Leitfaden für. : Kreisschiedsrichterwart

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Transkript:

Westdeutscher Volleyball Verband Leitfaden für Kreisschiedsrichterwarte Inhaltsverzeichnis Themen Seite Abkürzungen... 1 Lehrgangsplanung... 2 Rahmenterminplan... 2 Zusatzlehrgänge... 2 Teilnehmerzahl... 2 Vorbereitung der Lehrgänge... 2 Freie Lehrgangsplätze... 3 Jugend-, D- Lehrgang... 3 Ergänzungen zur Einladung... 3 C - Lehrgänge... 4 Ergänzungen zur Einladung... 4 B/C/D-Fortbildungslehrgang... 5 Ergänzungen zur Einladung... 5 Kosten... 5 Abrechnungsabwicklung... 5 Zahlbescheide... 5 =================================================================== Dieser Leitfaden basiert auf Beschlüssen des VSRA. Stand: März 2009 =================================================================== Abkürzungen: VSRA BezSRA BezSRW KSRW : Verbandsschiedsrichterausschuss : Bezirksschiedsrichterausschuss : Bezirksschiedsrichterwart : Kreisschiedsrichterwart WVV, VSRA (AK Lehr- und Prüfwesen) (Lehrwarteunterlagen 64 a-e) Seite 1 (5) Stand 24.3.2009

Lehrgangsplanung: Die Kreisschiedsrichterwarte (KSRW) ermitteln den Bedarf an Lehrgangsplätzen ihres Kreises für das kommende Kalenderjahr und melden diesen an den Bezirksschiedsrichterwart (BezSRW) (Zeitraum Nov - Jan). Der BezSRW lädt ein zur jährlichen Tagung des Bezirksschiedsrichterausschuss (Teilnehmer: BezSRW, KSRW, ev. Betreuer der Schiedsrichterlehrwarte; Zeitraum ebenfalls Nov - Jan). Bei dieser Sitzung wird der Gesamtbedarf an Schiedsrichterlehrgängen für den Bezirk bis zum Januar des Folgejahres ermittelt und die Termine für die einzelnen Lehrgänge werden festgelegt. Das Ergebnis wird dem Betreuer der Schiedsrichterlehrwarte mitgeteilt. Der Betreuer der Schiedsrichterlehrwarte führt die Lehrgangstermine der 5 Bezirke zusammen und erstellt zusammen mit den BezSRW und dem Verbandsschiedsrichterwart (VSRW) den verbindlichen Lehrgangsplan für das Lehrgangsjahr (Zeitraum Feb-Mrz). Lehrgangsplan: Der Lehrgangsplan enthält folgende Angaben: - Datum der Lehrgänge - ausrichtender Kreis - Nennung der/des Lehrwarte(s) Anschließend wird der Lehrgangsplan den BezSRW, KSRW und den Schiedsrichterlehrwarten vom Betreuer der Schiedsrichterlehrwarte zugesandt. Schiedsrichterlehrgänge dürfen nur von Lehrwarten durchgeführt werden, die vom Arbeitskreis Lehr- und Prüfwesen des VSRA ausgebildet wurden! Zusatzlehrgänge: Grundsätzlich sollen nur die im Lehrgangsplan angesetzten Lehrgänge durchgeführt werden. Zusatzlehrgänge können nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Betreuer der Schiedsrichterlehrwarte und Genehmigung durch den VSRW organisiert und abgehalten werden. Zuwiderhandlungen werden mit Entzug der Lehrbefugnis geahndet. Teilnehmerzahl: Jugend bei einem Lehrwart min: 14 max: 18 D-Lizenz bei einem Lehrwart min: 14 max: 20 bei zwei Lehrwarten min: 20 max: 34 C min: 12 max: 16 Fortbildung bei einem Lehrwart min: 20 max: 30 Sobald ein Lehrgang die erforderliche Anzahl von Teilnehmermeldungen (min./max) erreicht hat, wird der Betreuer der Schiedsrichterlehrwarte vom KSRW darüber informiert. Vorbereitung der Lehrgänge: Der KSRW informiert seine Vereine sofort nach Erhalt des Lehrgangsplanes über die Termine der für den Kreis vorgesehenen Lehrgänge und setzt eine Frist - ca. 6 Wochen vor Lehrgangstermin -, bis zu der die Vereine die Lehrgangsteilnehmer namentlich gemeldet haben müssen. WVV, VSRA (AK Lehr- und Prüfwesen) (Lehrwarteunterlagen 64 a-e) Seite 2 (5) Stand 24.3.2009

Spätestens 14 Tage vor dem Lehrgangstermin werden die Teilnehmer und der/die Lehrwart(e) vom KSRW eingeladen.die Einladung sollte folgende Punkte enthalten: - Ort und Beginn des Lehrgangs - Anreisehinweis - Lehrgangsdauer - Teilnehmergebühr - kurze Info über Ablauf des Lehrgangs - Auflistung der mitzubringenden Sachen Zusätzlich zur Einladung verschickt der KSRW für jeden Teilnehmer einen Vorbereitungsbogen, der zur Vorbereitung auf den Lehrgang und die Prüfung dient. Eine Abmeldung vom Lehrgang ist nur bei Stellung eines Ersatzteilnehmers möglich. Wenn gemeldete Teilnehmer nicht zum Lehrgang erschienen sind, schickt der Lehrwart mit der Abrechnung eine Mitteilung darüber an die Geschäftsstelle des WVV. Die Lehrwarte erhalten vom KSRW mit ihrer Einladung auch eine Liste der eingeladenen Teilnehmer (Name, Verein). In der Einladung für die Lehrwarte muss ein Verantwortlicher des Ausrichters mit Telefonnummer angegeben werden, unter der dieser vor Ort zu Lehrgangsbeginn erreichbar ist. Freie Lehrgangsplätze: Sobald ein KSRW feststellt, dass die Mindestteilnehmerzahl für einen Lehrgang nicht erreicht wird, fragt er bei den KSRW der benachbarten Kreise an, ob dort Meldungen vorliegen, mit denen der Lehrgang aufgefüllt werden kann. Der BezSRW und der Betreuer der Schiedsrichterlehrwarte sind in jedem Fall zu informieren! Jugend -, D - Lehrgang: Der KSRW des ausrichtenden Kreises sorgt für einen geeigneten Unterrichts- /Lehrgangsraum mit Overhead-Projektor sowie eine Sporthalle mit Netzanlage, die zu Beginn des Lehrgangs bereits aufgebaut sein soll. Der Raum und die Sporthalle müssen für die Dauer des gesamten Lehrgangs zur Verfügung stehen. Ausnahmesituationen müssen vorher (nicht erst am Lehrgangstag) mit dem Lehrwart abgesprochen werden. Jugend - Lehrgang: Dauer des Lehrganges: 5,25 Stunden Praxis und Theorie, Beginn in der Halle - ausgefüllten Jugend-Fragenbogen - Schreibzeug - Passbild (35 mm * 40 mm ) - Sportzeug - Volleyball - aktuelle Teilnehmergebühr (11 ) Das Mindestalter beträgt 12 Jahre (Erreichen im Kalenderjahr)! WVV, VSRA (AK Lehr- und Prüfwesen) (Lehrwarteunterlagen 64 a-e) Seite 3 (5) Stand 24.3.2009

D - Lehrgang: Dauer des Lehrganges: 8-10 Stunden - 2-3 Stunden Praxis - 3-5 Stunden Theorie - 1-2 Stunden Test - Schreibzeug - Passbild (35 mm * 40 mm ) (oder Jugendlizenz) - Sportzeug - Volleyball - aktuelle Teilnehmergebühr (17 ) Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (Erreichen im Kalenderjahr)! C Ausbildungs-/ Prüfungslehrgang: An einem C-Lehrgang können auszubildende und zu prüfende Schiedsrichterkandidaten gemeinsam teilnehmen. Der KSRW des ausrichtenden Kreises sorgt für einen geeigneten Unterrichtsraum. Die Lehrgänge sollen mindestens 90 Minuten vor Turnierbeginn anfangen, ansonsten können die Lehrgangsteilnehmer/innen erst in der 2. Spielrunde pfeifen. C - Ausbildungslehrgang Dauer des Lehrganges: 6,5 8,5 Stunden - 1,5 Stunden Theorie - 5-7 Stunden Praxis - gültige, mind. 1 Jahr alte D - Lizenz - Schiedsrichterkleidung + Turnschuhe - aktuelle Teilnehmergebühr (15 ) Die Teilnehmer absolvieren eine schriftliche Prüfung und pfeifen während eines Turniers. Die Lehrwarte beobachten die Kandidaten und besprechen anschließend mit ihnen die Leistungen C - Prüfungslehrgang: Dauer des Lehrganges: 6,5 8,5 Stunden - 1,5 Stunden Theorie - 5-7 Stunden Praxis - Bescheinigung über Teilnahme am C-Ausbildungslehrgang - Schiedsrichterkleidung - Turnschuhe - aktuelle Teilnehmergebühr (20 ) - 1 Passbild für die Lizenz (35 mm * 30 mm) WVV, VSRA (AK Lehr- und Prüfwesen) (Lehrwarteunterlagen 64 a-e) Seite 4 (5) Stand 24.3.2009

Die Teilnehmer absolvieren eine schriftliche Prüfung und pfeifen während eines Turniers. Die Lehrwarte beobachten die Kandidaten und besprechen anschließend mit ihnen die Leistungen. Inhalt der Prüfung bei C-Ausbildung und bei C-Lizenz: - internationales Regelwerk - VSPO, VSRO - Aufstellungen und Spielberichtsbögen - Handzeichen D/C/B-Fortbildungslehrgang: Allgemeines: Zur Teilnahme sind alle C- und alle D-Lizenzinhaber verpflichtet, deren Lizenz 3 Jahre alt ist oder die zuletzt vor 3 Jahren an einem Fortbildungslehrgang teilgenommen haben. Die KSRW sollen in ihrer jährlichen Bedarfsabfrage die Vereine auf die Pflicht ihrer Schiedsrichter zu Teilnahme an Fortbildungslehrgängen hinweisen. Eventuell beim KSRW eingehende Meldungen sind umgehend an den BezSRW weiterzuleiten. Der KSRW des ausrichtenden Kreises sorgt für einen geeigneten Unterrichtsraum. Dauer des Lehrganges: 4-5 Stunden Inhalt:- Regelfragen und Fallbeispiele - gültigen Schiedsrichterausweis - aktuelle Teilnehmergebühr (11 ) Abrechnungsabwicklung: Alle Schiedsrichterlehrgänge ( Jgd, D, C, F, B-K, B) werden über die Geschäftsstelle mit dem WVV abgerechnet. Dabei ist sicherzustellen, dass alle Unterlagen innerhalb von 14 Tagen der Geschäftsstelle vorliegen. Überschussbeträge müssen sofort auf das Konto des WVV überwiesen werden. Zahlbescheide: Die Ausstellung der Zahlbescheide anhand der Fehlmeldungen durch die Lehrwarte übernimmt die Geschäftsstelle. WVV, VSRA (AK Lehr- und Prüfwesen) (Lehrwarteunterlagen 64 a-e) Seite 5 (5) Stand 24.3.2009