Finanzierung der Promotion Um besonders begabte Studierende an staatlichen staatlich anerkannten deutschen Hochschulen materiell ideell zu fördern, stattet das Besministerium für Bildung Forschung (BMBF) zwölf Begabtenförderungswerke mit finanziellen Mitteln aus. Die Begabtenförderungswerke spiegeln die gesellschaftliche Vielfalt in Deutschland wider lassen sich in sechs politische, drei konfessionelle, eine gewerkschaftsnahe, eine wirtschaftsnahe eine weltanschaulich unabhängige unterscheiden. Ziel aller zwölf en ist es, im Zuge ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung begabte außerfachlich engagierte Studierende individuell zu fördern sie in ihrer Entwicklung zu eigenständigen, (selbst)kritischen, sozialen, entscheidungskompetenten verantwortungsbereiten Individuen zu unterstützen. Für alle Begabtenförderungswerke gelten die vom BMBF festgelegten Vergaberichtlinien: Zulassung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule überdurchschnittliche Studien- Prüfungsleistungen besondere Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten zügig durchgeführtes Studium bedeutsamer Beitrag des wissenschaftliches Vorhabens zur Forschung außerfachliches Engagement monatliches Stipendium: 1050 monatliche Forschungskostenpauschale: 100 monatlicher Familienzuschlag: 100 monatlicher Zuschuss zur Kinderbetreuung: 155-255. Tagegeld Zuschüsse zu Reisekosten bei Auslandsreisen werden ebenfalls gewährt. Die Regelförderdauer beträgt zwei Jahre, eine Verlängerung für zweimal sechs Monate aus fachlichen Gründen ist möglich, außerdem eine Verlängerung von bis zu einem Jahr aufgr von Kinderbetreuung oder Behinderung. Die Höchstförderdauer beträgt somit drei bzw. vier Jahre. Die ideelle Förderung unterscheidet sich zwischen den zwölf Werken in Ausrichtung Umfang, gemeinsam ist allen Werken jedoch, dass den Stipendiat/innen neue fachliche persönliche Perspektiven aufgezeigt eine fächerunabhängige Weiterbildung im Rahmen von Tagungen Seminaren ermöglicht werden soll. Zudem haben die Stipendiat/innen die Möglichkeit, sich von Vertrauensdozent/innen Mitarbeiter/innen am Hochschulort beraten zu lassen nach Ende der Förderung einem Alumni-Netzwerk beizutreten. Aufnahme in die Förderung sowie über eventuelle Leistungs- Eignungsüberprüfungen der Stipendiat/innen während der Förderungsdauer entscheiden die Begabtenförderungswerke eigenverantwortlich. Ausführlichere Informationen zu den zwölf en finden Sie auf der Website von Stipendium Plus Begabtenförderung im Hochschulbereich (http://www.stipendiumplus.de) sowie auf den Seiten der einzelnen Begabtenförderungswerke. (Quelle: BMBF)
Name Fächer Bewerbungsfristen - Cusanuswerk - alle Bischöfliche 10. Januar Studienförderung (außer 01. Mai Humanmedizin) 01. September Zugehörigkeit zur katholischen Kirche; Dissertationsvorhaben in der Anfangsphase 1956 gegründet; Studienförderung der katholischen Kirche in Deutschland; ca. 900 Stipendiat/innen www. cusanuswerk.de Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk keine Angaben 30.06.2011 (für das WS 2011) Jüdische Studierende ; Bewerbungen von nichtjüdischen Studierenden möglich Deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU- Mitgliedstaates, oder Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin 2009 gegründet; fördert besonders begabte jüdische Studierende www. ELESstudienwerk.de Evangelisches Studienwerk e.v. Villigst Friedrich-Ebert- keine Angaben (mit Ausnahme des Fachbereichs Medizin) 15. Juni 15. Dezember Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche; Ausnahmen sind möglich jederzeit möglich Bewerbung über Programm Graduiertenförderung für Ausländer/innen 1948 gegründet; Begabtenförderwe rk der Evangelischen Kirche in Deutschland; ca. 850 Studierende 250 1925 gegründet, älteste politische in Deutschland; r 2400 Studierende, SPD nahe www.evstudienwerk.de www.fes.de
Name Fächer Bewerbungsfristen - Friedrich- Naumann- 15. Mai für die (außer Human- 15. November Freiheit Zahnmedizin) Bewerbungsunterlagen ausländische Graduiertenförderung Förderung des liberalen akademischen Nachwuchs; ca. 800 Stipendiat/innen; FDP nahe www.freiheit.org Hans-Böckler- Mediziner/innen können nur in Ausnahmefällen gefördert werden vier Mal jährlich Altersgrenze: 40 Jahre des Deutschen Gewerkschaftsbes; ca. 2000 davon ca. 350 ; das zweitgrößte Begabtenförderungs werk in Deutschland www.boeckler.de Heinrich-Böll- 01. März 01. September aus EU- Staaten aus Nicht-EU-Staaten haben unterschiedliche Bewerbungstermine Ca. 1000 davon ca. 180 ; den Grünen nahe www.boell.de/stu dienwerk für Bewerber/innen außerhalb der EU sind Bewerbungen nur in unregelmäßigen Abständen möglich Voraussetzung: Deutschkenntnisse
Name Fächer Bewerbungsfristen - Konrad-Adenauer- 15. April 2011 15. Juli 2011 (außer humanoder zahnmedizinische 15. Dezember 2011 Facharztausbildung) Auslandsbewerbung: In- u. Auslandsbewerbungen Voraussetzungen sind ein Hochschulexamen nach einem mindestens vierjährigen Studium im Ausland, Sprach-kenntnisse auf dem Niveau des Zertifikates Deutsch (Goethe Institut); Bereitschaft, nach Abschluss der Promotion ins Heimatland zurückzukehren; Auslandsauswahltagungen in für Kandidat/innen aus jeweils neu ausgewählten Länder ( Website); Altersgrenze bei Bewerbung: 29 Jahre 2600 Stipendiat/innen; CDU nahe www.kas.de Rosa-Luxemburg- (außer Medizin) 30. April 31. Oktober Stipendium für aus EU- Ländern oder der Schweiz Stipendium für aus Nicht-EU- Ländern sehr gute Deutschkenntnisse, es werden keine Deutschkurse gefördert ca. 450 darunter 40 Doktorand/innen; der spartei nahe www.rosalux.de der Deutschen Wirtschaft Studienförderwerk Klaus Murmann alle Fachbereiche 15. Januar 15. August Für Bewerber/innen, die zuvor schon vom Studienförderwerk der sdw gefördert wurden: 1250 Studierende www.sdw.org/studien foerderwerk/
Name Fächer Bewerbungsfristen - Studienstiftung keine Angaben Keine Selbstbewerbung Ca. 10.000 des deutschen Volkes davon r 950 www.studienstiftung.de