Kraftfahrt-Bundesamt



Ähnliche Dokumente
Kraftfahrt-Bundesamt

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

- TN /N40 Ø76,9xØ72,6 5/120/72,

ACHTUNG Es ist sowohl das alte Teilegutachten, als auch das neue Teilegutachten hinterlegt.

- TN3F-6516 / ohne Ring 5/127/71,

- ST985 / Ø74,1xØ72,6 5/120/72,

Am Taubenfeld Heidelberg W4 PCC 7015 W4/72,6-64,1 5/114,3/64,

- TN /N21 Ø72,6xØ64,1 4/114,3/64,

W5 MAM W5/N25 Ø72,6xØ67,1 5/120/67,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

C2YX ZH6570 C2YX / ohne Ring 5/127/71,

B1 RG B1 / ohne Ring 5/120/72,

Dt. Brennstoffvertrieb GmbH BALI 4515 / ohne Ring 3/112/57,0 23,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

D3 RCD D3/ohne Ring 5/112/66,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel

Industriestraße Fußgönheim B9 LE 859 B9/Z18 Ø76-72,6 5/120/72,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr ) durchgeführt.

5G TN /5G / ohne Ring 5/120/72,

B7 LI 757 B7/Z39 Ø70-66,7 5/112/66,

8 J x 18 FH Typ AFG und 10 J x 18 FH Typ AFW AEZ Leichtmetallräder GmbH

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr ) durchgeführt.

Landzungenstraße Mannheim. Y1 KT Y1/N05 Ø63,4xØ57,1 4/100/57,

mit Verwendung an Achse 1 (kg) N1 B N1/ohne Ring 5/114,3/66,

- TN /N20 Ø72,6xØ63,4 5/108/63,

M3 DC 756 M3/ohne Ring 5/112/66, ww

/ Ø63,4-54,1 4/100/54,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

8Jx18H2 Typ SI 808 und 9Jx18H2 Typ SI 908 Rial Leichtmetallfelgen GmbH

(kg) D115 5/108 / Ø63.5xØ60.1 5/108/60,

GUTACHTEN. Typ: PS12. für Leichtmetallrad. (7,5 x 17) LK 5 / 112 ET 28. Stand: 07/10

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ SAMOA 7517 Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Schraube M12x1,25 Kegel VS-Set 2253 S02 Serienschraube M14x1,5

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LAPPLAND 5514 Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

(kg) W3 RCD4 808 W3/N26 Ø72,6-Ø57,1 5/112/57,

9 J x 16 H2 Typ SR400/169 und 9 J x 16 H2 Typ SR400/169. Gieschenhagen Bad Segeberg

VT KT VT / ohne Ring 5/120/65,

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

5K K / ohne Ring 5/112/57,

(kg) W4 RC W4/N25 Ø72,6-Ø67,1 5/114,3/67,

PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM8-8519

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D Lambsheim

W5 B W5/ ohne Ring 5/120/72,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

(kg) X5 PV6014 X5/63,3-57,1 5/100/57,

V3 B V3/ohne Ring 5/112/57,

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ LAPPLAND 6516 Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

A5 SP665 A5/Z10 Ø70-67,1 4/114,3/67,

B1 RG B1 / ohne Ring 5/120/72,

Y3 W Y3/N26 Ø72,6xØ57,1 5/112/57,

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) U 707.FX.38

B7 NRG66 B7/Z15 Ø70-66,6 5/112/66,

B3 LE 604 B3/Z03 Ø63,3-57,1 5/100/57,

8,5Jx19H2 Typ B und 9,5Jx19H2 Typ B Brock Alloy Wheels GmbH

8Jx17H2 Typ KT und 9Jx17H2 Typ KT8 9017

W5 RCM2 656 W5/ohne Ring 5/120/72,

mit Verwendung an Achse 1 (kg) P3 B P3 / ohne Ring 5/112/66, Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)

FLORIDA 7517/Ø74,1-Ø60,1 5/108/60,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

/ L-Ø /112/66,

V2 KT V2/N26 Ø72,6xØ57,1 5/100/57,

B9 FL 807 B9/Z18 Ø76-Ø72,6 5/120/72,

W1 V6-70 W1/ohne Ring 5/120/72,

(kg) W9 B W9/74,1-67,1 4/114,3/67,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

8,5 J x 20 H2 Typ und 10 J x 20 H2 Typ 01716

(kg) V2 AR18 V2/Ø64/Ø54,1 4/100/54,

Via Brocchi, 22 I Bassano del Grappa(VI)

W5 B600PQ7517 W5/ 72,6x67,1 5/120/67, Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) S01 Mutter M14x1,5

5G TN /5G / Ø72,6-Ø67,1 5/120/67,

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ LAPPLAND 6015 Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ M UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

8,5Jx19H2 Typ KT und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519

PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ TN Thai Alloy Manufacturing Co.Lt

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr ) durchgeführt.

U6 GR7057 U6/ohne Ring 5/112/66,

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr ) durchgeführt.

C5 Kyro 9 C5/Z25 Ø76-Ø57,1 5/112/57,

X4 RCM2 656 X4/ohne Ring 5/108/63,

B9 NI808 B9/Z19 Ø76-74,1 5/120/74,

PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ GR757 UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

Achse 1 Achse 2 Modell KT10 KT10 Typ KT KT Radgröße 8,5Jx19H2 9,5Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

- GA775 / Ø74,1xØ72,6 5/120/72,

(kg) W1 CX W1/74,1 / 60,1 5/108/60,

(kg) W6 AS W6 / ohne Ring 5/120/74,

B8 EX706 B8/Z11 Ø70-66,1 5/114,3/66,

ON RP ON/ohne Ring 5/105/56,

B3 PC 757 B3/Z03 Ø63,3-57,1 5/100/57,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

(kg) D218 5/120 / Ø76xØ65.1 5/120/65,

(kg) 120 CB /ohne Ring 5/120/72,

B7 DR 656 B7/Z15 Ø70-66,6 5/112/66,

M8 DH 757 M8/ohne Ring 5/112/66, S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 mm S02 Schraube M14x1,5 Kugel d=28 mm

Transkript:

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach 22 in Verbindung mit 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 47468 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 4,5 J x 15 H2 Typ: BALI 4515 Inhaber der ABE und : Deutscher Brennstoffvertrieb Würzburg Fritz Kortekamp GmbH DE-97080 Würzburg Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 47468 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden.

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47468 2 Die ABE Nr. 47468 erstreckt sich auf die Sonderräder 4,5 J x 15 H2, Typ BALI 4515, in der Ausführung: Nr. Ausführungsbezeichnung Zulässige Abrollkreis-preß- max. Loch- Ein- Mittenloch- der Kennzeichnung Kennzeichnung Anlage Rad Zentrierring in kg in mm Lochzahl in mm auf dem auf dem Radlast umfang in mm / tiefe in mm 1 BALI 4515 ohne Ring 57,0 250 1735 112/3 23,5 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der Anlage des Gutachtens Nr. 55105308 (1. Ausfertigung) genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des s oder das zeichen, die Felgengröße, die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 16.10.2008 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 27.11.2008 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Gutachten Nr. 55105308 (1. Ausfertigung)

GUTACHTEN zur ABE Nr. 47468 nach 22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105308 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 4,5Jx15H2 Typ BALI 4515 Seite 1 von 4 Auftraggeber Paradiesstraße 14b 97080 Würzburg 04102020050 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell BALI Typ BALI 4515 Radgröße 4,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 34337 BALI 4515 / ohne Ring 3/112/57,0 23,5 250 1735 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47468 zeichen DBV Radtyp und Ausführung BALI 4515 Radgröße 4,5Jx15H2 Einpresstiefe ET 23,5 Giessereikennzeichen ZCW Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Abrollumfang (mm) Nr. S01 Art der Befestigungsmittel Serienschraube M12x1,5 Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Kugel d=23,8 110 25 OE Schraube Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55105308) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Micro Compact Car / smart Spurverbreiterung innerhalb 2%

GUTACHTEN zur ABE Nr. 47468 nach 22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105308 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 4,5Jx15H2 Typ BALI 4515 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Seite 2 von 4 Auflagen und Hinweise smart fortwo 33-62 155/60R15 R02 50 A02 A04 A05 451 e1*2001/116*0413* 33-72 155/60R15 M+S R02 50 A08 A09 A12 A14 A21 Cbo Cpe S15 VA1 S01 Auflagen und Hinweise Das Sonderrad ist nur in Verbindung mit dem Sonderrad BALI 5515, 5,5J x 15 H2, ET 22 der Firma DBV an der Vorderachse zulässig. Die Reifengrößen und Auflagen für die Hinterachse sind der ABE Nr. 47469 (Gutachten Nr. 55105408, Anlage 1, 1.Ausfertigung) zu entnehmen. 50 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach 22 in Verbindung mit 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 47469 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 5,5 J x 15 H2 Typ: BALI 5515 Inhaber der ABE und : Deutscher Brennstoffvertrieb Würzburg Fritz Kortekamp GmbH DE-97080 Würzburg Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 47469 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden.

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47469 2 Die ABE Nr. 47469 erstreckt sich auf die Sonderräder 5,5 J x 15 H2, Typ BALI 5515, in der Ausführung: Nr. der Anlage Ausführungsbezeichnung Zulässige Abrollkreis- max. Loch- Mittenloch- Kennzeichnung Kennzeichnung auf dem auf dem Radlast umfang in mm / in mm Rad Zentrierring in kg in mm Lochzahl 1 BALI 5515 ohne Ring 57,0 350 1755 112/3 22 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der Anlage des Gutachtens Nr. 55105408 (1. Ausfertigung) genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Einpreßtiefe in mm Abweichend von den Bestimmungen des 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des s oder das zeichen, die Felgengröße, die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 16.10.2008 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 27.11.2008 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Gutachten Nr. 55105408 (1. Ausfertigung)

GUTACHTEN zur ABE Nr. 47469 nach 22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105408 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ BALI 5515 Seite 1 von 4 Auftraggeber Paradiesstraße 14b 97080 Würzburg 04102020050 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell BALI Typ BALI 5515 Radgröße 5,5Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 34338 BALI 5515 / ohne Ring 3/112/57,0 22 350 1755 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47469 zeichen DBV Radtyp und Ausführung BALI 5515 Radgröße 5,5Jx15H2 Einpresstiefe ET 22 Giessereikennzeichen ZCW Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Abrollumfang (mm) Nr. S01 Art der Befestigungsmittel Serienschraube M12x1,5 Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Kugel d=23,8 110 25 OE Schraube Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55105408) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Micro Compact Car / smart Spurverbreiterung innerhalb 2%

GUTACHTEN zur ABE Nr. 47469 nach 22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105408 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ BALI 5515 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Seite 2 von 4 Auflagen und Hinweise smart fortwo 33-62 175/55R15 R03 A02 A04 A05 451 e1*2001/116*0413* 33-72 175/55R15 M+S R03 A08 A09 A10 A14 A21 Cbo Cpe S15 VA2 S01 Auflagen und Hinweise Das Sonderrad ist nur in Verbindung mit dem Sonderrad BALI 4515, 4,5J x 15 H2, ET 23,5 der Firma DBV an der Hinterachse zulässig. Die Reifengrößen und Auflagen für die Vorderachse sind der ABE Nr. 47468 (Gutachten Nr. 55105308, Anlage 1, 1.Ausfertigung) zu entnehmen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

GUTACHTEN zur ABE Nr. 47469 nach 22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105408 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ BALI 5515 Seite 3 von 4 Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe M+S R03 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 155/60R15 175/55R15 Nr. 2 175/55R15 195/50R15 Nr. 3 195/45R15 205/45R15 Nr. 4 195/50R15 215/45R15 Es sind nur Reifen eines s und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VA2 Die Sonderräder sind nur an der Hinterachse zulässig. Hinweise zum Sonderrad entfällt

GUTACHTEN zur ABE Nr. 47469 nach 22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105408 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ BALI 5515 Seite 4 von 4 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2008. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu 19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 16.Oktober 2008 Schmidt 00128246.DOC

GUTACHTEN zur ABE Nr. 47468 nach 22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105308 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 4,5Jx15H2 Typ BALI 4515 Seite 3 von 4 A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe M+S R02 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 155/60R15 175/55R15 Nr. 2 175/55R15 195/50R15 Nr. 3 195/45R15 205/45R15 Nr. 4 195/50R15 215/45R15 Es sind nur Reifen eines s und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VA1 Die Sonderräder sind nur an der Vorderachse zulässig. Hinweise zum Sonderrad entfällt.

GUTACHTEN zur ABE Nr. 47468 nach 22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105308 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 4,5Jx15H2 Typ BALI 4515 Seite 4 von 4 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2008. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu 19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 16.Oktober 2008 Schmidt 00128244.DOC