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Transkript:

Planungsmappe PZ65RL / PZ100RL / PZ101RL Effizient Innovativ Qualität Know-how CO 2 -neutral Nachhaltig

Hinweis Bitte halten Sie bei Anforderung des Kundendienstes die Seriennummer als auch die genaue Type der Anlage bereit. Diese Angaben finden Sie am Typenschild, welches sich am Tagesbehälter der Anlage befindet. Abb.: ist ein Symbolbild und muss nicht der Type lt. Anleitung entsprechen!

Inhalt 01 Allgemeine Hinweise 4 02 Sicherheitshinweise 5 03 Rücklaufanhebung 6 04 Mindestabstand Mauerwerk 6 05 Hinweise Planung Pelletsheizkessel ab 65 bis 101 kw 7 06 Technische Daten 10 07 Abmessungen 11 7.1 Pelletsheizanlage PZ65RL 11 7.2 Pelletsheizanlage PZ100RL / PZ101RL 12 08 Kaminvorgabe 13 8.1 Wirksame Höhe 13 09 Pelletslagerraum 14 9.1 Lage des Heizraums 14 9.2 Größe des Pelletslagerraumes 15 9.3 Statische Anforderungen an das Pelletslager 16 9.4 Grundriss / Schnitt Pelletslagerraum 17 9.5 Hinweise zur Ausführung des Befüllsystems 19 9.6 Schrägboden 20 9.7 Einbauten im Pelletslager 21 10 Austragungssysteme 22 10.1 Allgemeine Montagehinweise 22 10.1.1 Erdung des Saugschlauches 23 10.1.2 Prallmatte 23 10.1.3 Befüllsystem 23 10.1.4 Es gibt 3 verschiedene Austragungsvarianten zum Ausbringen der Pellets 24 10.2 Schneckenaustragung 25 10.2.1 Funktionsprinzip 25 10.2.2 Montage 26 10.3 Austragung aus dem Sacksilo mit Schneckenaustragung 27 10.3.1 Funktionsprinzip 27 10.3.2 Montage 27 10.3.3 Erdung des Sacksilos 27 10.4 Austragung aus dem Erdtank mit Schneckenaustragung 28 10.4.1 Funktionsprinzip 28 10.4.2 Erdung des Erdtankes 28 11 Notizen 29 Technische Änderungen und Druckfehler vorbehalten!

01 Allgemeine Hinweise Die Montage, Installation und Inbetriebnahme (Einstellung) unserer Pelletsheizkessel darf nur durch unseren Kundendienst, oder von einem autorisierten Fachbetrieb vorgenommen werden. Empfehlung: Für lange Brennerlaufzeiten, zur Reduzierung der Start-Stop-Emission und zur Reduzierung des Wartungsaufwandes: Heizkessel mit Pufferspeicher, Thermosiphon-Pufferspeicher oder Kombispeicher ausstatten. In der Praxis haben sich Puffergrößen zwischen 40 und 75 Liter/kW bewährt. Beachten Sie die landesspezifischen Anforderungen für Pufferspeicher. Der Betrieb der Anlage ist nur dann zulässig, wenn gewährleistet werden kann dass für eine Dauer von mindestens 2 Stunden 50% der Kesselnennwärmeleistung abgenommen werden. Verwenden Sie ausschließlich die von uns vorgeschriebenen Brennstoffe - Holzpellets nach EN 14961-2, Klasse A1+ A2 (Ø 6 mm). Nur so kann ein emissionsarmer, wirtschaftlicher und störungsfreier Betrieb Ihres Pelletsheizkessels gewährleistet werden. Ein Nichtbeachten führt zu Garantieverlust. Führen Sie in regelmäßigen Abständen die von uns in der Anleitung empfohlenen Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Ihrem Pelletsheizkessel durch. Damit gewährleisten Sie nicht nur die Funktionssicherheit der Anlage und deren Sicherheitseinrichtungen, sondern auch den effizienten und emissionsarmen Betrieb der Anlage. Die beste Betreuung Ihres Pelletsheizkessels erreichen Sie mit dem Abschluss eines Wartungsvertrages. Die angegebenen Reinigungs- und Wartungsintervalle sind unbedingt einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass für Schäden, welche durch Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften entstehen, kein Gewährleistungsanspruch besteht. Ihr Heizkessel ist innerhalb eines Leistungsbereiches von 30% bis 100% der Nennleistung regelbar. Die Geräte sollten möglichst im mittleren und oberen Leistungsbereich (angepasst auf den jeweiligen Wärmebedarf) betrieben werden, um unnötige Emissionen im Kleinlastbetrieb zu vermeiden. Ideal ist die Kombination mit einem modulierenden Raum- oder Heizungsregler um unnötiges Takten zu vermeiden und möglichst lange Laufzeiten zu gewährleisten. Werden technische Änderungen selbst vorgenommen, übernehmen wir für Schäden, die hierdurch entstehen, keine Gewähr. Jeder Eingriff von nicht durch uns autorisierten Personen, sowie die Nichtbeachtung dieser allgemeinen Hinweise als auch der unten beschriebenen Sicherheitshinweise, bedeuten das sofortige Erlöschen des Gewährleistungsanspruches sowie der Garantie. Schadhafte Bauteile und Gerätekomponenten dürfen nur durch Original-Ersatzteile ersetzt werden. Es wird dringend empfohlen, diese Anleitung stets griffbereit im Heizraum aufzubewahren. Der in der vorliegenden Anleitung beschriebene Pelletsheizkessel ist nach EN303-5 geprüft. Für den Legionellenschutz sind die allgemein gültigen Regeln der Heiztechnik zu beachten. HINWEIS: Bei Verwendung von Pelletsheizkesseln mit 2 Saugturbinen (zb 100kW Kessel) wird der Lagerraum ungleichmäßig entleert (eine vollständige Entleerung kann nicht gewährleistet werden). Wir empfehlen bereits in der Planung eine Lagerraumaufteilung von 60 zu 40 % Die verpflichtende Wartung der Anlage ist mindestens zweimal jährlich, spätestens jedoch nach Erreichen von 1500 Betriebsstunden (bei einem Leistungsbereich von 80-100 % ) vom autorisierten Fachpersonal durchführen zu lassen. Wird KEIN Service durchgeführt, erlischt die Gewährleistung. Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre auf Kesselkörper und 2 Jahre auf Elektronik, ausgenommen sind Verschleißteile. Im Zuge von Wartungsarbeiten an dem Pelletsheizkessel werden, falls erforderlich, sämtliche Verschleißteile gegen Berechnung ausgetauscht. Um Servicearbeiten durchführen zu können, muss die Anlage kalt sein. Sollte die Anlage nicht rechtzeitig ausgeschaltet worden sein und somit bei Eintreffen des Servicetechnikers noch heiß sein, wird die daraus resultierende Stand- bzw. Wartezeit ebenfalls in Rechnung gestellt. Fremdkörper im Brennstoff können zu Beschädigungen der Anlage führen. Die Vorschriften laut Ö-Norm M 7136 (Transport- und Lagerlogistik) und M 7137 (Anforderung Pelletslagerung) sind einzuhalten. Objekte mit hoher Sicherheit in Bezug auf Wärmeversorgung (Hotelerie, Prozesswärme,...) sind als Doppelkessel Anlagen auszuführen. Bei Nichtbeachtung lehnen wir sämtliche Forderungen aufgrund von Folgeschäden durch mangelnde Wärmeversorgung ab. Bei einem Biomasseheizsystem bedarf es anlagenbedingt einer entsprechenden Betreuung (durch den Hausmeister, Portier, ), damit die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten regelmäßig durchgeführt werden! Um einen optimalen Betrieb der Heizanlage zu gewährleisten, muss dieser im Heizungsraum genügend Verbrennungsluft zugeführt werden. Dazu sind die Vorschriften der jeweiligen Länder zu beachten. Es ist ebenso zu beachten, dass es bei nicht ausreichender Versorgung mit Sauerstoff (Zuluft) zu Betriebsstörungen kommen kann, welche nicht der Gewährleistung bzw. Garantie unterliegen. Lüftungsöffnungen (Zuluft) dürfen keinesfalls zugestellt und / oder abgedeckt sein. 4

Datenblatt zu Holzpellets gem. EN 14961-2, Klasse A1+ A2 (Ø 6mm) Parameter (Einheit) ENplus-A1 ENplus-A2 Länge (mm) 3,15 bis 40 1 3,15 bis 40 1 Feinanteil (%, Masse) 1 2 1 2 Aschegehalt (%, Masse) 0,7 3 1,5 3 Ascheerweichungstemp. ( C) 1.200 1.100 1) Maximal 1% der Pellets dürfen länger als 40 mm sein, max. Länge 45 mm. 2) Partikel < 3,15 mm, Feinanteil an der letzten Ladestelle. 3) Im wasserfreien Zustand (wf). Elektroanschluss: 230 V, 50 Hz; Absicherung 16 A, Auslöseverhalten träge. Schutzmaßnahme Nullung mit Fi-Schutzschalter (Spannungsgrenzen lt. EN-50160) ACHTUNG: Die ISO Norm 60364 ist zu beachten! Betriebsgrenzen: Max. Umgebungstemperatur 0-45 C; max. Feuchtigkeit 0-95 % Die maximale Leistungsaufnahme durch die anlagenseitigen Ausrüstungsteile (Kesselkreispumpe, Umwälzpumpe, Heizkreispumpe etc.) darf 1800 W nicht übersteigen. Es dürfen nur Original Biotech Energietechnik GmbH Ersatzteile verwendet werden! Die Firma Biotech Energietechnik GmbH gewährt einen Reparaturdienst und die Lieferung von Ersatzteilen von mindestens 10 Jahren ab Kaufdatum der Anlage! 02 Sicherheitshinweise Es muss ein Heizungsnotschalter (Allpolig und allseitig abschaltbar) vor dem Heizraum gesetzt sein! Vor Durchführung der Wartungs- und / oder Servicearbeiten diesen abschalten! Die Sicherheitshinweise sind vor Betrieb der Anlage unbedingt zu lesen! Das Nichtbeachten der Sicherheitshinweise kann zu Körperverletzungen, zu lebensgefährlichen Situationen oder zur Beschädigung der Anlage führen! Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch einen falschen Anschluss des Vor- und Rücklaufs entstehen Anschlüsse nicht vertauschen. Anschlüsse lösbar und verspannungsfrei herstellen. Bei der Rohrführung auf Entlüftbarkeit des Kesselblocks achten. Für Reparaturfälle die Anlage an geeigneter Stelle mit Absperreinrichtungen (z.b. Kugelhahn etc.) ausrüsten. Vor dem Anschluss des Heizkessels an das Heizungsnetz: Leitungen spülen und von Rückständen befreien. Vorsicht: Verletzungsgefahr durch Abblasen des Sicherheitsventils! Ausblaswasser in Entwässerungsstelle leiten. Vor den Inbetriebnahme den Heizkessel auf Dichtheit prüfen. Den Heizkessel mit dem Druck abdrücken, der dem Ansprechdruck des Sicherheitsventils entspricht. Großer Druck schädigt die Druck-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen. Dichtheitsprüfung entsprechend den örtlichen Vorschriften durchführen. Befüllen Sie den Heizkessel nur in kaltem Zustand. Die Vorlauftemperatur darf maximal 40 C betragen. Der Pelletsheizkessel darf nur in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden. Störungen und Schäden welche die Sicherheit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, müssen umgehend durch unser Fachpersonal behoben werden. Die Montage darf nur durch unseren Kundendienst, oder von einem autorisierten Fachbetrieb vorgenommen werden. An der Anlage befinden sich drehende Teile, welche mit relativ hohem Drehmoment angetrieben werden (Quetschgefahr). Unter der Verkleidung und in den Anschlusskästen befinden sich spannungsführende Teile. Entfernen Sie daher nie Verkleidungsteile oder öffnen Sie niemals Anschlusskästen! Öffnen Sie niemals im laufenden Betrieb die Revisionsöffnungen des Heizkessels, es kann heißes Rauchgas und Asche austreten. Vor Durchführung von Wartungsarbeiten ist die Anlage abzuschalten. Schalten Sie die Anlage mittels EIN/AUS-Taste aus. Warten Sie bis die Anlage abgekühlt ist (siehe Kesseltemperatur am Display). Schalten Sie die Anlage dann am Heizungsnotschalter aus. Sichern Sie diesen gegen unbeabsichtigtes Einschalten der Anlage. Die Anlage ist vor Kehren des Rauchrohrs, bzw. Kamins durch den Kaminfeger mit der EIN/AUS- Taste abzuschalten und der Ausbrennvorgang ist abzuwarten (ca. 20 Minuten). Verpuffungsgefahr durch Rauchgasrückstau. Schütten Sie niemals brennbare Flüssigkeit in den Brennraum. 5

Führen Sie niemals selbsttätig Reparaturarbeiten an unseren Anlagen durch, sondern wenden Sie sich an unser Fachpersonal. Ein Hinweisschild Rauchen und Hantieren mit offenem Licht und Feuer verboten muss angebracht werden (Gefahr beim Nachfüllen des Pelletsvorratsbehälters). Im Heizraum muss ein geprüfter Feuerlöscher angebracht sein. Für ausreichend Frischluftzufuhr muss gesorgt sein. Sichern Sie den Heizraum gegen unbefugtes Betreten, im Speziellen von Kindern. Einmal monatlich sind die Kesseltüren und die wasserseitigen Anschlüsse auf Dichtheit und Beschädigungen zu prüfen. Einmal jährlich ist der Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) zu überprüfen (sollte im Zuge von Wartung oder Service durchgeführt werden). Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen dürfen nicht entfernt, überbrückt oder in anderer Weise außer Funktion gesetzt werden. Verwenden Sie bei den Reinigungsarbeiten, sowie bei der Aschenentsorgung eine Staubmaske, um gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Schäden zu vermeiden. Bei Befüllung des Brennstoffbunkers mittels Pumpwagen ist die Anlage abzuschalten (Wartezeit 20 Minuten). Bei Einstellung der Brauchwassertemperatur über 60ºC ist für eine entsprechende Kaltwasserbeimischung zu sorgen (Verbrühungsgefahr). Die Heizanlage darf nur in vorschriftsmäßig ausgeführten Heizungs- bzw. Aufstellräumen auf- gestellt und betrieben werden und ist nicht für den Gebrauch im Freien ausgelegt, ebenso darf sie nicht betrieben werden, wenn sie äußeren Einflüsse von Wasser (Tropf-, Spritz- und Strahlwasser) ausgesetzt ist. Die Verbrennungsluft im Heizungs- bzw. Aufstellraum muss frei von Halogenkohlenwasserstoffen (z.b. enthalten in Sprühdosen, Lösungs- und Reinigungsmitteln, Farben, Klebern) sein. Die Aufstellung einer Waschmaschine und / oder Wäschetrocker ist ebenfalls nicht erlaubt, ansonsten erlischt die Garantie / Gewährleistung. Es ist oben am Kessel ein geeignetes Entlüftungsventil anzubringen. Der Heizkessel ist mit Heizungswasser nach VDI 2035 bzw. Ö-Norm H 5195-1 zu befüllen. Beim Anschluss des Pelletskessel an die Wasserversorgung bzw. an den Heizkreislauf muss der Pelletskessel durch eine entsprechende anlagenseitige Sicherheitseinrichtung (z.b Überdruckventil) gegen zu hohen Wasserdruck gesichert werden. Beim Anschluss des Pelletskessel an die Wasserversorgung muss durch eine entsprechende anlagenseitige Sicherheitseinrichtung sichergestellt werden, dass das Rücksaugen von Nicht-Trinkwasser in die Wasserversorgungsanlage verhindert wird. Jährliche Überprüfung des Heizungswassers gemäß Ö-Norm H 5195-1. Jährliche Überprüfung der Sicherheitsventile durch einen Fachmann. Regelmäßige Überprüfung des Expansionsgefäßes durch einen Fachmann. Regelmäßige Kontrolle gemäß prtrvb H 118 der Austrageinrichtung, automatischer Holzfeuerungsanlagen, Beschickungseinrichtung. Die Brandschutzvorschriften sind bauseits, den jeweils gültigen behördlichen Bestimmungen entsprechend, auszuführen! Bitte beachten Sie, dass auch bei ausgeschalteter Anlage verschiedene Funktionen in Betrieb sind! (Wie die Frostschutzeinrichtung; Pumpen und Mischer werden periodisch während der Nachtzeiten bewegt um ein Festsetzen der Lagerungen zu verhindern). Um sicher zu gehen, dass absolut kein Strom mehr durch die Anlage fließt, müssen Sie Ihre Anlage vom Netz nehmen! 03 Rücklaufanhebung Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Rücklauftemperatur auf keinen Fall unter 55 C sinkt. Da dies ohne eine automatische Rücklaufanhebung nicht gewährleistet ist, wird der Einbau einer solchen vorgeschrieben! Bei Nichtbeachtung erlischt die Garantie. 04 Mindestabstand Mauerwerk Anlagentyp PZ65RL PZ100RL PZ101RL Nach hinten [mm] 700 700 Links zum Mauerwerk [mm] 500 500 Rechts zum Mauerwerk [mm] 750 750 6

05 Hinweise Planung Pelletsheizkessel ab 65 bis 101 kw Folgende Eigenschaften sind bei der Planung, dem Verkauf und beim Betrieb der Anlagen mit den leistungsstarken Pelletskesseln PZ65/100/101RL zu beachten: Bereich Brennstoff 1. Brennstoffqualität Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Brennstoff der von uns vorgegebenen Qualität entspricht. Betriebsstörungen aufgrund von mangelhaftem Brennstoff, auch innerhalb der Gewährleistungs- bzw. Garantiezeit, müssen bei erforderlichem Kundendiensteinsatz an den Betreiber verrechnet werden. Sind zur eindeutigen Klärung der Störungsursache in Einzelfällen aufwändige Analysen der Asche (Schlacke) oder des Brennstoffes erforderlich, sind die Kosten bei mangelhaftem Brennstoff vom Betreiber zu tragen. Die Verwendung von Brennstoff, welcher unseren Anforderungen nicht entspricht, führt zum Verlust des Gewährleistungs- und Garantieanspruchs. Empfehlenswert sind z.b. Pellets der Firma Firestixx damit haben wir bisher sehr gute Erfahrungen gesammelt. Bereich Planung 2. Betriebssicherheit durch bivalenten Anlagenaufbau Anlagen in sensiblen Bereichen, z.b. Schulen, Altenwohnanlagen, Krankenhäusern, Hotels, Prozesswärmeversorgung usw., sind bivalent auszuführen, da bereits ein kurzzeitiger Ausfall der Wärmeversorgung zu Schäden führen kann. Wird dies nicht beachtet, übernimmt Biotech keine Haftung für Schäden, welche aus mangelnder Wärmeversorgung entstehen. Darüber hinaus ist unbedingt ein Wartungsvertrag mit dem Betreiber zu vereinbaren. Die Durchführung der Wartung ist vom Biotech Werkskundendienst oder einem autorisierten Fachbetrieb vorzunehmen. Ist im Störfall eine Reaktionszeit, bzw. eine Alarmierungskette einzuhalten, ist dies vor dem Verkauf der Anlagen mit uns abzustimmen. Es empfiehlt sich, übliche Verschleißteile bzw. ein Ersatzteilpaket in solchen Fällen vor Ort zu lagern. 3. Anlagendimensionierung Die Erfahrung hat gezeigt, dass es immer wieder zu Anlagenkonstellationen kommt, die nur sehr kurzfristig die volle Leistung benötigen. Die restliche Zeit wird zum Beispiel nur eine Wohnung oder Bürogebäude mit einer sehr geringen Leistung, z.b. 10 kw, beheizt. Leider werden ergänzend hierzu oftmals keine oder zu kleine Puffervolumen realisiert, sodass es zum denkbar ungünstigsten Betrieb (Start-Stopp) einer Biomasseanlage kommt. Diese Betriebsweise führt zu erhöhtem Verschleiß der Zündgeräte, ungünstigem Emissionsverhalten usw. Wir weisen darauf hin, dass daraus resultierende Reklamationen nicht anerkannt werden können und keinen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch darstellen. Wir empfehlen in solchen Anwendungsfällen die Anlagen als Doppel- (Kaskaden-) Anlagen auszuführen bzw. das Pufferspeichervolumen entsprechend groß zu wählen. 4. Geräuschentwicklung Bei der Planung von Biomasseanlagen ist darauf zu achten, dass es durch entsprechende Mechanik bzw. durch Antriebe wie Zündgebläse und Vakuumturbinen zu Geräuschentwicklung kommt. Entsprechende Dämmmaßnahmen sind bauseits zu treffen. Es ist dringend abzuraten, Heiz- bzw. Aufstellräume direkt unter Wohn- und/oder Schlafbereichen anzuordnen. 5. Pelletslagerung und -entnahme Es ist zu beachten dass beim PZ100RL über 400kg Pellets pro Tag im Volllastbetrieb verbraucht werden können. Sacksilos mit entsprechend geringem Füllvolumen, z.b. nur 5 Tonnen, müssen daher häufig bzw. mehrmals pro Heizsaison befüllt werden und sind daher ungeeignet. Weiterhin schreiben einige Silo-Hersteller eine Reinigung vor, beispielsweise nach jedem dritten Entleerungsvorgang des Silos. Dies wäre somit ebenfalls mehrmals pro Jahr erforderlich und daher nicht zu empfehlen. Bitte beachten Sie, dass es auch für das Entnahmesystem Maulwurf (Fa. Schellinger) von uns keine Freigabe für die Kessel PZ65/100/101RL gibt. Bereich Betrieb 6. Anlagenbetreuung Bitte weisen Sie die Betreiber darauf hin, dass eine Biomasseanlage mehr Betreuungsaufwand erfordert. Aufgrund des natürlichen Brennstoffes Holz, wenn auch in Form von Pellets genormt, kann es zu etwas geringerer Betriebssicherheit gegenüber Anlagen mit flüssigen oder gasförmigen fossilen Brennstoffen kommen. Aufgrund der erforderlichen Tätigkeiten, wie Entleeren der Asche, Nachbestellen von Brennstoff, inkl. Rücksetzen des Zählers usw., ist es dringend erforderlich, dass ein geschulter Betreuer der Anlage zur Verfügung steht und dieser auch zur Einweisung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme vor Ort ist. 7

7. Zwei Austragungssysteme beim PZ100/101RL Der PZ100/101RL verfügt über zwei unabhängige Austragungssysteme aus dem Lagerraum zum Zwischenbehälter. Konstruktionsbedingt findet eine ungleichmäßige Entleerung des Lagers über die beiden Austragungssysteme statt. Nach Leerwerden eines Lagerbereiches erfolgt automatisch eine Deaktivierung des betroffenen Austragungssystems. Das zweite Austragungssystem arbeitet weiter. Nach dem Befüllen des Lagers, sobald wieder beide Austragungssysteme mit Brennstoff versorgt werden können, ist dies an der Anlage über das Bedienfeld zu quittieren: im Materialmanager die Pfeiltaste drücken und den Turbinenzähler mit der Pfeiltaste zurücksetzen. Es sind dann wieder beide Austragungssysteme aktiv. 8. Pelletstransport aus dem Lagerraum zum Zwischenbehälter Der Zeitraum, in dem das automatische Befüllen des Zwischenbehälters stattfindet, kann bzw. muss vom Betreiber nach seinen Erfordernissen eingestellt werden. Innerhalb der eingestellten Flexzeit wird der Behälter nach Unterschreiten einer fix eingestellten Zwischenbehälter-Füllmenge automatisch befüllt. Außerhalb dieser Flexzeit erfolgt das Befüllen des Zwischenbehälters nur als Notbefüllung, wenn ein absoluter Mindestfüllstand unterschritten wird. Es ist zu beachten, dass dieser Mindestfüllstand aufgrund der Brennstoffqualität nicht zu 100% im Vorfeld definiert werden kann (z.b. beeinflussen Feinteile den Schüttwinkel). Wird daher die Flexzeit, in der Pellets im Normalbetrieb automatisch nachgefüllt werden, zu kurz gewählt, kann es zum Leerfahren des Zwischenbehälters und somit zu Anlagenstörungen kommen (keine Zündung, Flamme ausgegangen usw.). Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Einstellungen anlagen- bzw. betreiberspezifisch zu wählen sind und Störungen aufgrund von falsch gewählter Flexzeit keinen Garantie- und Gewährleistungsanspruch darstellen. 9. Heizraumbelüftung Die Erfahrung hat gezeigt, dass es immer wieder vorkommt, dass die Zuluft-Öffnungen zur Versorgung des Heizkessels mit Sauerstoff zugestellt, abgedeckt oder nicht ausreichend ausgeführt sind. Es ist zu beachten, dass es bei nicht ausreichender Versorgung mit Sauerstoff (Zuluft) zu Betriebsstörungen kommen kann, welche nicht der Gewährleistung bzw. Garantie unterliegen. Kommt es aus den oben angeführten Gründen zu einem Fehlzünden der Anlage so dass diese nicht startet, ist vor einem Neustart der Brennraum (untere Revisionsöffnung) von eventuell vorhandenen Brennstoffresten zu befreien, damit es zu keiner unkontrollierten Verbrennung der Brennstoffreste unter dem eigentlichen Brennsystem kommt. 10. Entleeren der Asche Die Kessel PZ65/100/10RL werden im Unterdruck betrieben und verfügen über jeweils 2 außenliegende Aschebehälter. Durch Öffnen bzw. Abnehmen der Aschebehälter kommt es zum Verlust des Unterdruckes - dies kann im Ausnahmefall zu Rauchaustritt führen. Das direkte (durch Abnahme der Aschebehälter) bzw. indirekte (durch Entnahme der Asche bei am Kessel verbleibenden Ascheboxen) Entleeren, darf daher nur bei Anlagenstillstand durchgeführt werden. 11. Serviceintervalle Es ist zu beachten, dass alle 1.500 Betriebsstunden im Leistungsbereich zwischen 80 und 100% ein Service erforderlich ist. Bei den Serviceintervallen sind die seitlichen Behälterdeckel mit Schauloch zu entfernen und die Pellets sind zum Entnahmepunkt der Behälterschnecke zu verschieben (durchzuführen vom KD-Techniker). Weitere Hinweise zu Serviceintervallen entnehmen Sie den mitgelieferten Unterlagen. 12. Lagerraumsicherheit Durch chemische Prozesse (Holz in Verbindung mit Feuchte und unzureichender Belüftung) kann es zur Entstehung von CO im Pelletslagerraum kommen. Dieser ist daher vor dem Betreten ausreichend zu belüften. Das mitgelieferte Hinweisschild ist am Zugang des Lagers anzubringen und zu beachten. 8

Bereich Wartung und Service: 13. Es ist zu beachten, dass einzelne Anlagenkomponenten einem Verschleiß unterliegen, und diese Verschleißeile in regelmäßigen Abständen auszutauschen sind. Je nach Betriebsweise der Anlage unterscheidet sich die Lebensdauer dieser Verschleißteile erheblich. Wir empfehlen daher mit unserem Werkskundendienst, bzw. autorisiertem Fachbetrieb einen Wartungsvertrag abzuschließen. Im Zuge dieser regelmäßigen Wartungen werden die Verschleißteile geprüft und gegebenenfalls getauscht. Bitte beachten Sie, dass Störungen und Serviceeinsätze, die durch das nicht rechtzeitige Tauschen der Verschleißteile nicht im Rahmen der Gewährleistung bzw. Garantie zu behandeln sind, und entsprechend verrechnet werden müssen. Betriebsbedingte, optische Mängel, wie Dehnungsrisse, stellen keinen Gewährleistungsanspruch dar und müssen aus diesem Titel auch nicht vorzeitig getauscht werden. Verschleißteile Bezeichnung Kohlebürsten Zündgerät Heizelement Zündgerät Vakuumgerät (Turbine) Brennerrost Brenneroberteil Brennerunterteil Leistungsrohre Turbolatoren (Reinigungsfedern) Lager Pelletssaugschlauch Lambdasonde 9

06 Technische Daten Anlagentype PZ65RL PZ100RL PZ101RL Nennwärmeleistung (kw) 64,90 99,90 101,00 Wirkungsgrad Volllast (%) 93,60 95,10 95,10 Wirkungsgrad Teillast (%) 94,60 95,60 95,60 Max. einstellbare Kesseltemperatur (C ) 85 85 85 Zulässiger Betriebsdruck (bar) 3 3 3 CE Kennzeichnung gem. Niederspannungsrichtlinie CE CE CE Abmessungen Breite Kessel (mm) 1891,50 2 1891,50 2 1891,50 2 Tiefe Kessel (mm) 1232,50 1232,50 1232,50 Tiefe gesamt (mm) 1375,00 1375,00 1375,00 Höhe Kessel (mm) 1833,50 1 2020,00 1 2020,00 1 Höhe Rauchrohranschluss (mm) 1733,00 1 1988,00 1 1988,00 1 Höhe Vorlauf (mm) 139,50 1 139,50 1 139,50 1 Höhe Rücklauf (mm) 1209,50 1 1458,00 1 1458,00 1 Höhe Entlüftung (mm) 1296,50 1 1545,00 1 1545,00 1 Rauchrohranschlussdurchmesser (mm) 180 200 200 Gesamtgewicht Lose (kg) 920 1153 1153 Wasserinhalt (lt.) 248 273 273 Vorratsbehälter - automatisch nutzbar (kg) 152 323 323 Aschelade nutzbar (lt.) 2x42 2x42 2x42 Anschlüsse Vorlauf (Zoll) 2 2 2 Rücklauf (Zoll) 2 2 2 Entlüftung für Kessel (Zoll) 1 1 1 Kesselentleerung (Zoll) 1/2 1/2 1/2 Heizwasserseitiger Durchflusswiderstand ΔT= 20 K (mbar) 5 5 5 ΔT= 10 K (mbar) 20 20 20 Abgaswerte Abgastemperatur bei Volllast (C ) 117 110 110 Abgastemperatur bei Teillast (C ) 85 73 73 Abgasmassestrom bei Volllast (g/s) 41 52 52 Abgasmassestrom bei Teillast (g/s) 10,5 13 13 Co 2 bei Volllast (Vol%) 14,1 15,1 15,1 Co 2 bei Teillast (Vol%) 12,3 13,7 13,7 Notwendiger Förderdruck (mbar/pa) (min/max) 0,05-0,15/5-15 0,05-0,20/5-20 0,05-0,20/5-20 Elektrische Leistungsaufnahme Standby (W) 15 15 15 Füllen-Turbine (w) 1600 3200 3200 Rostreinigung (W) 65 65 65 Vorfüllen (W) 75 75 75 Zünden (W) 1020 1020 1020 Bei 100% Leistung (W) 200 200 200 Mindestabstand Mauerwerk Nach hinten (mm) 700 700 700 Links zum Mauerwerk (mm) 500 500 500 Rechts zum Mauerwerk (mm) 750 750 750 Einbringmaße Mindestens (mm) 900 900 900 Mindestraumhöhe Mindestens (mm) 2300 2500 2500 Lautstärke In Betrieb (DB) 35 35 35 Beim Saugen (DB) 70 70 70 1) exkl. Stellfüße, Einstellbereich bei 65-101 kw 50-80 mm 2) inkl. Aschebox Einzelne Werte basieren auf der Normtypenprüfung. Diese können in der Praxis abweichen. 10

07 Abmessungen 7.1 Pelletsheizanlage PZ65RL 11

7.2 Pelletsheizanlage PZ100RL / PZ101RL 12

08 Kaminvorgabe Es ist ein feuchteunempfindlicher (FU) Schornstein (Empfehlung Werkstoff 1.4401 bzw. 1.4404) mit einem maximalen Kaminzug von 15 bzw. 20 Pa (0,15 bzw. 0,20 mbar), je nach Anlagentype, erforderlich. Die Verbindungsleitung (Abgasrohr) ist mit mindestens 10 Steigung zu verlegen (optimal sind 30-45 ) mit einer maximalen Länge von 3,0 Metern. Das Abgasrohr ist mit mindestens 25 mm zu isolieren. Den Kaminanschluss möglichst mit 45 Bögen ausführen. Bei einem Anschluss mit 90 Bögen kann es zu Abgasproblemen kommen. Die Einbindung des Abgasrohres in den Kamin muss so erfolgen, dass kein Kondenswasser in den Kessel fließen kann. Der Heizkessel und der Schornstein müssen aufeinander abgestimmt sein (siehe Kaminempfehlung). Als Berechnungshilfe ist die EN 13384-1 anzuwenden. Der Kamin muss feuchteunempfindlich (FU) sein! Der Einbau eines Zugreglers ist erforderlich. Anlagentyp PZ65RL PZ100RL PZ101RL Notwendiger Förderdruck - MIN (mbar / Pa) 0,05 / 5 0,05 / 5 Notwendiger Förderdruck - MAX (mbar / Pa) 0,15 / 15 0,20/ 20 Kamindurchmesser (mm) 180 200 Kaminberechnung nach Norm EN 13384-1 EN 13384-1 Anforderungen an das Abgasrohr Das Abgasrohr steigend an den Kamin anschließen mindestens 10, ideal sind 30 bis 45 Das Abgasrohr darf nicht reduziert werden, der Durchmesser des Abgasrohres muss jenem des Abgasstutzen entsprechen Das Abgasrohr muss druckdicht ausgeführt und über die ganze Länge mit mindestens 25 mm dicker Wärmedämmung versehen sein ➀ Der Zugregler ist mindestens 600 mm unterhalb des Abgasrohreintritts in der Abgasanlage einzubauen ACHTUNG: Wird der Kaminzugregler auf Grund der bauseitigen Situation entgegen der unten vorgeschlagenen Stelle, direkt im Rauchrohr eingesetzt, ist mit einer erhöhten Staubbelastung im Heizraum zu rechnen - BITTE bei Planung beachten! 8.1 Wirksame Höhe Die Wirksame Höhe ist die Kaminlänge zwischen der Abgaseinführung in den Kamin und der Kaminmündung.Der Kamin ist den örtlichen, gesetzlichen Vorschriften anzupassen! Der emissionsarme Betrieb gemäß Qualitätssiegel ist nur dann gewährleistet, wenn die Anlage mit den niedrigen Abgastemperaturen der kleinsten Wärmeleistung (30% der Nennlast) betrieben werden kann. Dies erfordert in der Regel einen säurefesten Kamin. 13

09 Pelletslagerraum Die Pellets werden durch einen Silowagen angeliefert und in den Lagerraum eingeblasen. Der Silowagen verfügt in der Regel über einen Pumpschlauch mit maximal 30 lfm. Länge. Der Pelletslagerraum bzw. die Befüllkupplungen dürfen daher maximal 30 lfm. von der Abladestelle des LKWs entfernt sein. Sollten längere Pumpschlauchlängen notwendig sein, klären Sie dies mit Ihrem Pelletslieferanten, ab. ACHTUNG: Vor dem Befüllen des Pelletlagers Heizung abschalten! Wenn möglich sollte der Pelletslagerraum an eine Außenmauer angrenzen, da die Befüllstutzen von außen zugänglich sein sollten. Das Mauerwerk darf auf keinen Fall Feuchtigkeit aufweisen! Bei innenliegendem Lagerraum können die Einblas- und Abluftstutzen bis an die Außenmauer verlängert werden, bzw. der Pumpschlauch des Pelletslieferanten bei der Befüllung durch das Haus gelegt werden. 9.1 Lage des Heizraums Wenn möglich sollte auch der Heizraum an eine Außenmauer angrenzen, um eine direkte Verbrennungsluftversorgung der Pelletsheizanlage zu gewährleisten. Bei innenliegendem Heizraum muss ein Zuluftkanal vom Heizraum bis an die Außenmauer geführt werden (FeuVO). 14

9.2 Größe des Pelletslagerraumes Die Größe des benötigten Lagerraumes hängt von der Gebäudeheizlast ab, sollte jedoch so groß gewählt werden, dass eine 1,5-fache Jahresbrennstoffmenge eingelagert werden kann. Berücksichtigt man das nicht nutzbare Raumvolumen, so ergibt sich folgende Faustregel: Faustregeln: Pro 1 kw Heizlast = 0,4-0,9 m³ Lagerraum - je nach Dämmzustand des Hauses (inkl. Leerraum) Nutzbarer Lagerraum = 2/3 Lagerraum (inkl. Leerraum) 1 m³ Pelletsmenge = 650 kg Energieinhalt = ca. 5 kwh / kg min. 200 mm 15

9.3 Statische Anforderungen an das Pelletslager Die Lagerraumwände müssen den statischen Anforderungen der Gewichtsbelastung durch die Pellets (Dichte 650 kg/m³) standhalten. In der Praxis haben sich folgende Wandstärken bewährt *: Mittelschwerer Hochlochziegel 11,5 cm, beidseitig verputzt Beton 10 cm Mauerziegel 12 cm, beidseitig verputzt Holzständerwände aus 8 cm Rahmenschenkel, Abstand 50 cm, beidseitig mit 20 mm OSB-Platten beplanken. WICHTIG: Es ist unbedingt auf die Staubdichtheit des Pelletslagers zu achten. Porenbetonsteine (Ytong) sind nicht zu empfehlen. Bei Außenwänden aus Porenbeton sind diese mit OSB-Platten abzudecken. Des weiteren ist der konstruktive Anschluss an die Decke, Boden und Wände zu gewährleisten. * Wandlänge maximal 5,0 Meter, Höhe 2,5 Meter Feuchteschutz Pellets sind stark hygroskopisch. Bei Berührung mit Wasser oder feuchten Untergründen z.b. Wänden, quellen die Pellets bis zum 4-fachen Volumen auf, zerfallen und sind damit unbrauchbar, bzw. können bei einem vollen Lagerraum zur Beschädigung der Innen- als auch Außenwände führen! Achtung: Das Pelletslager muss ganzjährig trocken bleiben. Bei Gefahr von zeitweise feuchten Wänden (z.b. Altbau) wird empfohlen eine hinterlüftete Vorsatzschale an die Wände anzubringen. Alternativ bietet sich hier die Lagerung in Behältnissen wie z.b. einem Sacksilo an. Sacksilos und Austragungseinheiten im Freien sind vor Regenwasser, Spritzwasser und direkter Sonnenstrahlung zu schützen (z.b. Carport, Holzverschläge, ). 16

9.4 Grundriss / Schnitt Pelletslagerraum 17

Detail Türe Bei Lagermengen 15.000 kg bestehen keine brandschutztechnischen Anforderungen an Türen oder Luken zum Pelletslager. Türen und Luken müssen nach außen aufgehen und mit einer umlaufenden Dichtung versehen sein (staubdicht). Bei Türen oder Luken zum Pelletslager müssen auf der Innenseite Holzbretter zur Druckentlastung angebracht werden, damit die Pellets nicht gegen die Tür oder Luke drücken. Die Türklinke ist auf der Innenseite zu entfernen. Das Türschloss ist von der Innenseite staubdicht zu verschließen. ACHTUNG: Landesspezifische Vorschriften beachten! Detail Prallschutzmatte Die Prallschutzmatte schützt die Pellets vor dem Zerbrechen beim Aufprall auf die Lagerraumwand. Des weiteren wird die Wand selbst vor Beschädigung geschützt. Die Prallschutzmatte besteht aus einem abriebfesten und alterungsstabilen Kunststoff mit einer Befestigungsmöglichkeit für die Deckenmontage und einer Abspannmöglichkeit nach unten (Trampolineffekt). Sie wird gegenüber dem Befüllstutzen mit einem Wandabstand von mindestens 300 mm montiert. Befüllsystem Es werden zur Befüllung eines Pelletslagers zwei Befüllstutzen benötigt. An einem Befüllstutzen wird bei der Brennstoffanlieferung ein Absauggebläse angeschlossen und am anderen werden die Pellets eingeblasen. Bauseits muss ein Wanddurchbruch mit einem Durchmesser von 125 150 mm erstellt werden. Die Befüllkupplungen werden in diesen Durchbruch mit geeignetem Material fest eingebaut (sie dürfen sich beim Befüllen des Lagers nicht lockern). Die Zulässigkeit von Montageschaum ist im Vorfeld mit dem Pelletslieferanten zu klären. ACHTUNG! Die Befüllkupplungen müssen mit dem Mauerwerk fest verbunden werden. Eine Erdung über den Potentialausgleich ist notwendig, um elektrostatischen Aufladungen beim Befüllvorgang vorzubeugen! 18

9.5 Hinweise zur Ausführung des Befüllsystems Nicht verwendet werden dürfen: Rohrleitungen aus Kunststoff (Gefahr von elektrostatischen Aufladungen) Rohrleitungen die beim Befüllvorgang die Pellets durch ihre Beschaffenheit zerstören können (z.b. Wickelfalzrohre aus der Lüftungstechnik) Allgemeine Hinweise: Es dürfen ausschließlich nur Metallrohre oder geerdete Kunststoffleitungen für das Befüllsystem verwendet werden. Das Befüllsystem muss gegen elektrostatische Aufladungen geerdet werden. Die verwendeten Befüllrohre bzw. Befüllleitungen müssen auf der Innenseite durchgängig glattwandig sein, evtl. notwendige Verlängerungen der Rohre über Muffen. Beim Schweißen von Rohrleitungen, dürfen auf der Innenseite keine Grate oder Schweißnähte vorstehen. Das Befüllsystem darf nicht mit einem Bogen enden, sondern es muss nach einem Bogen ein gerades Rohrstück von mindestens 500 mm als Beruhigungsstrecke folgen. 19

9.6 Schrägboden Der Lagerraum muss durch Schrägböden so gestaltet sein, dass er über das verwendete Entnahmesystem (z.b. Schneckenaustragung, Sondenaustragung) nahezu vollständig entleert werden kann. Allgemeine Hinweise: Der Winkel des Schrägbodens muss 45 betragen, damit die Pellets selbsttätig nachrutschen Der Schrägboden ist vorzugsweise aus Holzwerkstoffen mit einer möglichst glatten Oberfläche auszuführen (z.b. Spanplatten bzw. beschichtete Spanplatten. OSB-Platten haben eher eine raue Oberfläche) Der Schrägboden muss den statischen Anforderungen der Gewichtsbelastung durch die Pellets (Dichte 650 kg/m³) standhalten Für die Unterkonstruktion bieten sich passende Winkelträger an, die den Aufbau des Schrägbodens wesentlich erleichtern Der Schrägboden sollte zum Anschluss an die Lagerraumwände so dicht ausgeführt sein, dass keine Pellets in den Leerraum rieseln können (diese können von dort nicht entfernt werden) Der Schrägboden darf bei der Schneckenaustragung die seitlichen Öffnungen zwischen Förderkanal und Abdeckung nicht verkleinern Ohne Schrägboden : - Steigender Böschungswinkel Mit Schrägboden 45 : - nahezu vollständige Entleerung je nach Pelletsqualität - gleich bleibender Böschungswinkel 20

9.7 Einbauten im Pelletslager Bestehende und nicht mit vertretbarem Aufwand zu entfernende Rohrleitungen, Abflussrohre usw., auf welche die Pellets beim Befüllen prallen könnten, sind strömungs- und bruchsicher zu verkleiden (z.b. Ableitbleche). Es ist darauf zu achten, dass die Pellets durch das Ableitblech nicht beschädigt werden können (keine rechteckigen Verkleidungen). Elektroinstallation im Pelletslager Im Pelletslager dürfen sich keine Elektroinstallationen wie Schalter, Licht, Verteilerdosen, usw. befinden! ACHTUNG: Ausnahme bei explosionssicheren Ausführungen! Elektrischer Anschluss Der Heizkessel benötigt eine separate Stromzufuhr 230 V 50 Hz. Die Netzzuleitung muss mit einem 16A Sicherungsautomat Kategorie B abgesichert werden. Wir empfehlen die Installation eines Heizungs-Notschalters. Brandschutz LAUT LÄNDERSPEZIFISCHEN VORSCHRIFTEN! 21

10 Austragungssysteme Achtung: Ausführung gemäß Länderspezifischer Vorschriften für automatische Holzfeuerungsanlagen. 10.1 Allgemeine Montagehinweise Stecken Sie das Ende des Pelletssaugschlauches (durchsichtig mit Kupferlitze) über die entsprechende Muffe am Austragungssystem (kann mit dem Rückluftanschluss aufgrund der unterschiedlichen Innendurchmesser nicht verwechselt werden) und fixieren Sie diesen mit der mitgelieferten Schelle. Den grauen Rückluftschlauch befestigen Sie ebenfalls am Austragungssystem bzw. an der Retourluftsonde. Beim Anschließen des Pelletssaugschlauches an dem ausgewählten Austragungssystem die Kupferlitze nach innen biegen, um eine Erdung des Förderschlauches mit der Austragung zu erreichen! Ein eventueller Schacht für die Durchführung der Förderschläuche (Saug- und Rückluftschlauch) muss eine Mindestgröße von 120 x 70 mm haben! ACHTUNG: Der Pelletssaugschlauch muss unbedingt geerdet werden und muss in einem Stück durchgehend verlegt werden. Stösse können zu Verstopfung führen! Den Pelletsförderschlauch zirka alle 50 cm mit Schlauchschellen (kann als Zubehör bestellt werden) an der Wand oder an der Decke befestigen ACHTUNG: Die Laschen des Trägers der Schnecke dürfen die Schnecke nicht blockieren! Ist der Saugschlauch kürzer als 5,0 Meter, so muss der Rückluftschlauch mindestens 2,0 Meter länger sein! ACHTUNG: Schnecke mit Messlatte oder Schnur ausrichten. Flucht und Höhe müssen gerade sein! Abb.: Laschen dürfen die Schnecke nicht blockieren! Abb.: Pelletsschlauch. Nicht quetschen. Erdung nicht vergessen. 22

10.1.1 Erdung des Saugschlauches Trennen Sie die Erdungslitze aus dem Förderschlauch heraus und biegen Sie diese nach innen. BEACHTEN SIE: Die Erdungslitze muss mit blankem Metall am Anschlussstutzen verbunden werden (verwenden Sie eine Feile oder Schleifpapier) 10.1.2 Prallmatte Die Prallschutzmatte (1000 x 1250 mm) schützt die Pellets vor dem Zerbrechen beim Aufprall auf die Lagerraumwand. Des weiteren wird die Wand selbst vor Beschädigung geschützt. Die Prallschutzmatte besteht aus einem abriebfesten und alterungsstabilen Kunststoff mit einer Befestigungsmöglichkeit für die Deckenmontage und einer Abspannmöglichkeit nach unten (Trampolineffekt). Sie wird gegenüber dem Befüllstutzen mit einem Wandabstand von mindestens 300 mm montiert. Der Abstand zwischen Mauer und Prallmatte muss mindestens 300 mm betragen! 10.1.3 Befüllsystem Es werden zur Befüllung eines Pelletslagers zwei Befüllstutzen benötigt. An einem Befüllstutzen wird bei der Brennstoffanlieferung ein Absauggebläse angeschlossen und am anderen werden die Pellets eingeblasen. Bauseits muss ein Wanddurchbruch mit einem Durchmesser von 125 150 mm erstellt werden. Die Befüllkupplungen werden in diesen Durchbruch mit geeignetem Material fest eingebaut (sie dürfen sich beim Befüllen des Lagers nicht lockern). Die Zulässigkeit von Montageschaum ist im Vorfeld mit dem Pelletslieferanten zu klären. Die Prallmatte muss so montiert sein, dass sich der Einblasstutzen gegenüber befindet! Mindestabstand zwischen den Befüllkupplungen: mind. 0,5 Meter! 23

10.1.4 Es gibt 3 verschiedene Austragungsvarianten zum Ausbringen der Pellets Andere Austragungssysteme nach Anfrage bzw. nach Rücksprache und erfolgter Freigabe durch das Werk Biotech Energietechnik GmbH können ebenfalls verwendet werden. Bei Verwendung von nicht frei gegebenen Austragungssystemen erlischt die Garantie / Gewährleistung. Schneckenaustragung Erdtank* Sacksilo* * mit dosierter Pelletsentnahme mittels Schneckenaustragung 24

10.2 Schneckenaustragung 10.2.1 Funktionsprinzip Die Pellets werden durch die Schnecke aus dem Lagerraum bis zum Absaugpunkt gefördert und von dort abgesaugt. Der Saugschlauch und der Rückluftschlauch werden am Schneckenkopf links und rechts mit den mitgelieferten Schellen befestigt. Es sind 6 verschiedene Schneckenlängen (1500 / 2000 / 2500 / 3000 / 3500 / 4000 / 4500 / 5000 mm) als Standardausführung erhältlich, andere Schneckenlängen auf Anfrage (bis maximal 4000 mm). Teilbare Ausführungen sind ebenfalls auf Anfrage lieferbar. 25

10.2.2 Montage Eine Mauerdurchführung mit mindestens 220 x 220 mm bauseits unten mittig in der Lagerraumwand erstellen. Die Schneckenaustragung durch die Mauerdurchführung in den Lagerraum schieben. Der offene Kanal muss immer komplett im Lagerraum sein. Die Anschlüsse für die Schläuche und des Motors müssen auf der Außenseite des Lagerraumes frei zugänglich und spritzwassergeschützt sein. ACHTUNG: Der Schlauchradius muss mindestens 25 cm betragen! Mit den mitgelieferten Dübeln und Schrauben die Schnecke am Boden befestigen. Links und rechts der Schnecke sind Schrägböden im Lagerraum zu erstellen. Die Rutschschrägen sollten, um ein sicheres Nachrutschen der Pellets zu gewährleisten, mindestens 45 Schräge aufweisen. Die Winkelprofile (Zubehör) mit einem Abstand von 0,5 bis 1,0 m (je nach Tragfähigkeit der Oberkonstruktion) am Boden befestigen und darauf die Platten für die Schrägen montieren. ACHTUNG: Die Laschen des Trägers der Schnecke dürfen die Schnecke nicht blockieren! Ist der Saugschlauch kürzer als 5,0 Meter, so muss der Rückluftschlauch mindestens 2,0 Meter länger sein! 26

10.3 Austragung aus dem Sacksilo 10.3.1 Funktionsprinzip Die Pellets werden über ein Schneckenaustragungssystem, welches sich im angeflanschten Entnahmekasten unter dem Sacksilo befindet, in den Vorratsbehälter gesaugt. Die Pelletsbefüllung des Sacksilos erfolgt über die am Stahlgestell angebrachten Befüllstutzen. Es sind je nach Raumgröße verschiedene Silogrößen erhältlich. 10.3.2 Montage Das Silo ist entweder im Lagerraum oder im Heizraum entsprechend den länderspezifischen Brandschutzvorschriften gemäß der Aufbauanleitung aufzustellen. 10.3.3 Erdung des Sacksilos Trennen Sie die Kupferlitze aus dem Förderschlauch heraus und biegen Sie diese nach innen. Verbinden Sie den Schlauch mit dem Absaugstutzen und legen Sie die Kupferlitze auf das Metall. 27

10.4 Austragung aus dem Erdtank 10.4.1 Funktionsprinzip Die Pellets werden durch eine im Erdtank befindliche Schnecke über den Saugschlauch zum Vorratsbehälter gefördert. Die Pelletsbefüllung erfolgt über die am Erdtank angebrachte Befüllkupplung. Je nach Hersteller sind verschiedene Größen von Erdtanks erhältlich (z.b. 11.000 Liter,..) 10.4.2 Erdung des Erdtankes Trennen Sie die Kupferlitze aus dem Förderschlauch heraus und biegen Sie diese nach innen. Verbinden Sie den Schlauch mit dem Absaugstutzen und legen Sie die Kupferlitze auf das Metall. 28

11 Notizen Technische Änderungen und Druckfehler vorbehalten! 29

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Version: 94000019130 042013 DE 31

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