ihr Umfang soll 30 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Die Bearbeitungsfrist kann vom sausschuss bei Vorliegen gewichtiger Gründe auf Antrag um maximal zwei Wochen verlängert werden. (4) Das Kolloquium umfasst eine 10-minütige räsentation der Ergebnisse der Arbeit und eine anschließende 20-minütige Diskussion. Das Kolloquium wird von den beiden Gutachtern der Bachelorarbeit bewertet. (5) Die Bachelorarbeit kann mit Genehmigung des sausschusses auch als Gruppenarbeit mit bis zu zwei Kandidaten erstellt werden. (6) Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden. Unabhängig von der gewählten Sprache, muss ein Abstract in englischer Sprache von höchstens einer Seite enthalten sein. Der sausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind.

5 (7) Eine mit nicht ausreichend bewertete Bachelorarbeit oder ein mit nicht ausreichend bewerteter Teil einer Gruppenarbeit kann auf Antrag einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses an den sausschuss zu stellen. 7 Gesamtnote der Bachelorprüfung Die gemeinsame Note von Bachelorarbeit und Kolloquium macht 20% der Gesamtnote aus. 80% der Gesamtnote werden aus den mit C gewichteten Noten der Module und Veranstaltungen gebildet. 8 Zeugnis und Urkunde Aufgrund der bestandenen wird der akademische Grad verliehen. Bachelor of Arts (abgekürzt: B.A.) Abschnitt 2 Regelungen für das Nebenfach Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur 9 Studienaufbau und Studienumfang (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Nebenfachs Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur sind insgesamt 45 Kreditpunkte (C) zu erwerben. Das Studium ist in Module und einzelne Lehrveranstaltungen gegliedert. Das Nebenfach Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur vermittelt folgende Kenntnisse und Fertigkeiten: a. Im flichtbereich grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten des Fachs im Umfang von 39 C: Einführung in die Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport I (9 C): Einführung in die Fachdisziplinen der Sportwissenschaft I (6 C) Einführung in die Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport II (9 C) Einführung in die Fachdisziplinen der Sportwissenschaft II (6 C) rojektstudium schulisches Berufsfeld (9 C) rojektstudium nicht-schulisches Berufsfeld (9 C) b. Im Wahlpflichtbereich wählen Studierende im Umfang von 6 C in den Schwerpunkten Schwerpunktfach Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport I (Bewegungsfelder) (6 C) Schwerpunktfach Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport I (Interdisziplinäres rojekt mit thematischer Fokussierung auf neue Bewegungskulturen) (6 C)

(2) Lehrveranstaltungen werden in deutscher Sprache gehalten. 6 10 en (1) en können in den folgenden Formen durchgeführt werden: 1. mündliche von ca. 30 Minuten Dauer 2. Klausur von mindestens 60 Minuten und maximal 180 Minuten Dauer 3. Hausarbeit ca.15 Seiten (ohne Anlagen) 4. Studienarbeit ca. 15 Seiten (ohne Anlagen) 5. rojektarbeit und rojektbericht mit einem eigenen Beitrag von mindestens 10 Seiten (ohne Anlagen) 6. Sportpraktische (2) Anmeldungen zu Modulprüfungen erfolgen spätestens vier Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltungen des Moduls, in dem eine abzulegen ist. Danach sind Rücktritte nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des sausschusses möglich. (3) Sofern in den Anlagen zu dieser Ordnung die sformen nicht festgelegt sind, kann der rüfer eine sform gemäß Abs. 1 festlegen. Formen, Fristen und Dauer sind den Studierenden zu Beginn des Moduls bekannt zu geben. (4) en müssen so terminiert werden, dass sie in dem Semester, in dem die entsprechende Lehrveranstaltung bzw. ein Modul endet, erstmalig vollständig erbracht und bewertet werden können. Die erstmalige Wiederholung einer nicht bestandenen soll zu Beginn des darauf folgenden Semesters ermöglicht werden. (5) Nicht bestandene en können zweimal wiederholt werden. (6) Wiederholungen von nicht bestandenen en in der Form nach Absatz 1 Ziffer 2 und 3 können mit Zustimmung des rüfers auch als mündliche durchgeführt werden. 11 Anrechnung von Studien- und sleistungen Kreditpunkte und sleistungen im Fach Sportwissenschaft an der Universität Oldenburg werden auf der Grundlage der bestehenden Kooperationsvereinbarung anerkannt. Die Anerkennung von Studien- und sleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, erfolgt durch den sausschuss. Die Anerkennung von Studien- und sleistungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums an anderen Hochschulen erbracht werden sollen, soll vor Antritt des Auslandsstudiums mit dem sausschuss geklärt werden. 12 sanforderungen für das Nebenfach Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur Die sanforderungen sind in Anlage 3 aufgeführt.

7 13 Geltungsbereich und Inkrafttreten Diese sordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Bremen, den 7. Februar 2008 Der Rektor der Universität Bremen

Anlage 1: sanforderungen Hauptfach Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur Modul /W Titel C sform 10 Einführung in die Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und 9 Klausur und sportpraktische Sport I Einführung in die Fachdisziplinen 6 Klausur oder 11 12 14 15 16 17 18 19 20 21 22 25 26-27 W W W W W W W W 8 der Sportwissenschaft I Einführung in die Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport II Einführung in die Fachdisziplinen der Sportwissenschaft II Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport I Fachdisziplinen der Sportwissenschaft I (englischsprachig und unter Einbeziehung wiss. Methoden) Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport II (Bewegungsfelder) Fachdisziplinen der Sportwissenschaft II (unter Einbeziehung wiss. Methoden) Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport II (neue Bewegungskulturen) Fachdisziplinen der Sportwissenschaft II (unter Einbeziehung wiss. Methoden und einer thematischen Fokussierung auf die neuen Bewegungskulturen) Schwerpunktfach: Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport I (Bewegungsfelder) rojektstudium schulisches Berufsfeld Schwerpunktfach: Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport II (Interdisziplinäres rojekt mit thematischer Fokussierung auf neue Bewegungskulturen) mündliche 9 Klausur und sportpraktische 6 Klausur oder mündliche und sportpraktische 9 Klausur, mündliche, Hausarbeit oder Studienarbeit und sportpraktische 9 Klausur, mündliche, Hausarbeit oder Studienarbeit und sportpraktische 9 Klausur, mündliche, Hausarbeit oder Studienarbeit und sportpraktische 9 rojektarbeit und rojektbericht und sportpraktische rojektstudium nicht-schulisches Berufsfeld 9 rojektarbeit und rojektbericht Bachelorarbeit einschl. 15 Thesis und Betreuung Colloquium Summe der C 90

9 Anlage 2 a) rofessionalisierungsbereich Modul /W Titel C sform B 1 Orientierungspraktikum mit 6 raktikumsbericht 1 Begleitseminar B 2 W Schlüsselqualifikationen aus 9 N.N. 2 dem vom ZfL zertifizierten ool B 3 Erziehungswissenschaft incl. 15 N.N. Erzwiss. Schulpraktikum 3 B 5 Fachdidaktik: Schulpraktikum 6 raktikumsbericht 4 B 6 5 mit Begleitseminar Fachdidaktik: Schwerpunktfach Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport II (Bewegungsfelder) Summe der C 45 9 Klausur oder mündliche und sportpraktische b) General Studies Modul /W Titel C sform GS 1 raktikum 6 raktikumsbericht 1 mit Begleitseminar GS 2 2 Grundlagenkenntnisse 9 Klausur, mündliche oder Hausarbeit GS 4 3 Körper und Bewegung als Schlüsselkategorien des Sozialen 9 Klausur, mündliche oder Hausarbeit GS W Angebote aus dem ool General Studies 21 Siehe dort Summe der C 45 3 Vgl. dazu die gesonderten Bestimmungen für den rofessionalisierungsbereich Erziehungswissenschaften gemäß Anlage 5

10 Anlage 3: sanforderungen Nebenfach Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur Modul /W Titel C sform 10 Einführung in die Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und 9 Klausur und sportpraktische Sport I Einführung in die Fachdisziplinen 11 12 14 21 25-22 26 W W der Sportwissenschaft I Einführung in die Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport II Einführung in die Fachdisziplinen der Sportwissenschaft II Schwerpunktfach: Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport I (Bewegungsfelder) Schwerpunktfach: Theorie und raxis von Bewegung, Spiel und Sport I (Interdisziplinäres rojekt mit thematischer Fokussierung auf neue Bewegungskulturen) 9 Klausur und sportpraktische, sportpraktische, sportpraktische rojektstudium schulisches Berufsfeld 9 rojektarbeit und rojektbericht rojektstudium nicht-schulisches 9 rojektarbeit und Berufsfeld rojektbericht Summe der C 45 Die Studierenden haben die Wahl zwischen Modul 21 und 25 Anlage 4: Cluster der Bachelor-Nebenfächer für nicht-schulische Berufsfelder Cluster 1 Cluster 2 Cluster 3 Cluster 4 Naturwiss. Sozialwiss. hilologien Human- & Kulturwiss. & Ing.Wiss. Biologie Geografie Deutsch/Germanistik Kulturwissenschaft Chemie Geschichte Englisch/English Speaking Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik Cultures Mathematik olitikwissenschaft Französisch/Frankoromanistik flegewissenschaft hysik Italianistik hilosophie Linguistik Religionswissenschaft Spanisch/Hispanistik Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur Gesundheitswissenschaften/ublic Health

11 Anlage 5: Regelungen für den rofessionalisierungsbereich Erziehungswissenschaft [Studienziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GY)] 1 Studienaufbau und Studiendauer (1) Das Studium im rofessionalisierungsbereich Erziehungswissenschaft im Rahmen eines Studiums Bachelor of Arts / Bachelor of Science mit dem Studienziel Lehramt an öffentlichen Schulen (Gymnasium und Gesamtschule) ist neben den fachdidaktischen Studien und dem Studium der Schlüsselqualifikationen obligatorischer Bestandteil des Studiums des rofessionalisierungsbereichs. (2) Das Studium des rofessionalisierungsbereichs Erziehungswissenschaften ist modularisiert und umfasst im Rahmen des Bachelor-Studiums drei erziehungswissenschaftliche flichtmodule im Umfang von insgesamt 15 C: Modul EW L1: Erziehungswissenschaftlich denken und arbeiten: Eine Einführung in Erziehungswissenschaften (3 C); Modul EW L2: Schule und Unterricht gestalten: Grundlagen der Lehr-Lern-Theorie (Allgemeine Didaktik) (6 C); Modul EW L2: Erziehungswissenschaftliches raktikum (6 C) (3) Die erziehungswissenschaftlichen Module des rofessionalisierungsbereichs sind in der Studienordnung für den rofessionalisierungsbereich Erziehungswissenschaft (vgl. Anlage zur fachspezifischen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur im Haupt- und Nebenfach) ausführlicher beschrieben. 2 sanforderungen im rofessionalisierungsbereich Erziehungswissenschaft (1) Der erfolgreiche Abschluss der erziehungswissenschaftlichen Module ist Teil der zu erbringenden sleistungen und Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelor- Arbeit. (2) Für die Modulprüfungen im rofessionalisierungsbereich Erziehungswissenschaft werden folgende sanforderungen und sformen festgelegt: Modul Titel / C s- sform W vorleistungen EW L1 Einführung in die 3 Keine ortfolio Erziehungswissenschaft EW L2 Grundlagen der Lehr- 6 Keine ortfolio Lern-Theorie (Allgemeine Didaktik) EW Erziehungswissenschaftliches 6 Keine raktikumbericht L2 raktikum 15 3 Bachelorarbeit Im rofessionalisierungsbereich Erziehungswissenschaft des Bachelorstudiengangs Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur mit dem Studienziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen kann keine Bachelorarbeit geschrieben werden.