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2) Veröffentlichungsnummer: A2

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(51) Int Cl. 7 : G02C 9/00. (71) Anmelder: Fa. Karl Strube 2500 Baden (AT) (72) Erfinder: Fa. Karl Strube 2500 Baden (AT)

@ Erfinder: Hunnebeck, Voiker Ostpreussendamm 105 D-1000 Berlin 45{DE)

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Transkript:

J ä Europäisches Patentamt European Patent Office Veröffentlichungsnummer: 0 040 438 Office europeen des brevets A1 EUROPAISCHE PATENTANMELDUNG Anmeldenummer: 81103920.5 Int.CI.3: B 41 J 29/08 Anmeldetag: 21.05.81 Prioritat: 21.05.80 CH 3943/80 Anmelder: Bernasconi, Renato 661,Birchstrasse CH-8052Z irich(ch) Veroffentlichungstag der Anmeldung: 25.11.81 Patentblatt 81/47 Erfinder: Bernasconi, Renato 661, Birchstrasse BenannteVertragsstaaten: CH-8052 Zurich(CH) AT DE FR GB IT NL SE @ Vertreter: Patentanwalte Schaumburg, Schulz-Ddrlam &Thoenes Mauerkircherstrasse 31 D-8000 Munchen 80(DE) i >54) Stützung an zu verschiebender Arbeitsvorrichtung wie Schreibmaschine, Rechenmaschine etc. Um eine Arbeitsvorrichtung wie Schreibmaschine, Rechenmaschine etc. auf einer Grundfläche wie Tischplatte bei Nichtgebrauch leicht und rasch zu verlegen resp. ausser den Bereich des Arbeitsplatzes zu bringen, ist ein Träger (1) mit einem Hebelmechanismus (6, 7') ausgerüstet, mittels welchem sich zugehörige Laufrollen (10) in oder ausser Fahrstellung auf die Grundfläche bringen lassen.

Schreib- oder Rechenmaschinen sind meistens auf einer Unterlage aus weichem Filz oder Gummi gestellt. Immer wieder gibt es Fälle wo beispielsweise der Platz einer Schreibmaschine auf dem Arbeitstisch für andere Arbeiten freizulegen ist. Bei Gewichten von 10 kg und mehr ist vorgängig zum Verlegen der Arbeitsvorrichtung ein Anheben notwendig, was stets mühsam'ist,grösseren Kraftaufwand erfordert und leicht Beschädigungen verursacht. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Stützung an zu verschiebender Arbeitsvorrichtung wie Schreibmaschine, Rechenmaschine etc. Derselben liegt die Aufgabe zugrunde in Sekundenschnelle und ohne Mühe das Verlegen auf einer Grundfläche zu ermöglichen, um freien Platz für andere Arbeiten zu schaffen. Erfindungsgemäss wird diese Aufgabe durch die im Kennzeichen des unabhängigen ersten Patentanspruches genannten Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den weiteren Patentansprüchen entnehmbar. Auf der beiliegenden Zeichnung ist der Er- findungsgegenstand in einer beispielsweisen Ausführungsform dargestellt, und zwar zeigen :

Fig. 1 eine Draufsicht, Fig. 2 eine Ansicht von unten, Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III in Fig. 2 und Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV in Fig. 2, welche eine Seitenansicht des Verstellmechanismus erkennen lässt. 1 bezeichnet eine aus formfestem Material wie Blech oder hartem Kunststoff.gebildete, rechteckige, einen Träger bildende Aufstellplatte, welche nach oben abgewinkelte Ränder 2 besitzt. Die Grösse der Aufstellplatte 1 richtet sich jeweils nach der Arbeitsvorrichtung, die eine Schreib- oder Rechenmaschine, ein Klein- Computer, ein Vervielfältiger oder Kopiergerät sein kann. An zwei einander gegenüberliegenden Schmalseiten bei einer rechteckigen Aufstellplatte 1 sind unter Bildung von Zwischenräumen 3 durch Schrauben 4, 5 U-Profile 6 angeordnet. Die Schrauben 4 durchsetzen am Hinterteil der Aufstellplatte 1 deren Ränder 2 und zugleich die beiden nach unten gerichteten Flanschen 6' der U-Profile 6. Die im Mittelteil der Aufstellplatte 1 befindlichen Schrauben 5 sind durch die Ränder 2, und die inneren Enden von in den Zwischenräumen ein eingreifenden Endschenkeln 7' eines Betätigungsbügels 7 geführt. Die Endschenkel 7' sind rechtwinklig am Betätigungsbügel 7 abgebogen, so dass letzterer in Draufsichtgesehen U-förmig ist. Die den Endschenkeln 7' zugekehrten Köpfe 5' der Schrauben 5 sind in diesen versenkt. Ebenfalls durchsetzen Schrauben 8 nahe der Vorderseite der Aufstellplatte die Endschenkel 7' sowie die den letzteren zugekehrten Flanschen 6' der Profile-6

und verbinden die Teile 6', 7' resp. 6, 7 miteinander. Der Mittelteil des an der Vorderseite der Aufstellplatte befindlichen Betätigungsbügels 7 steht inbezug zu letzterer um ca. 4-6 cm vor. Wird der Betätigungsbügel 7 aufwärts verschwenkt, dann dreht sich derselbe mit dem Endschenkel 7' um die Schrauben 5. Dabei werden die Endschenkel 7' mit den Schrauben 8 gehoben und nehmen die Profile 6 mit, welch letzterer sich dabei um die Schrauben 4 drehen. Die Profile nehmen dabei Schrägstellungen ein, wie die strichpunktierten Linien in Fig. 4 zeigen. Die Schrauben 4, 5 8 sind sogenannte Durchsteckschrauben, die in konventioneller Art mittseitig je einen Schaft besitzen und Drehachsen bilden. Oeffnungen 9 in den Flanschen 6' der Profile 6, durch welche die Schrauben 8 führen, sind schlitzartig und geben den letzteren den notwendigen Spielraum bei den Schwenkbewegungen der Teile 6, 7., An den Unterseiten der Stege von den Profilen 6 sind an sich bekannte Laufrollen 10 angeordnet, welche in Rollenträgern 11 lagern, die um je eine vertikale Achse in der Horizontalebene frei beweglich sind. Die Rollenträgern 11 sind zweckmässig mit konventionellen Kugel- oder Walzenlagern ausgerüstet. Die Laufrollen 10 nehmen je nach Bewegungsrichtung der Aufstellplatte 1 selbsttätig die Stellungen ein, welche das Fahren auf einer Grundfläche, beispielsweise einer Tischplatte leicht machen. Beim Anheben des Betätigungsbügels 7 durch Erfassen von Hand drehen sich dessen Endschenkel 7' um die Schrauben 5,wobei die Schrauben 8, welche die Flanschen 6' durchsetzen, die Profile 6 mitnehmen und in die

strichpunktierte Stellung (Fig. 4) verstellen. Die Laufrollen 10 sind dabei zur Grundfläche resp. der Tischplatte abgehoben. Die Unterseite der Aufstellplatte 1 liegt der Grundfläche direkt auf und ist durch Reibungseffekt arretiert, welcher durch das Gewicht der Arbeitsvorrichtung verstärkt ist. Der Träger resp. die Aufstellplatte 1 mit der darauf plazierten Arbeitsvorrichtung lässt sich bei gesenktem Betätigungsbügel 7, wenn die Laufrollen 10 der Grundfläche aufliegen, nach allen Richtungen ohne grösseren Kraftaufwand verschieben, um freien Platz zur Ausführung anderer Arbeiten zu schaffen. In angehobener Stellung des Betätigungsbügels 7 sind die Laufrollen 10 von der Grundfläche abgehoben und nur die Unterseite der Aufstellplatte 1 ruht auf dieser, was normalerweise das Verschieben verunmöglicht. Die Unterseite der Aufstellplatte 1 kann selbst- redend noch mit einem Adhäsionsmittel wie einem Gummibelag ausgerüstet sein. Die beschriebene Stützung kann selstredend.- auch direkt an der Arbeitsvorrichtung fest oder wegnehmbar angeordnet sein. Teile der Stützung könnten aber auch z.b. mit dem Maschinengestell oder - gehäuse der Arbeitsvorrichtung integriert sein.

1. Stützung an zu verschiebender Arbeitsvorrichtung wie Schreibmaschine, Rechenmaschine etc., daß an zwei einander gegenüberliegenden Seiten an einem Träger (1) der Arbeitsvorrichtung je ein Hebelmechanismus (6, 7') angeordnet ist, der mit einem Betätiger (7) in Arbeitsverbindung steht, wobei Teile (6) des Hebelmechanismus Laufrollen (10) tragen, das Ganze derart, daß durch Verschwenken des Betätigers (7) die Laufrollen (10) auf die Grundfläche gesenkt oder von dieser abgehoben und damit in oder außer Fahrstellung gebracht werden können. 2. Stützung nach Patentanspruch 1, daß die Teile (6) des Hebelmechanismus durch Profile gebildet sind, die um am Träger (1) befindliche Achsen (4) in der Vertikalebene verschwenkbar angeordnet sind, wobei die Profile (6) durch Verbindungselemente (8) mit abgeknickten Endschenkeln (7') des Betätigers (7) in Bewegungsverbindung stehen, die in Zwischenräumen (3) zwischen dem Träger (1) und den Profilen (6) liegen und durch zu den Verbindungselementen (8) versetzte Verbindungselemente (5) mit dem Träger (1) verbunden sind. 3. Stützung nach den Patentansprüchen 1 und 2, daß in abgewinkelten Rändern (2) des Trägers (1) die Achsen (4) lagern, um welch letztere die Profile (6) verschwenkbar sind.

4. Stützung nach den Patentansprüchen 1 bis 3, daß die Profile (6) U-förmig sind und an der Unterseite der Profile (6) zwischen den Flanschen (6') Laufrollen (10) angeordnet sind. 5. Stützung nach den Patentansprüchen 1 bis 4, daß der Betätiger (7) angebogene Endschenkel (7') aufweist, welche in einen zwischen den abgewinkelten Rändern (2) des Trägers (1) und den Flanschen (6') der Profile (6) befindlichen Zwischenraum (3) eingreifen. 6. Stützung nach den Patentansprüchen 1 bis 5, daß die Verbindungselemente (4, 5, 8) Durchsteckschrauben (4, 5, 8) sind, welche mittseitig als Achsen wirkende Schäfte besitzen. 7. Stützung nach den Patentansprüchen 1 bis 6, daß der Betätiger (7) sich an der Vorderseite des Trägers (1) befindet und inbezug zu letzterem vorsteht. 8. Stützung nach den Patentansprüchen 1 bis 7, daß der Träger (1) an der Arbeitsvorrichtung fest oder wegnehmbar angeordnet ist. 9. Stützung nach den Patentansprüchen 1 bis 8, daß der Träger (1) eine Aufstellplatte ist, welche eine Unterlage bildet.