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Transkript:

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname Ascorbinsäure Name des Stoffs REACH-Registrierungsnummer: Ascorbinsäure Nicht registrierungspflichtig, Stoff des Anhangs IV der REACH-Verordnung Identifikationsnummern CAS-Nummer 50-81-7 EG-Nummer 200-066-2 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Industrielle Chemikalie. Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant SysKem Chemie GmbH Brucknerweg 26 D-42289 Wuppertal Telefon-Nummer +49 (0) 202/30999510 Fax-Nummer +49 (0) 202/87088403 Email info@syskem.de Email-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist info@syskem.de 1.4. Notrufnummer +49 (0)30 19240 (Giftinformationszentrale Berlin) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Der Stoff ist nicht gemäß CLP-Verordnung eingestuft. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahrenpiktogramme Signalwort Seite 1 von 9

Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise 2.3. Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: vpvb: ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen 3.1. Stoffe Chemische Charakterisierung Name des Stoffes: Ascorbinsäure Identifikationsnummern CAS-Nummer 50-81-7 EG-Nummer 200-066-2 3.2. Gemische Nicht zutreffend. Das Produkt ist kein Gemisch. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke entfernen. Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Nach Hautkontakt mit Wasser und Seife waschen. Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlungen Seite 2 von 9

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Ungeeignete Löschmittel: 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal: Einsatzkräfte: Staubbildung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8. Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerungsbedingungen: Keine besonderen Anforderungen. Seite 3 von 9

Anforderungen an Lagerräume und Behälter: An einem trockenen, kühlen Ort lagern; fest verschließen. Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren. Lagerklasse gemäß TRGS 510: 7.3. Spezifische Endanwendungen Keine Angaben verfügbar. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen: Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz Nicht erforderlich. Augen-/Gesichtsschutz Dichtschließende Schutzbrille. Handschutz Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Handschuhe aus Gummi. Sonstige Schutzmaßnahmen Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschafen Form Farbe Geruch Geruchsschwelle Pulver Weißlich Geruchlos Seite 4 von 9

ph-wert Siedepunkt/Siedebereich Schmelzpunkt/Schmelzbereich 191 C Zersetzungspunkt/Zersetzungsbereich Flammpunkt Zündtemperatur Selbstentzündungstemperatur Oxidierende Eigenschaften Explosive Eigenschaften Staub kann mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Der Stoff ist nicht entzündlich. Untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze Obere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze Dampfdruck Dampfdichte Verdampfungsgeschwindigkeit Relative Dichte Dichte 0,95 g/cm3 Wasserlöslichkeit 333 g/l bei 20 C Löslichkeit(en) Verteilungskoeffizient: n-octanol/wasser Viskosität 9.2. Sonstige Angaben ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4. Zu vermeidende Bedingungen 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Seite 5 von 9

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute orale Toxizität Oral LD50 11900 mg/kg (rat) Akute dermale Toxizität Akute inhalative Toxizität Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Keine Reizwirkung. Schwere Augenschädigung/-reizung Reizwirkung. Sensibilisierung der Atemwege/Haut Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Keimzell-Mutagenität Reproduktionstoxizität Karzinogenität Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition Zusätzliche toxikologische Hinweise: Der Stoff ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund der EG-Listen in der letztgültigen Fassung. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Fischtoxizität LC50 (96h) 1000-2200 mg/l (Leuciscus idus) Daphnientoxizität EC50 (48h) 360 mg/l (Daphnia magna) Algentoxizität EC50 (72h) 1750 mg/l (Scenedesmus subspicatus) Seite 6 von 9

Bakterientoxizität EC50 (17h) 140 mg/l (Pseudomonas putida) 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit 12.3. Bioakkumulationspotential Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 12.4. Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT-Beurteilung Das Produkt gilt nicht als PBT. vpvb-beurteilung Das Produkt gilt nicht als vpvb. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Produkt Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften. Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist abhängig vom Abfallerzeuger und kann dadurch für ein Produkt unterschiedlich sein. Die Abfallschlüsselnummer ist daher von jedem Abfallerzeuger gesondert zu ermitteln. Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAV ist branchen- und prozeßspezifisch durchzuführen Verpackung Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1. UN-Nummer 14.2. Ordnungsgemäße Versandbezeichnung 14.3. Transportgefahrenklassen Seite 7 von 9

14.4. Verpackungsgruppe 14.5. Umweltgefahren 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU Vorschriften Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: nwg (nicht wassergefährdend) Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden: EG-Richtlinie 67/548/EG bzw. 99/45/EG in der jeweils gültigen Fassung. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung. EG-Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2990/161/EG Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung. Transportvorschriften gemäß, RID,, in der jeweils gültigen Fassung. Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt werden, sind direkt in den jeweiligen Abschnitten angegeben. Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 2 und 3 aufgeführten R-, H- und EUH-Sätze (soweit nicht bereits in diesen Abschnitten aufgeführt) Datenblatt ausstellender Bereich: SysKem Chemie GmbH Abt. Produktsicherheit Telefon-Nummer +49 (0) 202/30999510 Seite 8 von 9

Abkürzungen und Akronyme: VwVwS Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe TRGS 510 Technische Regel Gefahrstoffe 510 Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route International Maritime Code for Dangerous Goods International Air Transport Association OECD Organisation for Economic Co-operation and Development Schulungshinweise: Gründe für Änderungen: Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet. Seite 9 von 9