Teilegutachten. Nr. 08-TAAS-0126/E1/MOE. TGA Art 6.2

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TEILEGUTACHTEN MURD-TG13

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- TN /N21 Ø72,6xØ64,1 4/114,3/64,

Am Taubenfeld Heidelberg W4 PCC 7015 W4/72,6-64,1 5/114,3/64,

Prüfbericht 11-TAAP-3340/AB

Nm M12x1, Nm M14x1,5 WH, JK Radmutter, Kegel 60, Gewinde ½-Zoll Nm

ACHTUNG Es ist sowohl das alte Teilegutachten, als auch das neue Teilegutachten hinterlegt.

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B1 RG B1 / ohne Ring 5/120/72,

Industriestraße Fußgönheim B9 LE 859 B9/Z18 Ø76-72,6 5/120/72,

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Y3 W Y3/N26 Ø72,6xØ57,1 5/112/57,

Achse 1 Achse 2 Modell TN9 TN9 Typ TN TN Radgröße 8,5 J x 19 H2 9,5 J x 19 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung

T E I L E GU T AC H T E N MURD-TG09

(kg) V2 AR18 V2/Ø64/Ø54,1 4/100/54,

kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

5E TN /5E / Ø72,6-Ø57,1 5/112/57,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

Kraftfahrt-Bundesamt

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5G TN /5G / Ø72,6-Ø67,1 5/120/67,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG DER ABE 43734

TEILEGUTACHTEN Nr CX-GBM-00

B1 RG B1 / ohne Ring 5/120/72,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

C2YX ZH6570 C2YX / ohne Ring 5/127/71,

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TEILEGUTACHTEN MURD Gräfelfing

C3Y FU8520 C3Y / ohne Ring 5/127/71,

(kg) D817 5/120 / ohne Ring 5/120/72,

(kg) W1 CX W1/74,1 / 60,1 5/108/60,

W6 AX W6 JF / ohne Ring 5/120/72,

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- TN /N20 Ø72,6xØ63,4 5/108/63,

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GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0164 TEILEGUTACHTEN NACH 19(3)StVZO ABRKZ-9401

C5 Kyro 9 C5/Z25 Ø76-Ø57,1 5/112/57,

TEILEGUTACHTEN Nr CX-GBM-00

Transkript:

D-Nr.: 500040/0000 Teilegutachten Nr. 08-TAAS-0126/E1/MOE TGA Art 6.2 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den Änderungsumfang : Spurverbreiterung durch Distanzringe des Herstellers : SCC Fahrzeugtechnik GmbH Gewerbestraße 11 D 91166 Georgensgmünd TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Prüfzentrum Wien Deutschstraße 10 1230 Wien/Österreich Telefon: +43(1)610 91-0 Fax: +43(1)610 91-6555 Mail: pzw@tuv.at Ansprechpartner Dr.-Ing. Stephan MÖCKEL moe@tuv-a.de TÜV für das Fahrzeug : Chrysler 300C Typ LX 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Die unter Punkt III. und Punkt IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. Prüfstelle, Inspektionsstelle, Technischer Dienst (KBA) Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Walter BUSSEK Mag. Christoph WENNINGER Sitz: Krugerstraße 16 1015 Wien/Österreich weitere Geschäftsstellen: Bludenz, Linz, Lauterach und Filderstadt (D) Firmenbuchgericht/ -nummer: Wien / FN 288473 a Bankverbindung: Bernhauser Bank Kto. 215 68 006 BLZ: 61262345 IBAN DE6161262345 0021568006 BIC GENODES1BBF USt-IdNr.: DE 255372441 Seite 1 von 8

I. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller CHRYSLER (USA) 1004 Chrysler 300C Handelsbezeichnung Chrysler 300C Touring Chrysler 300C SRT8 Chrysler 300C Touring SRT8 Fahrzeugtyp LX ABE-Nr./EG-BE-Nr. e11*2001/116*0141*.. Ausführungen alle Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: siehe Punkt IV. (Auflagen und Hinweise) II. Beschreibung des Teiles / Änderungsumfanges Art : Spurverbreiterung durch Anbau von Distanzringen an den Achsen 1 und 2 oder nur an der Achse 2 Typ : 10xxx, 12xxx, 14xxx II.1 Technische Beschreibung Ausführungen : einteilige Aluminiumringe gemäß Punkt II.2 System 2 : Distanzringe gesteckt; Radbefestigung mit längeren Radschrauben bzw. Stehbolzen; mit wiederholter Zentrierung System 3 : Distanzringe geschraubt; Befestigung durch mitgelieferte Radschrauben bzw. -muttern; Radbefestigung an der Distanzscheibe mittels Serienradmuttern System 5 : Distanzringe gesteckt; Radbefestigung mit längeren Radschrauben bzw. Stehbolzen; ohne wiederholter Zentrierung Kennzeichnung : Hersteller und Typ (siehe Tabelle unter Punkt II.2) Art der Kennzeichnung : eingeprägt Ort der Kennzeichnung : auf der Ring-Mantelfläche Abmessungen : siehe Tabelle Punkt II.2 Gewicht [kg] : ca. 0,15 bis 1,4 Werkstoff : AlCuMgPb / AlMg1SiCu / AlZnMgCu1,5 Korrosionsschutz : ohne, ww. eloxiert Radlast [kg] : siehe Punkt II.2 Befestigungselemente : Typen, Dimensionierungen und Schaftlängen in Abhängigkeit der Distanzringdicken siehe Punkt IV. (Auflagen und Hinweise für den Einbau) Einschraubtiefe mind. 7,5 Gewindegänge Anzugsmoment : Entsprechend den Angaben des Fahrzeugherstellers zur Befestigung der Räder Seite 2 von 8

II.2 geprüfte Distanzringe Typ Dicke [mm] System Lochzahl/ Lochkreis- [mm] Mittenloch- [mm] Außen- [mm] Maximal Zulässige Radlast [kg] 10113 3 5 5/115 71,4 158,5 1000 10114 5 5 5/115 71,4 158,5 1000 10157 8 5 5/115 71,4 158,5 1000 12042 8 2 5/115 71,4 158,5 1000 12296 10 2 5/115 71,4 158,5 1000 12027 12 2 5/115 71,4 158,5 1000 12297 15 2 5/115 71,4 158,5 1000 14811 15 3 5/115 71,4 158,5 1000 12298 20 2 5/115 71,4 158,5 1000 14586 20 3 5/115 71,4 158,5 1000 12299 25 2 5/115 71,4 158,5 1000 14587 25 3 5/115 71,4 158,5 1000 14588 30 3 5/115 71,4 158,5 1000 14589 35 3 5/115 71,4 158,5 1000 14813 40 3 5/115 71,4 158,5 1000 III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Angaben zu den geprüften Rad-/ Reifenkombinationen Die unter Punkt II.2 aufgeführten Distanzringe sind unter Einhaltung der minimalen Gesamteinpresstiefe und aller genannten Auflagen und Hinweise für alle Rad-/Reifenkombinationen bis zu den nachstehend aufgeführten maximalen Reifenbreiten und Felgenmaulweiten zulässig: Fzg.- Achse max. Reifenbreite Norm max. Felgenmaulweite [Zoll] min. Gesamt ET [mm] 1 + 2 225 7,5 neg. -6 1 + 2 245 9 neg. -4,5 2 255 9 neg. -4,5 Auflagen und Hinweise FH02, FH04, FH07, FH13, FH16, FV02, FV07, FV16, M02, RH01, RV01, S04, S25, ZB02, ZB05 FH02, FH04, FH07, FH13, FH16, FV02, FV07, FV16, M02, RH01, RV01, S04, S25, ZB02, ZB05 FH02, FH04, FH07, FH13, FH16, FV02, FV07, FV16, M02, RH01, RV01, S04, S25, ZB02, ZB05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Seite 3 von 8

Die Distanzringe dürfen sowohl für Serienräder als auch für Sonderräder verwendet werden, wobei folgendes zu beachten ist: - Serienräder müssen bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein; - Sonderräder unterliegen nachstehenden Bedingungen: - Ein Teilegutachten/ABE über das Sonderrad ist vorzulegen. - Die verwendeten Befestigungsteile müssen den Angaben unter Punkt IV. entsprechen. - Eine Spurweitenänderung ist nur zulässig, wenn das Spurweitenverhältnis der Achse 1 und Achse 2 durch die Spurverbreiterung unverändert bleibt oder sich an der Achse 2 erhöht. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. IV. Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise für den Hersteller Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Bei Verkleinerungen muss die Lesbarkeit erhalten bleiben. Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware. Die Bezieher der Distanzringe sind in der mitzuliefenden Montageanleitung auf die Auflagen und Hinweise sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen Anzugsmomente der Radschrauben bzw. Radmuttern hinzuweisen. Auflagen und Hinweise für den Einbau Vor Einbaubeginn ist zu prüfen, ob das Fahrzeug im Verwendungsbereich dieses Teilegutachtens enthalten ist. Dabei ist besonders die Art der Befestigung, die Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser, die Anzahl der tragenden Gewindelänge und die Anschraubfläche zu vergleichen. Die vorgeschriebenen Anzugsmomente laut Herstellerangabe sind genau zu beachten. Auf eine ausreichende Freigängigkeit der Distanzringe bzw. der verwendeten Rad-Reifen- Kombination zu Brems- (mind. 3mm) und Fahrwerksteilen (mind. 5mm) ist zu achten. Die Einschraublänge aller Befestigungselemente muss 7,5 Umdrehungen betragen, wobei folgende erforderlichen Schaft- bzw. Gewindelängen an Radschrauben für gesteckte Distanzringe in Verbindung mit serienmäßigen Leichtmetall- oder Stahlrädern zu gewährleisten sind: Dicke Distanzring [mm] 3-5 8-12 15 20 25 Rändelbolzen M14x1,5 Schaftlänge [mm] 42 47 52 57 62 Art-Nr. M1415RE Überstand [mm] 32 37 42 47 52 Zur Befestigung von Sonderrädern müssen die zum Rad gehörigen Befestigungsmittel gegen solche mit einer entsprechend der Distanzringdicke längeren Schaftlänge ausgetauscht werden. Geschraubte Distanzringe werden durch die vom Hersteller mitgelieferten Radschrauben am Fahrzeug befestigt. Die Räder werden mit den zum Rad gehörenden Schrauben befestigt. Seite 4 von 8

Es ist vor endgültiger Montage darauf zu achten, dass die Scheibe sowohl an der Radanlagefläche des Fahrzeugs sowie der Felge vollständig plan aufliegt. Es ist nach erfolgter Montage darauf zu achten, dass sich dass Rad frei drehen lässt und keine Beschädigungen innen liegender Bauteile (z.b. Teile des ABS oder der Bremsanlage) durch Verwendung zu langer Radschrauben entstehen können. Für die Montage aller Umbauelemente sind die unter Punkt III. genannten und nachstehend erläuterten Auflagen und Hinweise zu beachten: Freigängigkeit Achse 1: FV02 FV07 FV16 An Achse 1 ist durch Anlegen oder Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine zwischen Reifen und angrenzenden Karosserieteilen auch im beladenen Zustand nicht An Achse 1 sind zusätzlich angrenzende Kunststoffkanten und Übergänge anzupassen oder Nachzuarbeiten. An Achse 1 ist durch Anpassen oder Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel eine zwischen Reifen und angrenzenden Karosserie teilen auch im beladenen Zustand nicht Freigängigkeit Achse 2: FH02 FH04 FH07 FH13 FH16 An Achse 2 ist durch Anlegen oder Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine zwischen Reifen und angrenzenden Karosserieteilen auch im beladenen Zustand nicht An Achse 2 ist durch Ausstellen oder Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine zwischen Reifen und angrenzenden Karosserieteilen auch im beladenen Zustand nicht An Achse 2 sind zusätzlich angrenzende Kunststoffkanten und Übergänge anzupassen oder Nachzuarbeiten. Auf das einwandfreie Schließen der hinteren Türen ist zu achten. An Achse 2 ist durch Anpassen oder Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel eine zwischen Reifen und angrenzenden Karosserieteilen auch im beladenen Zustand nicht Radabdeckung: RH01 An Achse 2 ist an den Radhäusern eine Radabdeckung im Bereich 30 nach vorne und 50 nach hinten über der senkrechten Achse Radmittelachse nach internationaler Norm sicherzustellen. RV01 An Achse 1 ist an den Radhäusern eine Radabdeckung im Bereich 30 nach vorne und 50 nach hinten über der senkrechten Achse Radmittelachse nach internationaler Norm sicherzustellen. Seite 5 von 8

Montage: M02 S04 S25 Die Montageanleitung ist zu beachten. Bei Befestigung der Spurverbreiterung System 3 am fahrzeugseitigen Befestigungsflansch ist bei Verwendung von Rädern ohne entsprechende Taschen zu beachten, dass die Muttern bzw. Schraubenköpfe und/oder Stehbolzen nicht über die äußere Distanzringebene hinausragen und das Rad flächig anliegt. Dies ist vor allem bei Spurverbreiterungen mit einer Stärke unter 30mm zu beachten. Befestigung System 3 und 4, Distanzringe Typ 13xxx, 14xxx: Zur Befestigung der Distanzringe am Fahrzeug dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel verwendet werden. Die Angaben unter Punkt II.2 sind zu beachten. Die Räder sind mit den zum Rad passenden Radschrauben an den am Fahrzeug montierten Distanzringen zu befestigen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Schraubenüberstände über der Radanschlussfläche kleiner sind als die Distanzringdicke (mind. 2 mm), und ein vollständiges Einschrauben in das Gewinde der Spurverbreiterung ermöglichen. Die Montage bzw. Demontage der Schrauben mittels Schlagschrauber ist nicht zulässig. Befestigung System 2 und 5, Distanzringe Typ 10xxx und 12xxx: Zur Befestigung der Distanzringe und Sonderräder dürfen nur Befestigungsmittel verwendet werden, die entsprechend der Distanzringdicke länger sind und in Form und Ausführung (z.b. Kegel- oder Kugelbund, Gewindeart) den Serienteilen entsprechen. Die Angaben unter Punkt IV. sind zu beachten. Zentrierung: Die Montageanleitung ist zu beachten. ZB02 ZB05 Bei Verwendung von Distanzringen des Systems 2 ist die radseitig differenzierte Ausführung mit unterschiedlicher Anfasung (z.b.: /45 (Fase 4,5 x 45 ) oder /65 (Fase 6,5 x 45 ) zu beachten. Es ist zu gewährleisten, dass die entsprechende Anfasung am Rad stets größer ist, als die der Spurverbreiterung. Dies ist durch ein planes Anlegen des Distanzringes an der Radanlagefläche zu überprüfen. System 5, Distanzringe Typ 10xxx ohne Zentrierbund: Es ist auf eine ausreichende Mittenzentrierung zu achten. Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme Die Einhaltung aller unter Punkt III. genannten Auflagen und Hinweise ist zu überprüfen. Die Verwendbarkeit der Distanzringe für nicht geprüfte Rad-/Reifenkombinationen ist mit einem Teilegutachten nachzuweisen oder muss im Rahmen einer Begutachtung nach StVZO 21 geprüft werden. Der maximale Abrollumfang darf bei allen Rad-/Reifenkombination maximal 2.390 mm betragen. Die Verwendung der Aluminium-Distanzringe in Verbindung mit Stahlrädern ist nur zulässig, wenn die Radauflagefläche eine durchgehend plane Auflagefläche aufweist. Die Spurweitenänderungen der geprüften Fahrzeugtypen liegen oberhalb von 2 %. Auflagen und Hinweise für den Fahrzeughalter Die Verwendbarkeit von Schneeketten wurde nicht geprüft. Die unter Punkt 0. auf Seite 1 dieses Teilegutachtens aufgeführten Hinweise sind zu beachten. Seite 6 von 8

Die Montage sollte in einer Fachwerkstatt erfolgen. Alle Befestigungselemente sind nach einer Fahrstrecke von ca. 100 km mit einem Drehmomentschlüssel auf Anzugsfestigkeit zu überprüfen. Für geschraubte Distanzringe ist diese Überprüfung nach einer Fahrstrecke ca. 100 km zu wiederholen. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen: Ziffer Feld Eintragung 33 22 ZIFFER 20 BIS 23 BZW. FELD 15.1 BIS 15.2: AUCH GENEHM. V/H:.../...R... AUF RAD (...X...) ET(...), (TYP) MIT DISTANZRING (DICKE), KENNZ.... DER SCC FAHRZEUG- TECHNIK GMBH**** V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Prüfungen wurden gemäß dem VdTÜV Merkblatt 751 Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 durchgeführt. Betriebsfestigkeit und Biegeumlaufprüfung Der Nachweis der Betriebsfestigkeit der Distanzringe erfolgte mittels Biegeumlaufprüfung und Festigkeitsuntersuchungen. Die Durchführung von Betriebsfestigkeitsuntersuchungen zur Verwendung von Distanz- bzw. Adaptionsscheiben an Personenkraftwagen wurde mit positivem Ergebnis vom TÜV SÜD Automotive Laborbericht-Nr. 366-0690-98-MURD/N1 von 17.03.2009 geprüft. Für Spurweitenänderungen > 2% wurde vom Auftraggeber der Nachweis (Bestätigung der Betriebsfestigkeit Nr. 351-0021-05-FBTP, TÜV Automotive GmbH, TÜV SÜD Gruppe) über die ausreichende Betriebsfestigkeit vorgelegt. Die Prüfungen wurden gem. VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 durchgeführt. Fahrverhalten im leeren und beladenen Zustand Das Prüffahrzeug wurde in Verbindung mit verschiedenen Rad/Reifen-Kombinationen einer Fahrerprobung im teil- und vollbeladenen Zustand unterzogen, wobei die Freigängigkeit der Räder, das Fahr-, Brems- und Lenkverhalten sowie die Fahrstabilität bei hoher Geschwindigkeit geprüft wurden. Dabei konnten bei Verwendung der beschriebenen Fahrzeugteile unter verkehrsüblichen Betriebsbedingungen keine negativen Auswirkungen auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges festgestellt werden. Kriterien des Fahrkomforts blieben bei der Prüfung unberücksichtigt. Die Prüfergebnisse entsprechen der genannten Prüfgrundlage. VI. Anlagen keine Seite 7 von 8

VII. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Firma SCC Fahrzeugtechnik GmbH) hat den Nachweis (Verifizierung Reg. Nr. 20 102 42000752, TÜV CERT-Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA CERT GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 8 und die unter Punkt VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen an den Fahrzeugteilen oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung der Teile beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte. /E1: Erweiterung im Verwendungsbereich Filderstadt, 01.03.2011 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland KBA-P 00055-00 Prüfingenieur Dr.-Ing. MÖCKEL Seite 8 von 8