Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

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In der Einrichtung werden 20 vollstationäre Plätze und ein Kurzzeitplatz vorgehalten.

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Transkript:

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen n und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

Allgemeine Angaben Einrichtung Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Name Haus Bronkhorstfeld der ASO ggmbh Anschrift Elly-Heuss-Knapp-Str. 11, 46145 Oberhausen Telefonnummer 0208 691 777 ggf. Email-Adresse und Homepage (der www.aso-ggmbh.de Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Einrichtung) Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, Vollstationäre Pflegeeinrichtung mit eingestreuten Plätzen der Kurzzeitpflege (6 Plätze) ggf. fachliche Schwerpunkte) Kapazität 99 Die Prüfung der zuständigen Behörde zur 22.11.2016 Bewertung der Qualität erfolgte am 2

Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht Keine Geringfügige Wesentliche Mangel behoben am 1. Privatbereich (Badezimmer/Zimmergrößen) 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume 22.11.2016 4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen 3

Hauswirtschaftliche Versorgung 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung keine Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre keine Information und Beratung 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement keine 4

Mitwirkung und Mitbestimmung 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte keine 15.12.2016 Personelle Ausstattung 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung keine - 16. Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung 5

Pflege und Betreuung 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/ Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimitteln keine 29.11.2016 Teilw. sofort und laufend 21. Dokumentation 22. Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine 24. Rechtmäßigkeit - 25. Konzept zur Vermeidung 26. Dokumentation - Gewaltschutz 27. Konzept zum Gewaltschutz keine 28. Dokumentation - 6

Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung ---- Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- ---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ---- ---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ---- 7

Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Wohnqualität: Die Einrichtung befindet sich im Elly-Heuss-Knapp Quartier in unmittelbarer Nähe zu einem Park und mit guter Anbindung nach Sterkrade. Die Einrichtung hat 87 Einzelzimmer und weitere 12 Einzelzimmer in sogenannten Appartementlösungen (je zwei Einzelzimmer teilen sich einen Flur und ein Duschbad mit WC). Aufgrund der baulichen Ausstattung verfügt die Einrichtung einerseits über eine 100 % Einzelzimmerquote und gleichzeitig über die Möglichkeit durch die Appartements z.b.: Ehepaaren ein Zusammenleben mit Wohn- und Schlafzimmer anzubieten. Aufgeteilt ist die Einrichtung übersichtlich in drei Wohnbereiche auf drei Etagen (mit jeweils drei Flügeln zu je 11 Bewohner/innen). Auf jeder Etage gibt es einen großen Gemeinschaftsraum mit Küche (Speisesaal), kleine Wohnzimmer sowie eine Therapieküche und weitere Gemeinschaftsräume (u.a. Begegnungsräume, große Cafeteria im Erdgeschoss). Der Außenbereich ist großzügig und barrierefrei angelegt. Die Einrichtung besteht seit 2006. In einem Wohnbereich musste eine Schrankleiste repariert werden. Die Reparatur wurde bereits am Tag der Prüfung von der Einrichtung veranlasst. Die in Augenschein genommene Ausstattung war ansonsten nicht zu bemängeln. Hauswirtschaftliche Versorgung: Mittags können die Bewohner/innen aus drei Gerichten wählen. Besondere Bedarfe werden berücksichtigt. Das Mittagessen auf den Wohnbereichen 1 und 3 verlief am Tag der Prüfung in ruhiger Atmosphäre ab. Die Bewohner/innen konnten Wünsche zur Portionsgröße äußern und unabhängig von der Vorbestellung sagen, was sie essen möchten. Auch die Zusammenstellung verschiedener Gerichte wurde ermöglicht. Die Mitarbeiterinnen hatten die erforderliche Schutzkleidung an. Zwischenmahlzeiten und Getränke standen zum Zeitpunkt der Prüfung frei zur Verfügung. Die Einrichtung machte einen sehr sauberen und gepflegten Eindruck. Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung: In der Einrichtung finden regelmäßig Angebote für unterschiedliche Interessen statt, auch Spaziergänge zum Wochenmarkt. Am Tag der Prüfung wurde in jedem Wohnbereich auf einer großen Tafel das aktuelle Angebot des Sozialen Dienstes beworben. Bilder unterstützen dabei die Information von Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Es kommen auch Institutionen aus der Gemeinde zu Besuch, wie beispielsweise ein Kinder aus der benachbarten Kindertagesstätte zum Singen. Information und Beratung: Die Einrichtung informiert alle Interessierten durch eine große Broschüre mit Bildern, eine Internetseite und ein persönliches Erstgespräch. im vorgegebenen Beschwerdeverfahren wurden nicht festgestellt. Dazu lag die Auswertung der Beschwerden aus dem ersten Halbjahr 2016 zur Prüfung vor. Die Informationen in der Broschüre waren zur Regelprüfung aktuell. Mitwirkung und Mitbestimmung: Der Beirat trifft sich mind. drei Mal im Jahr und wird dabei vom Sozialen Dienst sowie von der Pflegedienst- und Einrichtungsleitung unterstützt. Anhand der Protokolle des Beirates und eines Gesprächs mit der Beiratsvorsitzenden am Tag der Prüfung wurde die Einhaltung der 8

Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte überprüft. Eine Verletzung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte als solche konnte nicht festgestellt werden. Die Einrichtung konnte am Tag der Prüfung jedoch nicht nachweisen, dass der Beirat hinsichtlich der jährlichen Nutzerinnenversammlung unterstützt bzw. beraten wurde. Eine solche Versammlung konnte in den vergangenen drei Jahren nicht nachgewiesen werden. Der Beirat wurde nachweislich am 15.12.2016 auf seine Pflicht zur Abhaltung einer Bewohnerversammlung informiert. Personelle Ausstattung: Die Beschäftigten in der Einrichtung sind am Tag der Regelprüfung fachlich geeignet (z.b.: Altenpfleger/in, Krankenschwestern, Pflegehelfer/innen). Am Tag der Prüfung wurde nachgewiesen, dass derzeit ausreichend (Fach)Kräfte in der Pflege eingesetzt werden. Es gibt Fortbildungen für die Beschäftigten, auch zur Gewaltprävention. Die letzte Befragung zur Mitarbeiterzufriedenheit hat 2015 stattgefunden. Die persönliche Eignung aller Beschäftigten wird bei Einstellung und regelmäßig geprüft. Die Anzahl der Mitarbeitenden im Sozialen Dienst ist jedoch zu gering. Es fehlt ein Stellenumfang von 0,6 also eine Beschäftigte mit ca. 23,4 Stunden in der Woche. Pflege und Betreuung: Die Standards in der Pflege werden umgesetzt. Die Pflege und Betreuung ist grundsätzlich gut. Das wurde bei fünd Bewohner/innen geprüft. Wenige wurden dabei in der Planung (fehlende Maßnahmenplanung Mund- und Zahnpflege, Sozialer Dienst und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, fehlende Biografie) und in der Medikamentenversorgung (eine Indikation fehlte, ein Arzneimittelbehältnis war verklebt, mehrere Verpackungen waren im Anbruch, im Betäubungsmittelschrank befanden sich andere Gegenstände) festgestellt, die zeitnah beseitigt wurden bzw. laufend beachtet werden. Die befragten Bewohner/innen und Angehörigen äußerten sich positiv über die Pflege und Betreuung der Mitarbeiter/innen. Freiheitsentziehende Maßnahmen: Am Tag der Prüfung wurden keine Maßnahmen bekannt bzw. benannt. Gewaltschutz: Es gibt ein umfassendes Konzept mit Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt. Die Dokumentation dieser Maßnahmen wurde noch nicht geprüft. Auf ihr Recht zur Selbstdarstellung hat die Leistungsanbieterin verzichtet. 9