SATZUNG. Des Islandpferde Reiter- und Züchterverbandes Regionalgruppe Allgäu/Schwaben e.v.

Ähnliche Dokumente
SATZUNG des Reit- und Fahrvereins Pferdefreunde Vilseck und Umgebung e.v.

Satzung. die Ausbildung von Reiter und Pferd, auch in den für das Islandpferd typischen Gangarten Tölt und Paß

Satzung der tierärztlichen Pferdesportgruppe e. V.

Satzung gültig ab 01/2018. des Pferdesportvereins (PSV) Mieler Dressursportgemeinschaft e.v. Name, Rechtsform und Sitz des Vereins

Interessengemeinschaft Islandpferde Göttingen

Satzung. des Zucht-, Reit- und Fahrvereins Altenrheine e.v.

Satzung. Reitverein Siedlerhof 2003 e.v. 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins

Reitverein Elisenau e.v.

R e i t - u n d F a h r v e r e i n S p r e n d l i n g e n e. V. Sitz in Dreieich-Sprendlingen, gegründet

mit dem Sitz in Norderstedt ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Norderstedt eingetragen.

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Satzung des Reitverein Pferde Stärken Fulda (PSF)

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Satzung. des Traditions- und Kavallerie-Reitsportvereins Deutscher Kavallerieverband e.v. 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins

des Pferdesportvereins Reitsportgemeinschaft Herne-Börnig e.v.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung Fassung 2012

Satzung Vereins EL21

Satzung des Pferdesportvereins (PSV) Vereinigter Reit- und Fahrverein Remscheid e.v. vom 05. März 2007

Satzung. Name und Sitz

Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.

Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung. Satzung. Name und Sitz

S a t z u n g. des Reitvereins Hainholzhof Göttingen und Herberhausen e.v. 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

1.3 ein breit gefächertes Angebot in den Bereichen des Breiten- und Leistungssports aller Disziplinen;

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Satzung Pferdesportvereins Stahnsdorf e.v.

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Satzung des Vereins Sternwarte Südheide

SATZUNG DES VEREINS GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER STAATLICHEN HOCHSCHULE FÜR MUSIK UND DARSTELLENDE KUNST IN STUTTGART E.V.

Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr.

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

SATZUNG. des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom

Karnevals Club Tiefenbach e.v.

Pferdefreunde Reiterhof Laurent e.v.

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.

Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.

Satzung. Name und Rechtsform, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

Satzung des Pferdesportvereins Hofgut Liederbach e.v.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

S a t z u n g Pro Hund Philippsburg e. V.

Satzung Inhaltsverzeichnis

Förderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung

Satzung. der Reitsportgemeinschaft Berlin-Brandenburg (RSG B-B) e.v.

DAAD-Freundeskreis e.v.

Satzung. Altstadtfreunde Nürnberg e.v. 1 Sitz, Geschäftsjahr

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v."

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

1 Name und Sitz des Vereins

Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..

Reitverein Mittenwalde e.v.

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.

Satzung des Vereins Bensheim hilft

Satzung Chaos Consulting beschlossen durch die Mitgliederversammlung am

Reisen mit Rollstuhl e.v.

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung

S A T Z U N G. des Reit- und Fahrvereins Nordwohlde e.v. (Name, Sitz und Geschäftsjahr) 2 (Zweck des Vereins und Verwendung der finanziellen Mittel)

HQ100-Schutz für Glaucha

(1) Der Verein führt den Namen German Labour History Association (GLHA).

Volldampf für Kinder e.v. Satzung

IG Messler Kerb e.v. Vereinssatzung

1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins)

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.

Satzung des Fördervereines Kinder(t)raum Flensburg e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Kinder(t)raum Flensburg e.v.

Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda

Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf

S A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v.

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.

Satzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart

VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG. Fassung vom Juni 2005

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit

Satzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06.

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung des Vereins zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen e. V.

SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v.

Satzung für Sportverein

Satzung. Paulus Kinder. Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus

Satzung. Deutsch-Französische Gesellschaft. Schleswig-Holstein e.v. Sitz Kiel. (Stand 1998) Form und Zweck

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.

Freunde und Förderer des Fachbereichs Rechtspflege. in Starnberg.

l Name, Sitz, Geschäftsjahr

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. Förderverein der Grundschule Kreuzäcker

Transkript:

1 Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen: Islandpferde Reiter- und Züchterverband Sein Sitz ist Marktoberdorf (02.03.2009) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Zweck und Aufgaben des Vereins; Gemeinnützigkeit 1. Der Verein bezweckt: 1.1 Das Reiten auf Islandpferden im Sinne eines Ausgleichssports und zur Vertiefung der Tier- und Naturliebe, insbesondere Pflege des Jugendsports und der freien Jugendhilfe. 1.2 Die Ausbildung von Reiter und Pferd, auch in den für das Islandpferd typischen Gangarten Tölt und Pass. 1.3 Aufklärung über Haltung und Zucht von Islandpferden insbesondere die Durchsetzung des Zieles der Reinzucht. 1.4 Das Ausrichten von Leistungswettbewerben gemäß Islandpferde-Prüfungs-Ordnung (IPO). 1.5 Hilfe und Unterstützung bei der mit dem Sport verbundenen Pferdehaltung als Maßnahme zur Förderung des Sports und des Tierschutzes. 1.6 Förderung des Reitens in der freien Landschaft zur Erholung im Rahmen des Freizeitbreitensports und die Unterstützung aller Bemühungen zur Pflege der Landschaft und zur Verhütung von Schäden. 2. Durch die Erfüllung seiner Aufgaben verfolgt der Verein selbstlos, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 3. Der Verein verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. 4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 5. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

3 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen oder Personenvereinigungen werden. Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung und deren Annahme erworben. Die schriftliche Beitrittserklärung ist an den Vorsitzenden des Vereins zu richten. Bei Kindern und Jugendlichen bedarf sie der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter; Personen im Alter vom 14 bis 18 Jahren gelten als Jugendliche, Personen unter 14 Jahren als Kinder. Der Vorsitzende entscheidet über die Annahme. Bei Ablehnung kann die Entscheidung des geschäftsführenden Beirates gefordert werden. Natürliche Personen als auch juristische Personen sowie Personenvereinigungen erkennen mit ihrem Eintritt die Satzung und die darin verankerten Zwecke an. 2. Der geschäftsführende Vorstand kann verdienten Mitgliedern und anderen Persönlichkeiten, die den Islandpferdesport und die Vereinsarbeit wesentlich gefördert haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen. 4 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. 2. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, wenn das Mitglied sie bis 01. Oktober des Jahres eingeschrieben, schriftlich kündigt. 3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden wenn es 3.1 gegen die Satzung oder gegen satzungsmäßige Beschlüsse verstößt 3.2 gegen die Belange des Tierschutzes verstößt 3.3 seiner Beitragspflicht trotz Mahnung länger als 6 Monate nicht nachkommt. Über den Ausschluss entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Das ausgeschlossene Mitglied kann den Ausschluss binnen 4 Wochen durch schriftlich begründete Beschwerde anfechten, über die dann die Mitgliederversammlung entscheidet. 5 Geschäftsführung und Beiträge 1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. 3. Beiträge sind im voraus zu zahlen. Die Zahlungsweise wird durch den geschäftsführenden Beirat bestimmt.

6 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: 1. die Mitgliederversammlung 2. der geschäftsführende Vorstand. 7 Mitgliederversammlung 1. Im ersten Quartal eines jeden Jahres muss eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Der geschäftsführende Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss dies tun, wenn es von mindestens einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe beantragt wird. 2. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder seinem Vertreter durch schriftliche Einladung an die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Zwischen dem Tage der Einberufung und dem Versammlungstag müssen vier Wochen liegen. 3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. 4. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen. Soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet die einfache Mehrheit. 5. Wahlen erfolgen durch Handzeichen; auf Beschluss von einem Drittel der Anwesenden Vereinsmitglieder wird durch Stimmzettel gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt; Stimmenthaltung gilt als nicht abgegebene Stimme. Erhält keiner der Kandidaten die Mehrheit, so findet zwischen den beiden Kandidaten mit dem höchsten Stimmergebnis eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden zu ziehende Los. 6. Kinder haben kein Stimmrecht; Jugendliche ab dem vollendeten 15 Lebensjahr. 7. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die die Beschlüsse und Anträge im Wortlaut und die Ergebnisse von Wahlen verzeichnen muss. Sie ist vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

8 Aufgaben der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung entscheidet über 1. die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes 2. die Wahl von zwei Kassen- und Rechnungsprüfern, die nicht Mitglieder des Vorstandes sein dürfen und für 4 Jahre gewählt werden. 3. die Entlastung des Vorstandes 4. Beiträge, Aufnahmegebühr und Umlagen 5. die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins 6. die Anträge wie vorgesehen. Beschlüsse über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. 9 Geschäftsführender Vorstand 1. Der Verein wird von dem geschäftsführenden Vorstand geleitet. 2. Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an: 2.1 der erste Vorsitzende 2.2 der stellvertretende Vorsitzende 2.3 der Schriftführer 2.4 der Schatzmeister 2.5 der Zuchtwart 2.6 der Sportwart 2.7 der Jugendwart 2.8 der Freizeitwart 2.9 der Referent für Öffentlichkeitsarbeit 3. Vorstand im Sinne des 26 Abs. 2 BGB sind der erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt folgende Regelung: Der stellvertretende Vorsitzende ist nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden befugt, diesen zu vertreten.

4. Der geschäftsführende Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes während seiner Amtszeit aus, so ist von der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl durchzuführen. Scheidet der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende während der Amtszeit aus, so ist innerhalb von zwei Monaten eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die die Ergänzungswahl durchführt. 5. Der geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist, Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 6. Über die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes ist eine Niederschrift aufzunehmen, die die Gegenstände der Beratungen und die Beschlüsse verzeichnen muss. Sie ist vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes zu unterzeichnen. 10 Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über 1. die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse 2. die Erfüllung aller dem Verein gestellten Aufgaben, soweit die Entscheidung nicht der Mitgliederversammlung nach dieser Satzung vorbehalten ist. 11 Auflösung des Vereins 1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. 2. Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an den IPZV Dachverband, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Dies gilt auch bei Aufhebung des Vereins und bei Wegfall des bisherigen Zweckes. 12 Soweit in vorstehenden nicht abweichende Regelungen getroffen sind, gelten im übrigen die Bestimmungen des BGB 13 Die Geschäftsordnung, in ihrer jeweils gültigen Fassung, ist Bestandteil der Satzung.

Diese Satzung wurde am 03.03.07 erstellt. Diese Satzung wurde geändert am 02.03.09. Abschrift der Originalfassung erstellt am 04.07.2007 / Sommerkamp