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Transkript:

Kaufmännische Weiterbildung Turnaround- Management in der Praxis (VHS) 2017 Mehr vom Leben.

Der Kurs In Zeiten gesättigter Märkte und immer härterer internationaler Konkurrenz kann nahezu jedes Unternehmen jederzeit kurz- oder mittelfristig in seiner Existenz bedroht sein. In dem Kurs wird gezeigt, wie man solche Situationen bewältigt, wie man sie frühzeitig erkennt, wie man Krisen übersteht und Fallen entgeht, wie man zu praktikablen Turnaround - Konzepten gelangt, wie man diese verwirklicht und so das Unternehmen nachhaltig zum Erfolg führt. "Turnaround" - in dem in diesem Kurs verstandenen Sinne ist dementsprechend die - möglichst schnelle - Wende des Unternehmens hin zu einem Erfolgskurs. Die nachhaltige Veränderung der Unternehmensstrategie, der Strukturen, Ressourcen und der Arbeitsprozesse führt zu positiven Cash-Flows zurück. Turnaround - Situationen eines Unternehmens sind für die verantwortlichen Manager außerordentliche Phänomene in der Unternehmensentwicklung. Professionell angegangen bieten sie allen Beteiligten die Chance eines gemeinsamen Erfolges. Zielgruppe - Kaufleute aus Groß - und Außenhandel, Industrie und Logistik - Wirtschaftsfachwirte, Betriebswirte, Handelsfachwirte - Techniker und Meister mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen. - Geschäftsführer von KMU `s - Abteilungsleiter für Technik, Vertrieb, Einkauf und Personal Inhalt des Kurses 1. Grundlagen, Symptome und Stolpersteine des Turnarounds - Mit offenen Augen in die Existenzkrise - Die vier Phasen des Turnarounds: - Die Crash-Phase - Die Einleitung des Turnarounds - Die Realisierung der Konzepte - Die Konsolidierung des Unternehmens - Die Säulen des Erfolgs - Lebensgefährliche Stolpersteine - Thesen und Provokationen 2. Das Turnaround Team - Die Teammitglieder - (kleine) Erfolge erhalten die Gefolgschaft 3. Liquiditätsmanagement - Der Fall Cashless - Die Bedeutung der Liquiditätssicherung - Methodik des Liquiditätsmanagements - Barrieren und Hindernisse eines erfolgreichen Liquiditätsmanagements

4. Die Suche nach den Turnaround-Hebeln - von der Analyse zum Konzept - Ein verhängnisvoller Trugschluss - Die Turnaround-Analyse - Thesen und Provokationen 5. Produktgestaltung - Die GehtNicht GmbH - Wir sind zu teuer was tun? - Risiko Produktionsumstellung - Grundidee: Sich loslösen vom bisherigen Produkt - Funktionen definieren - Ideen entwickeln - Aus alt wird neu die Produktionsumstellung in der Praxis 6. Durch Produktionscontrolling zur effizienten Fertigung - Die Grundidee: Der prozessorientierte Wertschöpfungsansatz - Produktionscontrolling und die Auswirkungen im Gesamtunternehmen 7. Der Turnaround im Personalbereich - zwischen Einzelkündigung und Massenentlassung - Die Juristen sind gefragt - Der Wirtschaftsausschuss - Der Interessenausgleich - Der Sozialplan - Die Outsourcing Falle 8. Mergers & Acquisitions im Turnaround - Der Verkauf der Kronjuwelen - Outsourcing - Der M&A Prozess im Turnaround 9. Frühwarnsysteme im Turnaround - Verhandlungsbasis für Kapitalgeber - Operative und strategische Frühwarnung - Risikofaktoren und Frühwarnindikatoren - Beispiele 10. Der erfolgreiche Turnaround mit Ausblick - Gefahr erkannt? - Gefahr gebannt - Risiko neuer Märkte 11. Beispiele aus der Praxis Informationsabend Freitag 10.03.2017, 18:30 Uhr VHS - Forum - Zum Neuen Hafen 10-49808 Lingen

Lehrgangsdaten auf einen Blick Lehrgang: Infoabend: Turnaround-Management in der Praxis (VHS) Freitag 10.03.2017, 18:30 Uhr VHS- Forum - Zum Neuen Hafen 10-49808 Lingen Lehrgangsbeginn: geplant Mi 05.04.2017 Dauer/ UStd.: Unterrichtzeiten: Unterrichtsort: Ferien: ca. 60 Unterrichtsstunden (3 Monate) mittwochs 18:30 bis 21:30 Uhr In dem Lehrgang ist ein einwöchiger Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubgesetzes (NBildUG) vorgesehen. Lingen (Ems) in den niedersächsischen Schulferien kein Unterricht Lehrgangsende: voraussichtlich Juni 2017 Teilnehmerzahl min./ max.: min.: 6/ max.: 12 Dozenten: Abschlussleistung: Zertifikat: Bescheinigungen: Allgemeine Teilnahmebedingungen: Anmeldung: Kosten: Raten: Georg Schulz Schriftliche Hausarbeit + Präsentation Trägerinterne Prüfung ca. 60 min (multiple Choice) Trägerzertifikat auf Wunsch eine Bescheinigung der Teilnahme Es gelten die Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Volkshochschule Lingen ggmbh (s. Anlage) Schriftliche Anmeldung erforderlich (Anmeldeformular in der Anlage) 390,00 Euro 2 Monatsraten à 195,00 (Raten werden bis zum 15.-ten eines Monats fällig) zusätzliche Kosten: - Förderung: Steuerliche Entlastung: Weitere Informationen: Eine Förderung durch die Bildungsprämie ist möglich Wichtig: Der Antrag muss vor Lehrgangsbeginn gestellt werden! Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung können beim Finanzamt als Werbungskosten (im ausgeübten Beruf) oder als Sonderausgaben (im nicht ausgeübten Beruf) geltend gemacht werden. Ansprechpartner bei Ihrer VHS Lingen: Peter Kolodzey Tel.: 0591 91202-630 E-Mail: p.kolodzey@vhs-lingen.de Lingen (Ems), 22.11.2016 Änderungen vorbehalten

Die Bildungsprämie Ein Angebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Was ist die Bildungsprämie? Im Berufsleben kommt der Weiterbildung eine Schlüsselrolle zu - wer "am Ball" bleibt, kann seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft sichern. Mit dem Prämiengutschein unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Erwerbstätige gezielt bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung: Die Hälfte der Kursgebühren - maximal 500 Euro - wird vom Bund übernommen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Was wird gefördert? Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen, die nicht mehr als 1.000 Euro kosten (Maßstab ist der Rechnungspreis), sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen. Denn für nahezu jeden beruflichen Bedarf gibt es passende Kurse oder Seminare. Wer wird gefördert? Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden in der Woche) und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden von Eltern nachgewiesene Kinderfreibeträge berücksichtigt. Achtung: Sie können innerhalb von zwei Kalenderjahren maximal einen Prämiengutschein erhalten. Einen Prämiengutschein können Sie nur erhalten, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen hat, der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde. Art und Umfang der Förderung? Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wo kann ich mich beraten lassen? Die Volkshochschule Lingen ist eine neutrale Beratungsstelle für die Bildungsprämie. Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Bildungsberatern und lassen sich bei der Auswahl der Maßnahme und des Anbieters beraten. Volkshochschule Lingen ggmbh Daniel Hafermalz Am Pulverturm 3 49808 Lingen Tel.: 0591-91202 410 E-Mail: d.hafermalz@vhs-lingen.de Weitere Infos zur Bildungsprämie auch unter www.bildungspraemie.info/

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Volkshochschule Lingen ggmbh Soweit in diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Bedingungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Teilnehmerinnen. 1. Anmeldung Für jeden Lehrgang ist frühzeitig eine schriftliche Anmeldung in Papierform bei der Volkshochschule Lingen ggmbh (VHS) vorzunehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die VHS dem Teilnehmer dies schriftlich mit. 2. Gebühren 2.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Sie werden in der Regel nach Erteilung einer Einzugsermächtigung direkt vom Konto des Teilnehmers abgebucht. 2.2 Die Fälligkeit der Gebühren ist der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen. Sie ist unabhängig von Leistungen Dritter. 3. Lehrplan 3.1 Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen Lehrplans. Änderungen bleiben vorbehalten. Das Lehrgangsziel darf jedoch nicht verändert werden. 3.2 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während eines Lehrgangs notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben. In diesem Falle hat der Teilnehmer das Recht, binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe durch die VHS schriftlich per Einschreiben an die VHS vom Vertrag zurückzutreten. Soweit Änderungen nach Aufforderung einer Prüfungsinstitution (z. B. IHK, Cambridge) erfolgen, handelt es sich um notwendige Änderungen; diese berechtigen nicht zum Rücktritt. Das Kündigungsrecht des Teilnehmers gemäß Ziffer 6 bleibt von dieser Bestimmung unberührt. 3.3 Der Wechsel einer Lehrkraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne. 4. Absage eines Lehrgangs 4.1 Die VHS hat das Recht, Lehrgänge aus von ihr nicht zu vertretendem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl. Muss ein laufender Lehrgang abgesagt werden, so sind die Gebühren bis zum letzten Unterrichtstag zu entrichten. Darüber hinaus bereits gezahlte Beträge werden erstattet. 4.2 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder bei Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen. 5. Rücktritt von der Anmeldung Der Lehrgangsteilnehmer hat das Recht, bis einen Monat vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Lehrgang kostenfrei zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Einschreiben gegenüber der VHS (Anschrift: Volkshochschule Lingen ggmbh, Am Pulverturm 3, 49808 Lingen) erklärt werden. 6. Kündigung 6.1 Bei Lehrgängen von mehr als zwölfmonatiger Dauer beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Lehrgangsquartals. Eine Kündigung ist frühestens nach sechs Monaten (Ende des 2. Lehrgangsquartals) möglich. Bei Lehrgängen von weniger als zwölfmonatiger Dauer beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Lehrgangsquartals. Volkshochschule Lingen ggmbh, Am Pulverturm 3, 49808 Lingen, Tel.: 0591 91202-0, info@vhs-lingen.de

2 In beiden Fällen muss die schriftliche Kündigung per Einschreiben (Anschrift: Volkshochschule Lingen ggmbh, Am Pulverturm 3, 49808 Lingen) erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Abmeldung. Das Recht des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt hiervon unberührt. 6.2 Bei Kündigung der Lehrgangsteilnahme in besonders begründeten Einzelfällen werden 10 % der Lehrgangsgebühren für Verwaltungsaufwendung sowie die Gebühr für die bis dahin stattgefundenen Unterrichtsstunden in Rechnung gestellt. Soweit eine Anmeldegebühr erhoben wurde, wird diese dabei angerechnet. 6.3 Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt. 6.4 Gebührenrückstände in Höhe von zwei Monatsraten berechtigen die VHS zur sofortigen Kündigung. Diese ist dem Teilnehmer schriftlich per Einschreiben mitzuteilen. 6.5 Statt einer Kündigung kann die VHS den Teilnehmer auch vorübergehend vom Lehrgangsbesuch ausschließen. Auch dieses ist dem Teilnehmer schriftlich mitzuteilen. 6.6 Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt. 7. Besondere Zulassungsvoraussetzungen (gilt nur für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer) Dem Teilnehmer sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (www.osnabrueck.ihk24.de) bekannt. Insbesondere hat der Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn seine Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer (Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu einer Fortbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammer) überprüfen zu lassen. 8. Mündliche Nebenabsprachen 8.1 Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig. 8.2 Absprachen mit Dozenten sind nicht rechtswirksam. Lingen (Ems), 15.04.2015 Volkshochschule Lingen ggmbh, Am Pulverturm 3, 49808 Lingen, Tel.: 0591 91202-0, info@vhs-lingen.de

Anmeldung Ich melde mich verbindlich zu folgendem Lehrgang an: Lehrgang: Turnaround-Management in der Praxis (VHS) 2017 Lehrgangs-Nr.: 17F61800 Name, Vorname Geburtsdatum Straße PLZ, Wohnort Telefon E-Mail Beruf Alternative Rechnungsanschrift Mobiltelefon Kreditinstitut BIC DE IBAN Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühren. Aus Vereinfachungsgründen bitten wir Sie, Ihre Bankverbindung anzugeben, damit die Gebühren von uns eingezogen werden können. Der Eintrag gilt als Einzugsermächtigung für die VHS Lingen ggmbh. Diese Ermächtigung kann von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden bzw. erlischt mit der Kündigung bzw. mit dem Ende des Lehrgangs. Bestandteile dieser Lehrgangsanmeldung sind außerdem die Inhalte der Lehrgangsausschreibung zu dem o.g. Lehrgang, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS Lingen ggmbh in ihrer jeweiligen gültigen Fassung (siehe www.vhs-lingen.de) die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Volkshochschule Lingen ggmbh vom 15. April 2015, ggf. die gültigen Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer und werden mit der eigenhändigen Unterschrift des Unterzeichners anerkannt und beachtet. (Ort, Datum) Unterschrift (bei minderjährigen Teilnehmern auch der/die Erziehungsberechtigte) Wird von der VHS ausgefüllt!! EDV-Erfassung: (Datum, Unterschrift)